Am Mittwoch war die Bundesregierung noch beschlussfähig, um gemeinsam das Asylrecht auszuhebeln. PRO ASYL kritisiert den am letzten Mittwoch beschlossenen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) scharf. Der Entwurf überschreite die von der Europäischen Union geforderten Mindeststandards erheblich, entrechte Geflüchtete massiv und verhindere faire Asylverfahren.

„Die Bundesregierung hat mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verpasst, die Menschenrechte zu achten und rechtsstaatliche Standards zu wahren. Der Entwurf beinhaltet die größten Asylrechtsverschärfungen seit Jahrzehnten, es droht Haft von Familien und Kindern – wie weit soll die Entrechtung von schutzsuchenden Menschen noch gehen?“, kritisiert Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

PRO ASYL fordert: „Die Bundesregierung muss den Gesetzentwurf im Lichte der Menschenrechte überarbeiten, die von der EU gewährten Ermessensspielräume im Sinne des Schutzes von Asylsuchenden nutzen sowie faire und rechtsstaatliche Verfahren unter menschenwürdigen Bedingungen gewährleisten.“

Obwohl die EU-Vorgaben bereits eine deutliche Verschärfung der Asylpraxis vorsehen, gehe der deutsche Gesetzentwurf noch weiter und führe unter dem Deckmantel der GEAS-Umsetzung neue Möglichkeiten der Freiheitsbeschränkung und De-facto-Inhaftierung von Schutzsuchenden ein.

Es drohten geschlossene Zentren, wie es sie bisher in Deutschland noch nicht gibt: Die Flüchtlinge dürfen diese nicht verlassen, teilweise nur, weil sie aus einem bestimmten Herkunftsland kommen. Besonders besorgniserregend sei, dass durch diese Maßnahmen auch Kinder während ihres Asylverfahrens eingesperrt werden könnten.

Schutzsuchende sollten durch Maßnahmen wie die sogenannte Asylverfahrenshaft massiven Freiheitsbeschränkungen unterworfen werden, die mit internationalen Menschenrechtsstandards nicht vereinbar seien. „Diese Haftformen sind unverhältnismäßig und psychisch extrem belastend. Sie erhöhen das Risiko von Suizidversuchen. Ein faires Asylverfahren ist so  kaum möglich, da Betroffene unter diesen Bedingungen oft nicht in der Lage sind, ihre Fluchtgründe umfassend darzulegen“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

Mit dem  Gesetzentwurf sollen zudem die  Konzepte „sicherer Herkunftsstaaten“ und „sicherer Drittstaaten“ massiv ausgeweitet werden, was durch die Vorgaben aus Brüssel nicht zwingend geboten sei.

Das niedersächsische Inneministerium hat derweil mitgeteilt, dass ein Dienstleister für die „Bezahlkarte“ gefunden wurde. Inj der Pressemitteilung wrd der Eindruck erweckt, als ob den Asylbewerbern damit ein Gefallen getan werde. Die Asylbewerberleistungen werden jetzt nicht mehr ausgezahlt, sondern über sie kann nur mit der „Bezahlkarte“ verfügt werden. Im Monat kann damit maximal 50 € Bargeld abgehoben werden. Der Rest muss in Geschäften ausgegeben werden, die die Bezahlkarte akzeptieren.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hält die Einführung der Bezahlkarte für populistische Symbolpolitik. Damit seiein Diskriminierungsinstrument auf den Weg gebracht, mit dem der Vorrang von Sachleistungen statt Bargeld zementiert werden solle. Überweisungen und Lastschriften werden damit eingeschränkt bzw. ausgeschlossen. Wer sein Geld – besonders, wen es sowieso so wenig ist, nicht selbstbestimmt ausgeben kann, wird damit von der teilhabe am Leben ausgeschlossen. „Der Beschluss, eine Bezahlkarte einzuführen, folgt einer Kampagne, welche in unseren Augen als Hetzkampagne aufgefasst werden könnte. Die Aussage, Geflüchtete würden wegen der besseren Sozialleistungen hierzulande fliehen, widerspricht jeder wissenschaftlichen Erkenntnis.“ [jdm]