Landkreis Diepholz will Krankenhausservicekräfte wieder vernünftig bezahlen – Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sorgt ab 1.1.2025 für weniger Personal

Im Landkreis Diepholz hat der Kreistag mit den Stimmen aller Fraktionen zugestimmt, die Servicekräfte in den Krankenhäusern wieder nach Tarif zu bezahlen. Die Servicekräfte waren 2005 in die Levare gGmbH als Tochter des Klinikverbundes Diepholz outgesourced worden. Damals fehlten die Mittel zur Krankenhausfinanzierung. Aus der Not heraus hatten damals auch Arbeitnehmervertretungen für die Ausgliederung gestimmt.

Wie die Kreiszeitung am 09.12.2024 berichtete, lag das Gehalt der Levare-Beschäftigten nur knapp über dem Mindestlohn mit den entsprechenden Folgen für die spätere Rente. Echter Zorn entwickelt sich bei den Levare-Beschäftigten, als sie nur den halben Inflationsausgleich erhalten sollten, obwohl sie am meisten unter den gestiegenen Preisen leiden, während das Klinikpersonal die vollen 3.000 Euro erhielt. Immer wieder hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi die Auflösung von Levare gefordert.

Ein solcher Beschluss in Diepholz zeugt somit von Einsicht, der sich auf kommunaler Ebene durchaus mal einstellt. „Damit beendet der Kreistag diese Tarifflucht und stellt sich eindeutig hinter die Aufwertung von unverzichtbarer Arbeit fürs Gemeinwohl“, sagt Katharina Schmidt, die zuständige ver.di-Gewerkschaftssekretärin.

Im Emsland hat die Lauterbachsche Krankenhausschließungsgesetzgebung das Krankenhaus in Thuine erreicht, das wohl trotz der anerkannten Expertise in der Orthopädie nicht mehr zu retten ist. In NRW tobt die Auseinandersetzung über die Krankenhausplanung der schwarz-grünen Landesregierung. Sie hatte den 330 landesweiten Kliniken Beschlüsse über die  Verkleinerung oder Schließung von Abteilungen geschickt, gegen die 327 Kliniken sich gewehrt hatten. Das Gesundheitsministerium hat jetzt in 160 Fällen „nachgebessert“. Veränderungen gegenüber der vorläufigen Planung werde es in den Bereichen Geburtshilfe und Schlaganfallversorgung geben.

Derweil berichtet Prof. Stefan Sell in seinem Blog über eine weitere vollkommen unsinnige Entwicklung in den Krankenhäusern. Krankenhäuser entlassen derzeit Hilfskräfte. Es handelt sich um ungelernte Pflegekräfte oder Servicemitarbeiter, die den Kranken das Essen ans Bett bringen. Ihre Arbeit sollen die ansonsten fehlenden Fachkräfte jetzt auch noch machen.

Grund dieser Entwicklung ist laut Prof. Sell das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz von 2019. Die Fallpauschalen deckten nicht die Kosten für das Pflegepersonal und so sollte dieses Gesetz den Krankenhäusern Geld geben, damit sie Pflegekräfte einstellen können. Im Gesetz steht drin, dass nur Kosten für ausgebildete Pflegekräfte bezuschusst werden. Ziel war es, mehr Pflegekräfte zu gewinnen. Nach den Übergangsbestimmungen konnte das Geld zunächst für alle Pflegekräfte verwendet werden. Die Regelung, dass aus dem Pflegebudget ausschließlich Pflegefachkräfte finanziert werden dürfen, tritt erst ab dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Und jetzt stellen die Krankenhäuser fest, dass sie sich ungelernte Pflegekräfte nicht mehr leisten können. Pflegefachkräfte dagegen können sie sich nach dem Gesetz noch leisten. Aber die gibt es nicht genug und mit der Entlassung der Servicekräfte wird die Arbeitssituation für die vorhandenen Pflegefachkräfte nicht attraktiver. [jdm]

Dörpen: 25.000 Euro Schaden durch unzureichende Förderrichtlinie für Ärzte?

Die Gemeinde Dörpen nimmt für die Verpflichtung eines Arztes/einer Ärztin, sich in Dörpen niederzulassen, viel Geld in die Hand. Dass dies nötig sein kann, zeigt sich gerade in Rhede, wo für den verstorbenen Dr. Ulrich Stein kein Nachfolger gefunden werden konnte. Die hierfür entworfene Förderrichtlinie wurde im Juni 2024 geändert (siehe Sitzungsvorlage vom 28.05.2024).

Die Gemeinde scheint bei der Abfassung der Förderrichtlinie nicht alle Vertragsverletzungen abgedeckt zu haben, die eine Rückerstattung der Förderung zur Folge haben können. Deshalb wurde wohl die Neufassung erforderlich. Im Rahmen einer Förderung gemäß der Richtlinie sei es bislang möglich gewesen, dass ein angestellter Arzt den Förderantrag stellt, die Fördersumme jedoch an die Praxis fließt, bei der der Arzt angestellt sei, erklärte Dörpens Pressesprecher Daniel Mäß. Die Richtlinie sei „aus gegebenem Anlass“ angepasst worden, erfuhr die Ems-Zeitung noch von der Gemeinde. Was es damit genau auf sich hatte, erklärte die Verwaltung jedoch auch auf Nachfrage der Zeitung nicht, und diese ließ es damit auf sich beruhen.

Vermutlich ging es um den folgenden Fall, über den die NOZ am 05.09.2022 berichtete. Eine Gynäkologin, die zuvor gefördert durch die Gemeinde ihre Facharztausbildung am Marien-Hospital in Papenburg absolviert hatte, wurde in einer Dörpener Hausarztpraxis angestellt. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) unterstützte die Praxis bei der Anstellung der Ärztin mit Fördermittel nach § 2 der Strukturfonds-Richtlinie der KVN. Die Fördermittel waren gebunden an bestimmte Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anstellung, z. B. Einrichtung eines zusätzlichen Sprechzimmers, zusätzlicher IT-Ausstattung, Vergrößerung des Wartezimmers, Geräte etc. Eine Auszahlung der Fördermittel erfolgte, nachdem die Rechnungen als Nachweise für die Umsetzung solcher Maßnahmen bei der KVN eingereicht worden waren.

Im Oktober 2023 teilte uns die KVN mit, dass das Arbeitsverhältnis in der Praxis beendet worden sei. Die Praxis habe von der KVN eine Frist von sechs Monaten erhalten, um einen anderen Arzt oder eine andere Ärztin einzustellen. Sollte dies nicht erfolgen, würde die KVN die Situation erneut prüfen und die Fördermittel würden ggf. zurückgefordert.

Nachdem die von der KVN gesetzte Frist überschritten war und offenbar keine neue Ärztin, bzw. kein neuer Arzt für die Praxis gefunden werden konnte, wurden die Fördermittel anteilig zurückgefordert. Am 22.08.2024 war die Rückzahlung laut KVN allerdings noch nicht erfolgt. Weitere Nachfragen zum Stand der Rückzahlung beantwortet die KVN nicht.

Im Juni 2024 wurden die zwei neuen Absätze in die bisherige Förderrichtlinie der Gemeinde eingefügt. Eine Praxis müsste zukünftig die Förderung zurückzahlen, wenn der neu eingestellte Arzt (bzw. die Ärztin) die Praxis verlasse und nicht innerhalb von sechs Monaten eine Nachfolgeregelung gefunden sei. Somit wurde die Förderrichtlinie den KVN-Bedingungen angepasst. Falls ein zuvor in einer Praxis angestellter Arzt jedoch eine eigene Praxis gründen wolle, werde mit der Änderung der Richtlinie dafür wiederum eine Förderung möglich.

Einen Sinn ergeben die Änderung der Richtlinie und die Aussage des Pressesprechers der Gemeinde, wenn man berücksichtigt, dass es am Arbeitsgericht Lingen ein Gerichtsverfahren der angestellten Ärztin gegen den Hausarzt der Praxis gab, das mit einem Vergleichsbeschluss am 2.1.2024 endete.

Möglicherweise wurde der Förderantrag an die Gemeinde von der Ärztin gestellt, aber die Fördersumme kam der Praxis für die Einrichtung der Räumlichkeiten für die Ärztin zu Gute. Die Ärztin wurde dann von der Praxis entlassen, aber der Gegenwert der Fördersumme verblieb in der Praxis. Wer sollte jetzt etwas an die Gemeinde zurückzahlen: Die Ärztin, die gerade ihren Job verloren hatte und von dem Fördergeld nicht (mehr) profitieren konnte? Oder die Hausarztpraxis, die das Geld zwar verbaut hatte, aber gar keinen Förderantrag gestellt hatte?

Die für die Öffentlichkeit undurchschaubaren Hintergründe der Förderpraxis in Dörpen stießen auch auf das Interesse des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e.V. (BdS), die die Gemeinde um Aufklärung bat. In der Antwort der Gemeinde hieß es, dass Rückzahlungsansprüche nicht geltend gemacht wurden, weil der Justiziar der Gemeinde zu der Einschätzung gelangt sei, dass nicht exakt abgeschätzt werden könne, ob und inwieweit Rückzahlungsansprüche möglicherweise tatsächlich bestünden bzw. mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden könnten.

Dabei ging es laut Steuerzahlerbund um eine Summe von ca. 25.000 Euro, die nach dem Ausscheiden der Ärztin (nach Tätigkeit von etwa einem Jahr) noch zurückzufordern waren. Somit ist der Gemeinde Dörpen anscheinend ein Schaden von ca. 25.000 Euro entstanden, weil die Formulierungen der bisherigen Förderrichtlinie unzureichend waren und juristisch nicht durchsetzbar erschienen.

Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen legt übrigens Wert auf die Feststellung, dass die Landarztförderung als solche nicht kritisiert werde. Es handele sich in Dörpen vielmehr um einen handwerklichen Fehler, der zu einem Schaden geführt habe. „Dieser Fehler wurde nun mit Neufassung der Satzung korrigiert. Man hat also daraus gelernt“, lautet das wohlwollende Fazit des Steuerzahlerbundes.

Bleibt noch offen, ob und gegebenenfalls. wie die Gemeinde versucht hat, eine Rückzahlung der Förderung außergerichtlich zu erreichen. [jdm]

Krankenhausvorbehalt bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen teilweise verfassungswidrig

Gestern urteilte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, dass die ausnahmslose Vorgabe, ärztliche Zwangsmaßnahmen im Rahmen eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus durchzuführen, verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist. Der Gesetzgeber ist zur Neuregelung spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 verpflichtet. Bis zu einer Neuregelung gilt das bisherige Recht fort.

Widerspricht eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff dem natürlichen Willen eines Betreuten (ärztliche Zwangsmaßnahme), kann ein Betreuer in die ärztliche Zwangsmaßnahme einwilligen. Die Einwilligung, die der Genehmigung des Betreuungsgerichts bedarf, setzt nach der bisherigen Regelung unter anderem die Durchführung der ärztlichen Zwangsmaßnahme im Rahmen eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus voraus.

Dieser Krankenhausvorbehalt ist nach Auffassung des Gerichts mit den Verfassung unvereinbar, wenn Betreuten erhebliche Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit durch den Wechsel ins Krankenhaus drohen. Im konkreten Fall ging es um eine Betreute, die wegen fehlender Einsichtsfähigkeit die Einnahme lebenswichtiger Medikamente verweigerte. Aufgrund des körperlichen Zustands der Betreuten wäre eine Medikamentengabe gegen ihren Willen (mit richterlicher Genehmigung) auch im Rahmen des Heims möglich gewesen. Aber wegen der Gesetzeslage musste sie jedes Mal in ein Krankenhaus auf die geschlossene Station (mit richterlicher Genehmigung) eingeliefert werden, weil nur dort die Medikamentengabe erlaubt war. Für die Betreute war dies eine hohe zusätzliche Gesundheitsbelastung.

Die Entscheidung des Gerichts ist nicht einstimmig, sondern mit 5 : 3 Stimmen ergangen. Richter Wolff hat ein Sondervotum abgegeben. Daran ist ersichtlich, dass die bisherige gesetzliche Regelung nicht ohne Grund bestand. Sie sollte verhindern, dass Zwangsbehandlungen ohne zwingenden Grund durchgeführt werden, obwohl diese nur als Ausnahme möglich sein sollen.

Richter Wolff schreibt: „Durch die Einführung weiterer (auch noch so eng gefasster) Formen der Zwangsbehandlung wird nach meiner Einschätzung vielmehr eine Gefahr der Absenkung der materiellen Eingriffsschwelle begründet.“

Für das Bundesjustizministerium, das jetzt eine Gesetzesänderung formulieren muss, stellt sich eine große Herausforderung. Es muss das Gerichtsurteil umsetzen und dabei sicherstellen, dass die Möglichkeit ärztlicher Zwangsmaßnahmen gegenüber nicht einwilligungsfähigen Betreuten nur unter engen Voraussetzungen und als letztes Mittel besteht. Bisher wirkte allein die Notwendigkeit der Unterbringung im Krankenhaus dafür, dass die Praxis der Zwangsmedikation eng gehandhabt wurde. [jdm]

Görke – eine neue Droge? – Online-Informationsabend der Caritas

Seit Januar 2024 beobachtet die Caritas-Suchtberatung in ihrer Suchtberatung einen Trend, in dem vor allem Jugendliche berauschende Substanzen über Vapes, den elektronischen Zigaretten, konsumieren. Diesem Phänomen ist die Suchtberatung nachgegangen und möchte den Aktionstag Suchtberatung dazu nutzen, um in Kooperation mit der örtlichen Polizei über Görke aufzuklären.

"Es handelt sich um ein synthetisches Cannabinoid. Das ist illegal und in der Wirkung um ein Vielfaches stärker und länger wirksam als übliches THC, das in der Cannabispflanze vorkommt. Der Konsum kann zu Kreislaufproblemen, Atemnot, Ohnmacht, Herzrasen, Bluthochdruck, Übelkeit mit Erbrechen, Verwirrung, Angst und Panik führen", berichtet Mandala Clavée, Leiterin der Fachambulanz für Suchtprävention und Rehabilitation beim Caritasverband für den Landkreis Emsland.

Bei einem Online-Informationsabend am 14. November 2024 um 18 Uhr soll „Görke“ erläutert werden, welche Gefahren diese Substanz mit sich bringt und welche Auswirkungen dieses auf verschiedenen Ebenen haben kann. Gleichzeitig soll ein Dialog möglich sein, um auf Fragen einzugehen.

Anmeldungen bitte unter Sucht.Mep@caritas-os.de. Einen Tag vor der Veranstaltung wird ein Zugang für die Veranstaltung über die angegebenen Mails versandt. [PM/jdm]

NRW verschiebt das Kliniksterben um drei Monate

Das, was Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit seinem Krankenhausschließungsgesetz (offiziell: Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz) plant, nimmt die Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen schon vorweg. Die Länder sind für die Investitionskosten für die Krankenhäuser verantwortlich und kommen dem schon lange nicht mehr nach, auch Niedersachsen nicht. Vor kurzem hatte der Landkreis Emsland beschlossen, einen Teil der vom Land nicht geleisteten, aber notwendigen Investitionen zu übernehmen.

In NRW plante Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), dass viele Kliniken ganze Leistungsbereiche verlieren sollen. Die Ärztezeitung schreibt: "Heftige Einschnitte wird es im Bereich der Knie- und Hüft-Endoprothetik und in der Onkologie geben. Die Zahl der Häuser, die diese Leistungen erbringen können, wird deutlich reduziert. Zu den notwendigen Anpassungen werden auch Kündigungen gehören, die aber nicht kurzfristig erfolgen können."

Dieser gewaltige Einschnitt in die Krankenhauslandschaft sollte zum 1.1.2025 schon greifen, aber die Kliniken sollten erst kurz vor Weihnachten die verbindlichen Bescheide bekommen, Der WDR berichtete: "Erst im Juni 2024 hatte das Ministerium die Kliniken darüber informiert, wie die neue Zuteilung aussehen soll. Dagegen hatten dann 327 von 330 Krankenhäusern Widerspruch eingelegt. Viele Häuser verlieren durch die Reform nämlich auch lukrative Operationen wie zum Beispiel Knie-und Hüft-OPs. Auch mehr als die Hälfte der Kliniken, die Krebsbehandlungen durchführen wollen, sollen das in Zukunft nicht mehr machen." Jetzt soll der Beginn der "Reform" um drei Monate verschoben werden.

Das Bündnis für ein gemeinwohlorientiertes Gesundheitswesen aus Nordrhein-Westfalen hält die finanzielle Schieflage der Kliniken für das Ergebnis vergangener Politik: "Die Bundesländer sind ihrer gesetzlichen Investitionspflicht nicht annähernd nachgekommen. Und die von Lauterbach (als damaligem Berater von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt) vorangetriebene Einführung der Fallpauschalen hat keine Kosten gesenkt, sondern nur verlagert. Profitiert haben vor allem private Klinikketten und Gesundheitsversorger. Vor allem von öffentlichen und freigemeinnützigen Trägern betriebene Krankenhäuser sind in rote Zahlen gerutscht."

Die von Lauterbach ausgerufene “Revolution” und “Entökonomisierung” durch Einführung einer sogenannten Vorhaltefinanzierung rette keine Klinik. Es gebe überhaupt keine Bedarfs- und Auswirkungsanalyse. Durch die mehr oder weniger willkürliche Zu- und Aberkennung von Leistungsgruppen entstünden Planungsschwierigkeiten mit unabsehbaren finanziellen Auswirkungen. Die Einführung der Vorhaltepauschalen ändere nichts, nur den jetzt schon übergroßen bürokratischen Aufwand werde sie weiter verstärken.

Das Bündnis fordert stattdessen, den von Insolvenz bedrohten Krankenhäusern mit Akuthilfen unter die Arme zu greifen. Aber die Politikerinnen und Politiker setzten offenbar auf die bereinigende Kraft des Marktes, um so jede Verantwortung für die absehbare Pleitewelle von sich weisen zu können.

Private Finanzquellen für die Reform würden jedoch an Bedingungen geknüpft sein. Nicht zufällig forderte der Gesundheitsökonom Boris Augurzky, einer der Väter der jetzigen Krankenhausreform, 2018 einen “Abbau regulatorischer Restriktionen”, um das notwendige private Kapital für die Zentralisierung der Krankenhäuser zu gewinnen.

Das Bündnis fordert die Abschaffung des Fallpauschalensystems (DRGs), den Stopp der Privatisierung von Krankenhäusern, gute Arbeitsbedingungen und verbindliche Personalschlüssel für alle Bereiche im Krankenhaus und das Verbot von private Equity und rendite-orientierten, privaten Investoren im Gesundheitswesen. [jdm]

Nach Lauterbachs Krankenhausreform nehmen die Krankenhausschließungen Fahrt auf

Josephine Thyrêt, die Organisatorin einer Petition gegen die Lauterbachsche Krankenhausreform, die von über 78.900 Unterzeichner*innen unterstützt wurde, sieht nach der Verabschiedung des "schönfärberisch genannten" KrankenhausVersorgungsVerbesserungsGesetz (KhVVG) mit der Ampel-Mehrheit am 17. Oktober die Menschen an den Standorten in der Pflicht, den Widerstand für den Erhalt der Gesundheitsversorgung zu vervielfältigen. "Das heißt, bei jeder angekündigten Klinikschließung, Privatisierung oder Bettenabbau vor Ort gemeinsam aktiv zu werden. In diesem Sinne schlagen Initiator*innen der Petition die Durchführung Lokaler/regionaler Krankenhauskonferenzen für ein Sofortprogramm zur Rettung der Krankenhäuser vor, um die Interessen der Beschäftigten und der Bevölkerung an einer qualitativen Gesundheitsversorgung deutlich zu machen und ihren Widerstand gegen den Kahlschlag gegen die Krankenhäuser zu mobilisieren."

Die Petition hatte die Bundestagsabgeordneten aufgefordert, den „Lauterbach-Reformen“ nicht zuzustimmen. Allein die BSW-Gruppe hat die Forderung nach einer grundsätzlichen Ablehnung des Gesetzes im Bundestag aufgenommen. Die anderen Fraktionen, die das Gesetz abgelehnt haben, taten dies entweder in der Absicht, es nachzubessern oder im Interesse der Pharmaindustrie zu verschärfen.

Nun will Gesundheitsminister Lauterbach noch im November die Zustimmung des Bundesrates erreichen. Der Deutsche Landkreistag hat die Länder erneut aufgefordert, den Gesetzentwurf im Bundesrat abzulehnen und den Vermittlungsausschuss anzurufen. Landkreistag-Präsident Achim Brötel erklärte: „Die Reform ist eine Black Box, es gibt nach wie vor keine Auswirkungsanalyse.“ Es sei unverständlich, „dass der Bundestag auf einer derart unsicheren Sachgrundlage überhaupt einen Beschluss gefasst hat.“ (Zitiert nach DEMO, sozialdemokratisches Magazin für Kommunalpolitik, demo-online.de, 18.10.2024)

ver.di Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler warnt anlässlich der Verabschiedung im Bundestag: „Mit dem aktuellen Gesetzentwurf kommt nicht die versprochene Abkehr von der Ökonomisierung, er führt sogar zu einer Verschlimmbesserung“.

Die Initiator*innen der stehen nach ihrer Ansicht mit der Petition nicht allein. Sie sehen sich in ihrer Initiative bestätigt durch die Zehntausenden Unterschriften, viele andere Kritiken an der Entscheidung der Mehrheit der Bundestagsabgeordneten, vor allem aber durch den großen Widerstand gegen Krankenhausschließungen und Bettenabbau, die das Gesetzgebungsverfahren schon begleitet haben. Nicht zuletzt zahlreiche Internet-Petitionen gegen geplante und laufende Schließungen von Stationen und ganzen Kliniken sowie Bettenabbau, gerade im kleinstädtischen und ländlichen Raum, zeigten die Dringlichkeit der Initiative.

Der Gesundheitsminister Lauterbach lasse keinen Zweifel am Ziel seiner „Reform“ aufkommen: Drei Tage nachdem das Gesetz den Bundestag passiert hat, habe er in der „Bild am Sonntag“ verkündet: „Es ist ganz klar, dass wir in zehn Jahren spätestens ein paar Hundert Krankenhäuser weniger haben werden“. (Zitiert nach „WirtschaftsWoche“ vom 20.10.2024)

Begleitet wurde die Reform mit der Ankündigung der Erhöhung der Zusatzbeiträge zur Krankenkasse für Arbeitnehmer*innen. Ein Grund dafür sei auch, dass die Krankenhausreform von den gesetzlichen Krankenkassen (immerhin geschätzte 25 Milliarden Euro) mitfinanziert werden soll. Aber noch schwerwiegender sei, dass die Länder sich der gesetzlichen Pflicht entzögen, die Investitionen zu finanzieren, und der Bund der Finanzierungsverantwortung des Bundes bei der Refinanzierung der Gesundheitskosten ignoriere. [Newsletter Petition]

Wie die Taz denunziert

NOZ-Chefredakteur Burkhard Ewert hat in einem NOZ-Artikel in der Printausgabe am 24. Oktober über eine von der NOZ in Auftrag gegebene Forsa-Umfrage, die erfragen sollte, wie die Menschen heute auf die Corona-Pandemie blicken, geschrieben. Bei dieser Umfrage hat die NOZ mit dem Online-Magazin „Multipolar“ kooperiert, das die Veröffentlichung der RKI-Files erklagt hatte und zweifellos über Expertise zum Thema verfügt.

Die Umfrageergebnisse sind interessant, aber zeigen keine umwälzenden Erkenntnisse. Man könnte über die Interpretation der Ergebnisse diskutieren.

Aber genau das können die Kräfte, die die jetzige Regierung tragen, überhaupt nicht ertragen. Jeder der die Sinnhaftigkeit der Coronamaßnahmen anzweifelt, wird von den Grünen und SPD/CDU-Vertretern sofort weggebissen. Die Methode dazu ist nicht die  Diskussion über verschiedene Ansichten zu dem Thema, sondern die Denunziation.

Der Taz-Journalist Harff-Peter Schönherr, der auch Redakteur des eingegangenen Stadtblatt Osnabrück war, nimmt in einem Taz-Artikel vom 25.10.2024 in Ermangelung von Argumenten Ewert mit einer Art Kontaktschuld in Haft. Dazu wird einfach das Online-Magazin „Multipolar“ als verschwörungstheoretisches Magazin abqualifiziert. Schriftsteller, Schauspieler, Sänger und Musiker, Wissenschaftlerinnen wie Ulrike Guérot, haben am eigenen Leib erlebt, wie mit dieser Zuschreibung als Querdenker und Verschwörungstheoretiker ihr berufliches Wirken und Karrieren zerstört wurden. Dass solche Zuschreibungen bei Betroffenen Angst auslösen, beweist auch die Reaktion von Forsa-Geschäftsführer Thorsten Thierhoff, der sich auf Nachfrage durch die Taz eilfertig von „Multipolar“ distanzierte.

Mit dieser Zuschreibung, die seit dem Beginn des Ukraine-Krieges um den Begriff des Putinverstehers ergänzt wurde, entziehen sich die Regierungsvertreter und ihre Presse, vor allem die öffentlich-rechtlichen Sender, jeder Diskussion. Von der grün-sozialdemokratischen-CDU- Linie abweichende Positionen und Berichte werden durch Ausschluss erledigt und nicht gesendet.

Die Taz kritisiert – nein, klagt an – dass NOZ-Chefredakteur Ewert dem russischen Botschafter Sergej Netschajew mehrfach Gelegenheit gegeben habe, russische Standpunkte zur Ukraine und zur deutschen Außenpolitik darzulegen. Zuhören und andere Standpunkte verstehen, um daraus eigene Schlüsse – welche auch immer -  zu ziehen, gilt in der heutigen Medienlandschaft als verwerflich. Früher nannte man das einfach einen demokratischen Diskurs.

Ewerts politische Positionen kann man ohne ihm zu nahe zu treten als neoliberal und im Zweifel konservativ bezeichnen. Aber dennoch hat er sich in der Vergangenheit vorsichtig kritisch zum Kriegseskalationskurs der Nato und zu den Coronamaßnahmen geäußert. Auch zu Fragen des Schutzes bürgerlicher Freiheiten hat er dezidierte Meinungen geäußert.

Für die Taz-Denunzianten ist dies nicht hinnehmbar und Ewert gehört bestraft. Die Grünen haben zur Denunziation sogar ein eigenes Institut gegründet, das Zentrum für Liberale Moderne, das – von den Grünen Ralf Fücks und Marieluise Beck gegründet - vollständig und großzügig von der Bundesregierung alimentiert wird.

Perfide auch, wie angebliche Stimmen aus der NOZ-Redaktion zitiert werden - natürlich ohne Belege und Namen: „In der NOZ sorgt all das für Unmut. Mitarbeitende, mit denen die taz gesprochen hat, und die anonym bleiben wollen, sagen Dinge wie: ‚Wir machen Verschwörungstheoretiker salonfähig und setzen unseren eigenen Ruf aufs Spiel.’ Oder: ‚Das hat mit Meinungspluralität nichts mehr zu tun. Das ist gefährlich.’

Angesichts solcher hetzerischer Leistungen der angeblich linken Zeitung Taz löst die Aussicht darauf, dass die Taz die Einstellung ihrer Printausgabe und die Umstellung auf die reine Online-Ausgabe nicht überleben wird, kein Beileid aus.

Die NOZ hat übrigens am 26.10.2024 einen Artikel ihres sehr konservativen Partners Neue Züricher Zeitung übernommen, in dem Thomas Gottschalk vor Bashing in Schutz genommen wird, weil sein Fall zeige "wie unverfroren viele Medien versuchen, Andersdenkende zum Schweigen zu bringen." [jdm]

Elektronische Patientenakte? – Widerspruchs-Generator hilft

Digitale Patientenakte, (Bild von Gemini, CC0, via Wikimedia Commons)
(Bild von Gemini, CC0, via Wikimedia Commons)

Ab Januar 2025 erhalten alle gesetzlichen Krankenversicherten, die nicht widersprechen, automatisch eine zentrale elektronische Patientenakte (ePA). Ärzte und anderes medizinisches Personal sind gesetzlich verpflichtet, die ePA mit den Behandlungsdaten ihrer Patienten zu füllen. Derzeit verschicken die Krankenkassen Informationen, in denen sie die ePA als wichtiges Instrument zur Verbesserung der medizinischen Versorgung bewerben. Die ePA hat jedoch gravierende Schwächen, die nicht nur aus Datenschutzsicht einen Widerspruch notwendig machen, um die äußerst sensiblen personenbezogenen und medizinischen Daten zu schützen.

Hierfür stellt das Bündnis „Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)“ einen Widerspruchs-Generator auf der Webseite https://widerspruch-epa.de/ zur Verfügung. Das Bündnis besteht überwiegend aus Organisationen von Datenschützern, Patienten, Ärzten und Psychotherapeuten.

„Die übermäßig positive Darstellung durch Krankenkassen und Politik können wir so nicht stehen lassen“ sagt Dr. Simone Connearn vom Bündnis Widerspruch ePA. „Auf unserer Website bieten wir daher neben dem Widerspruchs-Generator auch kritische Aufklärung über die ePA, damit jeder Versicherte eine fundierte Entscheidung über seine medizinischen Daten treffen kann.“

„Die zentrale elektronische Patientenakte kommt mit großen Ankündigungen“, so Dr. Silke Lüder, Ärztin für Allgemeinmedizin. „Rettung im Notfall, bessere Medizin für alle, mehr Zeit für die Behandlung, keine Arzneimittelnebenwirkungen oder Doppeluntersuchungen mehr, das alles hören wir seit 20 Jahren, und nichts hat sich bisher erfüllt. Mit der neuen ePA droht Zeitverlust durch doppelte Datenhaltung, die Schweigepflicht wird faktisch abgeschafft. Auch ist die ePA keineswegs barrierefrei, große Teile der Bevölkerung werden ausgegrenzt: Menschen mit Einschränkungen oder ohne modernes Handy, wenig technikaffine und ältere Menschen werden ihre Daten keineswegs selbst managen können“ kritisiert Lüder.

Der Widerspruchs-Generator unterstützt die Versicherten bei den beiden gesetzlich vorgesehenen Widerspruchsmöglichkeiten vor der Einführung der ePA:
• gegen die ePA insgesamt oder
• nur gegen die automatisierte Befüllung der ePA mit den Abrechnungsdaten der Krankenkassen.
Unabhängig von der ePA bietet der Generator eine weitere Widerspruchsmöglichkeit: Krankenkassen dürfen künftig die Abrechnungsdaten der Versicherten für personalisierte Empfehlungen auswerten. Auch hiergegen kann man mithilfe des Generators widersprechen.

Ärzte und Psychotherapeuten speichern weiterhin die notwendigen Informationen in ihren praxisinternen Akten. Die ärztliche Schweigepflicht bleibt so auf jeden Fall gewahrt. Die Patienten haben jederzeit Anspruch auf die Herausgabe ihrer Akte, hierfür ist keine zentralisierte Speicherung in der ePA notwendig. [Pressenza, Bild von Gemini, CC0, via Wikimedia Commons]

Blut spenden in Renkenberge am 28. Oktober

Der nächste Blutspendetermin des SV Renkenberge ist am Montag, den 28. Oktober 2024 ab 16:30 Uhr im Gemeindehaus.  

Da die Versorgungslage mit Blutpräparaten immer noch sehr angespannt ist, werden immer noch dringend Blutkonserven benötigt. Wir bitten daher zum zahlreiche Teilnahme. Ab dem 18. Lebensjahr darf jeder Blut spenden. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis mit.  

Da ein dringender Bedarf an Erstspendern besteht, würden wir uns freuen, wenn wir viele Spender und Erstspender begrüßen können! [Alwin Illenseer]

„Helfen, die Zukunft unserer Krankenhäuser zu sichern“


Mit Blick auf die angespannte Finanzsituation der Krankenhäuser und um ihre Entwicklung im Emsland zu sichern, plant der Landkreis, seine freiwillige Unterstützung grundsätzlich zu erhöhen. Mit zusätzlichen Mitteln sollen die Einrichtungen die notwendigen Bau- und Modernisierungsmaßnahmen finanzieren, die durch staatliche Förderungen nicht ausreichend abgedeckt werden. „Wir beteiligen uns schon seit vielen Jahren an zahlreichen Investitionen der hiesigen Krankenhäuser, weil die Krankenhausförderung des Landes längst nicht auskömmlich ist und viele wichtige Aspekte ausklammert. Das Finanzierungssystem über Landesmittel und eigenes Kapital der Krankenhäuser funktioniert nicht, deshalb werden wir als Landkreis jetzt noch stärker antreten müssen“, erläutert Landrat Marc-André Burgdorf.

Bisher wird bei derartigen Finanzierungslücken eine Eigenbeteiligung der Krankenhausträger in Höhe von mindestens 50 % erwartet, die verbleibenden Kosten teilen sich der Landkreis Emsland und die örtliche Kommune je zur Hälfte. Zukünftig will sich der Landkreis mit 65 % an den förderwürdigen Kosten beteiligen, die nicht durch Landesmittel abgedeckt sind. Die Kommunen, in denen die Krankenhäuser liegen, sollen 10 % der Kosten übernehmen, während die restlichen 25 % von den Krankenhäusern selbst getragen werden. [Landkreis Emsland]

Protest gegen die Krankenhausreform! Am 25. September in Berlin Unterschriftenübergabe

Am 25. September berät der Gesundheitsausschuss im Bundestag über das wichtigste Gesetz zur Krankenhausreform – das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz. Im Oktober soll es verabschiedet werden. Die Folgen der Reform sind verheerend.

Im Rahmen einer Kundgebung am 25. September 2024, 14:00 – 15:00 Uhr vor dem Paul-Löbe-Haus werden die gesammelten Unterschriften der Petition „Stoppen Sie Lauterbachs katastrophale Reformpläne – für eine echte Krankenhausrevolution!“ übergeben. Für die Entgegennahme haben Gemeingut und das Bündnis Klinikrettung die stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Dr. Kirsten Kappert-Gonther eingeladen.

Die geplante Krankenhausreform zielt darauf ab, hunderte wohnortnahe Krankenhäuser der Allgemeinversorgung zu schließen oder zu ambulanten Zentren umzuwandeln – ohne Notfallversorgung! Vor allem ländliche Regionen sind von dem Krankenhauskahlschlag bedroht, aber auch in den Ballungsgebieten soll ausgedünnt werden. Das Ergebnis: Für die Landbevölkerung wird der Weg zu einer Klinik noch weiter, und für uns alle werden die Wartezeiten auf Termine und Behandlungen noch länger. Das ist lebensgefährlich!

Für den Umbau der Krankenhauslandschaft plant das Gesundheitsministerium 50 Milliarden Euro ein, die je zur Hälfte von den Ländern und den Gesetzlichen Krankenkassen zu zahlen sind. Der Bund und die Privaten Kassen sind fein raus. Die Reform ist somit eine Doppelbelastung für die gesetzlich Versicherten. Sie werden unter der Erosion der Krankenhausversorgung am meisten zu leiden haben. Und außerdem müssen sie für die Zerstörung ihrer Versorgung auch noch selbst zahlen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach preist sein Vorhaben mit blumigen Worten und verkauft es als Qualitätsverbesserung und Entökonomisierung. Aber mit dem bereits beschlossenen Krankenhaustransparenzgesetz und dem im Oktober zur Abstimmung stehenden Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz werden massive Schließungen besiegelt. Die schönen Gesetzestitel sind Etikettenschwindel.

Die bestehenden Probleme geht Lauterbach jedoch nicht an. Er tut nichts für bessere Arbeitsbedingungen des Klinikpersonals und gegen die Unterfinanzierung der Kliniken. Krankenhäuser werden weiter um zu knappe Mittel konkurrieren. Das nützt den privaten Krankenhauskonzernen, die Milliardengewinne mit dem Betrieb von Krankenhäusern erzielen, indem sie sich profitable Behandlungen herauspicken. Die teure Allgemein- und Notfallversorgung bleibt auf der Strecke und, das Personal auch.

Die Petition fordert deshalb einen Richtungswechsel:
• Finanzielle Rettung für bedrohte Krankenhäuser!
• Vollständige Abschaffung der DRG-Fallpauschalen!
• Einführung der Selbstkostendeckung: Krankenhäusern müssen die Kosten für die Gesundheitsversorgung vollständig finanziert werden!
• Renditeverbot und Gemeinnützigkeit – Gesundheit ist ein Gemeingut und keine Ware! [GIB Newsletter/jdm]

Film „bipolar hautnah“ am 25. September im Meppener Kino

bipolar hautnah - der Film

Nachdem die „bipolar hautnah“ YouTube-Serie 2021 mit dem Ulrike-Fritze-Lindenthal-Preis ausgezeichnet wurde, gibt es jetzt auch die Dokumentation „bipolar hautnah - Der Film“ unter der Regie von Andrea Rothenburg. Bei der Voraufführung beim DGPPN Psychiatrie-Kongress gab es im Anschluss an die Vorführung Standing Ovation und viel Anerkennung.

Nach ausverkauften Vorstellungen zeigt auch das Meppener Kino (Bahnhofstr. 9-11) am 25. September um 19.30 Uhr in Meppen den aktuellen Film "bipolar hautnah". Im Anschluss besteht die Möglichkeit zur Diskussion mit der Regisseurin und Filmproduzentin Andrea Rothenburg von Psychiatrie-Filme, sowie Experten aus der Region.

bipolar hautnah - der Film

Inhalt: Die Juristin Jutta Berger, der Musiker und TikToker Erik Formosa und der Künstler Andreas Schmidt klären eindrucksvoll mit Unterstützung ihrer Angehörigen und Fachleuten über die Bipolare Störung und das Leben mit den Ups’n'Downs auf. Was ist eine Bipolare Störung? Ist sie heilbar? Wie kann man mit ihr leben? Was macht die Erkrankung mit den Betroffenen und ihren Angehörigen? Was kann helfen?

Der Film "bipolar hautnah" wurde von Psychiatrie-Filme im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Bipolare Störungen e.V. (DGBS e.V.) produziert. [PM]

Gegen das geplante Apothekenreformgesetz – keine „Apotheken ohne Apotheker“!

Wenn ein Kunde ein Rezept einlöst, zahlt er nicht nur für das Medikament, sondern auch eine Servicegebühr – die Abgabegebühr. Die Apotheker klagen darüber, dass sich der Gewinn, den sie dabei eigentlich erzielen sollen, mittlerweile in einen Verlust pro Packung umgekehrt hat.

Die Apotheker brauchen aus ihrer Sicht also eine höhere Abgabegebühr. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) fordert, dass das Apothekenhonorar von derzeit 8,35 Euro netto auf 12 Euro erhöht wird. Außerdem macht sich die Standesvertretung der Apotheker dafür stark, dass dieses »Fixum durch einen regelhaften Mechanismus jährlich an die Kostenentwicklung angepasst wird, ohne dass es gesonderter Maßnahmen des Gesetz- und Verordnungsgesetzgebers bedarf«.

Die Anpassung der Apothekervergütung will der Bundesgesundheitsminister Lauterbach vermeiden. Dass immer mehr Apotheken sich finanziell nicht mehr lohnen und dicht machen, ist allerdings auch ihm nicht verborgen geblieben. Deshalb will Lauterbach die Apotheken abspecken. Ein Apotheker soll nicht mehr anwesend sein müssen, sondern nur noch erreichbar sein. Ungelernte sollen Fachkräfte ersetzen können. Damit ließen sich Kosten sparen.

Das besondere Interesse des Ministers gilt den Möglichkeiten, Filial- und Zweigapotheken gründen zu können, ohne dass studierte Apotheker vorhanden sein müssen. Hier zeigt sich wieder die Vorliebe des Ministers, sämtliche Zweige des Gesundheits- und Sozialsystems für Konzerne zu öffnen. DocMorris und Co. sollen in die Lage versetzt werden, das Apothekennetz in Deutschland zu übernehmen, ohne dass sie für die Beratungstätigkeiten oder für eine flächendeckende Versorgung verantwortlich gemacht werden.

Eine Petition des Hessischen Apothekerverbandes e.V. wirbt derzeit für Online-Unterschriften unter eine Petition gegen das geplante Apothekenreformgesetz. [jdm]

Erinnerung: Am Montag Blutspendetermin in Renkenberge

Der nächste Blutspendetermin des SV Renkenberge ist am Montag, den 22. Juli 2024 ab 16:30 Uhr im Gemeindehaus.Da die Versorgungslage mit Blutpräparaten immer noch sehr angespannt ist, werden immer noch dringend Blutkonserven benötigt. Wir bitten daher zum zahlreiche Teilnahme. Ab dem 18. Lebensjahr darf jeder Blut spenden. Bitte bringt einen gültigen Personalausweis mit.  

Ein großes Grillbuffet wartet auf euch! Da ein dringender Bedarf an Erstspendern besteht, würden wir uns freuen, wenn wir viele Spender und Erstspender begrüßen können! [Alwin Illenseer]

Neue Ausgabe der Zeitung gegen Klinikschließungen

Gemeingut in BürgerInnenhand und das Bündnis Klinikrettung haben eine neue Ausgabe der Zeitung zu Klinikschließungen und zum aktuellen Stand der Krankenhausreform unter dem Titel „Nein zur Reform: Hände weg von unseren Kliniken“ herausgegeben.

Die Karte macht das Ausmaß der Krankenhausschließungen in Deutschland deutlich

Die vierseitige Zeitung bietet eine Analyse der wichtigsten Weichenstellungen der Reform und gibt anhand informativer Grafiken und einer Karte einen Überblick über die Krankenhausschließungen. In Interviews kommen von Krankenhausschließungen Betroffene zu Wort, Fachleute berichten über die Qualität der wohnortnahen Krankenhausversorgung. Außerdem werden Alternativen für eine gemeinwohlorientierte Reform der Krankenhäuser vorgestellt. [Newsletter GIB}

Beschäftigte im Gesundheitswesen: Nein zu Lauterbachs „Krankenhausreform“

Das Land Niedersachsen möchte laut einer Investitionsoffensive 2024 des Niedersächsischen Sozialministeriums 530 Millionen in Krankenhäuser investieren. Wenn man aber genau hinschaut, geht es darum, Lauterbachs Programm zum Plattmachen der Krankenhäuser mit Investitionen zu begleiten. Von den 530 Millionen € gehen allein 210 Millionen € in die Errichtung von drei neuen Zentralkliniken in Twistringen, das die Krankenhäuser Bassum, Sulingen und Diepholz ersetzen soll, in Bad Fallingbostel, dass die Krankenhäuser in Walsrode und Soltau ersetzen soll, sowie in Georgsheil, das die Kliniken Aurich, Emden und Norden ersetzen soll. Hinzu kommen noch 20 Millionen für einen neuen Zentralbau für das Städtische Klinikum Braunschweig.

Bei den normalen Krankenhäusern kommt also so viel Geld nicht an, sondern eher dort, wo vorher funktionierende Krankenhäuser dicht gemacht wurden. Begründet werden die Zentralisierungen mit zukünftig besseren Bedingungen und der Möglichkeit des effektiveren Einsatzes von Personal. Ungeklärt bleibt, ob das Pflegepersonal jeweils den Wechsel an den neuen Standort mitmacht. Und auch unklar bleibt, ob die Notfallversorgung angesichts der größeren Entfernungen noch gegeben ist.

Die Kosten für das Zentralklinikum Georgsheil wurde 2019 laut Wikipedia auf 250 Millionen € geschätzt und Ende 2023 wurden bereits 792 Millionen € angenommen. Die Kostenschätzungen fügen sich somit wunderbar in die Tradition bei anderen Großiprojekten in Deutschland ein (Elbphilharmonie, Flugplatz Berlin, Bahnhof Stuttgart 21).

Das Land ist nur für Investitionen in Krankenhäuser zuständig. Den laufenden Betrieb müssen die Krankenkassen finanzieren, wofür der Bundesgesundheitsminister Lauterbach verantwortlich ist.

Gegen seine "Krankenhausreform" sammelt derzeit eine neue Initiative von Krankenhaus-Beschäftigten in Berlin und Brandenburg Unterschriften. Sie fordert ein Sofortprogramm zur Rettung der Kliniken.

Seit 2020 seien bereits mehr als 60 Krankenhäuser geschlossen worden und mit der Reform werde es ca.400 weitere treffen. Damit gehe ein massiver Bettenabbau einher und mehr als 400.000 Menschen verfügten schon jetzt nicht mehr über die Gesundheitsversorgung, im Sinne der Quantität und Qualität, wie sie gesetzlich vorgeschrieben sei. Die Notfallversorgung solle zukünftig nur noch an maximal 60 % der Krankenhäuser stattfinden. 

Die Initiative stellt fest, dass viele kleinere Krankenhäuser angesichts der kommenden „Krankenhausreform“ einfach aufgäben, bzw. keine Initiativen mehr ergriffen, keine Investitionen tätigten. Geschäftsführungen würden fliehen und neue würden nicht mehr gefunden. Andere Krankenhäuser versuchten auf Kosten „kleinerer“ Krankenhäuser „größer“ zu werden. Ein unerbittlicher Kampf aller gegen alle sei politisch mit der „Reform“ gewollt. Die Initiative spricht von einem „Krankenhaus-Kannibalismus“. Die Petition, die bisher von 75.000 Menschen unterstützt wurde, fordert „Kein Bettenabbau! Keine Schließung! TVöD für alle! Mehr Personal! Rückführung der Tochterbetriebe!“. [jdm]

Kriegspropaganda im Bundestag – Lauterbach über verkrüppelte Helden und friedliche Verräter

Lauterbach posiert - Superlaune! Man beachte den erhobenen Daumen des Mannes im Hintergrund!

Da postete heute der Gesundheitsminister unseres Landes, der gerade das deutsche öffentliche Krankenhauswesen zugunsten der privaten Krankenhauskonzerne gegen die Wand fährt, auf X das Bild eines schwerverletzten ukrainischen Soldaten, der in einem Bundeswehrkrankenhaus behandelt wird. Dabei grinst Lauterbach dümmlich in die Kamera und kommentierte dieses Bild: „Dutzende Operationen. Ein Bein verloren, um das andere wird seit Monaten gekämpft. Dieser 21 jährige ukrainische Soldat, im Bundeswehrkrankenhaus versorgt, zeigt, wie stark die Ukraine ist. Kein Selbstmitleid. Gleichzeitig zeigen solche Schicksale das Ausmaß der Verbrechen Putins.“

Lauterbach hätte schreiben können, dass das Leben dieses jungen Mannes jetzt schon zerstört ist, benutzt dessen Schicksal aber, um eine dümmliche Platitüde vom Mut eines Kämpfers abzulassen.

„Eine gemessen an den Gesamtverlusten der fechtenden Truppe hohe Zahl von Toten und Verwundeten, ein reicher Anteil an Kriegsauszeichnungen beweisen, daß sie alle wirklich tapfere Soldaten sind. Diese Männer haben Taten verübt, die wert sind, in die Kriegsgeschichte einzugehen.” Solche Sätze von den tapferen Soldaten ließ das Oberkommando der Wehrmacht in der Zeitschrift „Die Wehrmacht“ verbreiten. Die Propaganda der Nazis zeigte möglichst wenig Opfer des Krieges, aber wenn doch, handelte es sich um die tapferen Männer, die das Land über ihre persönlichen Interessen stellten.

Ein Stunde nach dem oberen Post ließ Lauterbach dies vom Stapel: „Jetzt gleich spricht Präsident Selenski im Bundestag. Die Ränge der Abgeordneten sind voll gefüllt. Nur die @AfD fehlt, bis auf 4 Feigenblatt Hinterbänkler. Die Diener Putins im Parlament fehlen heute. Keiner vermisst die Verräter der Demokratie.“ Hier werden die AFD-Vertreter wegen ihrer Ablehnung der Kriegsunterstützung durch Deutschland als Verräter und Diener des „Kriegsgegners“ bezeichnet. Was man mit Verrätern vor 80 Jahren in Deutschland gemacht hat, dürfte Lauterbach eigentlich wissen. Und in diesem Zusammenhang für seine Hetze die Demokratie zu vereinnahmen ist die größte Unverschämtheit.

Dass solche Hetze die Rechtsentwicklung nicht gestoppt hat, sondern erst den richtigen Antrieb gegeben hat, sollte Lauterbach aus dem Ergebnis der Europawahl eigentlich entnehmen können.

Lauterbach will aber gar nicht umschwenken. Ihm passt die Entwicklung offensichtlich, denn die Rechtsentwicklung kommt seinem persönlichen Projekt der Auslieferung der Daseinsvorsorge an den Markt nur zu Gute. Die AFD hat bisher alle Projekte zur Zerstörung des Sozialstaates sowohl im Bundestag, als auch im Europaparlament unterstützt.

Übrigens ist auch die „Ukraine-Wiederaufbaukonferenz“ eine Fake-Veranstaltung. Es geht keineswegs darum, Geld für den Wiederaufbau der Ukraine zusammen zu bekommen oder Bedingungen für den Wiederaufbau zu schaffen, sondern darum, weitere Waffen für die Fortsetzung des Krieges zu sammeln. Damit Lauterbach und seine Konsorten weiterhin auf Fotos von Verkrüppelten mit ihren lächelnden Gesichtern posieren können (z.B. Svenja Schulze).

Das Handelsblatt zitierte aus einer Erklärung des Bündnis' Sahra Wagenknecht (BSW), warum ihre Bundestagsabgeordneten dem Auftritt von Selenski im Bundestag ebenfalls fernblieben: „Präsident Selenski trägt leider aktuell dazu bei, eine hochgefährliche Eskalationsspirale zu befördern und nimmt dabei das Risiko eines atomaren Konflikts mit verheerenden Konsequenzen für ganz Europa in Kauf (...) Daher sollte er im Deutschen Bundestag nicht mit einer Sonderveranstaltung gewürdigt werden (...)“. [jdm]

Lauterbach will Reformgesetz im Schweinsgalopp verabschieden

Am 12. und 13. Juni findet die diesjährige GesundheitsministerInnenkonferenz (GMK) in Lübeck-Travemünde statt. Die anstehende Krankenhausreform wird dort zentrales Thema sein. Noch vor der Sommerpause will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das wichtigste Reformgesetz im Schweinsgalopp durch Bundestag und Bundesrat jagen.

Nach Ansicht des Bündnis Klinikrettung wird die Reform verheerende Folgen für die Gesundheitsversorgung sowohl in ländlichen Regionen als auch in Ballungszentren haben. Lauterbach wickele sein Vorhaben in blumige Worte und versuche es als Entökonomisierung zu verkaufen. Aber das wirkliche Ziel seien Schließungen von Abteilungen oder gar Komplettschließungen. Notfallversorgung, Kindermedizin und Kreißsäle würden die größten Verlierer der Reform sein, während der Minister an der schädlichen Profitorientierung und Privatisierung im Krankenhausbereich festhalte.

Das Bündnis Klinikrettung wird vorort sein und zum fünften Mal die „Goldene Abrissbirne“ verleihen – einen Schmähpreis für KlinikschließerInnen Wer die Gelegenheit hat, beim Protest gegen die verheerende Krankenhausreform mitzumachen, ist am 12. Juni 2024, ab 13 Uhr in Travemünde, an der Strandpromenade in der Nähe vom Fontänenfeld-Brunnen, herzlich eingeladen. Es wird um vorherige Anmeldung an info@klinikrettung.de gebeten. [PM/jdm]

Erhalt der Diabetesversorgung im Zuge des GVSG gefährdet

Das Bundeskabinett hat am 25. Mai nicht nur das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz beschlossen, sondern auch ein weiteres Gesetz mit einem ebenso optimistischen, wenn auch nicht so langen Namen: das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Hier geht es um die ambulante ärztliche Versorgung.

Auch hier wird etwas Schönes versprochen: die Budgetierung für Hausärzte soll entfallen. Das ist eine schon lange erhobene Forderung. Alle Patienten haben schon erlebt, dass ihr Arzt eine Behandlung oder ein Medikament nicht verschreibt, mit dem Hinweis, sein Budget sei erschöpft. Oder der Hausarzt stellt sich aus unverständlichen Gründen quer, obwohl man weiß, dass diese Therapie notwendig ist. Oder man wird zum Facharzt geschickt, der dann das Rezept ausstellen soll, obwohl die Notwendigkeit z. B. bei chronischen Erkrankungen längst geklärt ist und der Facharztbesuch mit großen Umständen verbunden ist. In diesen Fällen hat die Budgetierung zugeschlagen. Die Arztpraxis hat einen Höchstbetrag an Kosten für Verordnungen zugewiesen bekommen. Wird dieser Betrag überschritten, muss der Arzt den entstandenen „Schaden“ an die Krankenkasse aus eigener Tasche erstatten.

Weil das neue Gesetz kostenneutral sein soll, werden im Gesetz an anderer Stelle Stellschrauben angezogen, um dort die Kosten zu senken. Das passiert z. B. mit der Jahrespauschale, die Arztpraxen bekommen können. Der Patient entscheidet sich für eine Praxis als seine Hausarztpraxis und diese bekommt dafür eine Pauschale gezahlt.

Mit dem neuen Gesetz werden an die Praxen hohe Anforderungen gestellt, die für den Bezug der Jahrespauschale erfüllt sein müssen. Und diese Pauschale wird je Patient nur an eine Praxis gezahlt. Nach Angaben der kassenärztlichen Bundesvereinigung haben aber 35 % aller Patienten mehrere Hausärzte. Nach der neuen Regelung können Praxen somit nicht sicher sein, ob sie ihre Leistungen  auch tatsächlich abrechnen können.

Eine Petition des Facharztes für Diabetologie Dr. Claus-Peter Koenig weist auf ein besonderes Problem für die meisten Patienten in Diabetesschwerpunktpraxen hin. Da die meisten Patienten in Diabetesschwerpunktpraxen von hausärztlich niedergelassenen Diabetologen versorgt werden, würden diese als Rückgrat der Diabetologie und nicht primären Hausarzt des Patienten nicht mehr bezahlt werden. Denn jeder Patient hat nur einen Hausarzt, welcher von den Krankenkassen im Zuge der Jahrespauschale bezahlt wird. Die Versorgung der Patienten werde durch die aktuelle Fassung des GVSG massiv gefährdet. Durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz werde die Diabetologie in kleinen Krankenhäusern schon deutlich eingeschränkt, was die ambulante Diabetologie auffangen müsste. Wenn die Schwerpunktpraxen nicht bezahlt würden, seien die Patienten mit der ausgeprägtesten Diabeteserkrankung ohne adäquate Betreuung.

Die Kassenärztliche Vereinigung verweist auch auf das grundsätzliche Problem einer Fehlsteuerung hin. Die geplante jährliche Versorgungspauschale könnte dazu führen, dass Arztpraxen weniger betreuungsintensive Patienten mit chronischen Erkrankungen gegenüber Patienten mit schwereren chronischen Erkrankungen bevorzugen würden, was dem angestrebten Zweck der Regelung einer kontinuierlichen Versorgung der chronisch Erkrankten zuwiderlaufen würde. [jdm]

Uni Oldenburg fordert: Landesregierung muss die Zahl der Medizinstudienplätze von 120 auf 200 erhöhen

Im Koalitionsvertrag 2022-2027 der Niedersächsischen Landesregierung heißt es: „Die Universitätsmedizin Oldenburg trägt mit ihrem Modellstudiengang der European Medical School (EMS) seit mehr als zehn Jahren in hervorragender Weise zur Sicherung der Gesundheitsversorgung in Niedersachsen bei. Wir werden daher den Ausbau auf 200 Studienplätze pro Jahr sicherstellen und die Aufgaben in Forschung und Lehre an der Universität Oldenburg und den beteiligten Krankenhäusern auskömmlich finanzieren.”

Trotz dieser Ankündigung ist die Finanzierung der Universitätsmedizin Oldenburg (UMO) bis heute nicht im niedersächsischen Haushalt verankert. Um der UMO die Schaffung weiterer Medizinstudienplätze zu ermöglichen und sie auf ein zukunftsfestes Fundament zu stellen fordert die UMO, dass die Landesregierung ihren Versprechungen endlich Taten folgen lassen muss und sie bei den bevorstehenden Haushaltsverhandlungen umfänglich berücksichtigen. Der drohende Ärztinnen- und Ärztemangel betreffe alle Menschen im Nordwesten.

Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, bittet die UMO dieses Anliegen unter dem Motto "Ärztinnen und Ärzte fallen nicht vom Himmel" mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen. Viele der heute praktizierenden Ärztinnen und Ärzte gehen in den kommenden Jahren in Ruhestand. 2035 droht in den meisten Regionen des Nordwestens eine Unterversorgung mit weniger als 75% der Benötigten Hausärztinnen und Hausärzte.

In einem Flyer weist die Uni darauf hin, dass junge Menschen im Nordwesten ausschließlich an der Universität Oldenburg Medizin studieren. Der 2012 gegründete Studiengang sei in Europa einzigartig. Er biete ein grenzüberschreitendes Studium in Kooperation mit der Universität Groningen mit viel praxis- und forschungsorientierter Lehre. Die Prüfungsleistungen der Studierenden seien im bundesweiten Vergleich überduchschnittlich. Die Universitätsmedizin Oldenburg wird gemeinsam getragen von der Universität und vier Krankenhäusern (Evangelisches Krankenhaus Oldenburg, Karl-Jaspers-Klinik, Klinikum Oldenburg und Pius-Hospital Oldenburg) zudem beteiligen sich 200 Lehrpraxen sowie mehrere akademische Lehrkrankenhäuser in der gesamten Region an der praktischen Ausbildung der Studierenden. Mehr Informationen unter https://uol.de/medizin-muss-wachsen. [jdm]

Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz führt zu Abbau und Entmenschlichung der Krankenhausversorgung

Screenshot Statement von Klaus Emmerich zur Krankenhausreform

Auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums werden für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz drei Ziele genannt: 1. Das überholte System der Fallpauschalen werde beendet. Stattdessen bekämen notwendige Kliniken Vorhaltepauschalen, also eine Art Existenzgarantie, selbst wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen anböten. 2. Qualität und nicht mehr die Quantität solle die Versorgung bestimmen. Durch das neue System der Vorhaltepauschalen erhielten Krankenhäuser die Chance, zu überleben. Patientinnen und Patienten könnten sich darauf verlassen, dass ihre Behandlung wirklich nötig sei und gut gemacht werde. 3. Patienten hätten ein Recht darauf zu wissen, welches Krankenhaus welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet. Die Transparenz-Offensive solle 2024 starten.

Im ersten Ziel versteckt sich mit der Formulierung "notwendige Kliniken" die Absicht, hunderte Kliniken zu schließen und die wohnortnahe Klinikversorgung zu gefährden. Außerdem handelt es sich bei der formulierten Absicht, das System der Fallpauschalen zu beenden um eine falsche Aussage. Die Fallpauschalen bleiben bestehen, aber werden um eine Vorhaltepauschale ergänzt. Diese Vorhaltepauschale wird allerdings auf der Grundlage der bisherigen Erlöse aus Fallpauschalen ermittelt, so dass die Misere der Kliniken mit Finanzierungsproblemen unter neuem Namen weitergeführt wird.

Damit ist das zweite formulierte Ziel schon obsolet: Weil sich die Finanzierung nicht verbessert, kämpfen die Kliniken weiter um ihr Überleben und es kann sich auch die Qualität nicht verbessern. Das dritte Ziel der Transparenz-Offensive dient ausschließlich dazu, die Konkurrenz unter den Krankenhäusern zu erhöhen, um das Krankenhaussterben als natürlichen Prozess aussehen zu lassen und nicht als Folge der Politik des Bundes. Sowohl die Transparenzoffensive, als auch die Finanzierungsmethodik sind wahre Bürokratiemonster, die das Gesundheitspersonal noch mehr an den PC statt beim Patienten binden.

Das vierte und eigentliche Ziel von Lauterbach wird gar nicht genannt: Er möchte den privaten Krankenhauskonzernen ein profitables Geschäftsfeld bereiten. Diese können sich mit dieser Finanzierung über Fallpauschalen die besonders profitablen Gesundheitsbereiche heraussuchen und kräftig verdienen. Die Krankenhauslandschaft entwickelt sich somit allein nach dem Profitprinzip und nicht nach dem Bedarf der Menschen, der für die Krankenhauskonzerne völlig uninteressant ist.

Im Youtubekanal von Gemeingut in BürgerInnenhand erklärt Klaus Emmerich, Klinikleiter i. R. einfach und prägnant, was es mit der Lauterbachschen Klinikreform auf sich hat und warum wir wohnortnahe Krankenhäuser brauchen. [jdm]

Beratung durch Pflegestützpunkt auch in Dörpen

Der Pflegestützpunkt (SPN) / DemenzServiceZentrum hilft Ihnen in allen Fragen rund um die Pflege und Demenz nicht nur für Seniorinnen und Senioren, sondern berät unabhängig für alle Alterstufen. Dabei wird über Leistungen der Pflegeversicherung und anderer Kostenträger, ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeangebote, Möglichkeiten der Hilfsmittelversorgung, Entlastungsangebote für pflegende Angehörige und die Organisation der Pflege informiert und beraten. Auch jüngere Menschen und Kinder gehören zur Zielgruppe des Pflegestützpunktes, die z. B. nach einem Unfall oder nach einer Krankheit pflegebedürftig geworden sind.

Die Kontaktdaten des Pflegestützpuktes im Landkreis Emsland in Meppen sind: Telefon: 05931 44-2211, E-Mail: pflegestuetzpunkt@emsland.de. In den einzelnen Samtgemeinden finden auch Vorort-Beratungstermine statt.

Jeden letzten Dienstag im Monat von 14:00-16:00 Uhr bietet Sabrina Schulte, Tel.: 05931 44-1211, E-Mail: sabrina.schulte@emsland.de, vom Pflegestützpunkt vorort eine Beratung für Jedermann im Rathaus Dörpen, Hauptstraße 25, 26892 Dörpen, an. [jdm]

Warum wir wohnortnahe Krankenhäuser brauchen

Röntgenassistentin Anke Görtz erzählt über die gebrochenen Versprechen nach der Krankenhausschließung in Havelberg, Sachsen-Anhalt. Ein vom Land zugesichertes MVZ gibt es auch vier Jahre nach der Schließung nicht. Von vorher 48 Krankenschwestern haben 45 die Arbeit im Krankenhaus aufgegeben. Die Bevölkerung ist deprimiert und verzweifelt.

Ernährungswissenschaftlerin Iris Stellmacher aus Breisach, Baden-Württemberg, kennt das Krankenhaus als Patientin und als Mitarbeiterin: Sie erzählt, wie ihr das wohnortnahe Krankenhaus bei einem ganz alltäglichen Unfall das Leben gerettet hat. Warum dessen Erhalt für sie so wichtig ist: „Kurze Wege, ich fühle mich aufgehoben, ich fühle mich sicher, da kann ich gesund werden.“ Außerdem kann sie von einem von ihr als Ernährungsberaterin betreuten Pancreas-Patienten berichten, der in einem wohnortnahen kleinen Krankenhaus eine qualitativ hochwertige Nachsorge genoss und einige Jahre länger leben konnte.

Entgegen der Behauptungen von Gesundheitsminister Lauterbach verschärfen Zentralisierungen den Personalmangel. In dieser Videoserie des Bündnis Klinikrettung kommen die Menschen zu Wort, die in der Debatte um die Krankenhausreform bisher weitestgehend ignoriert wurden: die Betroffenen. In kurzen Interviews berichten Krankenhausbeschäftigte und Patient*innen aus ländlichen Regionen über die Folgen von Krankenhausschließungen, die sie ganz persönlich erfahren haben und erklären, warum wohnortnahe Krankenhäuser für sie unabdingbar sind.

Die Videoreihe ist ein dringlicher Appell gegen die geplante Krankenhausreform, mit der systematische Schließungen von kleineren Krankenhäusern vor allem auf dem Land vorgesehen sind. Klinikschließungen gefährden die Gesundheitsversorgung. Trotzdem werden seit Jahren überall in Deutschland Geburtsstationen, Kinderkliniken, Notaufnahmen und ganze Krankenhäuser dichtgemacht. Gleichzeitig machen Krankenhauskonzerne Milliardengewinne. Weitere Informationen: https://www.gemeingut.org/krankenhaus... [jdm/PM Bündnis Klinikrettung]

Bündnis Klinikrettung veröffentlicht Videoserie: Warum wohnortnahe Krankenhäuser unabdingbar sind

Die Stiftung Ludmillenstift und die St. Bonifatius-Hospitalgesellschaft haben, wie die NOZ vor zwei Wochen berichtete, ein „gemeinsames Angebot für die Übernahme der beiden Krankenhäuser in Haselünne und Thuine abgegeben“. Ziel sei es, die Krankenhausstandorte zu erhalten. Die beiden relativ kleinen Krankenhäuser gehören bisher zum Verbund der Niels-Stensen-Kliniken. Dieser Verbund steckt in Schwierigkeiten und hat zum 1.04.2023 das Krankenhaus in Ankum geschlossen. Es wurde in ein MVZ ohne stationäre Versorgung umgewandelt.

Die Übernahme von Thuine und Haselünne durch einen emsländischen Träger kann eine Strategie sein, um die Krankenhäuser zu erhalten. In Haselünne steht die Psychiatrie wohl nicht zur Disposition, aber bei der Inneren Medizin wäre dies denkbar. Das Krankenhaus Papenburg hat gerade die Insolvenz in Eigenverwaltung überstanden, aber wie es um ihre Finanzen steht, weiß außer den Verantwortlichen niemand. Das Krankenhaus Sögel befindet sich in Trägerschaft der St. Bonifatius Hospitalgesellschaft e.V. (Lingener Krankenhaus) und des Landkreises Emsland. Von der Größe her passt es hervorragend in das Beuteschema des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach, dessen Reformpläne die reihenweise Schließung kleinerer Krankenhausstandorte vorsehen. Übrig bleiben sollen deutschlandweit ca. 400 bis 500 Zentralkrankenhäuser.

Die finanziell prekäre Situation der Krankenhäuser ist keineswegs dem Unvermögen der Krankenhausleitungen geschuldet, sondern ein Ergebnis der jetzt schon jahrzehntelangen Unterfinanzierung der Krankenhäuser. Die Finanzierung wurde von einer bedarfsorientierten  Finanzierung zu profitorientierten Finanzierung im neoliberalen Sinne umgestaltet. Krankenhäuser erhielten nur noch Fallpauschalen je Krankheitsbild. Verdienen konnten Krankenhäuser nur, wenn sie ihre Patienten so schnell wie möglich wieder los wurden und wenn sie sich auf besonders lukrative „Fälle“ spezialisierten. Lauterbachs „Reform“ sieht jetzt eine Ergänzung der Finanzierung um Vorhaltepauschalen vor, mit denen berücksichtigt werden soll, dass Krankenhäuser ja in Vorleistung gehen müssen, für den Fall, dass besondere Kapazitäten vorhanden sein müssen, ähnlich wie eine Feuerwehr auch finanziert werden müss, wenn sie nichts zu löschen hat. Aber diese Vorhaltepauschalen ergänzen die Finanzierung nur und ändern nichts an dem grundsätzlich falschen Konstrukt der Fallpauschalen.

Das Krankenhaussterben wird also weitergehen, wenn die lauterbachschen Pläne nicht gestoppt und eine grundsätzlich andere Krankenhausfinanzierung geschaffen wird.

Anlässlich der heißen Phase der Beratungen um die Krankenhausreform tritt das Bündnis Klinikrettung mit einer neuen Videoserie an die Öffentlichkeit. Hier kommen die Menschen zu Wort, die nach Ansicht des Bündnis Klinikrettung in der Debatte um die Krankenhausreform bisher weitestgehend ignoriert wurden: die Betroffenen. In kurzen Interviews berichten Krankenhausbeschäftigte und Patient*innen aus ländlichen Regionen über die Folgen von Krankenhausschließungen, die sie ganz persönlich erfahren haben und erklären, warum wohnortnahe Krankenhäuser für sie unabdingbar sind. Die Videoreihe ist ein dringlicher Appell gegen die geplante Krankenhausreform, mit der systematische Schließungen von kleineren Krankenhäusern vor allem auf dem Land vorgesehen sind.

Eine neue Untersuchung des Bündnis Klinikrettung über Krankenhausschließungen seit 2020 zeigt, dass die entstandenen Versorgungslücken kaum kompensiert werden. Bei 77% der Schließungen gingen die stationären Kapazitäten vollständig verloren, nur in 5% der Fälle wurden alle Betten erhalten – aber nicht vor Ort. Bei 32% der Schließungen wurde der Verlust der medizinischen Versorgung auch durch keine andere Ersatzmaßnahme – wie beispielsweise eine ambulante Einrichtung – ausgeglichen. In einem Drittel der Fälle fiel die Versorgung also nach den Schließungen komplett weg.

Das ist auch Thema des ersten Videos. Rentner und ehemaliger Selbstständiger in der Holzverarbeitung Horst Vogel schildert authentisch, wie das Umland von Hersbruck seit der Krankenhausschließung mit Unterversorgung kämpft. Seine Worte sind ein Weckruf, dass die Schließungen in strukturschwachen Kommunen uns alle betreffen:

Horst Vogels Warnung an die Städter, die glauben, sie beträfen die Krankenhausschließungen auf dem Land nicht, lautet: „Wenn ihr uns nicht helft, dann liegen wir in euren Betten – wenn ihr uns nicht helft, dann liegen wir in eurem Krankenhaus!“ Und sorgen damit für knappe Betten in den Zentralstandorten. [jdm]

Todesursache: Krankenhaussystem

In der vergangenen Woche ist mein Betreuter Heinrich (59 Jahre alt, Name geändert) verstorben. Eine Ursache für seinen Tod wurde nicht diagnostiziert. Nach meiner nicht medizinfachlichen Einschätzung ist er 2,5 Monate nach den ersten Beschwerden durch Nichtbehandlung durch unser Krankenhaussystem verstorben. Dieses System krankt daran, dass ambulante Behandlungen Vorrang bekommen, auch wenn eine stationäre Diagnostik lebenswichtig ist.

Heinrich magerte plötzlich ab. Er klagte über Schmerzen im Arm. Der Notdienst des Hümmling Krankenhauses Sögel legte den Arm in Gips und verordnete eine ambulante MRT-Untersuchung. Ein Termin für ein MRT in Cloppenburg konnte wahrgenommen werden, aber die Untersuchung konnte in diesem Gerät nicht durchgeführt werden, weil Heinrich wegen der Schmerzen im Arm den Arm nicht ausstrecken konnte. Wegen der Hilflosigkeit von Heinrich wurde ein Pflegedienst (mit Rezept des Hausarztes) beauftragt. Außerdem wurde Essen auf Rädern bestellt.

Heinrichs Allgemeinzustand verschlechtert sich zusehends. Er  will nicht ins Krankenhaus, aber lässt sich von allen Helfern überreden, den Notarzt rufen zu lassen. Im Krankenhaus Sögel wird eine Lungenentzündung festgestellt und mit Antibiotika behandelt. Der Arm wird nicht beachtet. Die Krankenhausleitung erklärt uns, dass nur die für die Aufnahme diagnostizierte Erkrankung behandelt werde, weil nur diese von der Krankenkasse bezahlt werde. Das sei zwar hart, aber so seien die Regeln. Erst nach Intervention der ambulanten Wohnbetreuung und durch mich wird wenigstens ein orthopädisches Konsil durchgeführt. Der Orthopäde diagnostiziert nach einer Ultraschalluntersuchung eine Flüssigkeitsansammlung im Arm und schlägt eine ambulante MRT-Untersuchung vor. Nach einigen Tagen ist die Lungenentzündung im Griff und Heinrich wird entlassen. Ein neuer ambulanter MRT-Termin wird vereinbart. Die Hausarztpraxis spricht davon, dass diese mit einer Sedierung möglich sein sollte.

Doch noch vor dem Termin stürzt Heinrich und bricht sich zwei Rippen. Er ist weiter abgemagert und wird ins Krankenhaus Papenburg eingeliefert. Er wird auf der geriatrischen Station aufgenommen. Es wird uns versichert, dass die Aufnahmediagnose Multikomplexerkrankung laute. Wir haben die Hoffnung, dass nun endlich untersucht werde, warum Heinrichs Allgemeinzustand sich ständig verschlechtert.

Nach einer Woche heißt es, Heinrich werde aus dem Krankenhaus entlassen. Als weitere Behandlung wird Lymphdrainage vorgeschlagen. Wegen des weiter verschlechterten Allgemeinzustandes wird vom Entlassmanagement eine Kurzzeitpflege vorgeschlagen. Die vorläufige Einstufung in den Pflegegrad 2 ist mittlerweile erfolgt. Das Krankenhaus hat offensichtlich den Arm nicht weiter untersucht, wahrscheinlich einfach deshalb, weil  ein Standard-MRT nicht möglich ist.

Der Hausarzt weigert sich, Lymphdrainage zu verschreiben, weil es überhaupt keine Diagnose dafür gebe. Das ist aber auch weiter nicht schlimm, weil es auch nicht gelingt, einen Physiotherapeuten zu finden, der noch Kapazitäten frei hat für den erforderlichen Hausbesuch in der Kurzzeitpflege.

Heinrich sitzt mittlerweile im Rollstuhl und ist in der Kurzzeitpflege froh, dass er rundum versorgt ist und Gesprächspartner findet. Er ist zu schwach, um sich Sorgen zu machen.

Die Hausarztpraxis besorgt einen neuen MRT-Termin am Mittwoch vor Ostern in Cloppenburg. Wir bekommen eine Tablette (Tavor) mit, die Heinrich unterwegs nehmen soll, damit er rechtzeitig sediert ist, wenn der Termin stattfindet. Ich impfe Heinrich auf der Fahrt nach Cloppenburg, dass er unbedingt kooperieren müsse, damit wir endlich eine Diagnose bekommen.

In der Radiologischen Praxis ist man zunächst sauer, weil wir schon wieder auflaufen, denn die Untersuchung war beim letzten Mal schon nicht möglich. Ich sage, wir schaffen das und ich helfe auch. Die Schwierigkeiten sind zunächst einfach „normale“ Schwierigkeiten von behinderten Menschen. Der Rollstuhl darf nicht in den MRT-Raum geschoben werden. Ich als Helfer soll ihn nicht begleiten dürfen, doch nachdem ich alle Metallteile abgelegt habe, darf ich doch. Als ich frage, ob mein Gürtel mit Metallschnalle auch wegmüsse, heißt es plötzlich „Egal, Sie kommen ja nicht ins MRT“. Wir schleppen Heinrich, der nicht allein stehen kann, zum MRT-Gerät. Er gerät in Panik, weil er drei große Stufen (ohne Geländer) hinaufbefördert werden müsste.

Die Mitarbeiterinnen erklären, dass Heinrich unmöglich auf dem Bauch liegend mit ausgestrecktem Arm eine halbe Stunde im MRT verbringen könne. Angesichts seines Hustens „erstickt uns der ja.“ Wir geben auf. Auf Nachfrage erklärt eine Mitarbeiterin, Heinrich könne nur stationär untersucht werden. Ein offenes MRT gebe es in Osnabrück. Das müsse der Hausarzt verschreiben.

Zurückgekommen wird mit der Hausarztpraxis eine Blutentnahme vereinbart, damit Argumente für die stationäre Aufnahme in Osnabrück gewonnen werden können.

Am Karfreitag stellen die Pflegerinnen der Kurzzeitpflege einen Harnverhalt fest und legen einen Katheter an. Es kommt Blut. Der RTW bringt Heinrich ins Krankenhaus nach Leer, Urologie. Dort wird nur der Katheter gewechselt und Heinrich zur Kurzzeitpflege zurückgebracht. Am nächsten Morgen ist die Sauerstoffsättigung so gering, dass die Kurzzeitpflege erneut den Krankenwagen ruft. Heinrich wird nach Sögel gebracht. In der Nacht von Ostermontag auf Dienstag verschlechtert sich der Zustand. Am Dienstagmorgen kurz vor 11 Uhr verstirbt Heinrich. Eine Diagnose hat es nicht gegeben. Eine Krebserkrankung, die spontan nur in der Armbeuge ausbricht, erscheint unwahrscheinlich. Eine Sepsis (Blutvergiftung) wegen einer unbehandelten Entzündung im Arm erscheint wahrscheinlicher. Kein einzelner Arzt hat sich nach den Regeln schuldig gemacht. Eine Überweisung in eine Einrichtung mit einem offenen MRT hätte geholfen. Aber eine solche gezielte Diagnosestrategie ist in unserem Krankenhaussystem nicht mehr vorgesehen.

Bei unklaren Erkrankungen hieß es früher, „der muss ins Krankenhaus, damit man mal rauskriegt, was er hat.“ Das kann man heute vollkommen vergessen. Kurze Krankenhausliegezeiten sind seit einigen Jahren ein Fetisch, dem alle Akteure im Krankenhauswesen anhängen. Früher, heißt es immer wieder, seien Menschen unnötig lange im Krankenhaus geblieben, nur weil das Krankenhaus verdienen wolle. Jetzt würden Kranke mit modernen Methoden behandelt und schnell wieder entlassen, weil das aus verschiedenen Gründen sowieso besser sei. Für die Zeit der Genesung nach einem Eingriff wurde die Kurzzeitpflege ersonnen. Alles billiger – alles besser!

Nach der Konzeption des Gesetzgebers ist die ambulante vertragsärztliche Versorgung vorrangig zu nutzen. Es handelt sich daher um eine Fehlbelegung, wenn die vollstationäre Krankenhausbehandlung nicht erforderlich gewesen ist. Die Beurteilung dieser Frage richtet sich offiziell nach medizinischen Erfordernissen. Die Diagnosestellung soll also immer ambulant erfolgen. Das bedeutet, bei unklaren Erkrankungen, aber auch bei eindeutigen Diagnosen, werden die Patienten auf den Weg durch die ambulanten Praxen verwiesen. Auch bei Krebsverdacht sollen Patienten die lange Wartezeit in Kauf nehmen, der dann vielleicht eine neue lange Wartezeit folgt, weil der erste Facharzt nicht zuständig war. Die Apparate in den Krankenhäusern dürfen nicht benutzt werden, weil für die Krankenkassen die Frage der Vergütung vorrangig vor dem Gesundheitsinteresse der Versicherten ist.

Wurde ein Versicherter in einem Krankenhaus stationär behandelt, obwohl dies nicht erforderlich war, weil eine ambulante Krankenbehandlung nach den oben genannten Kriterien ausgereicht hätte, steht dem Krankenhausträger kein Vergütungsanspruch zu. Das gilt auch dann, wenn die ambulante Behandlung für die Krankenkasse höhere Kosten verursacht hätte. [jdm]

Blutspendetermin in Renkenberge

Der nächste Blutspendetermin des SV Renkenberge ist am Montag, den 15. April 2024 ab 16:30 Uhr im Gemeindehaus. Da die Versorgungslage mit Blutpräparaten immer noch sehr angespannt ist, werden immer noch dringend Blutkonserven benötigt.

Wir bitten daher zum zahlreiche Teilnahme. Ab dem 18. Lebensjahr darf jeder Blut spenden. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis mit.  

Blutspenden mit dem "FOOD TRUCK"! Die Burgerbox kommt zu euch! Wir freuen uns, wenn wir wieder viele Spender und Erstspender begrüßen können! [Alwin Illenseer]

Food Watch sucht den Goldenen Windbeutel

Werbelügen

Im Supermarkt sind wir von Werbelügen umzingelt. Die Lebensmittelindustrie nutzt sogar Themen wie Umweltschutz, Tierhaltung und Gesundheit schamlos aus, um Profite zu machen. Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch ruft die Verbraucher auf, Werbelügen aufzuspüren und sie für die Vergabe des Goldenen Windbeutels einzureichen.

Als Beispiel mögen die bereits auf der Food-Watch-Homepage eingereichten Vorschläge dienen.

Foodwatch hat bisher bereits 12mal den Goldenen Windbeutel verliehen. Zuletzt wurde 2023 die Pom-Bär Ofen Minis ausgezeichnet, weil auf der Verpackung der Pom-Bär Ofen-Minis mit "50 Prozent weniger Fett" geworben wird. Der Hersteller wolle damit offenbar gesundheitsbewusste Eltern ansprechen. Dabei finde sich in den Chips in Bärenform jedoch etwa sechs Mal so viel Zucker wie in den Original Pom-Bären. Nach den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation dürften Produkte mit solch hohem Zucker- und Salzgehalt überhaupt nicht an Kinder beworben werden. [jdm]

Lauterbach: Militarisierte Krankenhauslandschaft und Aushungern des platten Lands

Im Interview mit der NOZ am letzten Samstag sprach der Gesundheitsminister Karl Lauterbach darüber, dass das Gesundheitswesen jetzt auch kriegstüchtig werden soll. Wörtlich sagte er: "Die Pandemie hat gezeigt: Unser Gesundheitswesen ist nicht ausreichend für Szenarien gewappnet, die wir lange für undenkbar gehalten haben. Deswegen haben wir uns bereits im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Strukturen für große Krisen besser zu rüsten."

Während der Pandemie wurden die Bürger inständig gebeten, die Krankenhäuser nicht unnötig zu belasten, weil nicht genug Betten vorhanden waren. Operationen wurden in einem Maß verschoben, dass die Ärzteschaft schon vor den Folgen von nicht behandelten Erkrankungen warnten.

Da passt es überhaupt nicht, wenn der Minister behauptet "Viele Häuser machen Verluste, auch weil sie bestimmte Leistungen nicht mehr erbringen, mit denen sie in der Vergangenheit Geld verdient haben, um ihr Budget zu erreichen. Dafür fehlt es heute an Personal, und es gibt auch nicht mehr den medizinischen Bedarf. Es gibt zu viele Betten, zu viele Krankenhäuser..."

Wie Lauterbach das Gesundheitswesen militarisieren will, sagt er noch nicht. Aber bekannt ist, dass das jetzt auch von den Bundesländern durchgewinkte Transparenzregister eigens dafür geschaffen wird, um kleine Krankenhäuser auszuhungern. Auf einer digitalen Plattform sollen die Bürger darüber informiert werden, welche Krankenhäuser - gemessen an den Kriterien des Ministeriums - gut sind. Solche Bewertungsportale gibt es bereits. Aber sie sollen noch einmal mit staatlichen Geldern neu erfunden werden. Und die Kliniken werden per Gesetz zu neuer Bürokratie verpflichtet, um das Portal mit Daten zu füllen.

Alle Krankenhäuser, die wenige Operationen machen, werden im ihrem Segment dann als nicht geeignet diffamiert. Das führt natürlich dazu, dass sie von den Patienten - erschreckt von den dann hochoffiziellen Aussagen -. gemieden werden. Und damit wird ein Mechanismus in Gang gesetzt, der die großen Kliniken noch größer macht und die kleinen Pleite gehen läßt. Das ist im Sinne der Großkliniken in den großen Zentren und im Sinne der Klinikkonzerne, die sich auf teure OPs spezialisiert haben.

Die wohnortnahen Krankenhäuser auf dem platten Land und ihre Patienten werden das Nachsehen haben - die Aktionäre der Krankenkauskonzerne reiben sich die Hände. Lauterbach behauptet, "Aber beim Übergang zum neuen System werden wir alle Kliniken, die auf Dauer gebraucht werden, am Leben erhalten. Ihre wirtschaftliche Lage wird sich klar verbessern. Das gilt insbesondere für die Kliniken im ländlichen Raum, die sonst keine Chance hätten, aber die Versorgung vor Ort sichern." Das ist eine Behauptung ohne Beleg und reine Propaganda. Das Fallpauschalensystem wird nämlich nicht abgeschafft. Und wenn den kleinen Krankenhäusern alle "Fälle" davonschwimmen, die gut bezahlt werden und nur die schlecht bezahlte Grundversorgung leisten müssen, werden sie finanziell ausgehungert. Da wird keine Versorgung vor Ort gesichert. [jdm]

Digitale Gesundheitskarte: Wieder etwas Mehrarbeit für Pflegekräfte

Gesetzlich Krankenversicherte erhalten eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) von ihrer Krankenkasse. Diese Karte braucht man, um sich bei Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten mit Kassenzulassung sowie in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen behandeln zu lassen und von den Apotheken die Medikamente zu erhalten. Auf der eGK sind Stammdaten der oder des Versicherten gespeichert.

Wer sich über die Karte informiert erhält immer den Hinweis auf "hilfreiche Funktionen, beispielsweise für einen Notfall". Für alle Menschen, die stellvertretend für Angehörige und Heimbewohner handeln müssen, ist die Karte eine Last. Denn Rezepte werden jetzt nicht mehr auf Papier ausgestellt, sondern auf der Karte gespeichert. Diese Karten müssen jetzt ständig hin- und hertransportiert werden, damit die Rezepte ausgestellt werden und die Medikamente auch geliefert werden können. Angehörige müssen also zunächst die Karte abholen, zum Arzt bringen und dann zur Apotheke bringen. Einfach wie früher im Vorbeigehen das Rezept abholen oder die Praxis bitten, doch ein Fax an die Apotheke zu schicken, funktioniert immer weniger.

Digitalisierung ist immer auch mehr Kontrolle und weniger Flexibilität, also mehr Bürokratie. Das ist für Fitte kein Problem, aber Hilfebedürftige werden wieder abgehängt, und Helfern wird Mehrarbeit aufgebürdet. [jdm]