Wahlrecht: Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde jetzt möglich
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag (30. Juli 2024) ein historisches Urteil verkündet: Die Fünf-Prozent-Hürde ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig. Der Weg zu einer Absenkung ist nun frei. Damit hat die von Mehr Demokratie initiierte Bürgerklage alle Ziele erreicht.
„Die Bürgerklage war erfolgreich. 4.242 Bürgerinnen und Bürger klagten gegen eine Norm. Und diese Norm ist die einzige, die das Gericht für verfassungswidrig erklärte. “ Ralf-Uwe Beck, Hauptbeschwerdeführer und Bundessprecher.
Das Beste, was der Bundestag nun tun kann, ist die Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde. „Das ist der Königsweg: Die Absenkung passt besser zum Geist der Ampel-Reform des Bundestagswahlrechts. Sie würde nicht nur einer, sondern vielen Parteien nutzen. Sie ist einfach umzusetzen. Und der Weg dorthin ist offen, das hat das Bundesverfassungsgericht betont“, sagt Beck.
Die Grundmandatsklausel gilt nur so lange wieder, bis der Bundestag eine neue Regelung schafft. „Die Rückkehr zur Grundmandatsklausel ist kein Automatismus“, sagt Thorsten Kingreen, Prozessbevollmächtigter der Bürgerklage.
Ein Blick zurück: Die Fünf-Prozent-Hürde wurde mit der Wahlrechtsrefom der Ampel aus dem März 2023 verschärft: Wer einen Wahlkreis gewinnt, kann das Bundestagsmandat nur dann antreten, wenn die Partei die Fünf-Prozent-Hürde überspringt. Abgeschafft wurde zudem die Grundmandatsklausel, über die eine Partei, die mindestens drei Direktmandate gewonnen hatte, in den Bundestag einziehen konnte, auch wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt hatte. Aus Sicht von Mehr Demokratie war damit die Schwelle zur Verfassungswidrigkeit überschritten. Die Fünf-Prozent-Hürde wird so nun nicht mehr abgefedert und kollidiert noch stärker als zuvor mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl. (Artikel 38 Grundgesetz) und der Chancengleichheit der Parteien (Artikel 21 Grundgesetz).
An der Fünf-Prozent-Hürde scheitern Millionen von Stimmen der Wählerinnen und Wähler, die dann nicht im Bundestag repräsentiert sind: Bei der Bundestagswahl 2021 waren es vier Millionen Stimmen (8,6 %). Hätte es keine Grundmandatsklausel gegeben, wären die gut 2,2 Millionen Stimmen für Die LINKE noch hinzugekommen. Die CSU hätte nach Ampel-Wahlrecht ebenfalls an der bundesweiten Fünf-Prozent-Hürde scheitern können und wäre dann nicht mehr im Parlament vertreten gewesen. Bei der letzten Bundestagswahl errang sie 2,4 Millionen der Zweitstimmen (entsprach 5,2 Prozent). [Newsletter „Mehr Demokratie“]