In seinem Buch „Die zweite Schuld oder Von der Last, ein Deutscher zu sein“ schildert der Autor Ralph Giordano, wie das Versagen der deutschen Gesellschaft nach dem Nationalsozialismus die politische Kultur der Bundesrepublik geprägt hat (wörtlich aus Wikipedia). Er konzediert, dass es nach dem Krieg in der Bundesrepublik Deutschland viele Prozesse gegeben hat, in denen die Handlanger, die die tägliche blutige Arbeit des Völkermordes verrichtet hatten, zur Verantwortung gezogen worden sind. Die „Schreibtischtäter“ blieben jedoch nicht nur weitgehend unbehelligt, sondern gelangten in dem neuen demokratischen Deutschland wieder in exponierte Stellungen der Gesellschaft. Das galt im besonderen Maße für Juristen. So wurde der einstmals Verwaltungsjurist im Reichsinnenministerium Hans Globke Kanzleramtschef bei Konrad Adenauer (1953-1963). Ein anderes Beispiel: Der bei den Nazis als Marine-Richter tätig gewesene Kurt Georg Filbinger machte nach dem Krieg eine politische Karriere in der CDU. Er wurde sogar Ministerpräsident von Baden-Württemberg (1966-1978).

Während eines Gerichtsprozesses, den dieser gegen einen Kritiker angestrengt hatte, kamen Gerichtsakten ans Tageslicht, die bewiesen, dass er als Marinerichter während der Nazi-Zeit an Todesurteilen gegen Soldaten wegen Fahnenflucht beteiligt war, in einem Einzelfall sogar persönlich (bis zum Geben des Feuerbefehls an das Erschießungskommando, heißt es bei Wikipedia) betrieben hatte. Die folgende gerichtliche Aufarbeitung löste eine juristische Debatte über die Rechtmäßigkeit von Urteilen aus, die in dem verbrecherischen System der Nazis gefällt und vollstreckt wurden. Dass diese „Schreibtischtäter“ im neuen Deutschland wieder in Amt und Würden kommen konnten, war nicht das Thema. Es wurde von einigen Kritikern und Medien aufgegriffen, ließ aber das Gros der Gesellschaft unberührt. Im Bewusstsein der „ersten Schuld“, des Holocaust, und des Leids der Opfer dieser „Schreibtischtäter“ hätte es ein Thema sein müssen, so Ralph Giordano. Er bezeichnete diese Gleichgültigkeit als „die zweite Schuld“. – Im Folgenden möchte ich auf eine „dritte Schuld“ aufmerksam machen. Bevor ich das tue, ist es notwendig, dass ich den Begriff „Schuld“ erkläre, so wie ich ihn verstehe.

Es geht nicht um die Schuld im juristischen Sinne, sondern vielmehr um eine moralische Schuld. Sie ist nicht einforderbar, sondern kann nur von jedem einzelnen empfunden werden oder auch nicht. Entscheidend sind allein die Moral- und Wertevorstellungen, die das Handeln, persönlich und als Gesellschaft, bestimmen. Man bezeichnet das als Ethik. Wenn gegen sie verstoßen wird, sind nicht mehr Juristen zuständig, sondern allein das Gewissen. Die Schuld, die ich meine, ist das Ignorieren dieser letzten Instanz im eigenen und gesellschaftlichen Handeln.

Ich nenne meinen Artikel Die „dritte“ Schuld, weil sie allein mich und die Gesellschaft betrifft, in der ich lebe und die meine kulturelle und politische Identität ausmachen. Betreffen die erste und zweite Schuld das mangelnde Bewusstsein in der deutschen Gesellschaft um die menschliche Seite der Nazi-Verbrechen, bekümmert mich das mangelnde Bewusstsein bei uns um die menschliche Seite von Krieg.

Der bisher schlimmste aller Kriege, der zweite Weltkrieg, wurde von unserer Gesellschaft verbrochen. Millionenfach wurden Menschen getötet, verstümmelt und traumatisiert. Die Liste der Gewalttaten ist endlos und in ihren Ausprägungen nicht mehr vorstellbar. Für unsere Gesellschaft hätte es eigentlich der letzte aller Kriege sein müssen. Ein gesellschaftliches Gewissen war im Konsens darüber. Wiederbewaffnung und Abschreckung im Bündnis, die der bipolaren Welt geschuldet waren, wurden nicht als Widerspruch gesehen. Das änderte sich nach Ende des Kalten Krieges.

Das „Out of Area“-Konzept, das die USA für die NATO vorgesehen hatten, wurde nach schwacher gesellschaftlicher Gegenwehr in die deutsche Außenpolitik übernommen. Die Teilnahme Deutschlands an Kriegen war nun keine Entscheidung des Gewissens mehr. Die hatte man Juristen überlassen. Töten/getötet werden, verstümmeln/verstümmelt werden und traumatisieren/traumatisiert werden waren legitim, wenn sie nur legal waren. Bei der Herstellung von Legalität war man nicht kleinlich. Zuerst war es nur eine Resolution des UN-Sicherheitsrates, die Krieg erlaubte. Später hat man dann andere „Legalisierungen“ erfunden. Beispiele:

Der Luftkrieg der NATO unter Beteiligung deutscher Tornados gegen Rest-Jugoslawien um den Kosovo (1999). Wegen des zu erwartenden Veto Russlands erfand man die Begriffe „Responsibility to Protect“ und „Humanitarian Intervention“. Der Luftkrieg kostete 500 Zivilpersonen das Leben. Er wurde bei uns als Erfolg gefeiert. Unsere Tornados hatten sich bewährt. Von Gewissen keine Spur.

Die Verbrechen von Al Kaida am 11. September 2001 wurden als Angriff auf die USA erklärt. Die NATO erklärte den Verteidigungsfall. Die USA beriefen sich auf den Artikel 51 der UN-Charta (Recht auf Selbstverteidigung) und erklärten den „War on Terror“. Das legitimierte den Krieg in Afghanistan, an dem die Bundeswehr mit Truppen und Tornado-Flugzeugen teilnahm. Der Krieg dauerte 20 Jahre und endete ergebnislos mit dem Abzug von NATO und US-Truppen.  Die Opfer: 70 000 Zivilpersonen und 90 000 Kämpfer und Soldaten, die meisten davon Afghanen. Der Krieg wird in unserer Gesellschaft bis heute totgeschwiegen. Von Gewissen keine Spur.

Das letzte und erschütterndste Beispiel für die dritte Schuld ist für mich der Ukraine-Krieg. Er wird in unserer Gesellschaft als notwendig begrüßt und tatkräftig durch Waffenlieferungen unterstützt. Wer sich für eine bedingungslose Beendigung des Krieges durch Verhandlungen einsetzt, wird diffamiert. Die Befürworter des Krieges argumentieren mit juristischen Positionen und was ich für besonders infam halte, mit Menschlichkeit. Die armen Ukrainer. Wenn sie es mit ihrem Gewissen ernst meinten, müssten sie sagen: Die armen Menschen, die in diesem Krieg leiden müssen. Soldaten auf beiden Seiten, genauso wie Zivilisten, die zwischen die Kämpfe geraten sind.

Es gibt immer „gewichtige“ Gründe für einen Krieg. Für unsere Gesellschaft dürfen sie nicht gelten. Das heißt nicht, vor einem Aggressor zu kapitulieren. Den militärisch zu besiegen, würde aber nur den Grundstein für den nächsten Krieg legen. Auf militärische Stärke zu setzen ist ein Auslaufmodell, zumindest der deutschen Geschichte. Unsere Stärke liegt heute in der normativen Kraft unsere Werte. Die braucht keine Armeen und keine Juristen, sondern am Ende allein das Gewissen, das uns handeln lässt. Sie wird nicht immer Kriege verhindern oder beenden können. Aber sie würde unsere Gesellschaft daran hindern, wieder schuldig zu werden. [Ulrich Scholz, Dieser Artikel wurde erstveröffentlicht auf Ulrich’s Newsletter]