Strafanzeige wegen Tierquälerei in Hähnchenmastbetrieb
Das Niedersächsische Ministerium für Landwirtschaft Ernährung und Verbraucherschutz hat bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen § 17 Nr. 2 Tierschutzgesetz erstattet. Über den Landkreis Emsland hat das Ministerium heimlich erstellte Videoaufnahmen erhalten, die die Tierrechtsorganisation Soko Tierschutz weitergeleitet hat. Darauf zu sehen sind Masthähnchen in einem Stall, die für den Transport in den Schlachthof in Kisten verpackt werden. Die Bilder zeigen, wie den Tieren in einem rohen Umgang erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt werden. Der Landkreis Emsland wie auch das Landwirtschaftsministerium bewerten die Sequenzen als strafrechtlich relevant.
Die Soko Tierschutz schreibt auf der Homepage, es herrschten in dem emsländischen Hühnermastbetrieb unfassbare Zustände. Schwache, verletzte und kranke Tiere würden nicht etwa separiert und gepflegt, sondern illegal mit einer selbst gebastelten Pike erstochen. Extreme Rohheit und Brutalität gegenüber den Tieren sei an der Tagesordnung.
Hierzu Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Es gibt immer wieder Hinweise darauf, dass es zu Verletzungen von Geflügel beim sogenannten Ausstallen kommt. Ein systemischer Grund für diese Verstöße liegt in den Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das bedeutet oft fehlende Pausenzeiten und Akkordarbeit. Tierschutz ist unter solchem Zeitdruck kaum möglich.“
Ministerin Staudte stehe bereits zu diesem Thema im Austausch mit dem Sozialministerium, um zu prüfen wie für Mitarbeitende sogenannter Fangkolonnen Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt werden können.
Bei den Landkreisen und kreisfreien Städten läuft derzeit eine Abfrage des Landwirtschaftsministeriums zur Anzahl und den Ergebnissen der durchgeführten Kontrollen während des Ausstallens. Per Runderlass vom 27. September 2022 sind die örtlichen Veterinärbehörden verpflichtet, stichprobenhafte Kontrollen durchzuführen.
„Stichprobenartige Kontrollen sind allerdings leider nur bedingt effektiv, denn sobald die Kontrollpersonen vor Ort sind, wird das Arbeitsverhalten angepasst. Wir weisen darauf hin, dass die Tierhalterinnen und Tierhalter solange die Tiere auf ihrem Hof sind, die Gesamtverantwortung tragen und das Ausstallen im Auge behalten müssen. Es aber auch wichtig, dass die Mitarbeitenden der Fangkolonnen fachlich für ihre Aufgabe geschult sind. Bisher trifft die Schulungspflicht bundesweit nur auf die Kolonnenführerinnen und -führer zu. Das wollen wir ändern“, sagt Ministerin Staudte. Bereits im Mai habe Niedersachsen das Thema in die Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz eingebracht. Beim Thema dauerhafte Videoüberwachung sei die Geflügelbranche gefragt, datenschutzkonforme Lösungen zu erarbeiten. [PM/jdm]