Abschied vom alten „Lappen“
Bereits seit dem Jahr 2021 läuft die Pflicht zum Umtausch der alten Führerscheine. Nachdem in den vergangenen Jahren die Jahrgänge 1953 bis 1970 den Führerschein getauscht haben, sind jetzt alle Personen die 1971 oder später geboren und noch im Besitz eines alten, grauen- oder rosafarbenen Führerscheins sind, verpflichtet, den Führerschein zu tauschen.
Die so genannten Fahrerlaubnisinhaber dieser Jahrgänge müssen den Führerschein bis spätestens 19. Januar 2025 in den neuen EU-Kartenführerschein umtauschen. Da davon auszugehen ist, dass die Antragszahlen kurz vor Fristende steigen werden und es dann zu längeren Bearbeitungszeiten kommen wird, empfiehlt der Landkreis Emsland den Antrag bereits jetzt zu stellen. Der Antrag kann im Bürgerbüro der jeweiligen Gemeinde, in der der Antragstellende wohnt, oder in der Führerscheinstelle in Meppen gestellt werden. Mehr unter https://www.emsland.de. [Landkreis Emsland]