Fachkonferenz Teilgebiete berät über Atommülllagerung
Seit Freitag bis heute findet der erste Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete in einem Online-Format statt. Es sollte auf dieser Fachkonferenz der Zwischenbericht des BGE über mögliche Standorte für ein atomares Endlager besprochen werden. In dem Zwischenbericht, der Ende September 2020 veröffentlicht wurde, wurden 54% der Fläche der Bundesrepublik als mögliche geeignete Gebiete für ein Atommülllager bezeichnet.
In 22 Arbeitsgruppen wurden Teilaspekte besprochen, welche Anforderungen ein Endlager technisch und geologisch erfüllen muss, und wie die Anforderungen an ein Endlager im Salzgestein, Granit oder Tongestein im Einzelnen gegeneinander abgewogen werden können. In der Diskussion kristallisierte sich deutlich die zentrale Kritik an dem jetzigen Verfahren heraus. Dr. Saleem Chaudry, der auch vom Landkreis Emsland als Berater für das Suchverfahren verpflichtet wurde, kritisierte in seinem Ko-Referat, dass es für die konkreten möglichen Standorte außer zur Ausdehnung keine konkreten Daten gibt, die Aufschluss über die Geeignetheit geben könnten. Es wurden vor allem sogenannte Referenzdaten, also allgemeine Informationen über die Gesteine und Gebiete, ohne spezielle Daten über die Situation vor Ort, verwendet.
Wolfgang Ehmke, der langjährige Sprecher der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg, sprach in diesem Zusammenhang von einem Prä-Zwischenbericht; der Journalist Jürgen Voges sprach von einen Zwischen-Zwischen-Bericht. Gemeint ist, dass im Zwischenbericht lediglich zusammengefasst ist, welche Gebiete in Deutschland grundsätzlich in Frage kommen. Dies sei letztlich eine Arbeit, die ein Geologie-Student mithilfe der Literatur auch allein hätte leisten können. So sei im Bericht nachzuvollziehen, dass sich durch die Anwendung des Kriterienkatalogs auf die möglichen Teilgebiete die Zahl der Gebiete (außer bei den Salzstöcken) praktisch nicht verringert hätten. Die wirklich wichtige Frage für die Bürger, welche Standorte konkret in Frage kommen, werde nicht beantwortet.
Steffen Kanitz, Geschäftsführer der BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung) entgegnete, man habe mit diesem Vorgehen frühestmögliche Transparenz herstellen wollen. Wolfgang Ehmke hatte auch nichts gegen diese frühzeitige Information. Aber man dürfe Information nicht mit Partizipation bzw. Teilhabe am Entscheidungsprozess verwechseln. Die jetzige Fachkonferenz mit dem ganzen Procedere der Teilhabe von Bürgern am Beratungsprozess werde korrekt durchgeführt, aber es gebe konkret nichts zu beraten. Wenn dann die Standorte benannt seien, gebe es diese ganzen Beratungsmöglichkeiten der Bürger nicht mehr. Wer also wolle, dass die Bürger eine Entscheidung für einen Standort letztlich mittragen, müsse den Bürgern die Teilhabe ermöglichen, wenn sie auch wüssten, dass sie konkret betroffen sind.
In den Arbeitsgruppen wurden auch viele technische Probleme, wie zur Technik der Behälter, zu den geologischen Grundannahmen zu z. B. Vulkanismus, Erosion usw. besprochen. Es besteht ein sehr großer Forschungsbedarf zur Endlagerung. Darauf hat auch der Zwischenbericht selbst hingewiesen. Durch das Endlagersuchgesetz wird allerdings ein Zeitdruck aufgebaut, der mit diesem Forschungsbedarf nicht vereinbar ist.
Die Konferenz war gut organisiert, die Technik war auch geeignet, Themen zu diskutieren. Aber letztlich ist das Online-Format eher zur Erarbeitung von Informationen geeignet. Die Forderung nach einem Moratorium bzw. einer Verlängerung der frühzeitigen Teilhabemöglichkeiten für die Bürger parallel zur Fokussierung auf genauere Standortbenennungen wurde immer wieder erhoben. Das Moratorium wurde also mit dem unzureichenden Ergebnisstand des Zwischenberichtes begründet; dass derzeit durch die Pandemie eine öffentliche Diskussion zusätzlich erschwert ist, kommt als Grund für das Moratorium hinzu.
Dem BGE wurde eine gute wissenschaftliche Arbeit bescheinigt, die auch auf wissenschaftliche Kritik reagiert; der Umgang mit den Ergebnissen werde aber von der BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) so gehandhabt, dass lediglich der Zeitplan eingehalten werden soll, ohne den tatsächlichen Ergebnisstand zu berücksichtigen. [jdm]