Lauterbachs Leveln lässt Krankenhäuser schließen – Bündnis Klinikrettung mit Modell für bessere Krankenhausstruktur
Ab dem 1.04.2023 wird es in der Kleinstadt Ankum, einem Dorf mit 7768 Einwohnern, zur Samtgemeinde Bersenbrück zugehörig, kein Krankenhaus mehr geben. Hier arbeiteten 250 MitarbeiterInnen. Das Krankenhaus gehört zum kirchlichen Verbund der Niels-Stensen-Kliniken und wird in ein Gesundheitszentrum umgewandelt. Hierbei handelt es sich um eine Form eines MVZ mit ein paar Betten für die Versorgung von Patienten nach ambulanten Operationen.
Die Gynäkologie wird in das 20 km entfernte Krankenhaus Quakenbrück verlegt. Werdende Mütter müssen sich also für Quakenbrück oder das 35 km entfernte Osnabrück entscheiden. Der Geschäftsführer Werner Lullmann hält das Konzept des Gesundheitszentrums laut NDR-Bericht für richtig. Denn: In ihrer jetzigen Form und unter den derzeitigen finanziellen Rahmenbedingungen hätten die Krankenhäuser in Deutschland keine Chance, so Lullmann.
In Sögel, einer Kleinstadt mit 8210 Einwohnern, zur Samtgemeinde Sögel zugehörig, gibt es ein Krankenhaus. Hier arbeiten etwa 450 MitarbeiterInnen. Die nächsten beiden Krankenhäuser sind in Papenburg (29 km entfernt) und in Meppen (24 km). Das Krankenhaus hatte schon finanzielle Probleme und gehört zu einem Verbund der kirchlichen St. Bonifatius Hospitalgesellschaft.
Bei beiden Häusern handelt es sich um Allgemeinkrankenhäuser, die die Basisversorgung der Bevölkerung übernehmen. Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) hat 123 von 167 Kliniken im Land befragt. Die Ergebnisse für das zurückliegende Jahr 2022 zeigen, dass vier von fünf Kliniken (81,5 %) in Niedersachsen in ihrer Existenz bedroht sind.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat angekündigt, er wolle eine „Überwindung des Fallpauschalensystems“ und eine “dramatische Entökonomisierung der Krankenhausversorgung”. Lauterbach ist der Mann, der seinerzeit als „Experte“ das Fallpauschalensystem und die Ökonomisierung des Krankenhauswesens maßgeblich mit durchgesetzt hat. Fallpauschalen haben dazu geführt, dass gut planbare teure OPs viel Geld bringen, aber die allgemeinen Erkrankungen, bei denen untersucht, geredet, ausprobiert und gut gepflegt werden muss, kein Geld bringen und dem Krankenhaus Defizite bescheren. Das ist bei den Allgemeinkrankenhäusern der Fall; bei den Privaten Krankenhauskonzernen nicht, weil sie sich auf die gut planbaren OPs konzentrieren und von Lauterbachs Fallpauschalen profitieren.
Lauterbachs Pläne sehen vor, von 1.880 Krankenhäusern sollen mindestens 657 Kliniken künftig nur noch Gesundheitszentren sein; das bedeutet Pflegestationen ohne durchgehende ärztliche und ohne Notfallversorgung. Und Hunderte weitere Kliniken (Level 1-Kliniken) dürfen künftig nicht mehr das anbieten, was dort heute noch behandelt wird, werden also in ihrem Angebot beschnitten. Letztlich wird die stationäre Versorgung auf 400 bis 500 Kliniken konzentriert. Wir im Emsland dürfen uns also auf die vollständige Krankenhausversorgung in Oldenburg, Georgsheil (wo unbedingt ein Zentralklinikum statt der Kliniken in Emden, Norden und Aurich durchgesetzt werden soll) und Osnabrück freuen. Die herab gestuften Krankenhäuser können ihr teuer angeschafftes Inventar dann billig über den Insolvenzverwalter an die Privatkliniken verscherbeln. Mehr als die Hälfte aller Geburtsstationen in Deutschland sollen nach Lauterbachs Plänen verschwinden.
Wer glaubt, dass das Sögeler Krankenhaus im Umfeld dieser Pläne bestehen bleibt, sollte auch den Glauben an den Weihnachtsmann nicht aufgeben. In Ankum wurde das Krankenhaus trotz einer Demonstration mit 2500 Teilnehmern, eindeutigen Resolutionen von Gemeinderäten und 20.000 Unterschriften unter eine Petition zum Erhalt des Krankenhauses, geschlossen. Man sollte auch nicht vergessen, dass das Krankenhaus Papenburg sich in einem Schutzschirmverfahren befindet und irgendwann sicher auch in das Visier der Lauterbachschen Krankenhausreformer geraten wird.
Lauterbach betreibt bei seinen Versprechen von der Entökonomisierung Etikettenschwindel. Angeblich sollen Krankenhäuser Vorhaltepauschalen über Regionalbudgets erhalten, bei denen entscheidend ist, wie groß die zu versorgende Bevölkerung ist. Das ist also im Prinzip eine Finanzierung, die näher am Bedarf orientiert ist. Aber erstens ist dies nur ein Teil der Finanzierung, der größere Teil läuft weiter über die Fallpauschalen und zweitens ist ein Röntgenapparat und seine Bedienung immer gleich teuer, egal ob 50.000 oder 80.000 Einwohner im Einzugsbereich wohnen.
Die Fahrten der Krankenwagen bei Notfalleinweisungen, die sich jetzt auf ein Hin- und Herfahren zwischen emsländischen und ostfriesischen Kliniken beschränken und in manchen Fällen den Tod des Patienten bedeuten können, werden sich nach der Realisierung von Lauterbachs Plänen in veritable Fernreisen verwandeln.
Das Bündnis Klinikrettung hat in einem Papier ein Modell für eine bundeseinheitliche Krankenhausstruktur im Sinne einer flächendeckenden, bedarfsgerechten Krankenhausversorgung entwickelt. Während Lauterbach und seine aus Vertretern von Krankenhauskonzernen zusammengesetzten Kommissionen den Sachverhalt gern als sehr kompliziert und undurchschaubar darstellen, ist das Modell vom Bündnis Klimarettung transparent und einfach.
Das Bündnis Klinikrettung schlägt eine bundeseinheitliche Krankenhausstruktur vor, die die wohnortnahe Grund- und Regelversorgung in den Allgemeinkrankenhäusern genauso berücksichtigt, wie die Schwerpunkt-und Maximalversorgung. Das Bündnis Klinikrettung hält an der rechtlichen Zusicherung fest, dass die Krankenhausversorgung flächendeckend abgesichert sein muss, das heißt: Das nächste Krankenhaus muss für alle EinwohnerInnen innerhalb von maximal 30 Fahrzeitminuten erreichbar sein. An Orten, wo diese Maximalfahrzeit überschritten wird, müssen Krankenhäuser neu- oder wiedereröffnet werden. Ergänzt wird die Krankenhausstruktur durch ambulante Ärztezentren.
Die Geburtshilfe wird zwingend in allen Allgemeinkrankenhäusern benötigt. Im Falle einer Konzentration auf Schwerpunkt- und Maximalkrankenhäuser wäre die Geburtshilfe statt in 810 nur noch in 291 Krankenhäusern vorhanden und damit für die Menschen in ländlichen Regionen nicht mehr in angemessener Zeit erreichbar.
Viele ländliche Krankenhäuser haben mit Erfolg und unter großem finanziellen sowie strukturellen Aufwand umfassende Spezialisierungen und klinische Zentren mit Erfolg etabliert. Es gibt keinen Grund, entsprechende bestehende Fachbereiche in Allgemeinkrankenhäusern und damit in ländlichen Regionen zu schließen.
Vielfach fehlen in ländlichen Regionen Kassensitze für ambulante fachärztliche Angebote, oder die Kassensitze können nicht besetzt werden. Ländliche Krankenhäuser haben oft mit ihren Spezialisierungen und klinischen Zentren erfolgreich auch die ambulante fachärztliche Versorgung übernommen. Werden den Allgemeinkrankenhäusern diese Spezialisierungen und klinische Zentren entzogen, bricht vor Ort auch die analoge ambulante fachärztliche Versorgung zusammen.
Allgemeinkrankenhäuser übernehmen die praktische Ausbildung von ÄrztInnen sowie die praktische und vielfach die theoretische Ausbildung der Pflegefachkräfte im Rahmen der generalistischen Pflegeausbildung. Sie sind als Ausbildungsbetriebe insbesondere in Zeiten des Personalmangels unverzichtbar.
Ambulante Gesundheitseinrichtungen dürfen die Krankenhäuser nicht ersetzen, sondern sollten zur Ergänzung der Krankenhauslandschaft bereitgestellt werden.
Die Krankenhausfinanzierung muss auf die Selbstkostendeckung umgestellt werden. Das würde die Verluste, aber auch die Zweckentfremdung der Krankenkassenbeiträge in Form von Gewinnen unmöglich machen. [jdm/GIB]