Josef Schmunkamp hat Aufgabe als Totengräber übernommen – Seit 1. Juli neue Friedhofssatzung
Am 1. Juli 2019 hat sich auf dem Friedhof in Wippingen einiges geändert. An diesem Tag trat eine neue Friedhofssatzung in Kraft, die deutlich höhere Kosten für ein Grab und allem, was damit zusammenhängt, bringt. Auch personell hat sich etwas getan. Nachdem Theo Schmitz die Tätigkeit als Totengräber aufgegeben hatte, fand sich lange niemand. Jetzt hat Josef Schmunkamp diese Aufgabe übernommen.
Im Jahr 2002 kostete eine Grabstelle 200 € ohne eine Zeitbegrenzung. Somit hatte die Friedhofsverwaltung jährliche Einnahmen von – je nach Anzahl der Todesfälle – bis zu 1400 €. Klar, das damit nicht viel zu machen war. 2002 sollte die ehemalige Hofstelle des Bäckerladens von Hans Schomaker in den Friedhof integriert werden. Außerdem fehlte eine optische Abgrenzung des Friedhofes zur Schützenstraße. Dafür sollten die jetzt vorhandenen Mauern errichtet werden. Geld war nicht vorhanden; deshalb wurde eine Spendensammlung abgehalten, bei der jeder Haushalt gebeten wurde, seinen rechnerischen Anteil von 180 € zu leisten. Das ist dann ja auch geglückt.
Friedhofsverwaltung: dieser Begriff trifft es in Wippingen eigentlich nicht. Nach dem Niedersächsischen Bestattungsgesetz, § 13, können Träger von Friedhöfen nur Gemeinden oder Kirchen, Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbände und andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sein. In Wippingen ist der Friedhof zwar in kirchlicher Trägerschaft, aber die Gelder der Kirchengemeinde dürfen dafür nicht verwendet werden. Vielmehr muss sich ein Friedhof durch Gebühren selber tragen.
Der Kirchenvorstand ist somit die Instanz, die sich ehrenamtlich um die Pflege und Instandhaltung, sowie die Verwaltung des Friedhofs kümmert. Hermann Jansen, der Rendant der Kirchengemeinde, berichtet, dass die Friedhofssatzung ca. 40 Seiten mit juristischen Texten beinhalte, die auch die Arbeitsweise der Friedhofsverwaltung regele. Wir veröffentlichen hier nur die für die Friedhofsnutzer interessante Gebühren- und Friedhofsordnung.
Die neue Friedhofssatzung enthält nicht nur deutlich kostendeckende Preise; sie hat sich auch an veränderte Bedürfnisse angepasst. So sind auf dem Wippinger Friedhof auch so genannte Rasengräber (Flachgrab) möglich. Diese Art der Bestattung ist eine Alternative zu den vor allem in der Samtgemeinde Sögel heftig in der Diskussion stehenden Friedwäldern. In einem Friedwald findet die Urnenbestattung in einem Waldstück statt; ein Namensschild an einem Baum erinnert an den Verstorbenen. Bei einem Rasengrab erinnert eine ebenerdig verlegte Platte an den verstorbenen Menschen. Das Grab muss nicht gepflegt werden, weil es mit Rasen bedeckt ist. Angehörige können das Grab aber jederzeit ortsnah besuchen und zwar auch dann noch, wenn eine Gehbehinderung den Besuch eines Friedwaldes schon unmöglich machen würde.
Auch Urnengräber sind in Wippingen möglich. Anonyme Bestattungen sind bisher nicht vorgesehen.
Weil kein neuer Totengräber gefunden werden konnte, schauten sich die Mitglieder des Kirchenvorstands gegenseitig streng an, bis sich das Kirchenvorstandsmitglied Josef Schmunkamp bereit erklärte. Schmunkamp, der sich vielfach ehrenamtlich betätigt, ist sehr interessiert an allem, was mit dem Friedhof zu tun hat. Mitten im Ortskern gelegen, soll der Friedhof auch ein Schmuckstück für die Ortsansicht sein. Er hat festgestellt, dass der Friedhof sehr viele Besucher hat. Es sei immer was los und viele Besucher kämen auch, um andere zu treffen und sich zu unterhalten. Man müsse sich überlegen, noch einige Bänke mehr aufzustellen. Ob Schmunkamp sich auch weitere Gedanken zum Thema, wie zum Beispiel zur Grabetechnik macht, wie der hauptberuflich angestellte Totengräber des Wiener Zentralfriedhofs, haben wir ihn nicht gefragt.
Der Wippinger Friedhof wurde 1903 während der ersten Amtszeit von Pastor Bernardus Hake in Wippingen (1895 bis 1904) eingerichtet. Am Tage seiner Versetzung nach Wallenhorst 1904 wurde das Friedhofskreuz aufgestellt.
Ein durch eine Hecke abgetrennter Bereich beherbergte die Gräber von nicht getauften Kindern und frühgeborenen Verstorbenen, die nach damaliger Ansicht nicht auf dem „Gottesacker“ beerdigt werden durften. Durch die Taufe wurde das Kind in die Kirche aufgenommen und von der Erbsünde gereinigt. Die Seele des nicht getauften Kindes war also noch von der Erbsünde belastet und damit der ewigen Verdammnis überliefert – eine Vorstellung, die einen heute noch erschauern lässt.
Anfang der 30er Jahre wurde das Eingangstor des Friedhofes als Ehrenmal für die Gefallenen des 1. Weltkriegs von Bernd Heller (Hellerbernd) gestaltet. Die linke Nische enthält eine Pieta (Darstellung der Maria mit dem Leichnam Christi). Die Maria hält ihren Sohn mit beiden Armen umschlungen. Es ist kein Andachtsbild im eigentlichen Sinn, sondern eher eine Illustration des Spruches auf der Denkmalsrückseite: „Die Liebe hört nimmer auf“. Überliefert ist, dass das Denkmal von vielen Wippingern als „nicht schön“ abgelehnt wurde. Vermutlich entsprach es nicht der martialischen, militaristischen Grundstimmung der Zeit.
1964 wurde auf einer Generalversammlung des Schützenvereins die Anregung für ein Ehrenmal für die Gefallenen des Zweiten Weltkriegs gegeben. Unter der Regie des damals neuen Pastors Hans Assmann entschied man sich für eine moderne Gestaltung des Ehrenmals, die sich von den damals üblichen „Helden“-Gedenkstätten wohltuend abhob. Das wird heute gern vergessen, wenn viele in dem Denkmal jetzt nur ein Überbleibsel der Betonverliebtheit der 60er und 70er Jahre sehen (Brutalismus). In dieses Ehrenmal wurde die Grabstätte mit der Urne des in Dachau ermordeten Pfarrers Heinrich Schniers integriert. Allein diese Tatsache verhindert schon, dass das Ehrenmal zur Kriegsverherrlichung missbraucht werden kann. Auch der Wippinger Pastor Gilhaus ist hier beerdigt.
In den 80er Jahren wurde der Friedhof grundlegend saniert. Dem fielen fast alle alten Gräber zum Opfer. Viele neue bis dahin als Form kaum bekannte Familiengräber wurden angelegt und der nicht belegte Raum wurde mit Rasen gestaltet. Der nicht mehr zeitgemäße Teil für die Nichtgetauften wurde abgeschafft. Wer in großen Städten oder in Süddeutschland über Friedhöfe geht, erlebt eine Ortsgeschichte anhand von Namen, Daten und Bildern von Bürgern, die einmal dort gelebt haben. In Wippingen ist davon leider nichts zu sehen. Und das, obwohl die Gräber damals ohne eine Zeitbegrenzung vergeben wurden. Das ist schade und wird es auch in Zukunft wegen der festgelegten begrenzten Ruhezeiten wohl kaum geben.
Wenn Angehörige von einem Sterbefall betroffen sind, sind sie in der Regel etwas hilflos. Da sind Ansprechpartner wichtig, die Trost spenden, aber auch helfen, die praktischen Dinge zu bewältigen, die getan werden müssen. Der Bestatter ist in der Regel einer der wichtigsten Adressaten. Auch die Nachbarn sind bei den noch funktionierenden Nachbarschaften wichtig. Aber auch einige andere Dinge sind zu erledigen. Die Kirchengemeinde hat dazu eine Handreichung erstellt mit einer Liste der wichtigsten Ansprechpartner. Sie können diese Liste bei Hallo-Wippingen im Menü unter Vereine/Kirchengemeinde jederzeit aufrufen. [jdm/ 3 Fotos Chronik der Gemeinde Wippingen]