VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen geht noch nicht weit genug“
Weil im Jahr 2023 die Bruttolöhne je Arbeitnehmer im gesamten Bundesgebiet um 6,44 Prozent gestiegen sind, plant das Bundesarbeitsministerium eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung im Jahr 2025 auf 8.050 Euro im Monat (2024: 7.550 Euro).
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 5.512,50 Euro im Monat (2024: 5.175 Euro) und die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) auf 6.150 Euro im Monat (2024: 5.775 Euro).
In der Renten- und der Krankenversicherung müssen Gutverdienende Beiträge nur für den Verdienst bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen; der Verdienst darüber bleibt beitragsfrei. Alle Menschen die weniger als die Beitragsbemessungsgrenze verdienen, müssen für ihr gesamtes Einkommen Beiträge zahlen. Diese Ungleichbehandlung wird durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze nicht geändert, sondern nur an aktuelle Verhältnisse angepasst.
Für die FDP und die Blödzeitung ist die Erhöhung ganz schlimm. Die FDP meint, auf diesem Wege würde eine „Zusatzsteuer auf Arbeit“ erhoben. Die Bild-Zeitung titelt „Millionen droht doppelter Kostenknall„. Besonders hart treffe es Besserverdiener. Und spricht – wohl um auch die nicht Betroffenen aufzuschrecken und zu Solidarität mit den Gutverdienenden zu verleiten – von bitteren Aussichten für Millionen Arbeitnehmern. Wo käme man hin, wenn Reiche genauso behandelt würden, wie die Nichtreichen, ist wohl das Motto der Bild.
Verena Bentele vom Sozialverband VdK meint, die angekündigte Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze gehe nicht weit genug. Sie fordert eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für alle Sozialversicherungen von 8050 Euro, also für die Renten- und die Krankenversicherung, Es wäre noch gerechter, würden alle Einkommensarten zur Finanzierung herangezogen. Für den VdK sei es unverständlich, dass Einkommen aus Vermietungen und Vermögen bisher nicht berücksichtigt werden. Dies benachteilige den arbeitenden Teil der Bevölkerung und bevorteile Reiche und Superreiche. Diese Gruppe leiste noch nicht ihren gerechten Anteil an der Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung.
[jdm/Foto Susie Knoll]