Am 20.09.2024 haben wir über ein Damtier berichtet, dass an einem Gehöft im nordwestlichen Wippingen in der Nähe zu Neudörpen gesehen wurde. Offenbar hat sich das Tier seitdem hier aufgehalten. Es wirkt weiterhin sehr vertraut mit einer Fluchtdistanz von weniger als zehn Metern. Auch das zurzeit – bedingt durch die Sperrung der B 70 zwischen Kluse und Dörpen – erhöhte Verkehrsaufkommen beunruhigt das Tier offenbar nicht. Nur wenige Meter entfernt von der Straße hielt es sich am vergangenen Montag im Garten des Hofes auf. Am Sonntag war das Tier dagegen an einem Feld – ebenfalls in der Nähe der Kreisstraße – zu sehen.

Interessant ist die rechtliche Situation in derartigen Fällen. Der Landkreis teilt uns dazu mit, dass es bei entkommenem „Gehegewild“ verschiedene Möglichkeiten gibt, dieser Problematik zu begegnen:
Wenn der Besitzer sein Eigentumsrecht aufgibt, wird beispielsweise ein entlaufendes Stück Damwild herrenlos und damit zu Wild im Sinne des Gesetzes. Dies kann dann von Jägern unter Berücksichtigung aller jagdlichen Vorschriften erlegt werden.

Wenn ein Gehegetier nicht scheu ist und eine Gefahr z. B. für den Straßenverkehr darstellt, kann auch nach Waffenrecht zur Abwehr einer Gefahr eine „Schießerlaubnis“ erteilt werden. In diesem Fall wird unabhängig vom Jagdrecht, von Schonzeiten etc. sofort gehandelt. In der Praxis werden derartige Fälle aber oftmals vor Ort geregelt, ohne dass der Landkreis eingeschaltet wird.

Auf dem Hofgelände droht dem Damtier zunächst wohl keine Gefahr durch Jäger. Anders verhält es sich jedoch, wenn das Tier in die freie Landschaft wechselt, denn dann könnte – wie im Kinderlied Fuchs, du hast die Ganz gestohlen – der Jäger mit dem Schießgewehr kommen. [HM/erstveröffentlicht auf https://gruenealternative.de/forum-d/]