Die Gemeinde Dörpen nimmt für die Verpflichtung eines Arztes/einer Ärztin, sich in Dörpen niederzulassen, viel Geld in die Hand. Dass dies nötig sein kann, zeigt sich gerade in Rhede, wo für den verstorbenen Dr. Ulrich Stein kein Nachfolger gefunden werden konnte. Die hierfür entworfene Förderrichtlinie wurde im Juni 2024 geändert (siehe Sitzungsvorlage vom 28.05.2024).

Die Gemeinde scheint bei der Abfassung der Förderrichtlinie nicht alle Vertragsverletzungen abgedeckt zu haben, die eine Rückerstattung der Förderung zur Folge haben können. Deshalb wurde wohl die Neufassung erforderlich. Im Rahmen einer Förderung gemäß der Richtlinie sei es bislang möglich gewesen, dass ein angestellter Arzt den Förderantrag stellt, die Fördersumme jedoch an die Praxis fließt, bei der der Arzt angestellt sei, erklärte Dörpens Pressesprecher Daniel Mäß. Die Richtlinie sei „aus gegebenem Anlass“ angepasst worden, erfuhr die Ems-Zeitung noch von der Gemeinde. Was es damit genau auf sich hatte, erklärte die Verwaltung jedoch auch auf Nachfrage der Zeitung nicht, und diese ließ es damit auf sich beruhen.

Vermutlich ging es um den folgenden Fall, über den die NOZ am 05.09.2022 berichtete. Eine Gynäkologin, die zuvor gefördert durch die Gemeinde ihre Facharztausbildung am Marien-Hospital in Papenburg absolviert hatte, wurde in einer Dörpener Hausarztpraxis angestellt. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) unterstützte die Praxis bei der Anstellung der Ärztin mit Fördermittel nach § 2 der Strukturfonds-Richtlinie der KVN. Die Fördermittel waren gebunden an bestimmte Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anstellung, z. B. Einrichtung eines zusätzlichen Sprechzimmers, zusätzlicher IT-Ausstattung, Vergrößerung des Wartezimmers, Geräte etc. Eine Auszahlung der Fördermittel erfolgte, nachdem die Rechnungen als Nachweise für die Umsetzung solcher Maßnahmen bei der KVN eingereicht worden waren.

Im Oktober 2023 teilte uns die KVN mit, dass das Arbeitsverhältnis in der Praxis beendet worden sei. Die Praxis habe von der KVN eine Frist von sechs Monaten erhalten, um einen anderen Arzt oder eine andere Ärztin einzustellen. Sollte dies nicht erfolgen, würde die KVN die Situation erneut prüfen und die Fördermittel würden ggf. zurückgefordert.

Nachdem die von der KVN gesetzte Frist überschritten war und offenbar keine neue Ärztin, bzw. kein neuer Arzt für die Praxis gefunden werden konnte, wurden die Fördermittel anteilig zurückgefordert. Am 22.08.2024 war die Rückzahlung laut KVN allerdings noch nicht erfolgt. Weitere Nachfragen zum Stand der Rückzahlung beantwortet die KVN nicht.

Im Juni 2024 wurden die zwei neuen Absätze in die bisherige Förderrichtlinie der Gemeinde eingefügt. Eine Praxis müsste zukünftig die Förderung zurückzahlen, wenn der neu eingestellte Arzt (bzw. die Ärztin) die Praxis verlasse und nicht innerhalb von sechs Monaten eine Nachfolgeregelung gefunden sei. Somit wurde die Förderrichtlinie den KVN-Bedingungen angepasst. Falls ein zuvor in einer Praxis angestellter Arzt jedoch eine eigene Praxis gründen wolle, werde mit der Änderung der Richtlinie dafür wiederum eine Förderung möglich.

Einen Sinn ergeben die Änderung der Richtlinie und die Aussage des Pressesprechers der Gemeinde, wenn man berücksichtigt, dass es am Arbeitsgericht Lingen ein Gerichtsverfahren der angestellten Ärztin gegen den Hausarzt der Praxis gab, das mit einem Vergleichsbeschluss am 2.1.2024 endete.

Möglicherweise wurde der Förderantrag an die Gemeinde von der Ärztin gestellt, aber die Fördersumme kam der Praxis für die Einrichtung der Räumlichkeiten für die Ärztin zu Gute. Die Ärztin wurde dann von der Praxis entlassen, aber der Gegenwert der Fördersumme verblieb in der Praxis. Wer sollte jetzt etwas an die Gemeinde zurückzahlen: Die Ärztin, die gerade ihren Job verloren hatte und von dem Fördergeld nicht (mehr) profitieren konnte? Oder die Hausarztpraxis, die das Geld zwar verbaut hatte, aber gar keinen Förderantrag gestellt hatte?

Die für die Öffentlichkeit undurchschaubaren Hintergründe der Förderpraxis in Dörpen stießen auch auf das Interesse des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e.V. (BdS), die die Gemeinde um Aufklärung bat. In der Antwort der Gemeinde hieß es, dass Rückzahlungsansprüche nicht geltend gemacht wurden, weil der Justiziar der Gemeinde zu der Einschätzung gelangt sei, dass nicht exakt abgeschätzt werden könne, ob und inwieweit Rückzahlungsansprüche möglicherweise tatsächlich bestünden bzw. mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden könnten.

Dabei ging es laut Steuerzahlerbund um eine Summe von ca. 25.000 Euro, die nach dem Ausscheiden der Ärztin (nach Tätigkeit von etwa einem Jahr) noch zurückzufordern waren. Somit ist der Gemeinde Dörpen anscheinend ein Schaden von ca. 25.000 Euro entstanden, weil die Formulierungen der bisherigen Förderrichtlinie unzureichend waren und juristisch nicht durchsetzbar erschienen.

Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen legt übrigens Wert auf die Feststellung, dass die Landarztförderung als solche nicht kritisiert werde. Es handele sich in Dörpen vielmehr um einen handwerklichen Fehler, der zu einem Schaden geführt habe. „Dieser Fehler wurde nun mit Neufassung der Satzung korrigiert. Man hat also daraus gelernt“, lautet das wohlwollende Fazit des Steuerzahlerbundes.

Bleibt noch offen, ob und gegebenenfalls. wie die Gemeinde versucht hat, eine Rückzahlung der Förderung außergerichtlich zu erreichen. [jdm]