Änderung des Flächennutzungsplanes für Erweiterung des Gewerbegebietes auf dem Harpel
Heute entscheidet der Bauausschuss der Samtgemeinde Dörpen über eine Änderung des Flächennutzungsplanes, der das Gewerbegebiet am Eichenkamp (rund um Hawe-Wester) betrifft.
Laut Planzeichnung soll das Gewerbegebiet südlich erweitert werden. Im Westen wird der Plan in einer kleinen Fläche der Realität angepasst. Im Nordwesten (hinter Hawe-Wester) wird ein Teil des Waldes als Gewerbefläche ausgewiesen, so dass das Gewerbegebiet hier näher an die Wohnbebauung heranrücken kann.
Bei einem Flächennutzungsplan handelt es sich nicht um eine kartographische Darstellung des Ist-Zustandes, sondern vielmehr eine in die Zukunft gerichtete konzeptionelle Entwicklungsplanung. Welche Nutzungen auf diesen neu ausgewiesenen Gemeindeflächen später tatsächlich zulässig sind, muss die Gemeinde dann gegebenenfalls in einem Bebauungsplan festlegen. Dann werden auch die Einschränkungen für die Bebauung (z. B. Lärmschutzvorschriften oder Emissionsgrenzwerte), die ja zum Teil auch schon gesetzlich bestimmt sind, genau festgelegt.
Der Flächennutzungplan ist also eine Vorratsplanung, um bestimmte Entwicklungen zu ermöglichen.
[jdm/ Plan: Samtgemeinde Dörpen]