Windpark Krimpenfort, Wikipedia-Foto von Corradox

Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) hat der Bund den Ländern verbindliche Ziele zur Flächenbereitstellung für die Windenergienutzung an Land auferlegt, die in Niedersachsen wiederum vom Land auf die Landkreise und kreisfreien Städte heruntergebrochen worden sind.

Der Landkreis Emsland hat im April das „Sachliche Teilprogramm Windenergie für den Landkreis Emsland 2024“ beschlossen. Darin sind für die Nutzung der Windenergie geeignete, raumbedeutsame Standorte als Vorranggebiete Windenergienutzung festgelegt. Für Wippingen wurde eine Fläche von 47 ha an der östlichen Gemeindegrenze ausgewählt. 

Auf der Landkreis-Homepage können Sie Einsicht in die Dokumente des Verfahrens zur Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms nehmen und noch bis zum 18.08.2024 eine Stellungnahme zum gesamten Beteiligungsverfahren oder zu einem Kapitel abgeben. [jdm/Foto Corradox]