Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen Führerscheine bis 19. Januar 2024 tauschen
Nachdem die Jahrgänge 1953 bis 1964 den Führerschein getauscht haben, sind jetzt alle Personen, die zwischen 1965 und 1970 geboren und noch im Besitz eines alten grauen oder rosa Führerscheins sind, verpflichtet, den Führerschein zu tauschen. Die Fahrerlaubnisinhaber dieser Jahrgänge müssen den Führerschein bis spätestens zum 19. Januar 2024 in den neuen EU-Kartenführerschein umtauschen.
Da davon auszugehen ist, dass die Antragszahlen kurz vor Fristende steigen werden und es dann zu längeren Bearbeitungszeiten kommen wird, empfiehlt der Landkreis Emsland den Antrag bereits jetzt zu stellen.
Es gibt drei Möglichkeiten für den Umtausch. 1. kann eine Antragstellung im Bürgerbüro der Wohnsitzgemeinde erfolgen. Dort wird jeder Antrag persönlich entgegengenommen und der bisherige Führerschein so kenntlich gemacht, dass er nach einer Restlaufzeit von drei Monaten ungültig wird. Das Bürgerbüro leitet den Antrag an die Führerscheinstelle zur weiteren Bearbeitung weiter.
2. kann der Umtausch bei der Führerscheinstelle im Kreishaus in Meppen erfolgen. Hier ist ein Termin notwendig, der unter diesem Link gebucht werden kann.
3. besteht die Möglichkeit, den Antrag über den Postweg bei der Führerscheinstelle schriftlich einzureichen. Der Antrag kann hier herunter geladen werden. In diesem Fall ist der bisherige Führerschein mit einzureichen und wird nach Antragseingang umgehend zurückgesandt.
Der neue EU-Kartenführerschein wird auf direktem Weg per Post von der Bundesdruckerei übersandt. Die Kosten für den neuen Führerschein betragen einschließlich des Direktversandes 30,30 Euro. Sie sind bei Antragstellung zu entrichten. Bei einer postalischen Beantragung sind die fälligen Gebühren vorab zu überweisen. Weitere Informationen zum Führerscheintausch gibt es hier. [Landkreis Emsland]