Neue Zuschüsse und verlängerte Sonderregelungen für die Pflege
Über 80 Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause gepflegt. Die Corona-Pandemie hat die Pflegesituation insbesondere für pflegende Angehörige erschwert. Daher hat der Bund die Corona-Sonderregelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie die flexiblere Nutzung des Entlastungsbeitrages für Personen mit Pflegegrad 1 bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Auch steht der KfW-Investitionszuschuss 455-B für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort wieder zur Verfügung. Es ist ein Zuschuss von bis zu 6.250 € möglich, die Fördermittel des Bundes sind allerdings auf 75 Millionen Euro begrenzt. Eine Antragsstellung ist ab sofort möglich und sollte im besten Fall zeitnah erfolgen. Der Antrag ist alters- sowie pflegegradunabhängig und muss vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. [PM Verbund Pflegehilfe]