Auf älteren Inseln im Seitenkanal stehen bereits größere Bäume

Am 01.01.2025 hatte Forum D im Zusammenhang mit dem Wasserstau vor dem Durchlass der Wippinger Dever in den Seitenkanal Gleesen-Papenburg auf die Verlandung des Kanals hingewiesen und dabei auch erwähnt, dass sich im Kanal Munition aus dem Zweiten Weltkrieg befinden könnte. Der Verdacht begründet sich auf Testsondierungen im Jahre 1985, bei denen über eine Strecke von 2,4 km drei Geschosse (Durchmesser 10,5 cm) und etliche Handgranaten gefunden und geborgen wurden. In einem Schreiben des damaligen Wasser- und Schifffahrtsamtes Meppen an die Wasser- und Schifffahrsdirektion West in Münster vom 13.09.1990 wird vermutet, dass „hier bei Kriegsende noch etliches mehr an Kampfmittel versenkt worden ist“. Und weiter wird festgehalten: „Es sollte besonders wegen der Gefährlichkeit auf eine Räumung nicht verzichtet werden.“ In dem Schreiben werden die Kosten der Räumung mit ca. 1.400.000,– DM angegeben.

Allerdings könne ein 900 m langes Teilstück „im derzeitigen Zustand nicht geräumt werden, da durch die Einleitung der Wippinger Dever Schlammeintreibungen bis zu einer Mächtigkeit von 3 m vorhanden sind. Eine Entmunitionierung wäre ohne kostenaufwendige Schlammbeseitigung nicht möglich.“ Eine weitere Munitionssuche und -räumung erfolgte jedoch auch nicht im restlichen Kanalabschnitt.

35 Jahre später dürften die Kosten einer Munitionsräumung deutlich höher anzusetzen sein, und zudem wäre das Gewässer vom Schlamm und nun auch von den zwischenzeitlich entstandenen Inseln zumindest teilweise zu räumen. Bevor zum Wasserabfluss erforderliche Unterhaltungsarbeiten am und im Kanal durchgeführt werden, wäre jedoch zu klären, ob die Gefahr durch Munition tatsächlich besteht, z. B. durch entsprechende Kampfmittelsondierungen. Aktuell ist der Wasserabfluss nach Auskunft des Kreisverbandes der Wasser- und Bodenverbände Aschendorf-Hümmling im Seitenkanal gewährleistet und somit besteht zurzeit kein Handlungsbedarf. Die Schaukommission werde den Sachverhalt im Herbst erneut überprüfen, wird weiter mitgeteilt.

Wenn dann bei dieser oder einer der folgenden Überprüfungen eine Verschlechterung des Wasserabflusses festgestellt wird, stellt sich die Situation aber anders dar. „Ggfs. müsste der Unterhaltungspflichtige für den Seitenkanal, die WSV, dann tätig werden“, teilt der Kreisverband uns mit.

Sedimenteintragungen bewirken Verengungen im Seitenkanal

Doch so eindeutig ist die Verantwortung wohl nicht der WSV zuzuschreiben. Wir haben beim regional zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee (WSA) nachgefragt, wie man die Frage der Zuständigkeit dort einschätzt.

Man sei nicht zuständig, lautet die Auskunft. Und als Beleg für die Feststellung wird ein Dokument aus dem Jahre 1967 mitgeliefert. In dieser Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinde Dörpen ist nach Ansicht des WSA festgelegt, dass die WSV von Ansprüchen freigestellt ist, soweit diese durch die Vorflut verursacht worden sind.

Dass die Ursache der Sediment- bzw. Schlammeintreibungen in der Wippinger Dever zu suchen ist, wurde bereits im oben erwähnten Schreiben aus dem Jahre 1990 festgestellt. Falls also die Formulierungen der Vereinbarung so eindeutig (wie vom WSA) auszulegen sind, dürften enorme Kosten auf die Gemeinde Dörpen zukommen, wenn tatsächliche Räumungsmaßnahmen im Seitenkanal erforderlich werden. [HM/Erstveröffentlicht auf https://gruenealternative.de/forum-d/]