In einer Pressemitteilung teilt der Landkreis mit, dass auf Beschluss des Kreistags drei neue Vollzeitstellen geschaffen wurden, die mit vier Mitarbeiterinnen besetzt sind. Damit soll das Beratungsangebot des Pflegestützpunkts Emsland ausgeweitet werden und an die Familienzentren andocken.
Der Pflegestützpunkt, das sind bisher fünf Landkreis-Mitarbeiterinnen, die hilfe- und pflegebedürftige Menschen aller Altersstufen sowie Angehörige und Betreuer, sowie die Organisationen und Institutionen und deren haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und unterstützen sollen.
Ein Ergebnis aus dem Modellprojekt Regionales Pflegekompetenzzentrum (ReKo), das von Oktober 2019 bis August 2023 im Emsland und der Grafschaft Bentheim erprobt wurde, sei, die Beratung auch dezentral an den Familienzentren in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden anzubieten.
Die 28 Familienzentren befinden sich bei bestehenden Kindergärten. Das Familienzentrum St. Elisabeth in Dörpen ist in der Kita in der Astrid-Lindgren-Str. 1. Familienzentren halten einige besondere Angebote, wie die Kindertagespflegestellen, besondere Öffnungszeiten, Ad-Hoc-Betreuungen, Schulkindbetreuungen und mehr, sowie Beratung für Eltern vor. Als alltagsnahe niederschwellige Begegnungsorte für Familien hält der Landkreis diese Familienzentren optimal dafür geeignet, um ein ortsnahes Angebot für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen anzubieten. Für Fragen steht der Pflegestützpunkt unter der Rufnummer 05931 44-2211 und per E-Mail unter pflegestuetzpunkt@emsland.de zur Verfügung. [jdm]
Die Rechtsanwältin Anne-Kathrin Gröninger aus Meppen hat im Oktober letzten Jahres vor dem Bundessozialgericht ein Grundsatzurteil erstritten, nach dem bei medizinischen Begutachtungen die Begleitung durch eine Vertrauensperson erlaubt werden muss. Ausnahmen gelten nur, wenn ein Gericht den Ausschluss der Vertrauensperson anordnet, wenn ihre Anwesenheit im Einzelfall eine geordnete, effektive oder unverfälschte Beweiserhebung erschwert oder verhindert.
Berichterstattung von Phoenix über die Bundespressekonferenz
Derzeit müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthaltes in einem Pflegeheim durchschnittlich rund 2.700 Euro pro Monat selbst aufbringen. Davon entfallen allein auf die pflegerische Versorgung rund 1250 Euro. Der Rest setzt sich zusammen aus Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten.
Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des Bündnisses für eine solidarische Pflegeversicherung geht nur eine kleine Minderheit von 14 Prozent davon aus, diese Kosten im Pflegefall selbst stemmen zu können. Für jeden Normalverdiener bedeutet eine Heimunterbringung letztlich ein Abrutschen in die Sozialhilfe. Das gilt auch für die Ehepartner der Pflegebedürftigen.
Konkret sind die Heimkosten zunächst aus dem Vermögen des betroffenen Ehepaars zu decken. Hier gilt eine Vermögensfreigrenze von 10.000 €; also alles an Besitz mit einem Wert von über 10.000 € muss für die Heimkosten genutzt werden. Erst dann übernimmt der Staat die Heimkosten; allerdings muss das Einkommen bis zur Sozialhilfegrenze ebenfalls für die Heimkosten genutzt werden. Die eigene Wohnimmobilie wird geschont, solange sie vom nichtpflegebedürftigen Ehepartner genutzt wird. Erst nach dessen Tod wird von den Erben der Ersatz der gezahlten Sozialhilfe verlangt. Pflegebedürftigkeit ist also ein erhebliches Risiko für Betroffenheit von Armut.
Das Bündnis für eine solidarische Pflegeversicherung, dem die Gewerkschaften Ver.di und der DGB, sowie mehrere Sozialverbände angehören, forderte schon am 29. Juni in einem gemeinsamen Aufruf eine solidarische Pflegevollversicherung. Die jetzige Konstruktion der Pflegeversicherung werde den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Die meisten Menschen (eine große Mehrheit von 76 Prozent) unterschätzten vollkommen, was sie im Falle von Pflegebedürftigkeit in einem Heim zahlen müssten.
Konfrontiert mit den realen Zahlen sprach sich in der Umfrage eine deutliche Mehrheit von 81 Prozent für eine Pflegevollversicherung aus - auch unter den Anhänger*innen der SPD (79 Prozent), der Grünen (82 Prozent), der CDU (78 Prozent) sowie der FDP (76 Prozent).
Ver.di Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler sagte bei der heutigen Präsentation der Umfrage-Ergebnisse in der Bundespressekonferenz: „Deshalb brauchen wir eine Pflegevollversicherung, die alle pflegebedingten Kosten übernimmt – egal ob stationär, teilstationär oder zu Hause gepflegt wird. Das Konzept von ver.di heißt Solidarische Pflegegarantie. Indem man die Einnahmebasis der Pflegeversicherung erweitert, ist eine Finanzierung gut möglich. Dazu müssen alle Einkommensarten, also auch Einkünfte aus Kapitalvermögen herangezogen und die gesamte Bevölkerung solidarisch einbezogen und die private und gesetzliche Pflegekasse zusammengeführt werden“. Letztlich müsste jeder Beitragszahler für eine solche Pflegeversicherung lediglich 5 € zusätzlich im Monat aufbringen.
Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt (AWO): „Uns läuft die Zeit für die Rettung der Pflege davon – es ist buchstäblich fünf nach zwölf. Wenn wir uns nicht in den kommenden Monaten mitten im Kollaps des Pflegesystems wiederfinden wollen, müssen wir endlich weg von kosmetischen Reförmchen hin zu einem echten Systemwechsel –und zwar sofort!”. Auch die Vertreter der anderen Verbände betonten die Dringlichkeit des Vorschlags. [jdm]
Das Bündnis Klinikrettung hat unter dem Titel „Krankenhausreform. Verordneter Kahlschlag“ eine neue Ausgabe der Zeitung zu der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geplanten Krankenhausreform veröffentlicht. Im Titelbeitrag der Redaktion werden die aktuellen Reformvorschläge analysiert und die Rolle der Landespolitiker kritisch beleuchtet.
Auf der Homepage der Deutschen Krankenhausgesellschaft zeigt eine Defizituhr fortlaufend aktualisiert die Schulden der Krankenhäuser in Deutschland
69 Prozent der Kliniken sehen ihre Existenz kurz- und mittelfristig gefährdet, fast kein Krankenhaus kann seine Ausgaben aus den laufenden Einnahmen decken. Große Zweifel hegen die Kliniken daran, dass die Krankenhausreform in wesentlichen Feldern Verbesserung bringen würde. Das ist das Ergebnis einer Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Nur 11 Prozent erwarten, dass sie durch die Krankenhausreform mehr Personal gewinnen können. Immerhin begrüßt die Mehrheit der Krankenhäuser, dass die Fallpauschalen durch Vorhaltepauschalen ergänzt werden sollen; eine langjährige Forderung der DKG wird damit umgesetzt. Keinerlei Hoffnungen setzen die Krankenhäuser in die Versprechen des Bundesgesundheitsministers, die Reform werde für weniger Bürokratie und weniger wirtschaftlichen Leistungsdruck sorgen. Zwei Drittel halten die Ankündigung der „Entökonomisierung“ für ein leeres Versprechen, und sogar 91 Prozent erwarten keinerlei Entlastung bei der Bürokratie.
Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß: „Es bleibt fraglich, wie viele Krankenhäuser die Reform unter den jetzigen schweren wirtschaftlichen Bedingungen überhaupt erleben werden. Aber auch die politisch propagierten Ziele der Reform werden absehbar nicht erreichbar sein. ... Wenn Krankenhäuser regional schließen müssen, werden die Pflegekräfte im Regelfall nicht einfach wie ein Wanderzirkus in das nächste große Krankenhaus weiterziehen. Bisherige Schließungen von Standorten haben gezeigt, dass sich die Pflegekräfte vielmehr neue Arbeitgeber in der Nähe ihres Wohnortes suchen.
Dazu passt eine Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) von heute, die feststellte, dass die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in der Pflege gegenüber dem Vorjahr um 7 % oder 4 100 (2021: 56 300 Neuverträge) gesunken ist.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft kommentierte diese Entwicklung als besorgniserregend: "Wir brauchen dringend eine Trendumkehr. Doch aktuell besteht die Gefahr, dass die Zahl der Auszubildenden in den kommenden Jahren sogar weiter sinkt. Unsere konkrete große Sorge ist, dass regionale Krankenpflegeschulen infolge von Klinikschließungen und -insolvenzen selbst schließen müssen. Die Krankenpflegeschulen sind unmittelbar an Krankenhäuser angedockt und stehen in deren Trägerschaft. Wenn das Krankenhaus schließt, ist auch die Krankenpflegeschule betroffen. Damit fallen nicht nur Ausbildungsplätze für Pflegekräfte weg, die später im Krankenhaus arbeiten sollten. Dem regionalen Arbeitsmarkt geht auch eine Vielzahl junger Fachkräfte verloren, die in der Region gebraucht werden, sei es in den Langzeitpflegeeinrichtungen oder in der ambulanten Krankenpflege. Die Politik muss handeln und darf der Schließung von Krankenhausstandorten und Krankenpflegeschulen jetzt nicht einfach tatenlos zusehen.“
Am Donnerstag, dem 20. Juli 2023 von 17 bis 20 Uhr führt das Deutsche Rote Kreuz in der Wippinger Mehrzweckhalle einen Blutspendetermin durch. Freuen Sie sich auf einen köstlichen Imbiss nach der Blutspende.
Rund 15.000 Blutspenden werden täglich in Deutschland benötigt, damit der Bedarf in den Kliniken sichergestellt werden kann. Eine Krebserkrankung, ein Unfall oder eine Operation sind Gründe dafür, dass Menschen auf eine Blutspende angewiesen sind. [jdm]
In Friedrichshafen, vor den Türen der Gesundheitsministerkonferenz, haben Mitglieder von Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) und das Bündnis Klinikrettung zahlreich und lautstark gegen die zerstörerische Krankenhausreform protestiert. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wurde der Schmähpreis die „Goldene Abrissbirne“ verliehen, den er aber nicht annahm. Dennoch: Bund und Länder haben drei Tage später einen tragischen Kompromiss geschlossen.
Schmähpreisverleihung
Lauterbach ist es leider gelungen, sein Prinzip von der Verwaltung des Mangels durchzusetzen. Zuvor hatte er in den Haushaltsberatungen des Bundes ohne mit der Wimper zu zucken so massive Kürzungen hingenommen wie kein anderes Ressort. Dem Gesundheitsbereich fehlen künftig weitere 16 Milliarden Euro. Auf der Kundgebung kommentierte eine Pflegekraft Lauterbachs Kürzungen mit verzweifeltem Humor: „Wir haben doch noch jede Menge Applausreserven.“
Aber auch der Bund-Länder-Kompromiss, festgehalten in einem „Eckpunktepapier“, hat es in sich: So genannte anteilige Vorhaltepauschalen bewirken, dass die eigentlich als schädlich erkannten DRG-Fallpauschalen beibehalten werden können. Die Kommerzialisierung im Krankenhaussektor wird damit zementiert, Dutzende weitere Krankenhäuser werden demnächst pleite gehen. Dauerhaft überlastet und unterbezahlt geben viele Pflegekräfte den Beruf auf. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Auszubildenden drastisch. Und in von der Politik aufgegebenen Regionen fehlen tausende Ärztinnen und Ärzte. Auf zynische Weise passt dazu die neue Richtlinie zur Ersteinschätzung in der ambulanten Notfallversorgung: Künftig dürfen in Rettungsstellen Patienten ohne ärztliche Begutachtung abgewiesen werden.
Der Bund-Länder-Kompromiss zu den Krankenhäusern bedeutet ein Kliniksterben in zwei Stufen. Bis 2026 werden wir ein regelloses Sterben unter den sechzig Prozent der Kliniken erleben, die seit Jahren Rote Zahlen schreiben. Mit Inkrafttreten der Reform kommt die Phase des geregelten Kliniksterbens – dann steuert der Bund die Schließungen über seine Qualitätsvorgaben, die festlegen, dass kleine Krankenhäuser zumachen und ihr Personal an Großkliniken abgeben müssen.
"Der Wahnwitz von Lauterbachs Vorhaben ist zu gewaltig, um geräuschlos über die Bühne gehen zu dürfen", schreiben Laura Valentukeviciute und Carl Waßmuth heute in einem Newsletter. Die SprecherInnen von GiB und Bündnis Klinikrettung weiter: „Was wir benötigen, sind sachkundige, kritische Informationen, die breite Kreise der Bevölkerung erreichen. Die Menschen sollen wissen, dass sie diese Reform nicht nur mit steigenden Krankenkassenbeiträgen bezahlen, sondern unter Umständen mit der eigenen Gesundheit.“
Im Sommer erarbeitet das Gesundheitsministerium das Kahlschlag-Gesetz, und ab Herbst wird es im Bundestag und im Bundesrat diskutiert. GiB und Bündnis Klinikrettung hoffen eine breitere Öffentlichkeit zu erreichen und in diesen Prozess eingreifen zu können. Sie rufen auf, die Petition an den Bundestag zum Stopp der Lauterbachpläne zu unterzeichnen und Infos zur Petition zu streuen; https://www.openpetition.de/petition/online/stoppen-sie-lauterbachs-katastrophale-reformplaene-fuer-eine-echte-krankenhausrevolution. [GiB/jdm]
Das ist ein Gemeiner Holzbock. Das ist doch ein schöner Name für einen schönen Käfer. Aber gemein an der Sache ist, dass dieses Spinnentier auch unter dem Namen "Zecke" bekannt ist. Und noch gemeiner ist es, dass diese Zecke häufig mit einem Virus, dem FSME-Virus infiziert ist. Und wenn die Zecke ihren Gewohnheiten gemäß die Haut eines Menschen anritzt und ihren Stachel in der Wunde verankert, um das Blut zu trinken, kann das Virus in den Menschen gelangen.
Die dadurch ausgelöste Erkrankung, die mit grippeähnlichen Symptomen, Fieber und bei einem Teil der Patienten mit einer Meningoenzephalitis, der Entzündung von Gehirn und Hirnhäuten, verläuft, kann zwar auch heilen, aber es gibt auch sehr schwere Verläufe. Das Robert-Koch-Institut (RKI) rät deshalb dazu, sich vorbeugend impfen zu lassen.
Nicht überall in Deutschland ist das FSME-Virus im Umlauf, aber im Emsland schon. Deshalb wird eine FSME-Impfung für Emsländer auch von der Krankenkasse bezahlt. Auf der Themenseite des RKI zu FSME gibt es umfassende Informationen zu dieser Erkrankung.
Der Zeckenbiss birgt noch eine zweite Gefahr: das ist die Borreliose. Das ist keine Viruserkrankung, sondern wird durch ein Bakterium ausgelöst. Das bedeutet, diese Erkrankung lässt sich mit Antibiotika behandeln. Aber: Das muss möglichst frühzeitig passieren, bevor sich das Bakterium in den tiefsten Schichten des Körpers einlagert (von extrazellulären polymeren Substanzen umgeben ist) und vom Antibiotikum nicht mehr erreicht werden kann.
Wenn Sie also eine Zecke entfernt haben, beobachten Sie die Bissstelle in den Wochen danach genau. Wenn es nämlich in den nächsten 5–29 Tagen zu einer Lokalinfektion der Haut kommen, die mit einem charakteristischen Hautausschlag, dem Erythema (chronicum) migrans (Wanderröte), einhergeht, sind Sie infiziert. Die Rötung verschwindet wieder ganz von allein, aber die schlimmen Folgen der Borreliose treten erst viel später auf. Deshalb sollten Sie den Arzt bei einer Wanderröte unbedingt aufsuchen und die Infektion mit einem Antibiotikum bekämpfen.
Eine Zecke springt nicht von einem Baum auf den Menschen, sondern lebt in der Regel auf Grashalmen, Kräutern und Stauden bis zu einer Höhe von etwa 1,50 Meter und lässt sich auf vorbeikommende Lebewesen fallen und krabbelt dann zu einer möglichen Stichstelle. [jdm/Foto: Hubert Berberich,, Freie Lizenz Wikipedia]
Der nächste Blutspendetermin des SV Renkenberge ist am Dienstag, den 04. Juli 2023 ab 16:30 Uhr im Gemeindehaus. Mit Typisierung und Grillen nach der Spende!
Ab dem 18. Lebensjahr darf jeder Blut spenden. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis mit. Wir freuen uns, wenn wir wieder viele Spender begrüßen können! [Alwin Illenseer]
Hallo Wippingen hat bereits mehrfach, zuletzt am 10. Juni 2023, über Munitionsaltlasten im Seitenkanal Gleesen-Papenburg berichtet. Es gibt umfangreiche Untersuchungen und Aktionspläne, um Munitionsaltlasten in den Meeresgewässern zu entdecken und unschädlich zu machen.
Unsere Anfrage beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ergab leider wieder das bekannte Bild: Die Anfrage bestätigte, dass es solche Risikoabschätzungen für Binnengewässer auch beim BfR nicht gibt. Dem BfR liegen keine Informationen über die Verwendung bzw. Inhaltsstoffe von Explosivstoffen und deren Vorkommen in Lebensmitteln vor. Die umfänglichen Arbeiten des BfR zu Jagdmunition beziehen sich fast ausschließlich auf das Schwermetall Blei und nicht auf die Explosivstoffe in der Patrone.
Das BfR habe sich noch nie mit den Rückständen von "Alt-Munition" und/oder Explosivstoffen in Lebens- und Futtermitteln befasst. Der Grund für die Nichtbefassung liege in einer Aufteilung zwischen den Bundesbehörden und Ländereinrichtungen. Rückstände von Munition oder Explosivstoffe seien Ländersache. Außerdem fehlen dem BfR die Informationen und Kenntnisse über die materielle und chemische Zusammensetzung von (Kriegs-)Munition und Explosivstoffen. Diese Fachkenntnis gebe es bei der Bundeswehr.
Das aktuelle Verbundprojekt CONMAR untersucht insbesondere die Auswirkungen von im Meer verklappter Munition auf Fische. [HM/jdm]
Die Spielgemeinschaft SV Wippingen/SV Renkenberge könnte sehr leicht in die Kreisliga aufsteigen, wenn die 1. Herrenmannschaft nur aus Spielern der Nationalmannschaft bestehen würde. Das ist eine Aussage, die vollkommen richtig ist. Und zugleich vollkommen sinnlos, weil sie überhaupt keinen Realitätsbezug hat.
Die „Stellungnahme“ der Kommission beschreibt, dass viele Todesfälle verhindert werden könnten, wenn Patienten nicht in einem Allgemeinkrankenhaus, sondern in einer Spezialklinik erstbehandelt würden. Der messerscharfe Fehlschluss des Ministers und der Kommission lautet, dass man im Klinikbereich stärker auf Spezialkliniken setzen müsse und somit die Allgemeinkrankenhäuser zugunsten dieser Spezialkliniken schließen müsse
Nur hat das mit dem wirklichen Leben nichts zu tun.
Wenn jemand unpässlich ist oder sich gar krank fühlt, wird er fast immer zuerst den Hausarzt aufsuchen. Der Hausarzt wird den Patienten bei Verdacht auf eine schlimmere Erkrankung zum Facharzt schicken oder direkt ins Allgemeinkrankenhaus einweisen. Dort werden Tests gemacht und diese haben eventuell die Einweisung in eine Spezialklinik zur Folge.
Sollte ein Patient auf die Idee kommen, sich direkt an eine Spezialklinik zu wenden, wird er abgewiesen. Sollte ein Hausarzt auf die Idee kommen, den Patienten direkt in eine Spezialklinik zu schicken, wird der Patient abgewiesen. Denn die Ambulanz der Spezialklinik verlangt eine Überweisung vom Facharzt. Auf den Facharzttermin muss der Patient in der Regel lange warten.
Nur bei wenigen Krankheiten, wie Brustkrebs oder Schlaganfällen, sieht die Sache wegen der relativ einfachen Diagnostik anders aus. Und diese Gemengelage vereinfacht die Kommission völlig unzulässig zu der Aussage, dass diejenigen, die von Anfang an in einer Spezialklinik behandelt werden besser dran sind, als die in einem Allgemeinkrankenhaus Erstbehandelten.
Bei vielen Krankheiten stellt sich erst im Laufe der Untersuchungen heraus, um welche Krankheit es sich handelt. Man könnte die Kommissionsaussage und die des Gesundheitsministers Lauterbach auch anders ausdrücken: Wenn man sofort wüsste, um welche Krankheit es sich handelt und man sofort wüsste, welche Spezialklinik gebraucht wird, würde man Leben retten.
Und um das zu erreichen, braucht man Allgemeinkrankenhäuser, die nicht überlastet sind, sondern Zeit und Kapazitäten haben, sich um den Patienten zu kümmern und eine vernünftige Anamnese zu betreiben, damit die Patienten von dort in die passende Spezialklinik überwiesen werden. Dazu braucht es eine Finanzierung, die die tatsächlichen Kosten ersetzt und keine „Fallpauschalen“. Die Stellungnahme der Kommission und die Aussage des Ministers sind somit nichts als mit Fake-News gespickte populistische Nonsensaussagen, um das Plattmachen der Krankenhäuser mit Grundversorgung zu rechtfertigen.
Denn die Krankenhauskonzerne haben den Auftrag gegeben, das öffentliche Krankenhaussystem platt zu machen, um den „Gesundheitsmarkt“ für die Konzerne frei zu machen. Einen anderen Auftrag kennt Lauterbach nicht. Um das zu erkennen, muss man im Übrigen nur den Lebenslauf Lauterbachs studieren. [jdm]
Die Lokalpolitiker von SPD und CDU üben sich in Lokalpatriotismus und beschwören die Qualität der hiesigen Krankenhäuser. Die emsländische SPD ließ sich erzählen, dass das Krankenhaus Sögel weiterhin für die Grundversorgung zuständig bleibe. Am Emsland geht also die Misere der Krankenhäuser vorbei?
Gleichzeitig spricht aber die Deutsche Krankenhausgesellschaft von einer „Alarmstufe Rot“ und fordert ein Vorschaltgesetz zur Krankenhausreform. Konkret wird gefordert, die Sach- und Energiekostensteigerungen in den Jahren 2022 und 2023 müssten ausgeglichen werden. Es müsse ein Inflationsausgleich erfolgen, z. B. durch einen Rechnungszuschlag im Jahr 2023, Erhöhung der Budgets in der Psychiatrie/Psychosomatik und für besondere Einrichtungen und die zeitnahe und unbürokratische Auszahlung der Energiepreishilfen.
Die unzureichende Refinanzierung der Personalkosten und der Sachkosten muss beendet werden. Und die unzureichende Investitionskostenfinanzierung muss beendet werden. Auch das Land Niedersachsen verspricht viel, aber lässt die Substanz des Krankenhauswesens verkommen.
Der Krankenhaus Rating Report 2023, eine Datensammlung vom RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und der Institute for Healthcare Business GmbH (hcb) in Kooperation mit der Bank im Bistum Essen (BIB), stellt in einer Projektion fest, dass der Anteil der Krankenhäuser im roten Rating-Bereich im Jahr 2023 auf 18 Prozent und bis 2030 auf 44 Prozent steigen könnte. Der Anteil der Krankenhäuser mit einem Jahresverlust würde 2023 auf 47 und bis 2030 auf 58 Prozent wachsen. Daraus würde ein enormer Anpassungsdruck entstehen.
Es ist nicht so, dass festgestellt wurde, die Krankenhäuser würden nicht gut arbeiten, sondern es wird festgestellt, dass die Arbeit der Krankenhäuser falsch bezahlt wird, was bei Krankenhäusern der Grundversorgung zur Pleite führt. Das ist schon seit Jahren durch das Fallpauschalensystem ein Grundfehler der Finanzierung; durch die Pandemie und die Inflation sind die Probleme der Krankenhäuser aber gleichzeitig und schlagartig ins Bewusstsein gerückt.
Ein Gesundheitsminister, der seine „Krankenhausreform“ einerseits als „Entökonomisierung“ des Krankenhauswesens bezeichnet, aber selbst gleichzeitig vor der Pleite von sehr vielen Krankenhäusern warnt, ist offensichtlich fehl am Platze. Seine Aufgabe wäre es, diese Pleiten abzuwenden.
Aber der Finanzminister Lindner und die gesamte Bundesregierung haben die Aufrüstung der Bundeswehr, der Nato und riesige Waffenlieferungen zur Fortsetzung des Kriegs in der Ukraine zur Priorität erklärt. Die Krankenhäuser werden somit direkt einer Kriegspolitik zum Fraß vorgeworfen.
Die Gesundbeterei hiesiger Politiker ist also vollkommen realitätsfern und spiegelt nur die Unterwürfigkeit von Parteisoldaten wider. Wer das Krankenhaus Sögel als Krankenhaus für die Grundversorgung erhalten will, muss sich jetzt gegen die Unterfinanzierung der Krankenhäuser und gegen die Lauterbachschen Krankenhausschließungspläne wehren.
Der nächste Blutspendetermin des SV Renkenberge ist am Dienstag, den 04. Juli 2023 ab 16:30 Uhr im Gemeindehaus. Mit Typisierung und Grillen nach der Spende!
Da die Versorgungslage mit Blutpräparaten immer noch sehr angespannt ist, werden immer dringend Blutkonserven benötigt. Wir bitten daher zum zahlreiche Teilnahme.
Ab dem 18. Lebensjahr darf jeder Blut spenden. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis mit. Wir freuen uns, wenn wir wieder viele Spender begrüßen können! [Alwin Illenseer]
Bei der Krankenhausreform haben sich Bund und Länder darauf verständigt, im Herbst eine Krankenhausreform zu beschließen, bei der sich die Länder bei den zukünftigen Krankenhausschließungen auf Sachzwänge berufen können, die derzeit vom Bund geschaffen werden. Die Länder können damit verdecken, dass ihre mangelhafte Finanzierung der nötigen Investionen in den Krankenhausbereich mit ursächlich für die Schrumpfung der flächendeckenden Versorgung ist.
Der Bund verkauft die Umwandlung von Allgemeinkrankenhäusern in Fachkrankenhäuser (Level F) und MVZs (Level i) mit einer Fachsprache, die jedem suggerieren soll, es handle sich um eine sehr komplizierte Materie. Dabei geht es im Kern einfach darum, den Krankenhauskonzernen und der Pharmabranche den Gesundheitsbereich noch profitabler zu machen. Getreu dem überholten Credo des Neoliberalismus', es ist nur das gut, aus dem der Staat sich heraushält und dem Freien Markt, sprich den Investoren von Blackrock und Co. , überlassen wird, soll die flächendeckende Versorgung mit Krankenhäusern geschleift werden.
Würde den Krankenhäusern ihr Bedarf finanziert und nicht die verzerrende Abrechnung über Fallpauschalen, gäbe es die Unterfinanzierung der Krankenhäuser nicht, und es müssten nicht 145.000 hochqualifizierte Menschen ihre Arbeitszeit damit verbringen, Rechnungen gemäß den Fallpauschalen zu erstellen. Die Länder könnten die Krankenhausplanung entsprechend einem konkreten Bedarf gestalten und nicht nach einer sinnlosen Einteilung in Level und Leistungsgruppen.
Die Bund-Länder-Beratung der Gesundheitsminister vom 23. Mai ergab keine substantiellen Veränderungen an Lauterbachs Reformvorschlägen. Die Level bleiben, nur wird die Zuordnung zu ihnen leicht gelockert. 689 von insgesamt 1.719 somatischen Krankenhäusern, also ganze 40 Prozent, werden entweder zu bloßen ambulanten Einrichtungen degradiert (Level 1i) oder es sind Fachkliniken (Level F), die nicht zur klinischen Allgemeinversorgung beitragen. Um diesen besorgniserregenden Auswirkungen der Reform entgegenzutreten, hat das Bündnis Klinikrettung eine Petition an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses im Bundestag und die MinisterpräsidentInnen der Länder gestartet.
Laura Valentukeviciute, Geschäftsführerin von Gemeingut in BürgerInnenhand: „Nach wie vor bedeutet die Krankenhausreform massenweise Krankenhausschließungen. Zudem bleibt unklar, wie viel die Länder bei der Krankenhausplanung mitentscheiden werden. Lauterbachs scheinbares Entgegenkommen bei den Leveln ist ein Täuschungsmanöver und die Länder machen es bereitwillig mit. Denn sowohl Laumann, Holetschek als auch ihren KollegInnen kommt es sehr gelegen, durch Schließungen Investitionsfördermittel für Krankenhäuser zu sparen. Nur will niemand dafür verantwortlich sein. Deswegen gibt es einerseits den Scheinwiderstand der Länder gegen die Reform und andererseits das Scheinentgegenkommen von Lauterbach. Am Ende wollen sie alle das gleiche – Krankenhausschließungen.“ Auch das Land Niedersachsen investiert im Jahr statt benötigter zwei Milliarden Euro in Wirklichkeit nur 150 Millionen Euro, kritisierte der Verwaltungsdirektor des Ludmillenstiftes Meppen, Jan-Henning Stoffers, wie die Ems-Zeitung berichtete.
Laut der Reform wird die zukünftige Krankenhausplanung von der Ausgestaltung der Leistungsgruppen und der Zuordnung von Kliniken zu Leveln abhängen. Mit dieser Aufgabe hat Lauterbach die Unternehmsberatungen Oberender AG und BinDoc beauftragt, die außerdem für das Bundesgesundheitsministerium eine Auswirkungsanalyse der Krankenhausreform erstellen sollen. Ein Vorstandsmitglied und eine Beirätin der Oberender AG sind bzw. waren beruflich mit der Rhön-Klinikum AG verbunden. Auch Lauterbach selbst war dort Aufsichtsratsmitglied. Für die Stiftung des Rhön-Kliniken-Gründers Eugen Münch fertigte die Oberender AG inmitten der Pandemie zusammen mit Prof. Dr. Boris Augurzky eine Studie an, die Klinikschließungen empfahl. Derselbe Boris Augurzky sitzt nicht nur im Vorstand der Münch-Stiftung, sondern auch als Experte in Lauterbachs Regierungskommission zur Krankenhausreform.
Dazu Jorinde Schulz, Sprecherin Bündnis Klinikrettung: „Die Entscheidung über Krankenhauslevel und Leistungsgruppen ist Bestandteil der Krankenhausplanung und damit eine ureigene Aufgabe der öffentlichen Hand. Sie sollte Gegenstand breiter, öffentlicher Debatte sein. Stattdessen beauftragt Herr Lauterbach zwei Beraterfirmen mit Verbindungen zu einem der größten Krankenhauskonzerne Deutschlands und Kunden aus der Pharmaindustrie. Dass er gleichzeitig davon spricht, eine „Entökonomisierung“ im Krankenhauswesen anzustreben, ist blanker Hohn.“
Klaus Emmerich, Klinikvorstand i.R., Mitbegründer der "Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern" kritisiert, dass Kliniken sind nicht isoliert zu betrachten seien, sondern als Teil eines Netzes der Gesundheitsversorgung. Die aktuelle Reform sei von GesundheitsökonomInnen vorbereitet worden, die Kliniken als Einzelunternehmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht betrachteten. Sie hätten keine Ahnung, wie die Gesamtstrukturen auf dem Land funktionieren. Deswegen werde in dieser Reform bundeseinheitlich diktiert, basierend auf Statistiken, ohne Rücksicht auf die Spezifika vor Ort.
Klaus Emmerich weiter: „Sowohl Lauterbach als auch seine MinisterkollegInnen gehen die Ursachen der Misere nicht an. Viele Probleme wären gelöst, wenn wir die Fallpauschalenfinanzierung abschaffen und mit der Selbstkostendeckung ersetzen, sowie die Renditen in Krankenhäusern begrenzen würden. Es ist ein Skandal, dass es verschwiegen wird: Für die Abrechnung komplexer DRG-Fallpauschalen sitzen jährlich 145 Tausend klinische MitarbeiterInnen am Computer, statt sich um die Behandlung der PatientInnen zu kümmern. In Zeiten akuten Personalmangels ist dies schlicht und einfach inakzeptabel.“ [PM/jdm]
In der letzten Woche berichtete die Ems-Zeitung über eine Veranstaltung der CDU-Mittelstandsvereinigung , die sich damit beschäftigte, ob die emsländischen Kliniken die Krankenhausreform à la Lauterbach überleben können. Der Referent, Verwaltungsdirektor des Ludmillenstiftes Meppen, Jan-Henning Stoffers, erklärte, es ginge in der Reform darum, welches Haus welche Stationen anbieten dürfe. Dabei sei ein Wettkampf um bestimmte lukrative Abteilungen programmiert.
Krankenhäuser seien Wirtschaftsbetriebe, die Überschüsse erzielen müssten. Deshalb müssten sich gerade kleine Hospitäler von bestimmten Abteilungen trennen: Geburtshilfeabteilungen seien zu teuer und würden geschlossen werden. Außerdem kritisierte er das Land Niedersachsen, weil es statt im Jahr zwei Milliarden Euro in Wirklichkeit nur 150 Millionen Euro investiere. Stoffers lobte die Substanz der emsländischen Krankenhäuser.
Glaubt man dem Bericht der Ems-Zeitung nutzte die Sozialdezernentin des Landkreises, Sigrid Kraujuttis, die letzte Aussage nur, um etwas emsländischen Lokalstolz zu verbreiten und kritisierte dann ein „ruinöses Konkurrenzdenken“: Damit hatte sie das Thema grandios verfehlt und gezeigt, dass sie die Lauterbach-Pläne überhaupt nicht verstanden hat.
Die Lauterbachpläne wurden von den großen Krankenhauskonzernen ausgeheckt gerade damit immer mehr öffentliche Krankenhäuser, die die Grundversorgung abdecken, unter dem Konkurrenzdruck zum Aufgeben bewegt werden.
Burkhard Ewert begründet in seiner Kolumne „Rest der Republik“ in der morgigen NOZ-Ausgabe vom 25.05.2023 seine Unterstützung für Lauterbachs Reformen damit, dass „zahlreiche Eingriffe in Deutschland auch deshalb erfolgen, damit kleine Kliniken halbwegs auskömmliche Einnahmen erzielen, die ihren Bestand sichern sollen“.
Auch er hat offensichtlich nicht verstanden, dass das Fallpauschalensysterm für solche Fehlentwicklungen verantwortlich ist und dass die Kliniken der Grundversorgung gerade nicht davon profitieren, sondern die großen oder kleinen Kliniken der Krankenhauskonzerne, die sich auf teure OPs spezialisieren können, ohne Geld für die Grundversorgung ausgeben zu müssen.
Die Frage ist also nicht, ob das Krankenhaus groß oder klein ist, sondern was wie bezahlt wird. Dass es für spezielle Operationstechniken und Krankheiten Spezialkliniken geben muss, ist unumstritten und wird mit dem System der großen Uni-Kliniken schon lange praktiziert. Bei der Lauterbach-Reform geht es aber gerade nicht darum, die Finanzierung umzustellen auf ein System, dass die nötigen Kosten erstattet, sondern darum, ein System, dass den Krankenhauskonzernen ihre Profite sichert, auszudehnen.
Lauterbach macht nämlich nicht nur die kleinen Krankenhäuser platt, sondern sorgt auch dafür, dass sich Arztpraxen nicht mehr lohnen. Die Medizinischen Versorgungszentren, die die emsländischen Krankenhäuser entwickelt haben, sind eine sinnvolle Ergänzung der ambulanten Versorgung. Aber die Pharmakonzerne und Krankenhauskonzerne greifen derzeit diesen „Markt“ an und übernehmen immer mehr Augenarzt-, Zahnarzt- und Hausarztsitze und fassen diese zu ihren eigenen MVZs zusammen. Bei auf Linsen-OPs spezialisierten Augenarztpraxen ist z. B. viel Geld zu verdienen und wenn die Ärzte dazu verdonnert werden, die Produkte und Verfahren der Besitzer dieser MVZs zu benutzen, ist klar, dass nicht mehr unbedingt das gemacht wird, was für den Patienten das Beste ist.
Wenn Ewert die akuten ortsnahen Not-, Ambulanz- und Unfallpraxen lobt und als interdisziplinäre Einrichtungen, wie seinerzeit in der DDR üblich, lobt, verkennt er, dass die von Lauterbach geplanten MVZ damit nichts zu tun haben.
Die USA haben ein Gesundheitssystem, das vollkommen privatisiert ist und ist mit 10948 Dollar/Jahr und Kopf (2020) das teuerste Gesundheitswesen der Welt. Und trotzdem ist ein großer Teil der Bevölkerung von den Segnungen der Medizin vollkommen ausgeschlossen. In Deutschland haben wir Kosten pro Kopf von 5934 Dollar und stehen damit nach der Schweiz an der dritten Stelle. Noch können in Deutschland im Prinzip alle Bürger auf das Gesundheitssystem zählen. Und Sozialdezernentin Kraujuttis hat recht, wenn sie jetzt noch die emsländischen Kliniken lobt.
Mit den Lauterbachschen Plänen wird das Gesundheitssystem keineswegs billiger, aber das vorhandene Geld fließt in die Kassen der privaten Krankenhauskonzerne und wird der Grundversorgung für die Bevölkerung entzogen. Und für die Patienten wird es deshalb teurer – z. B. durch längere Fahrzeiten zur nächsten Klinik. Und es wird schlechter, eben weil die Grundversorgung nicht mehr gewährleistet ist. [jdm]
Der nächste Blutspendetermin des SV Renkenberge ist am Mittwoch, den 03. Mai 2023 ab 16:30 Uhr im Gemeindehaus.
Da die Versorgungslage mit Blutpräparaten immer noch sehr angespannt ist, werden dringend Blutkonserven benötigt. Wir bitten daher zum zahlreiche Teilnahme. Ab dem 18. Lebensjahr darf jeder Blut spenden.
Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis mit. Wir freuen uns, wenn wir wieder viele Spender begrüßen können! [Alwin Illenseer]
Die Bundesregierung hat am 27. Februar 2023 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege vorgelegt. Der Verbund Pflegehilfe hat eine Übersicht zum aktuellen Referentenentwurf der Bundesregierung zusammengestellt.
Kernpunkte der Reform sind eine Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung, um mehr Geld zur Verfügung zu haben. Eine nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung ist das nicht, denn ohne Steuerzuschuss bleibt die Pflegeversicherung unterfinanziert. Das Pflegegeld bzw. die Leistungen der Pflegeversicherung sollen um 5% bzw. bis 10% erhöht werden und auch 2025 und 2028 an die Preisentwicklung angepasst werden.
Die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege sollen in einem flexiblen Budget zusammengelegt werden. Bisher gab es für die Verhinderungspflege eine Sperrfrist von 6 Monaten. Und die Verhinderungspflege konnte zwar zum Teil für die Kurzzeitpflege verwandt werden, aber nicht umgekehrt. Jetzt gibt es hier mehr Flexibilität entsprechend dem jeweiligen Bedarf.
Pflegeunterstützungsgeld gab es bisher pro Pflegefall einmal. Der Gesetzgeber ging wohl davon aus, dass eine Akutkrise, die die Anwesenheit eines pflegenden Angehörigen erforderte, nur einmal im Leben vorkommt. Im Gesetzentwurf soll dieser Anspruch pro Kalenderjahr gelten. Das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, eine Lohnersatzleistung für pflegebedingte Auszeiten einzuführen, wurde nicht erfüllt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert in seiner Stellungnahme, dass die Erhöhung der Zahlungen angesichts der Inflation viel zu niedrig ist und auch zu spät kommt. Außerdem vermisst er eine jährliche Dynamisierung der Leistungen. Die Eigenanteile an den Heimkosten sind mit bundesweit durchschnittlich 2.400 Euro im ersten Jahr der Heimzugehörigkeit deutlich höher als die Durchschnittsrente von ca. 1.600 Euro. In der Regel werden Heimbewohner so zu Sozialhilfeempfängern. Daran ändert auch die Erhöhung nichts. Eine rechtssichere Gestaltung der 24-Stunden-Pflege fehle ganz.
Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. nutzt die Diskussion zur Pflegereform für Werbung für die Versicherungskonzerne: "Dringend nötig ist dazu ein Ausbau der privaten und betrieblichen Pflege-Vorsorge. So kann Deutschland noch rechtzeitig eine kapitalgedeckte Demografie-Reserve aufbauen." Das ist natürlich kompletter Blödsinn, aber dergleichen hört man in Bezug auf die Rentenversicherung ja auch immer wieder von der CDU und der FDP. [jdm]
Reihenuntersuchung der Lehrlinge im Stahlwerk Mannheim, 1939
Anlässlich des Welt-Tuberkulose-Tags am 24.03.2023 berichtet das Landesgesundheitsamt in einer Pressemitteilung von einer geringfügigen Zunahme von Tuberkulosefällen in Niedersachsen. Es bestehe kein nennenswert erhöhtes Infektionsrisiko für die Bevölkerung.
In Niedersachsen wurden im vergangenen Jahr 302 Tuberkuloseneuerkrankungen registriert, damit liegt die Anzahl der neu aufgetretenen Fälle bei 3,8 je 100.000 Einwohner (2021: 3,2 je 100.000 Einwohner, 258 Neuerkrankungen). Dies ist der erste Anstieg, nachdem die Zahlen seit 2018 kontinuierlich zurückgegangen sind. Deutschlandweit lag die Zahl der Neuerkrankungen im vergangenen Jahr bei 4,9 je 100.000 Einwohner.
Entscheidend sei die frühzeitige Diagnose. Vor allem bei Menschen, die aus Ländern kommen, in denen Tuberkulose häufiger vorkommt, müsse bei Symptomen wie länger anhaltender Husten an Tuberkulose gedacht werden.
Tuberkulose kommt in vielen Ländern häufiger vor als in Deutschland, das zu den Niedrig-Inzidenzländern zählt. So lag die Zahl der Neuerkrankungen je 100.000 Einwohner 2021 in Rumänien bei ca. 50, in der Ukraine bei ca. 70 je 100.000 Einwohner und in Indien bei ca. 200 (WHO_Global Tuberculosis Report 2022). Die Ursachen liegen in schlechteren Lebensumständen, wie beengten Wohnverhältnissen, unzureichender Ernährung, schlechten hygienischen Bedingungen und einer mangelhaften Gesundheitsversorgung. Weltweit begünstigen Konflikte, Naturkatastrophen, Flucht und Migration die Ausbreitung der Tuberkulose.
In Deutschland gab es bei 1938 geschätzten Erkrankungszahlen von 200 je 100.000 Einwohnern in der Zeit von 1939 bis 1983 Röntgenreihenuntersuchungen zur Feststellung von Tuberkulose bis sie angesichts der geringen Zahl von Neuinfektionen und der Strahlenbelastungen durch die Röntgengeräte eingestellt wurden. Die Lungentuberkulose konnte bei der Röntgenuntersuchung durch die auf der Aufnahme vorhandenen Schatten diagnostizert werden. Für die Schatten gibt es aber auch 200 andere Krankheiten, die in Frage kommen, so dass die Röntgenuntersuchung nur den Anfangsverdacht klären konnte. [jdm/Foto Wikipedia]
Am 25. April veranstaltet die Katholische Erwachsenenbildung (KEB) im Pfarrer-Schniers-Haus einen Vortrags- und Gesprächsabend über die "Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung". Den Vortrag hält Petra Engeln-Wismann vom SKFM Papenburg.
Bei beiden Dokumenten geht es darum, für den Fall der eigenen Hilfebedürftigkeit Vorkehrungen zu treffen und festzulegen, wie diese Hilfe aussehen soll. Themen des Abends sind:
Die Eigenverantwortlichkeit des Menschen und seine Begrenzung durch beschränkt steuerbare Lebenssituationen und -phasen. Autonomieerhalt durch beschränkte und vertrauensvolle Vollmachtsüberschreibungen. Gesetzliche Grundlagen als Verantwortungsebene des Staates. Betreuungen - Engagement für den Mitmenschen.
Die Gebühr beträgt 5 €. Eine Anmeldung kann bei Anita Gerdes, 04966/990055, erfolgen. [Anita Gerdes]
Ab dem 1.04.2023 wird es in der Kleinstadt Ankum, einem Dorf mit 7768 Einwohnern, zur Samtgemeinde Bersenbrück zugehörig, kein Krankenhaus mehr geben. Hier arbeiteten 250 MitarbeiterInnen. Das Krankenhaus gehört zum kirchlichen Verbund der Niels-Stensen-Kliniken und wird in ein Gesundheitszentrum umgewandelt. Hierbei handelt es sich um eine Form eines MVZ mit ein paar Betten für die Versorgung von Patienten nach ambulanten Operationen.
Screenshot Krankenhaus Ankum
Die Gynäkologie wird in das 20 km entfernte Krankenhaus Quakenbrück verlegt. Werdende Mütter müssen sich also für Quakenbrück oder das 35 km entfernte Osnabrück entscheiden. Der Geschäftsführer Werner Lullmann hält das Konzept des Gesundheitszentrums laut NDR-Bericht für richtig. Denn: In ihrer jetzigen Form und unter den derzeitigen finanziellen Rahmenbedingungen hätten die Krankenhäuser in Deutschland keine Chance, so Lullmann.
In Sögel, einer Kleinstadt mit 8210 Einwohnern, zur Samtgemeinde Sögel zugehörig, gibt es ein Krankenhaus. Hier arbeiten etwa 450 MitarbeiterInnen. Die nächsten beiden Krankenhäuser sind in Papenburg (29 km entfernt) und in Meppen (24 km). Das Krankenhaus hatte schon finanzielle Probleme und gehört zu einem Verbund der kirchlichen St. Bonifatius Hospitalgesellschaft.
Bei beiden Häusern handelt es sich um Allgemeinkrankenhäuser, die die Basisversorgung der Bevölkerung übernehmen. Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) hat 123 von 167 Kliniken im Land befragt. Die Ergebnisse für das zurückliegende Jahr 2022 zeigen, dass vier von fünf Kliniken (81,5 %) in Niedersachsen in ihrer Existenz bedroht sind.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat angekündigt, er wolle eine „Überwindung des Fallpauschalensystems“ und eine “dramatische Entökonomisierung der Krankenhausversorgung”. Lauterbach ist der Mann, der seinerzeit als „Experte“ das Fallpauschalensystem und die Ökonomisierung des Krankenhauswesens maßgeblich mit durchgesetzt hat. Fallpauschalen haben dazu geführt, dass gut planbare teure OPs viel Geld bringen, aber die allgemeinen Erkrankungen, bei denen untersucht, geredet, ausprobiert und gut gepflegt werden muss, kein Geld bringen und dem Krankenhaus Defizite bescheren. Das ist bei den Allgemeinkrankenhäusern der Fall; bei den Privaten Krankenhauskonzernen nicht, weil sie sich auf die gut planbaren OPs konzentrieren und von Lauterbachs Fallpauschalen profitieren.
Lauterbachs Pläne sehen vor, von 1.880 Krankenhäusern sollen mindestens 657 Kliniken künftig nur noch Gesundheitszentren sein; das bedeutet Pflegestationen ohne durchgehende ärztliche und ohne Notfallversorgung. Und Hunderte weitere Kliniken (Level 1-Kliniken) dürfen künftig nicht mehr das anbieten, was dort heute noch behandelt wird, werden also in ihrem Angebot beschnitten. Letztlich wird die stationäre Versorgung auf 400 bis 500 Kliniken konzentriert. Wir im Emsland dürfen uns also auf die vollständige Krankenhausversorgung in Oldenburg, Georgsheil (wo unbedingt ein Zentralklinikum statt der Kliniken in Emden, Norden und Aurich durchgesetzt werden soll) und Osnabrück freuen. Die herab gestuften Krankenhäuser können ihr teuer angeschafftes Inventar dann billig über den Insolvenzverwalter an die Privatkliniken verscherbeln. Mehr als die Hälfte aller Geburtsstationen in Deutschland sollen nach Lauterbachs Plänen verschwinden.
Wer glaubt, dass das Sögeler Krankenhaus im Umfeld dieser Pläne bestehen bleibt, sollte auch den Glauben an den Weihnachtsmann nicht aufgeben. In Ankum wurde das Krankenhaus trotz einer Demonstration mit 2500 Teilnehmern, eindeutigen Resolutionen von Gemeinderäten und 20.000 Unterschriften unter eine Petition zum Erhalt des Krankenhauses, geschlossen. Man sollte auch nicht vergessen, dass das Krankenhaus Papenburg sich in einem Schutzschirmverfahren befindet und irgendwann sicher auch in das Visier der Lauterbachschen Krankenhausreformer geraten wird.
Lauterbach betreibt bei seinen Versprechen von der Entökonomisierung Etikettenschwindel. Angeblich sollen Krankenhäuser Vorhaltepauschalen über Regionalbudgets erhalten, bei denen entscheidend ist, wie groß die zu versorgende Bevölkerung ist. Das ist also im Prinzip eine Finanzierung, die näher am Bedarf orientiert ist. Aber erstens ist dies nur ein Teil der Finanzierung, der größere Teil läuft weiter über die Fallpauschalen und zweitens ist ein Röntgenapparat und seine Bedienung immer gleich teuer, egal ob 50.000 oder 80.000 Einwohner im Einzugsbereich wohnen.
Die Fahrten der Krankenwagen bei Notfalleinweisungen, die sich jetzt auf ein Hin- und Herfahren zwischen emsländischen und ostfriesischen Kliniken beschränken und in manchen Fällen den Tod des Patienten bedeuten können, werden sich nach der Realisierung von Lauterbachs Plänen in veritable Fernreisen verwandeln.
Das Bündnis Klinikrettung hat in einem Papier ein Modell für eine bundeseinheitliche Krankenhausstruktur im Sinne einer flächendeckenden, bedarfsgerechten Krankenhausversorgung entwickelt. Während Lauterbach und seine aus Vertretern von Krankenhauskonzernen zusammengesetzten Kommissionen den Sachverhalt gern als sehr kompliziert und undurchschaubar darstellen, ist das Modell vom Bündnis Klimarettung transparent und einfach.
Das Bündnis Klinikrettung schlägt eine bundeseinheitliche Krankenhausstruktur vor, die die wohnortnahe Grund- und Regelversorgung in den Allgemeinkrankenhäusern genauso berücksichtigt, wie die Schwerpunkt-und Maximalversorgung. Das Bündnis Klinikrettung hält an der rechtlichen Zusicherung fest, dass die Krankenhausversorgung flächendeckend abgesichert sein muss, das heißt: Das nächste Krankenhaus muss für alle EinwohnerInnen innerhalb von maximal 30 Fahrzeitminuten erreichbar sein. An Orten, wo diese Maximalfahrzeit überschritten wird, müssen Krankenhäuser neu- oder wiedereröffnet werden. Ergänzt wird die Krankenhausstruktur durch ambulante Ärztezentren.
Die Geburtshilfe wird zwingend in allen Allgemeinkrankenhäusern benötigt. Im Falle einer Konzentration auf Schwerpunkt- und Maximalkrankenhäuser wäre die Geburtshilfe statt in 810 nur noch in 291 Krankenhäusern vorhanden und damit für die Menschen in ländlichen Regionen nicht mehr in angemessener Zeit erreichbar.
Viele ländliche Krankenhäuser haben mit Erfolg und unter großem finanziellen sowie strukturellen Aufwand umfassende Spezialisierungen und klinische Zentren mit Erfolg etabliert. Es gibt keinen Grund, entsprechende bestehende Fachbereiche in Allgemeinkrankenhäusern und damit in ländlichen Regionen zu schließen.
Vielfach fehlen in ländlichen Regionen Kassensitze für ambulante fachärztliche Angebote, oder die Kassensitze können nicht besetzt werden. Ländliche Krankenhäuser haben oft mit ihren Spezialisierungen und klinischen Zentren erfolgreich auch die ambulante fachärztliche Versorgung übernommen. Werden den Allgemeinkrankenhäusern diese Spezialisierungen und klinische Zentren entzogen, bricht vor Ort auch die analoge ambulante fachärztliche Versorgung zusammen.
Allgemeinkrankenhäuser übernehmen die praktische Ausbildung von ÄrztInnen sowie die praktische und vielfach die theoretische Ausbildung der Pflegefachkräfte im Rahmen der generalistischen Pflegeausbildung. Sie sind als Ausbildungsbetriebe insbesondere in Zeiten des Personalmangels unverzichtbar.
Ambulante Gesundheitseinrichtungen dürfen die Krankenhäuser nicht ersetzen, sondern sollten zur Ergänzung der Krankenhauslandschaft bereitgestellt werden.
Die Krankenhausfinanzierung muss auf die Selbstkostendeckung umgestellt werden. Das würde die Verluste, aber auch die Zweckentfremdung der Krankenkassenbeiträge in Form von Gewinnen unmöglich machen. [jdm/GIB]
Rund 5 Millionen Pflegebedürftige zählt das Statistische Bundesamt in Deutschland, viele dieser Menschen sind auf Hilfsmittel im Alltag angewiesen. Manche Leistungen sind für Pflegebedürftige kostenlos oder erstattungsfähig, doch nur wenige Betroffene wissen es!
Jedes zweite Krankenhaus in Deutschland ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht überlebensfähig. Darin sind sich Berater der Bundesregierung einig, die nun einen Kahlschlag in der Kliniklandschaft fordern. Auf der ZDF-Seite gibt es einen Frontal-Beitrag von Andreas Halbach und Joe Sperling. Die Autoren nennen Lauterbachs Gesetzespläne zur Krankenhausreform einen "Gesetzentwurf für organisiertes Kliniksterben". [jdm]
Wir haben am 4. Februar über Gesundheitsminister Lauterbachs Taschenspielertricks berichtet. Heute hat er wieder einen solchen abgeliefert. Die Überschrift in der Ems-Zeitung von heute lautete "Lauterbach will Notfallzentren für Hilfesuchende schaffen". Und so haben das auch die Radiosender gestern den ganzen Tag verkündet.
Und was ist jetzt Lauterbachs Taschenspielertrick? Die Notfall-Zentren sollen an den rund 420 Kliniken mit umfassender Notfallversorgung angesiedelt werden. Und zufäliig (?) erinnert diese Zahl an die 464 Allgemeinen Krankenhäuser der Notfallstufen 2 und 3. Das sind die wenigen Krankenhäuser, die dafür vorgesehen sind, erhalten zu bleiben. Wobei auch die Level 2-Krankenhäuser nur dann interventionelle Kardiologie, Schlaganfallbehandlung oder Krebsbehandlung in zertifizierten onkologischen Zentren durchführen dürfen, wenn sie einer dieser Notfallstufen angehören und wenn sie gleichzeitig alle diese 3 Schwerpunkte anbieten. In den letzten Jahren haben sich aber in vielen Gebieten Deutschlands Netzwerke von kleineren und größeren Kliniken zur arbeitsteilig verbesserten Behandlung von Herzinfarkten oder Schlaganfällen gebildet, die sehr gut arbeiten und die damit zerstört würden. Bei den Level-3-Kliniken handelt es sich um die großen Universitätskliniken.
Für das Emsland wird man dann sehen, welches Krankenhaus das Level 2 erreicht. Die Level I-Kliniken werden auf die Grundversorgung zurück gestutzt oder beim Level Ii wird keine Grundversorgung mehr angeboten, sondern sie sind ein Tummelplatz für Niedergelassene. Das erinnert doch stark an die Minikrankenhäuser, die vor 60 Jahren abgeschafft wurden. Vielleicht auch an die MVZ, die derzeit von Krankenhauskonzernen aufgekauft werden.
Und die Notfallzentren? "Hilfesuchende, die sich im Notfall an den Rettungsdienst oder an den kassenärztlichen Notdienst wenden, sollen durch so eine Leitstelle eine erste telefonische oder telemedizinische Einschätzung bekommen. Auf deren Basis sollen sie einer passenden Notfallbehandlung zugewiesen werden. Das Personal könne dann etwa einen Rettungswagen rufen oder aber auch einen Termin in einer regulären Arztpraxis, einer Notdienst-Praxis oder einer Notaufnahme für den Patienten buchen", heißt es im DPA-Artikel der EZ. Das erinnert doch stark an die "Terminservicestellen", die der letzte Gesundheitsminister Spahn aus dem Hut zauberte. Wer 116117 wählt, landet in einer Warteschleife bis sich endlich ein Mitarbeiter erbarmt, der einem sagt, dass er auch keinen Facharzt finden kann. Wer in einem Notfall auf eine solche Warteschleife verwiesen wird, muss eiserne Nerven und eine gute Gesundheit haben. Diese Notfallzentren dienen nur dazu, die Misere der Notfallmedizin mit vorgetäuschtem Aktionismus zu verstecken. Ein Taschenspielertrick eben!
Die Krankenkassen begrüßen die Pläne von Lauterbach. Bisher haben die Kassen jeden Vorschlag, der mehr Bürokratie erzeugt, begeistert aufgegriffen. Ärzte und Pflegekräfte beklagen seit Jahren die überbordenden Dokumentationspflichten, die das Personal von der Patientenversorgung abhalten. [jdm]
Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat eine Revolution im Krankenhaussektor ausgerufen. Erste konkrete Vorschläge dafür haben er und die Mitglieder seiner Reformkommission am 6. Dezember unterbreitet. Eine Revolution ist bisher nicht zu erkennen. Das alte Fallpauschalensystem wird nicht abgeschafft, sondern bloß daran herumgedoktert. Die Vorschläge zielen darauf ab, die Zahl der Krankenhäuser drastisch zu reduzieren. 60 Prozent der Kliniken schreibt rote Zahlen.
Die Regierung stellt die Inhalte ihrer Pläne falsch oder irreführend dar. So behauptete Lauterbach gegenüber dem Magazin „Stern“, dass – nach neuer Systematik – Kliniken des Levels 1 weiterhin Geburtsstationen haben werden. Nach dem Kommissionsvorschlag, den Lauterbach im Dezember selbst öffentlich vorgestellt hat, sollen aber lediglich die 428 Großkrankenhäuser der Level 2 und 3 künftig Geburtshilfen betreiben, 382 Geburtsstationen müssten schließen. Was stimmt nun?
Hinter den Leveln verbirgt sich aber noch mehr. Von den aktuell circa 1.887 Kliniken in Deutschland sollen rund 1.300 den Leveln 1i und 1n zugeordnet werden. Dabei handelt es sich um die bisherigen Grund- und Regelversorgungskrankenhäuser, also den Großteil der Kliniken auf dem Land. Sie sollen in Folge der Reform ihre Leistungen abbauen. Besonders gravierend ist das bei Krankenhäusern, die dem Level 1i zugeordnet werden, voraussichtlich rund 660 Häuser. Sie sollen zu regionalen Gesundheitszentren degradiert werden. In ihnen ist keine Notfallversorgung mehr vorgesehen, die ärztliche Präsenz begrenzt sich auf eine Rufbereitschaft, welche die schon jetzt arg ausgedünnten ländlichen Arztpraxen leisten müssen, und sie stehen unter pflegerischer statt unter ärztlicher Leitung. Die neue Stufe 1i ist also im Grunde ein Deckname für die Schließung zahlreicher Kliniken.
Viele pflegende Angehörigen sind mit einem plötzlichen Pflegedarf eines geliebten Menschen vor große Herausforderungen gestellt. Die Mehrzahl der Pflegebedürftigen möchte gerne im eigenen Zuhause alt werden, doch Angehörige können diese Aufgabe zumeist nicht bewältigen.
Um eine häusliche Pflege zu ermöglichen, wird häufig auf eine 24 Stunden Pflegekraft zurückgegriffen. Aufgrund der hohen Kosten kommt es immer wieder zu illegalen Arbeitsverhältnissen. Allerdings ist die Schwarzarbeit nicht nur rechtlich ein Problem, auch ist sie eine Gefahr für Pflegebedürftige und Angehörige, denn ohne vertragliche Grundlage ist die Versorgung des Pflegebedürftigen nicht sichergestellt. Die Informationsgrafik gibt einen Überblick, was zu beachten ist. [PM Verbund Pflegehilfe]
Damit es beim endgültigen Atomausstieg bleibt, organisieren Anti-Atom-Initiativen am Samstag, 21. Januar, um 13 Uhr, eine Kundgebung vor dem Tor des AKW Emsland in Lingen, Am Hilgenberg, 49811 Lingen.
Ziel ist der Initiatoren ist es, dass "die gefährlichen und unnötigen AKW spätestens am 15. April endgültig ihren Betrieb einstellen!" Mehr Informationen zur Kundgebung gibt es auf der Internetseite des Bündnis AgiEL. [jdm/Newsletter ausgestrahlt]
Der Jahresrückblick 2022 zu den Aktionen des Emsländischen Bündnisses gegen Depression zeigt deutlich, wie überaus positiv die Veranstaltungsangebote im Kreisgebiet angenommen wurden. Die Rückmeldungen zu den Gruppenangeboten bei den Lauftreffs in Lingen, Meppen, Haselünne und Papenburg (Foto: Turnverein Papenburg) sowie dem Singtreff in Lingen sind durchweg positiv.
Wegen der guten Resonanz sind zusätzliche Termine und Angebote geplant, etwa ein Singtreff in Haselünne sowie eine weitere Kochrunde und ein Kursus zum Waldbaden in Lingen. "Wir reagieren mit der Ausweitung von Veranstaltungen auf den an uns herangetragenen Bedarf. Wir hoffen, mit den Angeboten des Emsländischen Bündnisses gegen Depression dazu beizutragen, dass sich die gesundheitliche Situation erkrankter Menschen verbessert und sich das Bewusstsein für das Thema Depression erhöht", sagt die zuständige Sozialdezernentin Dr. Sigrid Kraujuttis. Einen Überblick über die Angebote und weitere Informationen finden Interessierte beim Emsländischen Bündnis gegen Depression. [Landkreis Emsland]
Der nächste Blutspendetermin des SV Renkenberge ist am Montag, den 06. Febr. 2023 ab 16:30 Uhr im Gemeindehaus.
Die Blutspende wird wieder unter besonderen Hygienevorschriften und Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt. Da die Versorgungslage mit Blutpräparaten immer noch sehr angespannt ist, werden immer dringend Blutkonserven benötigt. Wir bitten daher um zahlreiche Teilnahme.
Ab dem 18. Lebensjahr darf jeder Blut spenden. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis mit. Wir freuen uns, wenn wir wieder viele Spender begrüßen können! [Alwin Illenseer]