Vereine, die durch eine wirtschaftliche Tätigkeit Geld einnehmen, haben ab 2025 ein steuerliches Problem. Übersteigen die Einnahmen die Grenze von 22.000 € wird der Verein umsatzsteuerpflichtig.

Wer selbstständig tätig ist und für seine Leistungen oder Lieferungen Geld verlangt, muss dafür Mehrwertsteuer -wie die Umsatzsteuer auch genannt wird – berechnen. Diese Steuer muss je nach Umfang der Geschäftstätigkeit monatlich oder quartalsweise an das Finanzamt abgeführt werden. Vorher darf die Firma die Umsatzsteuer abziehen, die sie selbst im Rahmen der Geschäftstätigkeit beim Wareneinkauf gezahlt hat (Vorsteuer).

Zuletzt wurde dieses Thema auf der Versammlung der Jagdgenossenschaft im Zusammenhang mit den Pachteinnahmen thematisiert. Bisher galten Vereine in der Regel nicht als Unternehmer, außer wenn sie sich zu diesem Zweck gegründet haben, z. B. zum Betrieb eines Pflegeheims.

Das ändert sich jetzt auf Betreiben der EU. Eigentlicher Sinn und Zweck der EU ist die Regulierung des Marktes. Umweltschutz, Verbraucherschutz und womit uns die EU sonst nahe gebracht werden soll, sind nur Beiwerk. Der wichtigste Kommissar der EU ist der Wettbewerbskommissar, der darüber wacht, dass keine „Verzerrung des Wettbewerbs“ stattfindet. Das neoliberale Grundgesetz der EU besagt, dass der freie Unternehmer das einzig schützenswerte Wesen ist. Menschen, die sich zusammentun, um ihr Umfeld und das Zusammenleben zu gestalten, sind der EU sofort suspekt, wenn dabei irgendwo Geld fließt. Denn das soll immer durch die Hände eines Unternehmers fließen.

Und so ist dem Kommissar aufgefallen, dass Eltern, die auf dem Schulfest selbstgebackenen Kuchen verkaufen, den Wettbewerb verzerren. Den Kuchen könnte auch ein Bäcker oder ein Café verkaufen. Da beschloss die EU, den Schulbasar (in Deutschland) mit der Umsatzsteuer zu belegen, um steuerlich Gleichstand herzustellen und den Bäcker nicht zu benachteiligen. Das gilt auch dann, wenn der Ort keinen Bäcker hat. Die Kuchensteuer war geboren.

Auch Gemeinden müssen jetzt für alles, was theoretisch auch ein Unternehmer machen könnte, Umsatzsteuer zahlen. Der Personalausweis bleibt umsatzsteuerfrei; der Verkauf eines Familienstammbuches oder der Dorfchronik ist umsatzsteuerpflichtig. Schulen sind staatliche Einrichtungen und für ihre Tätigkeiten gilt das Gleiche. Verkauft sie Duschmarken, Kaffee im Automaten oder kann man sich gegen Gebühr was kopieren, dann wird Umsatzsteuer fällig.

Im Zuge dieser Angleichung wurden Vereine bis zur Grenze von 22.000 € von der Umsatzsteuer befreit. Übersteigen die Einnahmen diese Grenze, wird der Verein umsatzsteuerpflichtig. Er muss dann 19 oder 7% seiner Einnahmen abführen. Will der Verein für seine Tätigkeit genauso viel Geld wie bisher zur Verfügung haben, muss er also die Einnahmen weiter erhöhen, also teurer werden. Was fast noch schwerer wiegt, ist der bürokratische Aufwand, der von den ehrenamtlich tätigen Kassierern zu bewältigen ist.

Der nicht umsatzsteuerpflichtige Verein mit weniger Einnahmen als 22.000 € kann weiterhin seinen Basar veranstalten, um Geld einzunehmen. Der Schulelternrat als Organ der Schule, also einer staatlichen Einrichtung, ist nicht befreit. Um dieser Pflicht zu entgehen, müsste der sich an den Förderverein wenden – sofern es einen gibt – , damit dieser zumindest formal als Veranstalter der Kuchentheke auftritt. Auch eine Feuerwehrkapelle als Teil einer kommunalen Feuerwehr wäre umsatzsteuerpflichtig.

Vereine, deren Einnahmen bei etwa 20.000 € liegen, stehen bei ihren Planungen somit immer vor der Entscheidung: Wollen und können wir unsere Einnahmen so drastisch erhöhen, dass wir eine Umsatzsteuerpflicht abfedern können oder müssen wir unsere Einnahmen jetzt im Blick haben und lieber auf Geld verzichten? [jdm]