Führerscheinumtausch ab Jahrgang 1971
Wer noch den rosa Papierführerschein hat und 1971 oder später geboren ist, muss seinen Führerschein bis zum 19. Januar 2025 umtauschen. Der neue Führerschein kann bei der Gemeindeverwaltung oder beim Landkreis beantragt werden.
Sie brauchen dafür ein Passbild, den bisherigen Führerschein und den Personalausweis. Wenn der bisherige Führerschein nicht vom Landkreis Emsland ausgestellt wurde, brauchen Sie eine sogenannte „Karteikartenabschrift“ (= Auskunft aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister). Die Karteikartenabschrift erhalten Sie bei der ausstellenden Behörde Ihres bisherigen Führerscheins, also dort, wo Sie Ihren Führerschein gemacht haben. Die Antragsgebühr beträgt laut Homepage des Landkreises Emsland 30,30 € inkl. Direktversand. [jdm]