Innenministerin Behrens will neue Berufsverbote in Niedersachsen einführen
Genau wie ihre KollegInnen in anderen Bundesländern plant die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens eine Neuauflage des „Radikalenerlasses“. Aber wie wir es bei den jetzigen geschichtsvergessenen Politikern gewohnt sind, etwas schlimmer als früher.
Behrens lebt – wie ihre AmtskollegInnen – in einer Wahnwelt, die aus hybriden Bedrohungen aller Art besteht. Gemeint sind damit alle Meinungsäußerungen, die der Regierungspolitik zuwider laufen. In dieser Wahnwelt laufen einzelne Beamte herum, die die Stabilität und Handlungsfähigkeit der demokratischen Institutionen und Mechanismen untergraben, die westliche Wertegemeinschaft diskreditieren und Bündnisse wie die EU sowie die NATO schwächen.
Zum Vorwand nimmt Behrens den Kampf gegen Rechts. Das neue Disziplinarrecht für Beamte hebelt Grundrechte der Beschäftigten aus. Künftig soll eine Behörde selbst entscheiden können, einen ihrer Beamten wegen verfassungsfeindlichen Verhaltens aus dem Dienst zu entfernen. Der bisherige Weg, dafür ein Verwaltungsgerichtsverfahren anzustrengen, soll entfallen.
Die Niedersächsische Initiative gegen Berufsverbote kritisiert in einer Pressemitteilung: “Die geplanten Änderungen bedeuten einen Abbau von Rechtsstaatlichkeit und verletzen demokratische Grundrechte. Einschränkungen des Datenschutzes, dubiose Begrifflichkeiten wie „Verfassungsfeindlichkeit“ oder auch die Umkehr der Beweislast bei angeblichem Fehlverhalten ermöglichen Behördenwillkür und Missbrauch.“
Tatsächlich richtet sich der Blick der Behörden keineswegs gegen rechts. In Bayern wird der Klimaaktivistin Lisa Poettinger eine Referendariatsstelle als Lehrerin verwehrt. Laut der Zeitung „Junge Welt“ bezieht sich das zuständige Kultusministerium in seiner Begründung auf die »Tätigkeit und Mitgliedschaft in extremistischen Organisationen«, womit das »Offene Antikapitalistische Klimatreffen München« gemeint sei, eine Gruppe, die die Klimafrage ausdrücklich mit der sozialen Frage verbinde und entsprechend als Klassenfrage begreife. Insbesondere die Bezeichnung der in München stattfindenden Automesse IAA als ein »Symbol für Profitmaximierung auf Kosten von Mensch, Umwelt und Klima« in einem damaligen Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung (SZ) führte das Ministerium in seinem Bescheid an die Betroffene als einen Grund an. Der Begriff der Profitmaximierung sei demnach »kommunistischer Ideologie« zuzuordnen, die mit der »freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar« sei.
Der Linken-Bundestagskandidat Gabriel Bruckdorfer hat laut SZ nach eigenen Angaben aufgrund seines politischen Engagements in der Partei seinen Nebenjob an der Augsburger Universität verloren.
Die Initiative gegen Berufsverbote erinnert an den Beschluss des Niedersächsischen Landtags vom 15.12.2016, der die Praxis der Berufsverbote als „unrühmliches Kapitel der Geschichte Niedersachsens“ verurteilt habe. „Der Landtag hat sich bei uns Betroffenen ausdrücklich für das erlittene Unrecht entschuldigt und uns „Respekt und Anerkennung“ ausgesprochen.“ Behrens war damals schon Landtagsabgeordnete und dürfte dem Beschluss selbst zugestimmt haben. Aber sie kann sich bestimmt nicht mehr erinnern. Das Erinnerungsvermögen bei Berufspolitikern leidet ja – wie allgemein bekannt ist – extrem unter der politischen Tätigkeit.
Behrens befindet sich mit ihrer Berufsverbotspolitik in einer langen unrühmlichen Ahnenreihe:
- Karlsbader Beschlüsse von 1819 [mit „Maßregeln wider die Gebrechen der Universitäten, Gymnasien und Schulen, und wider die dabei angestellten Lehrer“]
- Preußische Notverordnung von 1849 gegen unzuverlässige Elemente,
- Sozialistengesetze von 1878 gegen sozialdemokratische, sozialistische und kommunistische Umtriebe
- Berufsverbote von 1933 [„Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933]
- Adenauer-Erlass“ von 1950 [„Beschluss der Bundesregierung 19. September 1950 zur Verfassungstreue der öffentlich Bediensteten in der Bundesrepublik Deutschland“].
- Berufsverbote von 1972 [Beschluss der Regierungschefs der Bundesländer und des Bundeskanzlers Willy Brandt vom 28. Januar 1972] [jdm]