Piratenfest in Sögel – Verdi: Zu Sonntagsöffnungen besteht Rechtssicherheit – Handel muss neue Konzepte entwickeln
Wir fragten Gewerkschaftssekretär Maiko Schulz von Verdi, warum denn die Verhinderung des Piratenfestes in Sögel so kurzfristig gelaufen sei. Laut Schulz hatte Verdi zum Antrag der Gemeinde Sögel, den verkaufsoffenen Sonntag im Rahmen des Piratenfestes zu organisieren, zeitnah eine Stellungnahme abgegeben. Darin hatte Verdi berechtigte Gründe genannt, um die Sonntagsöffnung nicht umzusetzen. Auch die IHK habe in ihrer Stellungnahme Zweifel an der Rechtmäßigkeit geäußert.
Die Gemeinde habe dennoch eine Genehmigung erteilt, die erst am 28.02.2025 bei Verdi eintraf. Verdi klagte dann, woraufhin das Verwaltungsgericht Verdi bestätigt habe. Es sei Aufgabe der Gemeinde zu prüfen, ob eine Sonntagsöffnung gerechtfertigt werden könne. Und das Ergebnis sei in diesem Fall absehbar gewesen.
Das zuletzt 2021 reformierte Niedersächsische Ladenschlussgesetz erlaubt in § 5 die Sonntagsöffnung, wenn ein besonderer Anlass vorliegt, der den zeitlichen und örtlichen Umfang rechtfertigt.
Das Piratenfest hätte nach Ansicht von Verdi eine Öffnung der Geschäfte am Marktplatz gerechtfertigt, aber nicht die gemeindeweite Öffnung der Geschäfte. Dazu sei der tragende Anlass nicht vorhanden gewesen. Es fehle insbesondere zum Gewerbegebiet und zu den Ortschaften an einem räumlichen Zusammenhang. Die Attraktionen fänden hauptsächlich im Zentrum um den Marktplatz herum statt. Im Ergebnis liege eine Alibiveranstaltung vor.
Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation. Es sei nicht hinreichend dargelegt worden, dass die Veranstaltung „Familien-Piratenfest“ einen größeren Besucherstrom anziehe als die Verkaufsöffnung. Schließlich sei auch die Erstreckung auf das gesamte Gemeindegebiet nicht nachvollziehbar.
Eine Rechtsunsicherheit in der Frage der Sonntagsöffnung besteht nach Ansicht von Schulz keineswegs. Der Handel versucht laut Schulz immer wieder, den Sonntag als Geschäftszeit zu generieren, obwohl das Gesetz und die Rechtsprechung zum Schutz des Sonntags hierzu eindeutig seien. Dabei könne der Handel schon jetzt an allen Werktagen 24 Stunden die Geschäfte öffnen. Das werde aber nicht genutzt.
Um mit dem Online-Handel konkurrieren zu können, müsse sich der ortsfeste Handel Konzepte ausdenken, die die Kundenbindung stärken könnten. Denkbar sei es doch, dass der örtliche Handel die Möglichkeit biete, online zu bestellen und dann den Kunden beliefere. Der Lebensmittelhandel biete diese Bestellmöglichkeit ja teilweise. Solche Modelle könnte der örtliche Handel auch in Kooperation anbieten. [jdm]