Die WTD 91 meldet für die Woche vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 außer auf dem Schlagbrückener Weg keine Sperrungen. [jdm]
Emsland
Bahnübergänge im Dörpener Hafenbereich erhalten eine Lichtzeichenanlage
Die Industriestraße im Dörpener Hafengebiet wird zwei Mal von einem Gleisstrang gekreuzt. Südlich des Hafenbeckens werden zurzeit Bauarbeiten für die Einrichtung einer Lichtzeichenanlage vorgenommen. Damit soll dann der Verkehr auf der Straße und auf dem Radweg bei Zugquerungen angehalten werden.
Bisher wurde die Sicherung bei einer Zugquerung mit einem Tonsignal der Lokomotive vorgenommen, doch diese Methode reichte der Landeseisenbahnaufsicht (LEA) nicht mehr aus. Die LEA forderte, die beiden Bahnübergänge im Hafenbereich technisch mit einer Lichtzeichenanlage zu sichern.
Finanziert werden die Arbeiten als Eisenbahnkreuzungsmaßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, teilte uns die Gemeinde auf Anfrage mit. In diesem Gesetz ist geregelt, wie die Kosten zu verteilen sind. Jeweils ein Drittel übernehmen die Bahn, das Land Niedersachsen und die Gemeinde. Allerdings konnte sich die Gemeinde ihren Kostenanteil mit einer 75% Förderquote von der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) fördern lassen. Da man Gesamtkosten von etwa 420.000 € erwartet, verbleiben abzüglich des Förderbetrages bei der Gemeinde etwa 35.000 €. Die Baumaßnahmen sollen in wenigen Wochen abgeschlossen sein. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/Forum-de]
Öffentliche Sitzung des Planungsteam Forum Endlagersuche
Mm Mittwoch, den 19. Februar 2025, findet in der Zeit von 18:30 Uhr bis 21:00 Uhr die nächste öffentliche Sitzung des Planungsteam Forum Endlagersuche (PFE) statt. Weitere Informationen sowie die Einwahldaten finden Sie kurz vor der Veranstaltung auch auf der folgenden Seite.
Das Planungsteam Forum Endlagersuche organisiert einmal jährlich das öffentliche Forum Endlagersuche, auf dem es den Arbeitsfortschritt der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und angrenzende Fragen zur Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle diskutiert. [jdm]
Nach Beschluss des Kreistags zu Windvorrangflächen: Lohnt es sich in Wippingen noch?

Screenshot LK EL, © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Nachdem der Kreistag die Ausweisung der Vorrangflächen für Windkraft, wie sie zuletzt vom Landkreis vorgeschlagen worden waren, beschlossen hat, stellt sich für die Wippinger die Frage, wie es weitergehen kann. In diesem zweiten Entwurf war die Wippinger Windvorrangfläche (Nr. 17 im RROP-Plan) halbiert worden.
Die Wippinger Interessengemeinschaft der Grundbesitzer muss jetzt überlegen, ob hier überhaupt Windkraftanlagen realisierbar sind. Statt der bisher erhofften 3 bis 5 Windräder lassen sich auf dieser Fläche vermutlich nur zwei Windkraftanlagen realisieren.
Erstes finanzielles Hindernis für diese Anlagen wäre der Zugang zu einem Einspeisungspunkt in das Stromnetz. Wo dieser Punkt sich befinden könnte (Renkenberge, Dörpen, Surwold usw.) wird die EWE als zuständiger Netzbetreiber erst berechnen, wenn konkrete Planungen vorgelegt werden. Diese Unsicherheit wiederum stellt für die konkreten Planungen ein Problem dar. Um den Bau der Anlagen selbst kostengünstig gestalten zu können, müsste sich der Wippinger "Windpark" einen Partner suchen, der in der Nähe Anlagen bauen möchte, um von Rabatten der Hersteller zu profitieren.
Eine kleine Zukunftshoffnung liegt auch noch darin, dass die anderen geplanten Vorranggebiete durch Einsprüche noch verkleinert werden und sich der Landkreis erneut auf die Suche nach Windflächen begeben muss. {jdm/ Karte Screenshot LK EL, © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie]
Eröffnung der Sonderausstellung „Verfolgung und Widerstand der Zeugen Jehovas 1933 – 1945“
Die heutige Eröffnung der Sonderausstellung „Verfolgung und Widerstand der Zeugen Jehovas 1933 – 1945“ in der Gedenkstätte Esterwegen traf auf so viel interessiertes Publikum, dass die Veranstaltung aus Platzgründen im Anschluss gleich in einer zweiten Schicht erneut stattfand.
Co-Gedenkstättenleiter Dr. Sebastian Weitkamp stellte den Bezug der Ausstellung zu den Opfern in den Emslandlagern her. Die Gedenkstätte widme die Veranstaltung zum Jahrestag der Befreiung von Auschwitz, der morgen stattfindet, jeweils einer Opfergruppe. In diesem Jahr stelle man mit der Sonderausstellung die Verfolgung und den Widerstand der Zeugen Jehovas in den Mittelpunkt. Weitkamp stellte das Schicksal der Familie Dickmann aus Dinslaken vor. Heinrich Dickmann wurde bereits im Juni 1935 wegen der Verweigerung des Hiltlergrußes verhaftet, zwei Wochen später wurde sein Bruder Friedrich wegen der Werbung für die Zeugen Jehovas verhaftet und zu 4 Monaten Haft verurteilt. Ein Mithäftling berichtete, wie Friedrich in Esterwegen mit Schlägen misshandelt wurde und sein Kopf mit dem Kopf eines anderen Häftlings zusammen geschlagen wurde. Ein Wärter habe es bei seinen Quälereien besonders auf Juden und Zeugen Jehovas abgesehen.
Der jüngere Bruder August Dickmann schließlich sei wegen Kriegsdienstverweigerung in das KZ Sachsenhausen gekommen. Heinrich Dickmann war schließlich über eine Internierung im KZ-Lager Walchum im KZ Sachsenhausen gelandet, wo er im September 1939 die Hinrichtung seines Bruders August mitansehen musste. Heinrichs Frau Änne Dickmann war für ihre religiöse Überzeugung fast acht Jahre im Konzentrationslager inhaftiert, von Oktober 1937 bis zum Februar 1938 war sie im Frauen-KZ Moringen.
Der Sprecher der Zeugen Jehovas in Norddeutschland, Michael Tsifidaris, stellte in seiner Rede darauf ab, dass die Liebe zu Gott, die Liebe zum Nächsten ohne ethnische, politische, religiöse oder soziale Grenzen schon die ersten Christen zur Ablehnung jeder kriegerischen Gewalt geführt habe. Schon in der Römerzeit hätten sich die Christen in politischen Konflikten neutral verhalten. Sie seien aufgefallen, weil sie dem Kaiser nicht dienen wollten.
Das sei auch ein Wesensmerkmal der Zeugen Jehovas, die sich in Deutschland seit 1897 als Zeugen dem Urchristentum verpflichtet fühlten. Sie hätten den Hitlergruß abgelehnt, seien keine Parteimitglieder geworden, hätten sich gegen den Antisemitismus der Nazis gestellt und den Militärdienst verweigert. Die evangelische und die katholische Kirche hätten schon in der Weimarer Zeit das Verbot der Zeugen Jehovas gefordert, das dann die Nazis beschlossen hätten.
Auch heute würden die Zeugen noch verfolgt. In Russland sei ihre Organisation seit 2017 wieder verboten. In Deutschland werde sie als Sekte diffamiert, obwohl es sich bei ihrer Organisation wie bei den großen Kirchen um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handele. Aber der Deutsche Bundestag habe sich im vergangenen Jahr für die Verfolgung der Zeugen Jehovas in der Nazizeit entschuldigt und beschlossen, den Opfern in Berlin ein zentrales Denkmal zu widmen.
Christoph Wilker, der Autor und Kurator der Ausstellung, berichtete, dass es 1933 in Deutschland etwa 25.000 Zeugen Jehovas gegeben habe. Sie wurden noch als Bibelforscher bezeichnet -.eine Selbstbezeichnung, die 1931 von ihnen geändert wurde. 10700 Zeugen erlitten Verfolgung, 8800 wurden inhaftiert, 1149 wurden ermordet.
Diese kleine Gemeinschaft habe aber mit ihren Flugblattaktionen in den Jahren 1936 und 1937 „Propagandacoups, wie sie in diesem Umfang keine andere illegale Gruppe zustande brachte“, gelandet. Die Zeugen seien verfolgt worden, aber sie hätten auch Widerstand geleistet.
Wilker zählte fünf Konfliktbereiche mit den Nazis auf:
- seien sie allein wegen der Missionstätigkeit verfolgt worden
- habe ihr offener und Aufsehen erregender Widerstand zu Verhaftungswellen geführt
- sei der Führerkult abgelehnt worden, der sich durch den Deutschen Gruß oder Ergebenheitsadressen an Hitler manifestierte
- wurde die Verweigerung des Kriegsdienstes hart bestraft. Die weit überwiegende Mehrzahl der Todesurteile gegen Kriegsdienstverweigerer betraf Zeugen Jehovas.
- Die Ablehnung des Antisemitismus war nicht nur ein mutiges Bekenntnis, sondern wurde auch praktisch umgesetzt beim Schutz einzelner verfolgter Juden und als Thema und Anklage in der Öffentlichkeitsarbeit der Zeugen Jehovas.
Wilker zitierte Thomas Mann, der 1938 im Schweizer Exil über ein dort von Jehovas Zeugen über deren NS-Verfolgung herausgegebenes Buch schrieb: „Die Sprache versagt längst vor dem Gesinnungsabgrund, der sich in diesen Blättern auftut, welche von den entsetzlichen Leiden unschuldiger und ihrem Glauben mit Festigkeit anhangender Menschen berichten. […] mir scheint, einen stärkeren Appell an das Weltgewissen kann es nicht geben“
Schon 1934 schrieben aus allen Ortsgruppen Deutschlands Mitglieder insgesamt 1000 Briefe an Adolf Hitler, in denen sie die Verfolgung der Zeugen anklagten. Wilker bezeichnete diese Aktion als einen Akt kompromissloser Selbstbehauptung, der eine Verhaftungswelle auslöste.
Mit der Flugblattaktion vom 12.12.1936 protestierten die Zeugen Jehovas erneut gegen ihre Verfolgung und erklärten, sie würden sich nicht an das Verbot ihrer Organisation halten. Der Inhalt des Flugblattes war als „Resolution“ bei einem Kongress in Luzern verabschiedet worden. Martin Pötzinger gehörte zu den Organisator*innen für die Verbreitung in München. In seiner Wohnung stellte er 4000 Flugblätter her; weitere 10.000 kamen aus dem Ausland. Am 11.2.1937 wurde die Resolution in München und vielen anderen Orten im Reich nochmals verteilt.
Weil keine positive Antwort des Regimes kam, wurde am 20.6.1937 ein neues Flugblatt „Offener Brief“ mit mehr Details zur Verfolgung verteilt, obwohl inzwischen viele Zeugen Jehovas bereits inhaftiert waren. Die Münchnerin Elfriede Löhr organisierte die Aktion für ganz Bayern und betraute Anna Gerig mit der Koordination für München.
Wilker zog aus dieser Geschichte der Zeugen Jehovas den Schluss, dass es möglich war „Nein“ zu sagen und dass dies auch lohnenswert sei, wenn man nicht auf der Seite der Täter landen wolle.
Die Ausstellung zeigt mit vielen historischen Dokumenten die Entwicklung der Verfolgung und des Widerstands und stellt exemplarisch das Schicksal einzelner Personen und Familien vor. Sie ist noch bis 22. April 2025 zu sehen. Der Eintritt ist frei. [jdm]
Verkehrsüberwachung
Im Landkreis Emsland müssen die Autofahrerinnen und -fahrer an folgenden Tagen und in folgenden Orten mit einer verstärkten Verkehrsüberwachung rechnen:
Montag, 27.01.2025: Neubörger
Dienstag, 28.01.2025: Eisten
Mittwoch, 29.01.2025: Meppen
Donnerstag, 30.01.2025: Schapen
Freitag, 31.01.2025: Schöninghsdorf
Samstag, 01.02.2025: Emsbüren
Sonntag, 02.02.2025: Lathen
Darüber hinaus kann es weitere Kontrollen im gesamten Kreisgebiet geben. [Landkreis Emsland]
Sperrungen Schießgebiet
Die WTD 91 meldet für die Woche vom 27.01.2025 bis 31.01.2025 außer auf dem Schlagbrückener Weg keine Sperrungen. [jdm]
Erinnerungen
Morgen um 15 Uhr (ab 14 Uhr Kaffee und Kuchen) berichtet Andreas Schüring im Heimathaus über Schleiereulen.
In der Gedenkstätte Esterwegen wird zeitgleich um 15 Uhr die Sonderausstellung „Verfolgung und Widerstand der Zeugen Jehovas 1933-1945“ eröffnet.
Am Montag, den 27.01.2024, um 19.00 Uhr findet im Heimathaus Twist, Flensbergstr. 11, Twist eine Lesung aus dem Buch „Dät wuss du nich wääten!“ statt.
Die nächste Doppelkopf-Runde findet am Mittwoch, 29.01.2025 19:30 Uhr im Pfr. Schniers Haus statt. [jdm]
Überwachungszone für Vogelgrippe reicht ins Emsland hinein – 417.290 Tiere betroffen
Der Ausbruch der Vogelgrippe in einem Legehennenbetrieb im Landkreis Grafschaft Bentheim hat hinsichtlich der Restriktionszonen auch Auswirkungen auf den Landkreis Emsland. Wegen der Lage des betroffenen Betriebs ragt die Überwachungszone, die sich im Radius von 10 km um den Ausbruchbetrieb befindet, in den Bereich der Gemeinde Twist hinein. Der Landkreis Emsland erlässt zur Festlegung der Überwachungszone auf seinem Gebiet eine Allgemeinverfügung. Diese tritt am 25. Januar in Kraft.
Der im Landkreis Emsland liegende Teil der Überwachungszone umfasst die Ortschaften Neuringe, Bült und Adorf. Es sind insgesamt 59 Tierhalter mit 417.290 Tieren betroffen, davon sind 13 gewerbliche Betriebe mit 416.124 Tieren sowie 46 Hobbyhalter mit 1100 Tieren.
Da die Verbreitung der Geflügelpest auf andere Bestände insbesondere durch den Handel mit betroffenen Tieren, deren Eiern oder sonstigen Produkten erfolgt, ist in den Restriktionszonen der Transport von lebendem Geflügel und von Eiern verboten. Eine Verbreitung kann auch indirekt erfolgen, z. B. durch verunreinigte Fahrzeuge, Personen, Geräte, Verpackungsmaterial, Kontakt zu Wildvögeln usw.Die Teilausstallung für Geflügel untersagt. Weiterhin wird die Aufstallung des Geflügels in der Überwachungszone verfügt.
Nach der Räumung des Ausbruchbestandes im Landkreis Grafschaft Bentheim wird dieser gereinigt und desinfiziert. Tritt 30 Tage nach der Reinigung des betroffenen Betriebs kein neuer Fall auf wird die Überwachungszone aufgehoben. Eine Ansicht der Überwachungszone und weitere Informationen sind hier zu finden. [Landkreis Emsland]
Unterhaltungsmaßnahmen im Seitenkanal: WSA verweist an die Gemeinde Dörpen
Am 01.01.2025 hatte Forum D im Zusammenhang mit dem Wasserstau vor dem Durchlass der Wippinger Dever in den Seitenkanal Gleesen-Papenburg auf die Verlandung des Kanals hingewiesen und dabei auch erwähnt, dass sich im Kanal Munition aus dem Zweiten Weltkrieg befinden könnte. Der Verdacht begründet sich auf Testsondierungen im Jahre 1985, bei denen über eine Strecke von 2,4 km drei Geschosse (Durchmesser 10,5 cm) und etliche Handgranaten gefunden und geborgen wurden. In einem Schreiben des damaligen Wasser- und Schifffahrtsamtes Meppen an die Wasser- und Schifffahrsdirektion West in Münster vom 13.09.1990 wird vermutet, dass „hier bei Kriegsende noch etliches mehr an Kampfmittel versenkt worden ist“. Und weiter wird festgehalten: „Es sollte besonders wegen der Gefährlichkeit auf eine Räumung nicht verzichtet werden.“ In dem Schreiben werden die Kosten der Räumung mit ca. 1.400.000,– DM angegeben.
Allerdings könne ein 900 m langes Teilstück „im derzeitigen Zustand nicht geräumt werden, da durch die Einleitung der Wippinger Dever Schlammeintreibungen bis zu einer Mächtigkeit von 3 m vorhanden sind. Eine Entmunitionierung wäre ohne kostenaufwendige Schlammbeseitigung nicht möglich.“ Eine weitere Munitionssuche und -räumung erfolgte jedoch auch nicht im restlichen Kanalabschnitt.
35 Jahre später dürften die Kosten einer Munitionsräumung deutlich höher anzusetzen sein, und zudem wäre das Gewässer vom Schlamm und nun auch von den zwischenzeitlich entstandenen Inseln zumindest teilweise zu räumen. Bevor zum Wasserabfluss erforderliche Unterhaltungsarbeiten am und im Kanal durchgeführt werden, wäre jedoch zu klären, ob die Gefahr durch Munition tatsächlich besteht, z. B. durch entsprechende Kampfmittelsondierungen. Aktuell ist der Wasserabfluss nach Auskunft des Kreisverbandes der Wasser- und Bodenverbände Aschendorf-Hümmling im Seitenkanal gewährleistet und somit besteht zurzeit kein Handlungsbedarf. Die Schaukommission werde den Sachverhalt im Herbst erneut überprüfen, wird weiter mitgeteilt.
Wenn dann bei dieser oder einer der folgenden Überprüfungen eine Verschlechterung des Wasserabflusses festgestellt wird, stellt sich die Situation aber anders dar. „Ggfs. müsste der Unterhaltungspflichtige für den Seitenkanal, die WSV, dann tätig werden“, teilt der Kreisverband uns mit.
Doch so eindeutig ist die Verantwortung wohl nicht der WSV zuzuschreiben. Wir haben beim regional zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee (WSA) nachgefragt, wie man die Frage der Zuständigkeit dort einschätzt.
Man sei nicht zuständig, lautet die Auskunft. Und als Beleg für die Feststellung wird ein Dokument aus dem Jahre 1967 mitgeliefert. In dieser Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinde Dörpen ist nach Ansicht des WSA festgelegt, dass die WSV von Ansprüchen freigestellt ist, soweit diese durch die Vorflut verursacht worden sind.
Dass die Ursache der Sediment- bzw. Schlammeintreibungen in der Wippinger Dever zu suchen ist, wurde bereits im oben erwähnten Schreiben aus dem Jahre 1990 festgestellt. Falls also die Formulierungen der Vereinbarung so eindeutig (wie vom WSA) auszulegen sind, dürften enorme Kosten auf die Gemeinde Dörpen zukommen, wenn tatsächliche Räumungsmaßnahmen im Seitenkanal erforderlich werden. [HM/Erstveröffentlicht auf https://gruenealternative.de/forum-d/]
Die Schleiereule – erfolgloser Kulturfolger
Der Heimatverein Wippingen lädt am Sonntag, den 26.01.25 um 15:00 Uhr zu einer Vortragsveranstaltung in das Heimathaus Wippingen, zur Mühle 1 in 26892 Wippingen ein. Der Heimatverein lädt bereits ab 14 Uhr zu Kaffee und Kuchen ins Heimathaus ein.
Unter dem Thema „Die Schleiereule – erfolgloser Kulturfolger?“ wird der Mitarbeiter des NABU Werlte/Sögel Andreas Schüring mit seinen Bildern eintauchen in die Mythologie und Biologie unserer wohl anmutigsten Eule. Niedersachsen beherbergt anteilmäßig 30% des Gesamtdeutschen Schleiereulenbestandes.
Auch wenn die fehlenden Winter dem Bestand guttun, zeichnen sich regional sinkende Bestandszahlen ab. Erstmals wird die Schleiereule 2022 in Niedersachsen auf der Roten Liste der bedrohten Vogelarten auf der Vorwarnliste geführt. So werden auch Ursachen für sinkende Bestände erörtert und Schutzmöglichkeiten diskutiert. Eulenliebhaber jeder Couleur werden auf ihre Kosten kommen. [PM Nabu Werlte]
Erinnerung: Morgen am Montag Blutspendetermin in Renkenberge

Der nächste Blutspendetermin des SV Renkenberge ist am Montag, den 20. Januar 2025 ab 16:30 Uhr im Gemeindehaus.
Ab dem 18. Lebensjahr darf jeder Blut spenden. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis mit. Da ein dringender Bedarf an Erstspendern besteht, würden wir uns freuen, wenn wir viele Spender und Erstspender begrüßen können! [Alwin Illenseer]
Verkehrsüberwachung
Im Landkreis Emsland müssen die Autofahrerinnen und -fahrer an folgenden Tagen und in folgenden Orten mit einer verstärkten Verkehrsüberwachung rechnen:
Montag, 20.01.2025: Dörpen
Dienstag, 21.01.2025: Neumehringen
Mittwoch, 22.01.2025: Dörpen
Donnerstag, 23.01.2025: Meppen
Freitag, 24.01.2025: Lehrte
Samstag, 25.01.2025: -
Sonntag, 26.01.2025: Papenburg
Darüber hinaus kann es weitere Kontrollen im gesamten Kreisgebiet geben. [Landkreis Emsland]
Sperrungen Schießgebiet
Die WTD 91 meldet für die Woche vom 20.01.2025 bis 24.01.2025 keine Sperrungen. [jdm]
Einladung zur Lesung aus dem Buch „Dät wuss du nich wääten!
Hermann Krüssel und Günter Kathmann haben zu den Emsland-Lagern in Versen und Fullen, sowie den KZ-Friedhöfen, recherchiert. Die Autoren stammen aus Versen und Fullen. In einer Arbeitsteilung versucht Krüssel in dem Buch darzustellen, wie die Internierten das Lagerleben erlebten und Kathmann nähert sich der Frage, welche Erinnerungen die Bewohner des Emslandes weitergegeben haben.
Am Montag, den 27. Januar 2025 um 19.00 Uhr findet im Heimathaus Twist, Flensbergstr. 11, Twist eine Lesung aus ihrem Buch „Dät wuss du nich wääten!“ statt. Anmeldung bei der Gemeinde Twist, Mario Korte: korte@twist-emsland.de oder 05936-933084 ist erwünscht.
Am 27. Januar 2025 jährt sich zum 80. Mal die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz. Der Gedenktag lädt ein, nachzudenken über Völkerhass und Krieg. Eine Befreiung aus barbarischer Machtausübung gab es auch in den 15 Emslandlagern. Zum Morgen des 6. April 1945 hielt ein in Fullen internierter italienischer Unterleutnant fest: „Ja, es war wahr! Die Deutschen waren geflohen, alle Gefangenen waren frei, endlich!“ [jdm]
Im Februar Seminar des HÖB in Kooperation mit dem DIZ/Interessengemeinschaft niedersächsischer Gedenkstätten
In einem Newsletter bezeichnet Kurt Buck, Vorstandsmitglied im AK für ein DIZ Emslandlager e.V., es als eine wichtige Grundlage für die weitere Arbeit des Vereins und des DIZ, dass im Dezember von der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten (SnG) in Celle die Finanzierung der beiden Stellen von Tessa Hesener und Joscha Hollmann im DIZ auch 2025 in voller Höhe gesichert wird.
Im Jahr 2025 wird die erste Veranstaltung des DIZ das Seminar „Brüche und Kontinuitäten um 1945“ vom 14. bis 16. Februar in der HÖB sein. Das jährliche Seminar der Historisch-Ökologischen Bildungsstätte (HÖB) in Papenburg in Kooperation mit der Interessengemeinschaft niedersächsischer Gedenkstätten und Initiativen zur Erinnerung an die NS-Verbrechen (IG) hat mittlerweile schon Tradition. Die Teilnahmegebühr beträgt 95,00 Euro (einschl. Unterkunft und
Verpflegung).
Das Jahr 1945 wird oft als Stunde Null bezeichnet. Auf der anderen Seite haben viele Überlebende aus KZs und Gefängnissen des Nazi-Regimes erfahren, dass ehemalige Nazis auch in der Nachkriegszeit in Politik, Wirtschaft und Justiz weiter bestimmend tätig waren. Im Seminar sollen die zwei Tendenzen rund um das jahr 1945 diskutiert werden.
Die Interessengemeinschaft (https://gedenkstaetten-niedersachsen.de/) wurde vor genau 25 Jahren, im Januar 2000, als nicht-eingetragener Verein konstituiert, um u.a. die Zusammenarbeit der in der regionalen und lokalen Erinnerungsarbeit tätigen Einrichtungen und Initiativen zu intensivieren und deren Interessen zu vertreten. Das DIZ-Vorstandsmitglied Corinna Bittner, Co-Leiterin des HÖB-Seminars, ist Mitglied im siebenköpfigen Sprecher:innenrat. [jdm]
AWB erklärt: Wohin mit den Altkleidern?
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland (AWB) weist darauf hin, dass es zum 1. Januar eine neue gesetzliche Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien gemäß EU-Abfallrahmenrichtlinie und Kreislaufwirtschaftsgesetz gibt. In der Praxis ändert sich aber im Landkreis Emsland kaum etwas.
Im Landkreis Emsland werden kreisweit Altkleider durch karitative Vereine und Verbände, durch gewerbliche Anbieter sowie durch den AWB in Containern oder durch Haussammlungen gesammelt und zur Verwertung gegeben – ein bewährtes System, welches so fortgeführt werden solle. In diese Sammlungen sollen weiterhin jedoch nur gut erhaltene und weiter tragbare Kleidungsstücke gegeben werden, aber auch Tischwäsche, Bettwäsche, Federbetten, Gardinen, Trockentücher sowie gut erhaltene Schuhe aus privaten Haushaltungen. Alternativ empfiehlt der AWB, noch tragbare Kleidung in Second-Hand-Läden, Sozialen Kaufhäusern oder karitativen Einrichtungen abzugeben.
Abgetragene, verschlissene oder verschmutzte Textilien sollen weiterhin über die Restabfalltonne entsorgt werden. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen, da diesbezüglich aktuell falsche oder irreführende Meldungen in Umlauf sind.
Im Landkreis Emsland gibt es nach Kenntnis des AWB ein flächendeckendes Netz von insgesamt etwa 490 Sammelcontainern an rund 290 Standorten. Davon haben die caritativen Organisationen einen Anteil von rund 320 Containern an etwa 200 Standorten. Die übrigen Container sind von gewerblichen Sammlern aufgestellt. Hier sollen ausschließlich saubere, tragbare und gut erhaltene Kleidungsstücke entsorgt werden. [Landkreis Emsland]
Verkehrsüberwachung
Im Landkreis Emsland müssen die Autofahrerinnen und -fahrer an folgenden Tagen und in folgenden Orten mit einer verstärkten Verkehrsüberwachung rechnen:
Montag, 13.01.2025: Dörpen
Dienstag, 14.01.2025: Wesuwe
Mittwoch, 15.01.2025: Geeste
Donnerstag, 16.01.2025: Baccum
Freitag, 17.01.2025: Meppen
Samstag, 18.01.2025: Esterwegen
Sonntag, 19.01.2025: Lengerich
Darüber hinaus kann es weitere Kontrollen im gesamten Kreisgebiet geben. [Landkreis Emsland]
Repression gegen pazifistische Zeugen Jehovas in der Ukraine – Demnächst Sonderausstellung in Esterwegen zum Widerstand der Zeugen im Nationalsozialismus
Wie der ukrainische Friedensaktivist, Journalist und Vorstandsmitglied des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung Yurii Sheliazenkho auf Pressenza berichtete, wurde der Zeuge Jehovas Volodymyr Baranov vom Kiewer Bezirksgericht Darnitsky, Richterin Olha Prosalova, in Untersuchungshaft genommen. Das Gericht entschied in einer nichtöffentlichen Anhörung, dass er gegen eine Kaution von 180 000 UAH freigelassen werden kann.
Baranov wird wegen Ungehorsams (Artikel 402 des Strafgesetzbuches der Ukraine; das Verbrechen wird mit bis zu 10 Jahren Gefängnis bestraft) angeklagt, nachdem er gewaltsam zu einer Militäreinheit in ДВРЗ gebracht wurde. Er ist seit 2002 getauftes Mitglied der Zeugen Jehovas. Fast 10 Mitglieder der Gemeinschaft warteten außerhalb des Gerichts auf den Ausgang des Prozesses. Die Dauer der Untersuchungshaft beträgt maximal 2 Monate und kann verlängert werden.
Das Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte hat einen Bericht veröffentlicht, in dem auf die Verletzung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen hingewiesen wird – Inhaftierung, unmenschliche Behandlung und Folter von Kriegsdienstverweigerern.
In der Gedenkstätte Esterwegen wird am 26. Januar um 15 Uhr die Sonderausstellung „Verfolgung und Widerstand der Zeugen Jehovas 1933-1945“ eröffnet. Die Zeugen Jehovas wurden im Nationalsozialismus bereits ab April 1933 schrittweise als Religionsgemeinschaft verboten. Mit großen Flugblattaktionen, wie sie in diesem Umfang kaum eine andere zu dieser Zeit illegale Gruppe zustande brachte, versuchten sie, sich zur Wehr zu setzen und auf das Verbot ihrer Gemeinschaft aufmerksam zu machen. Darüber hinaus wurden 20.000 Protestbriefe und -telegramme, auch aus dem Ausland, an die Reichsregierung versandt. Da die Zeugen Jehovas den Hitlergruß, den Eid auf den „Führer“ und den Kriegsdienst verweigerten, waren sie schlimmsten Repressalien ausgesetzt. Außerdem lehnten sie den staatlich angeordneten Antisemitismus ab. [jdm]
Sperrungen Schießgebiet
Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom Montag, dem 13.01.2025 bis 17.01.2025 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53), Renkenberge – Wahn (K168) und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]
Kampfjets fliegen wegen Wetterballon von Rostock nach Papenburg
Die Kriegshysterie hat auch das Emsland erreicht. Eine Warnmeldung vor einer angeblichen Drohne im deutschen Luftraum hat einen Alarmstart von zwei Eurofightern der Luftwaffe in Laage (Landkreis Rostock) ausgelöst – die Information kam offenbar vom niederländischen Militär, berichtet der NDR mit Bezug auf eine Meldung vom Nachrichtenmagazin „Spiegel“.
Die beiden Kampfjets identifizierten das Flugobjekt als losgerissenen Wetterballon, der vermutlich aus Großbritannien stamme (Quelle und mehr: NDR). Eine Internetrecherche zeigt allerdings, dass der Fehlalarm von einigen Medien trotz schneller Entwarnung begierig aufgegriffen wurde. Der Nordkurier erläutert die Aufgaben der „Abfangjäger“ und nimmt den Vorfall zum Anlass, über weitere Einsätze zu berichten.
Zum Einsatz über dem Emsland kann man noch ergänzen, dass der herrenlose Wetterballon in der Region Papenburg „abgefangen“ und identifiziert wurde. Weitere Maßnahmen seien nicht erforderlich gewesen – man habe den Ballon weiterfliegen lassen. Danach ging es dann wohl wieder gen Osten, wo über der Ostsee permanent Gefahr droht. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]
Wieder gefiederte Wintergäste an der Schleuse Bollingerfähr und am Seitenkanal
Wie im vergangenen Winter sieht oder hört man auch jetzt wieder Vögel auf Gewässern in der Samtgemeinde, die hier in der wärmeren Jahreszeit nicht vorkommen. So kann man auf dem Dortmund-Ems-Kanal beim Wehr Bollingerfähr wieder einzelne Gänsesäger beobachten.
Das helle Federkleid der männlichen Tiere unterscheidet sich von den hier stärker vertretenen Stockenten; außerdem sind Gänsesäger etwas größer als Stockenten. Sie halten sich gern in der Mitte des Gewässers auf und tauchen immer mal wieder längere Zeit ab. Dies ist bereits ein erstes Unterscheidungsmerkmal zur Stockente. Gänsesäger verzehren vornehmlich kleine Fische, die sie bei bis zu zehn Meter tiefen Tauchgängen fangen.
Am Seitenkanal Gleesen-Papenburg zwischen der Neudörpener Straße und dem Mittelweg kann man zurzeit Krickenten beobachten. Sie sind kleiner als Stockenten und vornehmlich in Ufernähe zu sehen. Oftmals hört man Krickenten schon, bevor man sie erspäht hat, denn das Männchen ruft hell und klar „krik-krik krik-krik“. [HM/erstveröffentlicht auf gruenealternative.de/forum-d]
Big Band Bösel Gala Abend in Sögel
Die Tickets für den Gala Abend 2025 der Big Band Bösel am 15. Februar in der Aula des Hümmling Gymnasiums sind erhältlich bei der touristeninformation Sögel, bei Schreibwaren Lübs und unter der service-Nummer 05952/200806.
Der Eintritt kostet 15 €, der ermäßigte Eintritt für Schüler/Studenten beträgt 12,50 €. [jdm]
Verkehrsüberwachung
Im Landkreis Emsland müssen die Autofahrerinnen und -fahrer an folgenden Tagen und in folgenden Orten mit einer verstärkten Verkehrsüberwachung rechnen:
Montag, 06.01.2025: Bückelte
Dienstag, 07.01.2025: Hilkenbrook
Mittwoch, 08.01.2025: Lingen
Donnerstag, 09.01.2025: Geeste
Freitag, 10.01.2025: Emmeln
Samstag, 11.01.2025: Felsen
Sonntag, 12.01.2025: Dörpen
Darüber hinaus kann es weitere Kontrollen im gesamten Kreisgebiet geben. [Landkreis Emsland]
Sperrungen Schießgebiet
Die WTD 91 meldet für die Woche vom 06.01.2025 bis 10.01.2025 keine Sperrungen. [jdm]
Blutspendetermin in Renkenberge

Der nächste Blutspendetermin des SV Renkenberge ist am Montag, den 20. Januar 2025 ab 16:30 Uhr im Gemeindehaus.
Da die Versorgungslage mit Blutpräparaten immer noch sehr angespannt ist, werden noch dringend Blutkonserven benötigt. Wir bitten daher zum zahlreiche Teilnahme.
Ab dem 18. Lebensjahr darf jeder Blut spenden. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis mit. Da ein dringender Bedarf an Erstspendern besteht, würden wir uns freuen, wenn wir viele Spender und Erstspender begrüßen können!
Im Jahr 2025 sind weiter folgende Spendentermine vorgesehen: Mi. 16. April 2025 ab 16:30 Uhr, Mo. 21. Juli 2025 ab 16:30 Uhr, Mi. 22. Oktober 2025 ab 16:30 Uhr. Das Blutspenden findet jeweils wie gewohnt im Gemeindehaus statt. [Alwin Illenseer]
Sperrungen Schießgebiet
Die WTD 91 meldet für die Woche vom 30.12.2024 bis 03.01.2025 keine Sperrungen. [jdm]
Vekehrsüberwachung
Im Landkreis Emsland müssen die Autofahrerinnen und -fahrer an folgenden Tagen und in folgenden Orten mit einer verstärkten Verkehrsüberwachung rechnen:
Donnerstag, 02.01.2025: Werlte
Freitag, 03.01.2025: Twist
Samstag, 04.01.2025: Herzlake
Sonntag, 05.01.2025: Freren
Darüber hinaus kann es weitere Kontrollen im gesamten Kreisgebiet geben. [Landkreis Emsland]
Jetzt Tunscheren basteln
Jetzt ist die Zeit, um die Tunscheren zu fertigen. Dazu müssen Seidenpapier, Figürchen und Süßigkeiten, sowie ein Brett, Geschenkpapier und Weidenzweige besorgt werden.
2006 hat Hallo-Wippingen in einer Anleitung zum Tunscherenbasteln in 16 Schritten in Wort und Bild (am oberen Rand auf weiter bzw. zurück klicken) dargestellt, wie Sie eine Tunschere herstellen. Wer diese beherzigt, kann den Nachbarn und Freunden am Silvesterabend die perfekte Tunschere vor die Haustür stellen. [jdm]
Wasserpreise sinken im Einzugsbereich des Wasserverbands Hümmling
Der Wasserverband Hümmling senkt seine Preise zum 1.1.2025. Bisher betrug der m³-Preis 0,81 € Netto und plus 7% MWSt. 0,87 € Brutto. Ab dem 1.1.2025 sinkt er auf 0,74 € Netto und 0,79 € Brutto.
Der Wasserverband Hümmling ist ein öffentlich-rechtliches Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht. Es gibt keine Dividenden für Aktionäre, sonstige Gewinnausschüttungen oder Boni. Die Preise werden laut Angaben des Wasserverbands in allen Bereichen so gestaltet, dass sie nur die Aufwendungen decken. Die hohen Preise zuvor waren mit den hohen Energiekosten begründet worden. [jdm]
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