Die Stimmen von 14,7 Prozent (einem Sechstel) der Wähler in Brandenburg werden bei der Zusammensetzung des Landtages einfach unter den Tisch fallen gelassen. Es handelt sich um die Stimmen, die für die Grünen, die Linken, die Freien Wähler und andere Kleinparteien abgegeben wurden. Das sind mehr Stimmen, als für die CDU oder das BSW, die beide im Landtag Politik machen dürfen, abgegeben wurden.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 30. Juli 2024 die Fünf-Prozent-Hürde in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt. Die Wahl in Brandenburg zeigt den ganz offensichtlich undemokratischen Charakter der Fünf-Prozent-Hürde.

Die Parlamente in Deutschland müssen schleunigst eine Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde beschließen, wenn sie noch für sich in Anspruch nehmen wollen, die Bevölkerung zu repräsentieren. [jdm]