Am Mittwoch, dem 27. November 2024, findet um 19:00 Uhr im Heimathaus Wippingen, Zur Mühle 1, Wippingen, eine öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Wippingen statt.

Auf der Tagesordnung stehen der Erlass einer Satzung über die Festlegung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) und eine Mitteilung über die Auftragsvergabe für neue Sportgeräte in der Mehrzweckhalle.

Die Sitzungsvorlage über die Festlegung der Realsteuerhebesätze beschäftigt sich mit den Folgen des Grundsteuerreformgesetzes und den von den Finanzämtern festgestellten Grundsteuermessbeträgen, die nicht mehr nach dem früheren Einheitswert berechnet werden. Würde man die Grundsteuerhebesätze von derzeit 355 in allen Gemeinden der Samtgemeinde belassen, würde dies fast eine Verdoppelung der Grundsteuern bedeuten.

Wie bisher gibt es die Grundsteuer A für landwirtschaftliche Flächen und die Grundsteuer B für Wohnbauflächen. Allerdings gilt jetzt – anders als früher – für nicht mehr aktiv betriebene landwirtschaftliche Hofflächen die Grundsteuer B. Die Vorgabe des Landes war, dass die Festlegung der Grundsteuerhebesätze aufkommensneutral sein soll. Die Verwaltung schlägt deshalb einen neuen Hebesatz von 200 vor.

Am liebsten hätte die Verwaltung wieder für alle Gemeinden einen einheitlichen Hebesatz gehabt, aber Modell-Berechnungen haben ergeben, dass in Dörpen die Messbeträge deutlich weniger angestiegen sind, als in den anderen Gemeinden. Damit Dörpens Steuereinnahmen nicht sinken, wird in Dörpen ein Hebesatz von 285 festgelegt. Wippingen verzichtet wegen der Akzeptanz des einheitlichen Hebesatzes von 200 auf Steuereinnahmen in Höhe von 1400 €; auch Walchum und Neulehe nehmen einen Verlust hin. Die anderen Gemeinden verzeichnen dagegen einen leichten Gewinn. [jdm]