Syrien und Ukraine: Regelbasierte Ordnung vs. Völkerrecht – Keine Waffen in Krisen- und Konfliktregionen
Nach dem Sturz der Assad-Regierung in Syrien, wurde am 10. Dezember Mohamed al-Baschir zum geschäftsführenden Premierminister der syrischen Übergangsregierung ernannt. Am selben Tag gaben die USA bekannt, 75 Luftangriffe auf Ziele in Syrien geflogen zu haben, während von der Türkei unterstützte islamistische Milizen von Kurden kontrollierte Gebiete im Nordwesten Syriens einnahmen. Israel sprach selbstbewusst davon, in den vergangenen 48 Stunden 480 Ziele in Syrien angegriffen und dabei u.a. nahezu die ganze syrische Marine vernichtet zu haben.
In einem Meinungsartikel weist Bernhard Klaus von der Informationsstelle Militarisierung darauf hin, dass es in der deutschen Medienlandschaft als legitim und geradezu normal angesehen werde, dass die eigenen Verbündeten im Zuge von Bürgerkrieg und gewaltsamen Regierungswechsel das betreffende Land mit Luftschlägen überziehen und auch mit eigenen Truppen oder verbündeten Milizen in dessen Gebiet vorstoßen.
Anders als in Bezug auf die Ukraine sei hinsichtlich Syriens in westlichen Medien so gut wie nie von „Souveränität“ oder „territorialer Integrität“ die Rede. Die Türkei hatte bereits im Zuge des syrischen Bürgerkrieges Teile Syriens mit eigenen Truppen (Afrin) und über islamistische Verbündete (Idlib) de facto besetzt. Auch die völkerrechtswidrigen Stützpunkte der US-Armee auf syrischem Territorium fänden hierzulande selten Erwähnung. Es werde ganz offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen. Mehr bei der Informationsstelle Militarisierung… . [jdm]