Die Bundesregierung hat am 29. Mai ihr Rentenpaket II verabschiedet und es soll im Juli vom Bundestag verabschiedet werden. Das Gesetz hatte zwei Ziele: 1. Das Rentenniveau von 48 Prozent soll bis 2039 festgeschrieben werden. Ohne diese Festlegung wäre die Rente durch die Wirkung der Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel weiter gesunken. 2. Mit dem Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung für die gesetzliche Rentenversicherung durch den Aufbau des so genannten Generationenkapitals (Aktienrente) wird von der vollständigen Umlagerente Abschied genommen.

Dass das Rentenniveau zumindest gehalten werden soll, wird von den Sozialverbänden begrüßt, auch wenn darauf hingewiesen wird, dass das Niveau generell zu niedrig ist und die Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent gefordert wird.

Der Einstieg in die Aktienrente wird von den Verbänden VdK, SOVD und Volkssolidarität einhellig kritisiert. Es wird darauf hingewiesen, dass das Ergebnis für die Rentner zu unsicher ist, dass die voraussichtliche Rentenauszahlung aus der Aktienrente viel zu niedrig ist, dass der Staat für den Aufbau des Fondskapitals Schulden macht und generell die Erträge erst frühestens in 10 Jahren ausgezahlt werden.

Gefordert wird stattdessen, alle Erwerbstätigen sollten schnellstmöglich in die gesetzliche Rente einzahlen. Neben  Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch neue Beamtinnen und Beamte, Selbstständige, Politiker, Angehörige der freien Berufe und Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften.

Der VdK ist der Auffassung, diese Erwerbstätigenversicherung würde nicht nur eine große Gerechtigkeitslücke schließen, sondern bis in die 2070er-Jahre auch eine Finanzierungslücke in der gesetzlichen Rente. Hohe Einkommen sollten außerdem stärker durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze an der Finanzierung der Rente beteiligt werden. Bisher liegt sie bei 7550 Euro im Monat. Für jeden Euro darüber werden keine Beiträge zur Rente gezahlt.

In die Rentenkasse zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer derzeit jeweils den gleichen Beitrag ein. Vor Jahrzehnten wurde schon darüber gesprochen, dass die Arbeitgeber angesichts der Gewinne aus dem technischen Fortschritt, der zu einer immer höheren Produktivität je Arbeitnehmer führt, eigentlich einen erhöhten Beitrag in die Rentenversicherung einzahlen müssten. In Österreich ist das schon lange Realität, sagt der VdK. Dort zahlen Arbeitgeber 12,55 Prozent und Beschäftigte einen Beitragssatz in Höhe von 10,25 Prozent.

Veranstaltung „Von wem könnten wir in Sachen Rente lernen? Von Österreich oder von Schweden?“

Dass der VdK sich auf die österreichischen Verhältnisse bezieht ist kein Zufall. Im Vergleich sind die Zustände bei der Rente in Österreich für deutsche Rentner geradezu unglaublich. Die Durchschnittsrente für Männer beträgt in Österreich 2.063 €, in Deutschland 1.203 €, für Frauen 1.416 €, in Deutschland für Frauen 873 €. Das liegt daran, dass in Österreich die obigen Forderungen allesamt realisiert sind.

Mit einem guten Beispiel vor Augen lässt sich leichter erkennen, was hier schief läuft. Die Initiative RentenZukunft fordert in einer Kampagne, sich ein Beispiel an Österreich zu nehmen und

  • eine Garantie, dass die Renten mindestens 75 Prozent des im Arbeitsleben erzielten durchschnittlichen Nettoeinkommens betragen. Das sei möglich, wenn die jährlichen Rentenanwartschaften mit 1,5 Prozent des Bruttoeinkommens festgelegt würden.
  • Eine Verhinderung von Altersarmut, durch Mindestrenten, die stets über der Armutsgefährdungsschwelle (nach destatis) liegen – aktuell: 1.200 Euro netto.
  • Eine Erwerbstätigenversicherung in der alle grundsätzlich gleichbehandelt werden und auch Beamte, Selbstständige und Politiker organisiert sind. Finanziert im Umlageverfahren mit steuerlichen Zuschüssen.

Weitere Informationen über die Alternative zu den Zockerrenten-Vorstellungen der FDP auf der Infoseite Renten-Zukunft.de. [jdm/ Grafik renten-zukunft.de]