RROP-Änderungsverfahren: Windvorrangfläche in Wippingen wurde halbiert
Mit der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms hat der Landkreis Emsland ein „Sachliches Teilprogramm Windenergie“ zur Festlegung von Flächen für Windenergie erarbeitet. Damit sollen zukünftige Vorranggebiete festgelegt werden, wo Windräder errichtet werden dürfen.
Der erste Entwurf des sachlichen Teilprogramms Windenergie, die Begründung und der Umweltbericht wurde im Zeitraum vom 01.07. bis 18.08.2024 zur Einsichtnahme auf der Website des Landkreises Emslandes sowie im Kreishaus öffentlich einsehbar gemacht. In diesem Zeitraum konnten zu den Planentwürfen Stellungnahmen abgegeben werden. Von dieser Möglichkeit haben knapp 200 Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände und Interessenvertretungen sowie Träger öffentlicher Belange (TÖB) Gebrauch gemacht. Nach Abwägung der eingegangenen Hinweise und Einwände ist im Nachgang der ersten Beteiligung u.a. die Flächenkulisse angepasst worden. Mit den notwendig gewordenen Änderungen hat sich die Festlegungsfläche von 12.860 ha (erster Entwurf) auf nunmehr 12.294 ha (zweiter Entwurf) nach Rotor-Out-Prinzip reduziert. In Relation zur Gesamtfläche des Landkreis Emslands entspricht dies einem Anteil von 4,26 % (erster Entwurf: 4,46 %). Die anrechenbare Fläche nach „Rotor-In“-Prinzip hat sich von 9.392 ha auf 8.975 ha reduziert.
Die für Wippingen vorgesehene Windvorrangfläche wurde im neuen Plan halbiert. Grund ist die Stellungnahme der WTD 91, die auf bestehende Höhenbegrenzungen in einer Flugbegrenzungszone hinweist, so dass dort grundsätzlich keine Windräder gebaut werden können. Das bedeutet, dass anstelle der vier geplanten Windkraftanlagen (WKA) wahrscheinlich nur noch zwei WKA möglich sind. Ob das noch wirtschaftlich darstellbar bzw. umsetzbar ist, ist nach Angaben von Hermann-Josef Pieper von der Interessengemeinschaft der Grundbesitzer noch nicht bekannt.
Die IG versuche zusammen mit der Samtgemeinde Dörpen einen Termin beim Landkreis Emsland zu bekommen. Außerdem sei eine Stellungnahme über die Gemeinde bzw. Samtgemeinde in Vorbereitung.
Aufgrund der vorgenommenen Änderungen an der Flächenkulisse ist eine neue öffentliche Beteiligung erforderlich. Diese findet im Zeitraum vom 13.11. bis 02.12.2024 statt, was der Landkreis im Amtsblatt 29/2024 vom 05.11.2024 öffentlich bekannt gegeben hat. In diesem neuen Beteiligungszeitraum haben die Kommunen des Landkreises ebenso wie alle weiteren TÖB und die Öffentlichkeit die Möglichkeit, zu den zwischenzeitlich erfolgten Änderungen Stellung zu nehmen. Alle eingegangenen Stellungnahmen zum ersten Entwurf des „Sachlichen Teilprogramms Windenergie“ behalten weiterhin ihre Gültigkeit.Zur neuen Flächenkulisse ebenso wie zu den Dokumenten zum zweiten Entwurf des Sachlichen Teilprogramms Windenergie gelangen Sie über den Link unter „Zum Beteiligungsverfahren“. Änderungen zum ersten Entwurf sind kenntlich gemacht. (PM/jdm]