Deutschland soll kriegstüchtig werden. Und zur Kriegstüchtigkeit gehört auch die Verengung des Meinungskorridors, der vom Staat erlaubt wird. Man könnte auch einfacher formulieren: Der Befehl „Alles hört auf mein Kommando!“ wird vorbereitet.

Bundesinnenministerin Faeser befindet sich gerade in einer Verbotsorgie. Dass es gegen ihre verfassungsfeindlichen Aktivitäten derzeit wenig Gegenwehr gibt, liegt daran, dass ihre Verbote immer jemanden treffen, von denen andere glauben, es treffe genau den Richtigen. Wie bei allen undemokratischen Entscheidungen der Regierung darf sie das, weil sie ja eine von den Guten ist. Schwarz-Weiß-Denken vom Besten.

Beginnen wir mit dem Verbot des neofaschistischen Magazins Compact von Jürgen Elsässer. Es handelt sich in der Tat um eine Zeitschrift, der man als Demokrat die Pest an den Hals wünscht. Die Frage ist dennoch, ob dieses Verbot rechtens war, also ob der Rechtsstaat, den Demokraten als wesentliches Element von Demokratie betrachten, hier verletzt wird. Um die Zeitschrift verbieten zu können, wurde auf das Vereinsrecht zurückgegriffen und ein analoges Vorgehen angewandt. Ein Presseorgan wurde somit allein durch die Verwaltung verboten und nicht aufgrund eines Gerichtsurteils, z. B. wegen begangener Straftaten.

Beim Vorgehen des Bundesverfassungsschutzes gegen die linke Tageszeitung „Junge Welt“ gibt es nur das Verwaltungshandeln des Bundesverfassungsschutzamtes – dasselbe Amt, das die NPD jahrzehntelang derartig mit V-Leuten durchsetzte, dass das Verfassungsgericht für einen Verbotsantrag schon keinen Unterschied zwischen NPD und Bundesamt erkennen konnte. Einziger Grund für die Beobachtung der „Jungen Welt“ durch den Verfassungsschutz ist deren marxistische Gesellschaftsanalyse, die den Kapitalismus nicht als Ende der Geschichte betrachtet, sondern als eine Form der Klassengesellschaft, in der die reale Macht von der herrschenden Klasse der Kapitalisten ausgeübt wird. Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz und die jährliche Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten führen zur wirtschaftlichen Schädigung des Verlages durch Verlust von Anzeigenkunden, aber auch durch Probleme beim Vertrieb. Den Marxismus als Methode der Gesellschaftsanalyse wird man dadurch nicht aus der Welt schaffen, aber eine oppositionelle Stimme schwächen schon – und das scheint das Ziel der Bundesregierung zu sein.

Das Verbot der schiitischen Vereine und die Schließung der Moschee in Hamburg ist vermutlich ein Verstoß gegen die grundgesetzlich geschützte Religionsausübung. Auch hier wird einfach von einer Behörde ein Verbot ausgesprochen, das sich über das Grundgesetz hinwegsetzt. Begründet wird das Verbot mit Verbindungen zum Iran. Diese wiederum sind unvermeidlich, weil dort die meisten Schiiten leben. Wenn irgendwo die Katholische Kirche verfolgt wird, weil ihre Priester sich von Rom etwas sagen lassen, führt dies selbstverständlich zu Protest. Und hier in diesem Verbotsfall?Natürlich wünscht sich niemand islamistische Propaganda. Hier sind aber Orte der Religionsausübung geschlossen worden, aus deren Umfeld Islamisten stammen. Niemand schließt den Kölner Dom, weil dort der Opus Dei auch aktiv ist.

Bedenklich sind diese Aktivitäten der Innenministerin vor allem, weil sie allein Akte der Verwaltung sind, ohne eine Legitimation durch Gerichte oder Parlamente. Und sie reihen sich ein in die unseligen Angriffe auf Menschen, die die Einschränkungen der Grundrechte durch die Corona-Maßnahmen kritisierten und auf diejenigen, die die massive Aufrüstung im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg kritisierten oder Israels Reaktion auf den Hamas-Terror für überzogen hielten. Man schaue sich nur eine Talkshow an, in der Sahra Wagenknecht oder ein anderer Kritiker der Aufrüstungspolitik der Nato im Chor von Regierungspolitikern und Moderatoren niedergeschrieen werden. [jdm]