Tee, eine besondere Geschichte (1)

Ostfriesisches Teemuseum Norden
Ostfriesisches Teemuseum Norden

Der Tee und Ostfriesland: Das ist eine besondere Geschichte, die viel von Klischees bestimmt ist und denen die Ostfriesen selbst auf den Leim gegangen sind. Da gibt es Deutungen, dass seit Jahrhunderten Tee eine besondere Rolle gespielt habe, dass die ostfriesische Teezeremonie eine uralte Tradition habe, kurzum Tee wird zum Nationalgetränk erklärt.

Dabei ist die Geschichte des Tees in Ostfriesland ähnlich verlaufen, wie in den Niederlanden, England oder auch großen Teilen Deutschlands. Einige Besonderheiten, wie die schlechte Wasserqualität in weiten Teilen des Landes, sowie die Armut in den Moor- und Geestgebieten - die ähnlich auch für das Emsland festgestellt werden können - führten in Kombination mit anderen Komponenten zu einem erhöhten Teekonsum.

Installation Teezeremonie im Teemuseum Norden
Installation Teezeremonie im Teemuseum Norden

Die Ausprägung der "ostfriesischen Teekultur" ist aber ein Produkt der Entdeckung eines "Heimat-Begriffes" in der wilhelminischen Zeit am Ende des 19. Jahrhunderts. Im Ostfriesischen Teemuseum in Norden wird dieses Klischee natürlich auch gern präsentiert, wie die nebenstehende Installation zeigt. Aber in dem Museum, das beileibe keine Werbeinstitution für die Tee-Firmen ist, sondern ein interessantes Museum auf wissenschaftlicher Basis, erfährt man viel über Teeproduktion und -konsum in der ganzen Welt.

Wir wollen auf Hallo-Wippingen unter Zuhilfenahme einer vom Museum herausgegebenen "Sozialgeschichte des Teetrinkens in Ostfriesland" in loser Folge einige Aspekte des Teekonsums beleuchten.

Das fängt mit dem an, was man eigentlich gegessen und getrunken hat, bevor der Kaffee, der Tee oder die Schokolade zusammen mit dem Brot beim Frühstück oder beim Abendessen verzehrt wurden. Etwas Warmes brauchte der Mensch auch früher schon. Deshalb stand warmer Brei mit Getreide, in unseren Breiten vornehmlich mit (Vollkorn-)Roggen, auf dem Speiseplan. Als Flüssigkeit standen Buttermilch, Wasser oder Dünnbier zur Verfügung. Dazu gab es als kaltes Getränk Bier, das zumeist vor Ort gebraut wurde. In Ostfriesland war dieses Bier wegen der Wasserqualität meist ebenfalls von schlechter Qualität. Wer mehr Geld hatte konnte sich in Hamburg gebrautes stärkeres Bier leisten. Bier und Brei lieferten die Kalorien, die die schwer arbeitenden Menschen brauchten. Das im Brei verwendete Wasser wurde durchs Kochen genießbar; das Gleiche gilt für den Brauprozess, der das Wasser genießbar d. h. unschädlich machte. Ein Nebeneffekt war natürlich, dass die gesamte Bevölkerung schon morgens leicht alkoholisiert war. Es gibt Stimmen, die sagen, dass die Aufklärung des 18. Jahrhunderts erst möglich wurde, als die Geister durch veränderte Konsumgewohnheiten nicht mehr ständig leicht benebelt waren.

Für den reichen Adel sah der Speiseplan natürlich ganz anders aus. Hier standen auch Fleisch, Fisch und Obst auf dem Speiseplan. Das Frühstücksgetränk musste hier keine Kalorien für die Arbeit liefern. Dennoch schrieb Liselotte von der Pfalz, die den Bruder von Ludwig dem XIV. geheiratet hatte, in einem ihrer zahlreichen Briefe: "Tee kommt mir vor wie Heu und Mist, Kaffee wie Ruß und Feigbohnen, und Schokolade ist mir zu süß, kann also keines leiden, Schokolade tut mir weh im Magen. Was ich aber wohl essen möchte, wäre eine gute Kalteschale oder eine gute Biersuppe, das tut mir nicht weh im Magen."

Das traditionelle Essen war den Menschen also nicht unangenehm und es musste dann schon einige Gründe geben, damit stattdessen von den hart arbeitenden Menschen völlig gehaltloser Tee getrunken wurde. [jdm/Quelle: Sozialgeschichte des Teetrinkens in Ostfriesland, Aurich 1989]

NGOs fordern Verbot von Lebendtiertransporten in Hochrisiko-Staaten

In seiner viertägigen Plenarsitzung Mitte Januar wird das Europäische Parlament erneut darüber beraten, ob es Langstrecken-Tiertransporten in Drittstaaten außerhalb der EU weiterhin zustimmen will. Entscheidungsgrundlage werden die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses ANIT sein, der auf Forderung von 183 Abgeordneten im Juli 2020 eingesetzt worden war. 18 Monate lang haben Sachverständige, Augenzeugen und NGOs den ANIT-Mitgliedern unzählige Beweise für massive Tierschutzverstöße im Rahmen der Transporte geliefert – doch mehr als marginale Änderungsvorschläge am bestehenden System sind dem Abschlussbericht des Ausschusses dennoch nicht zu entnehmen.

In einem Offenen Brief fordern zahlreiche Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen aus dem "Tierschutznetzwerk Kräfte bündeln" die Abgeordneten nun auf, ihre Entscheidung deutlich weitreichender zu fassen, Lebendtiertransporten in Hochrisiko-Staaten keine Zustimmung zu erteilen und sich für ein sofortiges Moratorium einzusetzen.

Zur Begründung führen die Organisationen unter anderem an, dass die seit vielen Jahren praktizierte und gut dokumentiere Realität der Transporte und deren Duldung durch die Mitgliedstaaten einen fortwährenden Verstoß gegen geltendes EU-Recht darstellen. Bereits im April 2015 hatte der EuGH geurteilt, dass ein Transport von Tieren nicht durchgeführt werden darf, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötiges Leiden zugefügt werden könnten. Allein durch die Dauer der Transporte in Länder wie Marokko, Türkei und Usbekistan, die dortige Infrastruktur und die nach europäischen Standards ungenügenden Umgangs- und Haltungsbedingungen sei dieser Tatbestand jedoch regelmäßig gegeben. [PM/jdm/HM]

„Spaziergänge“ sind gesetzeskonform

Der Begriff „Spaziergang“ diene den Demonstranten gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie der Verschleierung, dass „das Versammlungsrecht ausgehebelt werden“ soll, sagt der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius. Seine Begründung: weil es sich bei den Spaziergängen um Versammlungen im Sinne des Versammlungsrechtes handele.

Und genau damit liegt er falsch. Eine Versammlung ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.

Wenn für die Behörde erkennbar ist, dass durch die Versammlung die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet ist, kann sie die Versammlung verbieten. Die öffentliche Sicherheit war zumindest bei den „Spaziergängen“ im Emsland nicht gefährdet, d. h. auch die Abstandsregeln wurden offensichtlich eingehalten.

Ob es sich tatsächlich um eine Versammlung handelte, ist angesichts des Verhaltens der Teilnehmer, die sich einzeln, aber koordiniert im öffentlichen Raum bewegten, strittig. Es handelt sich bei den „Spaziergängen“ nicht darum, zu verschleiern, dass das Versammlungsrecht ausgehebelt werden soll, sondern um eine gesetzeskonforme Art, die eigene Meinung gemeinschaftlich öffentlich zu machen. Man kennt das sonst nur aus Diktaturen, wo Kerzen in Fenster gestellt werden, Töpfe geschlagen werden oder gleichzeitig gehupt wird.

Aber auch wenn es sich um eine Versammlung handeln sollte, wurde durch sie die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet. Das wird sicher anders beurteilt werden bei den Demonstrationen in einigen Großstädten, bei denen es auch zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kam.

Die Polizei im Emsland, die diese Spaziergänge begleitet hat, hat sich also vollkommen richtig verhalten, aber ihr oberster Dienstherr Pistorius bricht mit seiner Einschätzung demokratische Übereinkommen. Mit seiner formalistischen Begründung gibt er zu erkennen, dass es ihm nicht wirklich um die öffentliche Sicherheit geht, sondern eher darum, Meinungen, die ihm nicht passen, nicht im öffentlichen Raum zu Wort kommen zu lassen.

Pistorius sorgt damit für die weitere Spaltung unserer Gesellschaft und gleichzeitig für den Abbau unserer Demokratie. Wir sollten uns angewöhnen, zu erkennen, dass es sich auch bei der Frage von Impfungen und der Maßnahmen gegen die Pandemie nicht um eine Glaubensfrage handelt, bei der nur drastische inquisitorische Maßnahmen gegen Ketzer helfen, sondern um eine politische Frage, bei der die Mehrheit zwar eindeutig zu sein scheint, der Minderheit aber eine andere Auffassung zugestanden werden muss. [jdm]

Ethikrat für Impfpflicht: ja, aber!

Titelseite der Ad-hoc-Empfehlungen

Mit den Stimmen von 20 Ratsmitgliedern bei vier Gegenstimmen hat sich der Deutsche Ethikrat in einer Ad-hoc-Empfehlung für eine Impfpflicht ausgesprochen. Er unterstreicht, dass eine gesetzliche Impfpflicht stets eine erhebliche Beeinträchtigung rechtlich und moralisch geschützter Güter darstellt. Ihre Ausweitung ist daher nur zu rechtfertigen, wenn sie gravierende negative Folgen möglicher künftiger Pandemiewellen wie eine hohe Sterblichkeit, langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen signifikanter Teile der Bevölkerung oder einen drohenden Kollaps des Gesundheitssystems abzuschwächen oder zu verhindern vermag. Eine Impfpflicht kann kurzfristig nicht die gegenwärtige vierte Welle brechen. Ebenso kann eine Impfpflicht kein Allheilmittel gegen die Pandemie sein, sondern nur als Teil einer umfassenden, evidenzbasierten, differenzierten und vorausschauenden Pandemie-Gesamtstrategie erwogen werden.

Die politischen Akteure und staatlichen Instanzen sollten bei der Umsetzung der Impfpflicht bewusst darauf hinwirken, Frontstellungen zwischen geimpften und nicht geimpften Menschen zu vermeiden. Die Durchsetzung der Impfpflicht unter Anwendung von körperlicher Gewalt („Zwangsimpfung“) muss ausgeschlossen werden.

Über die konkrete Ausgestaltung einer erweiterten Impfpflicht gibt es im Ethikrat unterschiedliche Auffassungen. Sieben Ratsmitglieder plädieren dafür, eine Ausweitung der Impfpflicht auf erwachsene Personen zu beschränken, die bezüglich Covid-19 besonders vulnerabel sind (etwa Ältere und Vorerkrankte). Sie halten ein risikodifferenziertes Vorgehen für das mildere und damit verhältnismäßigere Mittel, um eine Überlastung des Gesundheitswesens, speziell der Intensivstationen, zu vermeiden. 13 Ratsmitglieder befürworten die Ausweitung auf alle in Deutschland lebenden impfbaren Erwachsenen. Sie gehen davon aus, dass dies notwendig ist, um das Ziel einer nachhaltigen, dauerhaft tragfähigen und gerechten Beherrschung der Pandemie zu erreichen. [PM Ethikrat/jdm]

Hausschlachtungen wieder möglich

Leitfaden zur Schlachtung im Herkunftsbetrieb

Eine neue EU-Verordnung ermöglicht es, bis zu drei Rinder, sechs Schweine oder drei Pferde im Herkunftsbetrieb unter Verwendung einer mobilen Schlachteinheit zu schlachten. Die mobile Einheit gehört dabei zu einem zugelassenen Schlachtbetrieb. Die Einhaltung der EU-weit geltenden Hygienestandards muss gewährleistet werden. Der gesamte Schlachtvorgang unterliegt einer amtlichen Kontrolle.

Der Transport zum Schlachthof ist für Tiere eine Belastung und für den Landwirt oder Transporteur nicht ohne Risiko. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission die bisher nicht zulässige Schlachtung von Tieren im Herkunftsbetrieb durch eine Rechtsänderung ermöglicht. Nun hat Niedersachsen einen Leitfaden zur Unterstützung von Landwirtinnen und Landwirten, Schlachtbetrieben und Behörden bei der Umsetzung der neuen EU-Vorschrift veröffentlicht. Ein kurzes Merkblatt "Schlachtung im Herkunftsbetrieb" gibt einen Überblick.

Der Leitfaden zur Schlachtung im Herkunftsbetrieb bietet Tierhalterinnen und Tierhaltern wie auch Schlachtbetrieben Orientierung und gibt den zuständigen Veterinärämtern Hinweise für ihre Aufgabenwahrnehmung bei dieser neuen Form der Schlachtung. Der Leitfaden wurde vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit an die kommunalen Behörden sowie an die Branchenverbände versendet. [PM LAVES/HM]

Gewerbesteuersenkungen für BioNTech – Demo für Freigabe der Patente

BioNTech hat allein im zweiten Quartal 2021 ca. 2,8 Mrd. € Gewinn gemacht bei einem Umsatz von 5,3 Mrd. €. Die BioNTech-Mehrheitseigentümer Andreas und Thomas Strüngemann sind mit einem Vermögen von rund 45 Mrd. € mittlerweile die reichsten Deutschen. Der BioNTech-Gründer und -Aktionär Uğur Şahin hat es mit einem Vermögen von über 12 Mrd. € "nur" unter die TOP 10 der Superreichen geschafft.

Bild von Stephanie Handmann, Protest für Patentfreigabe von Impfstoffen

Diese Menschen haben ihren Reichtum auf dem Rücken der gesamten Menschheit aufgebaut. Sie haben mit teuren Impfstoffen und Beibehaltung der Impfpatente aus der Corona-Krise Profit geschlagen. Dabei sollten die Impfstoffe nicht zum Zweck des Profits dienen - besonders ärmere Länder sind dringend auf Impfstoffe angewiesen! Unter dem Motto „Impfstoff für alle“ haben Attac-Aktivist*innen am 13. Dezember am Unternehmensstandort von Biontech in Mainz sowie vor dem Bundesgesundheitsministerium und der Vertretung der EU-Kommission in Berlin für die Freigabe der Patente auf Covid-Impfstoffe und -Medikamente demonstriert.

Doch das alles reicht den Unternehmen nicht. Jetzt drängt BioNTech die Gemeinden und Städte, ihre Gewerbesteuer zu senken - z.B. bei der Produktionsstätte in Idar-Oberstein und im Hauptsitz in Mainz, wo die Postadresse buchstäblich "An der Goldgrube" heißt. Mainz hatte ursprünglich mit einem Haushaltsdefizit von 36,7 Millionen Euro geplant, jetzt aber einen Überschuss für das laufende Jahr von 1,09 Milliarden Euro. Der Mainzer Stadtrat hat entschieden, die Gewerbesteuer im nächsten Jahr um 30 Prozent zu senken. Und er hat er beschlossen, dass die BioNTech-Gründer Ugur Sahin, Özlem Türeci und Christoph Huber Mainzer Ehrenbürger werden.

Die Stadt Mainz verschenkt mit dieser Entscheidung knapp 350 Millionen Euro im Jahr 2022 an die örtlichen Unternehmen. Das ist ein unfreundlicher und unsolidarischer Akt gegen die anderen Gemeinden. 70 Prozent der Städte und Gemeinden sind zur Erhöhung von Steuern und Gebühren gezwungen. Die Wasserversorgung und die Müllabfuhr werden vielerorts - auch im Emsland - teurer. Mainz und die anderen Städte, denen es finanziell in diesem Jahr also etwas besser geht, verschärfen damit die Standortkonkurrenz unter den Kommunen. Es ist kaum anzunehmen, dass die Stadt angesichts der bisher klammen Kasse keinen anderen Verwendungszweck hat, als es den Unternehmen zu schenken.

Auch in Marburg drängte BioNTech die Koalition aus SPD, Grüne, Klimaliste & Marburger Linken dazu, einer Gewerbesteuersenkung zuzustimmen. Auch hier denkt der Stadtrat an eine absurde und sinnlose Subvention für die superreichen BioNTech-Aktionäre, während gleichzeitig die Pflege am UKGM überlastet ist und ein Rückkauf des Klinikums in öffentliche Hand dringend notwendig wäre. [jdm/UZ v. 17.12.2021/Pressenza/FotoStephanie Handmann/Newsletter attac Marburg]

KEB in Wippingen

Ab dem 04.01.2022 finden jeweils von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr im Gemeindezentrum Zum Turm 3, 26892 Wippingen, unter dem Titel "Gemeinsame Lebensschritte für Eltern und Kinder" Gruppentreffen für Kleinstkinder mit ihren Eltern statt.

Den Schwerpunkt bildet das erste soziales Lernen, die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und der gegenseitige Austausch und Hilfe in Bildungsträgerschaft und Begleitung der KEB. Referentin ist Anna Koers. Die Anmeldung ist auf der KEB-Homepage möglich. [jdm]

Appell: „Verzichten Sie auf Jagdreisen!“

Um die Gefahr der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verringern, appelliert Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast an alle Jägerinnen und Jäger: „Bitte verzichten Sie nach Möglichkeit auf Jagdreisen in die betroffenen ASP-Gebiete.“

Mit dem Ausbruch der ASP in einem Wildschweinbestand im Kreis Ludwigslust-Parchim ist die Seuche, die für Menschen ungefährlich ist, auf etwa 50 Kilometer an die Landesgrenze herangerückt. Auf Ministerebene tauscht sich Otte-Kinast zum aktuellen Geschehen regelmäßig mit ihrem Ressortkollegen Till Backhaus (Mecklenburg-Vorpommern) aus.

In einem Brief, der jetzt vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) an alle Revierinhaber und Revierinhaberinnen in Niedersachsen versandt wurde, heißt es: „Das sprunghafte Seuchengeschehen, ca. 160 km vom nächsten ASP-Geschehen in Brandenburg entfernt, zeigt deutlich, dass der Mensch ein entscheidender Faktor bei der Verbreitung der Seuche sein kann und das Virus damit - im Gegensatz zur Ausbreitung in der Wildschweinpopulation - weite Strecken in kurzer Zeit überspringen kann.“

Am 10. September 2020 wurde der erste Ausbruch der ASP beim Schwarzwild in Deutschland im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg festgestellt. Am 31. Oktober 2020 wurde die ASP in Sachsen amtlich nachgewiesen, am 15. November 2021 in Mecklenburg-Vorpommern. In dem Aufruf wird dafür geworben, Fallwild und verendet aufgefundene Tiere unbedingt beproben zu lassen. Das Gleiche gilt für Wildbret: „Wenn Sie Wildbret vom Schwarzwild nach Niedersachsen mitbringen möchten, gehen Sie sicher, dass das Stück ASP-frei ist. Lassen Sie die Stücke bitte
vorher vor Ort auf ASP untersuchen!“ Fahrzeuge, Gerätschaften und Kleidung sollten immer sorgfältig gereinigt werden. [PM Nds. Landwirtschaftsministerium]

Corona-Sonderregelungen 2022 – Nur noch 40 € für Pflegehilfsmittel

Übersicht über Pflegeleistungen 2022

Der Bundesrat hat die teilweise Verlängerung der Corona-Sonderregelungen für pflegende Angehörige bis 31. März 2022 beschlossen. Unter anderem verfällt jedoch die Erhöhung der Pflegehilfsmittelpauschale auf 60 Euro zum Ende des Jahres.

Grundsätzlich bewertet der Verbund Pflegehilfe die Verlängerung der Sonderregelungen als positiv. Als nicht nachvollziehbar empfindet er jedoch das Auslaufen der 60 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Künftig stehen nur noch 40 Euro zur Verfügung. “Für einen Politiker mögen 20 Euro nicht die Welt sein, für Pflegebedürftige ist es das Zünglein an der Waage zu ausreichender Versorgung”, meint Johannes Haas, Geschäftsführer des Verbund Pflegehilfe.

Der Verbund Pflegehilfe hat eine Übersicht der verlängerten Sonderregelungen erstellt. So sehen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf einen Blick, welche Unterstützungen ihnen weiter zustehen. Mehr zur aktuellen Versorgungslage in der häuslichen Pflege lesen Sie in der Pressemitteilung. [PM Verbund Pflegehilfe]

Publikation „Wohnen und Leben mit Holz“

Broschüre Wohnen und Leben mit Holz

In immer energieeffizienteren Gebäuden nimmt die durchschnittliche Luftwechselrate ab, wodurch sich gasförmige Stoffe aus Möbeln oder Wänden anreichern können. Diese Gase sind flüchtige organische Verbindungen und werden als VOC (Volatile Organic Compounds) bezeichnet. In einer Broschüre der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. werden die Emissionen aus Holz und Holzprodukten unter die Lupe genommen. Dabei wurden die Ergebnisse von 12 Forschungsprojekten zusammengefasst.

Die Forscher kamen zu dem Ergebnis, dass eine Gefährdung des Menschen durch Freisetzung von Emissionen aus Holz und Holzprodukten in die Raumluft bei praxisüblicher und sachgerechter Verbauung von Hölzern und Holzprodukten nicht zu erkennen sei. Die Broschüre, die kostenfrei zum Download bereit steht, enthält nähere Informationen, um praxisüblich und sachgerecht vorgehen zu können. [jdm/PM FNR e.V.]

Fünf Testzentren in der Samtgemeinde

Die Samtgemeinde Dörpen hat auf ihrer Homepage eine Übersicht der Corona Testzentren in der Samtgemeinde Dörpen einschl. Öffungszeiten und Kontaktdaten veröffentlicht. Die Liste enthält derzeit fünf Testzentren:

Info zum Testzentrum Neubörger

- Physiopraxis Schoe, Nordeschstr. 16, 26892 Dörpen, Öffnungszeiten: Mo - Fr 17.00-19.00 Uhr, Sa & So 9.30 - 12.00 Uhr.
- Jokers Heede, Gewerbegebiet Nord 14, 26892 Heede
- Zahnarztpraxis Hong, Hauptstraße 3, 26892 Dörpen
- Physiotherapie Remmert, Zur Bahn 14, 26892 Lehe
- Kultur- und Heimathaus, Hermann-Zurlage-Str. 49, 26909 Neubörger, (nur Mo, Mi, Fr, Sa mit Terminvereinbarung).

Auf der Webseite des Landkreis Emsland finden Sie die Kontaktdaten weiterer Corona Testzentren:
https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/coronavirus/buergertestung.html.

Ergänzende Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite das Landes Niedersachsen:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/Testung/covid-19-testung-antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-198180.html. [Martin Hempen]

Erinnerung: Morgen Blutspenden in Renkenberge

Der nächste Blutspendetermin des SV Renkenberge ist am Dienstag, den 30.11.2021 ab 16:30 Uhr im Gemeindehaus. Die Blutspende wird wieder unter besonderen Hygienevorschriften durchgeführt. [Alwin Illenseer]

Gordon Brown: Eine neue Covid-Variante ist keine Überraschung, wenn reiche Länder Impfstoffe horten

Die neue Corona-Variante B.1.1.529, die in Südafrika jetzt auftritt, hat von der Weltgesundheitsorganisation WHO den Namen Omicron nach dem 15. Buchstaben des griechischen Alphabets erhalten. Während unsere Politiker jetzt die üblichen Worte finden, wie "starke Antwort", "schnell handeln" und "alle müssen Verantwortung tragen" wird in den Medien in Deutschland kein Wort darüber verloren, dass Europa und die USA mit ihrer Politik zu Gunsten der Pharmakonzerne dazu beigetragen haben, dass sich eine neue Variante und die Gefahr von weiteren Corona-Wellen entwickeln konnte.

In "The Guardian" von heute schrieb Gordon Brown, WHO-Botschafter für globale Gesundheitsfinanzierung und von 2007 bis 2010 britischer Premierminister, eine neue Covid-Variante sei keine Überraschung, wenn reiche Länder Impfstoffe horteten.

Er verwies auf peinliche Versäumnisse des Westens bei der gerechten Verteilung von Impfstoffen und nannte Zahlen, die zeigen, dass nur 3 % der Menschen in einkommensschwachen Ländern vollständig geimpft sind, während es im Rest der Welt mehr als 60 % sind.

"Da es keine Massenimpfungen gibt, breitet sich Covid nicht nur ungehemmt unter ungeschützten Menschen aus, sondern mutiert auch, wobei neue Varianten aus den ärmsten Ländern auftauchen und nun drohen, selbst auf vollständig geimpfte Menschen in den reichsten Ländern der Welt überzugreifen", sagte Brown.

Er sagte, die Staats- und Regierungschefs der Welt bräuchten jetzt ein globales Abkommen, um eine bessere Verteilung zu gewährleisten, und warf der EU "Neokolonialismus" vor, weil sie in Südafrika hergestellte Impfstoffe aufkaufe.

Während Südafrika eine Impfquote von 27 % erreicht hat, liegt sie in den ländlichen Gebieten oft im einstelligen Bereich, und der gesamte Kontinent ist zu Recht verärgert, weil seine eigenen Impfbemühungen seit Monaten durch den Neokolonialismus der Europäischen Union behindert werden. Selbst als die Kluft zwischen den Impfstoffbesitzern in Europa und den Impfstoffmuffeln in Afrika immer größer wurde, bestand die EU darauf, Millionen von in Südafrika hergestellten Impfstoffen von Johnson & Johnson zu beschlagnahmen und sie aus Afrika nach Europa zu schicken.

Experten wie Tim Bierley, Pharma-Aktivist bei Global Justice Now, erklärten, dass das Auftreten der Variante "völlig vermeidbar" gewesen sei und dass die Bedingungen für ihre Entstehung dadurch geschaffen worden seien, dass Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen vom Vereinigten Königreich "aktiv daran gehindert" worden seien, gleichberechtigten Zugang zu Impfstoffen zu erhalten.

"Seit mehr als einem Jahr fordern Südafrika, Botswana und die meisten anderen Länder, dass die Staats- und Regierungschefs auf das geistige Eigentum an Impfstoffen, Tests und Behandlungen gegen das Coronavirus verzichten, damit sie ihre eigenen Impfstoffe herstellen können", sagte er. "Das ist eine wichtige Maßnahme, die nächste Woche auf der Konferenz der Welthandelsorganisation diskutiert wird. Aber bisher haben das Vereinigte Königreich und die EU rücksichtslos verhindert, dass sie vorankommt. [jdm/The Guardian vom 26.11.2021]

Foodwatch sucht den Goldenen Windbeutel 2021

Foodwatch-Kandidaten für den Goldenen Windbeutel 2021

Bis zum 12. Dezember lässt die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch darüber abstimmen, welches Produkt zum "Goldenen Windbeutel 2021" gewählt werden soll. Mit der Präsentation von fünf exemplarischen Produkten möchte Foodwatch für die dreisten Werbelügen sensibilisieren. In diesem Jahr geht es darum, wie die Werbestrategen den Wunsch vieler Menschen nach einem besseren, gesünderen nachhaltigen Konsum schamlos ausnutzen.

Bei dem Hähnchen-Brustfilet kritisiert Foodwatch, dass mit gefälschten Zahlen Fleischkonsum klimaneutral gerechnet wird, bei Naturally Pam Protein Bar wird die Verpackung fälschlich als plastikfrei und abbaubar bezeichnet, die Möwenpick Kaffeekapseln werden als kompostierbar bezeichnet, obwohl sie ganz ordinären Plastikmüll darstellen, das Volvic Mineralwasser soll gut fürs Klima sein, wird aber importiert und das auch noch in einer Plastikflasche und Katjes wirbt mit Vitaminen, dabei bestehen die Bonbons zu 60% aus purem Zucker. [jdm]

Nächsten Montag mobiler Impftermin in Dörpen

Nachdem die Impfzentren zum 30.09.2021 geschlossen und zurückgebaut wurden, sollen weitere Erst- und Zweitimpfungen, aber auch die Dritt- bzw. „Boosterimpfungen“ dezentral angeboten werden.
Das Mobile Impfteam (Betreiber sind das Deutsche Rote Kreuz – DRK und der Malteser Hilfsdienst – MHD) kommt nach Dörpen. Hier besteht die Möglichkeit, sich ohne Termin am Montag, 22. November 2021 in der Zeit von 14.00 – 17.00 Uhr Im Heimathaus Dörpen (Diele), Finkenstraße, 26892 Dörpen impfen zu lassen.

Verimpft wird vornehmlich der Impfstoff Comirnaty® von Biontech/Pfizer. Mitzubringen sind: Personalausweis, Impfpass (falls vorhanden), Anamnese-Bogen mit Einwilligungserklärung (muss sonst vor Ort ausgefüllt werden und kostet Zeit, bitte unterschreiben!), Aufklärungsbogen (bitte unterschreiben!), Allergie-Pass (falls vorhanden), Medikamentenplan (z. B. wegen „Blutverdünner“). Mehr Infos im Flyer ... . [Samtgemeinde Dörpen]

Landkreis bietet Impfungen an

Der Testcontainer in Papenburg auf dem Marktplatz in Untenende soll ab Montag, den 22.11.2021 jeweils montags, mittwochs und freitags für Impfungen geöffnet sein. An den anderen Tagen werden im Testzentrum ausschließlich Testungen von Indexpersonen und engen Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt des Landkreises Emsland durchgeführt.

Maximal bis zu 180 können durchgeführt werden. Terminvereinbarungen und Anmeldungen für die Impfungen sind nicht erforderlich, daher kann es zu Wartezeiten kommen. Bei zu großem Andrang bittet der Landkreis Emsland darum, zu einem anderen Zeitpunkt wiederzukommen.

Geimpft wird mit dem Impfstoff von BioNtech/Pfizer. Um den Vorgang zu vereinfachen, bittet der Landkreis Emsland darum, den Anamnesebogen des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie das Merkblatt des RKI vorab durchzulesen und ausgefüllt mitzubringen. Beide Formulare sind online unter https://www.emsland.de/buerger-behoerde/aktuell/coronavirus/impftermine-vor-der-haustuer.html eingestellt. Zur Impfung sind ebenfalls der Personalausweis sowie der Impfausweis (sofern vorhanden) vorzulegen.

Die Impfungen werden durch die mobilen Impfteams des Deutschen Roten Kreuzes und des Malteser Hilfsdienstes durchgeführt. Es werden Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischungsimpfungen angeboten. Das Angebot richtet sich an Personen, die mindestens 12 Jahre alt sind. Bei Impflingen unter 16 ist die Begleitung durch mindestens einen Erziehungsberechtigten notwendig. In Meppen und lingen gibt es ebenfalls Impfangebote. Mehr dazu in der PM des Landkreises.... . [jdm]

Blut spenden in Renkenberge

Der nächste Blutspendetermin des SV Renkenberge ist am Dienstag, den 30.11.2021 ab 16:30 Uhr im Gemeindehaus. Die Blutspende wird wieder unter besonderen Hygienevorschriften durchgeführt.  

Ab dem 18. Lebensjahr darf jeder Blut spenden. Somit freuen wir uns, wenn wir auch dieses Mal wieder viele Spender und Erst-Spender begrüßen können. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis mit.  

Im Jahr 2022 sind weiter folgende Spendetermine vorgesehen: Do. 03. Febr. 2022, Mo. 25. April 2022, Mi.  27. Juli   2022, Mi.  12. Okt. 2022.  Die Blutspendetermine finden wie gewohnt jeweils im Gemeindehaus statt! [Alwin Illenseer]

Indexfall informiert enge Kontakte

Die aktuell hohen Infektionszahlen und die zugleich uneingeschränkt möglichen Kontakte führen dazu, dass die Gesundheitsämter bundesweit stark belastet sind. Auch das Gesundheitsamt des Landkreises Emsland ist laut einer Pressemitteilung des Landkreises davon betroffen. Daher sollen die erkrankten Personen vergleichbar mit dem Vorgehen beispielsweise in der Stadt Hamburg in die Kontaktermittlung mit eingebunden werden. Das bedeutet, dass infizierte Personen, die in der Medizin als Index-Fall bezeichnet werden, enge Kontaktpersonen selbst benachrichtigen.

Darüber hinaus stellen die Betroffenen auf einem vom Landkreis Emsland bereit gestellten Formblatt die notwendigen Daten der engen Kontaktpersonen bereit. Das Formblatt hat Hallo-Wippingen heute auf der Homepage des Landkreises allerdings nicht gefunden. Mehr Infos in der Pressemitteilung des Landkreises. [jdm]

Ehrenamtlicher Formularlotse

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und andere Gesetze sehen Leistungen für behinderte Menschen vor. Aber fast alle Leistungen setzen die Stellung von Anträgen voraus. Und für viele Menschen ist es damit schon mit ihrem Anspruch zu Ende, weil diese Formulare unduchschaubar erscheinen. Um diese erste Hürde überwinden zu können, kann man sich an Burkhard Schuster wenden. Burkhard Schuster ist in Dörpen tätig als ehrenamtlicher Formularlotse für Menschen mit einer Behinderung. Er leistet dienstags zwischen 10 und 12.30 Uhr im Heimathaus Hilfe beim Ausfüllen.

Wer mehr Hilfe braucht und auch nicht weiß, welche Hilfen für ihn in Frage kommen, kann sich Montag und Donnerstag von 09.00 - 12.00 Uhr und Dienstag und Mittwoch von 14.00 - 17.00 Uhr, an die EUTB in Aschendorf, Von-Galen-Str. 19, 26871 Aschendorf, Telefon: 04962 / 914119, E-Mail: EUTB.Aschendorf(at)sovd-nds.de , wenden.

Die Abkürzung EUTB bedeutet Ergänzende Unabhängige Teilhabe-Beratung. Diese Hilfe wurde mit dem BTHG geschaffen. Damit sollen Menschen mit einer Behinderung sich über Hilfen informieren können, ohne auf die Beratung von Anbietern, die eventuell eigene Interessen bei der Beratung verfolgen, angewiesen zu sein. [jdm]

Corona-Sonderregelungen gelten offiziell bis 31.12.2021

Flyer Verbund Pflegehilfe

Der Bundesrat hat eine Verordnung zur Verlängerung der Corona-Sonderregelungen für pflegende Angehörige bis zum 31.12.2021 beschlossen.

Verschiedene Pflegekassen behaupten allerdings gegenüber Versicherten, die Corona-Sonderregelungen für die Pflege seien ausgelaufen. Der Verbund Pflegehilfe weist ausdrücklich darauf hin, dass dies nicht korrekt ist. Es liegt eine offizielle Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verlängerung der Maßnahmen vor.

Der Verbund Pflegehilfe hat eine Übersicht der verlängerten Sonderregelungen erstellt. So sehen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf einen Blick, welche Unterstützungen ihnen weiter zustehen.

Mehr zur aktuellen Lage in der häuslichen Pflege lesen Sie in der Pressemitteilung. [PM Verbund Pflegehilfe]

Klinikrettung muss in Koalitionsverhandlungen eine Rolle spielen

Noch-Gesundheitsminister Spahn lässt sich vor laufenden Kameras gegen Grippe impfen und warnt dabei erneut vor einer Überfüllung der Kliniken im Herbst. Währenddessen gehen die Signale an vielen von Schließung bedrohten Standorten in den roten Bereich über, dort droht das endgültige Aus zum Jahresende – abseits der Aufmerksamkeit des Ministers. Und bei Vivantes in Berlin, dem größten öffentlichen Krankenhausbetreiber Deutschlands, befinden sich die organisierten Beschäftigten seit einem Monat im unbefristeten Streik – eigentlich ein Top-Thema für die Regierende Bürgermeisterin in spe, Franziska Giffey. Eigentlich.

Die Streikenden fordern verbindliche Vorgaben zur Personalbesetzung sowie einen Belastungsausgleich bei Unterbesetzung – Selbstverständlichkeiten, für die jetzt in einem 100 Prozent öffentlichen Unternehmen gestreikt werden muss. Aber Vivantes ist eben formell privat, der Einfluss der Ex-Helios-Manager im Vivantes-Konzern ist anscheinend größer als der der Senatoren im Aufsichtsrat. Und so müssen die Beschäftigten nicht nur für mehr Personal kämpfen, sondern auch gegen die geringeren Löhne und schlechteren Arbeitsbedingungen in den nur für Lohn-Dumping ausgegründeten Vivantes-Tochterunternehmen. Der Protest gegen die Schließung des Vivantes-Klinikums Wenckebach mit 440 Betten ist nicht Teil des Streiks, steht aber weiter auf der Agenda. Es gibt auch einen direkten Zusammenhang: das Geld. Während beim Personal unerträglich gespart wird, soll ein Neubau andernorts 86 Millionen Euro mehr kosten als der Erhalt des Wenckebach-Krankenhauses – bei weniger Betten im Neubau.

Die Begründung für weitere Klinikschließungen ist nicht logisch. Wohnortnahe Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung sind für die übergroße Mehrheit der Teilnehmer einer Online-Diskussion von "Gemeingut in BürgerInnenhand" ein sehr wichtiges Element einer guten Krankenhausversorgung und müssen erhalten bleiben. Eine Zentralisierung von Kliniken hielten nur sieben Prozent für förderlich.

Klinikschließungen werden allerdings auch ohne Argumente vollstreckt, einfach durch die Kraft des Faktischen. Danach sieht es derzeit in Geislingen aus. Obwohl sich die Stadt nach dem Schließungsbeschluss seines Landkreises sogar per Bürgerentscheid für einen Austritt aus dem Landkreis ausgesprochen hat, lässt man das Klinikum weiter gegen die Wand fahren, mit folgendem Trick: Die Chirurgie wird zum Jahresende geschlossen, ohne konkrete Nachnutzung. Versprechungen gibt es viele, was aber wenige wissen: Verhandlungen für Versorgungsverträge mit den Kostenträgern benötigen in der Regel ein halbes Jahr oder länger. Es droht eine fatale Finanzlücke, die für das Krankenhaus den Ruin bedeuten könnte.

Im Juli 2021 beklagte sich laut Ems-Zeitung auch der stellvertretende Geschäftsführer des Hümmling-Hospitals Thomas Kock über eine unzureichende Finanzierung. Aufgrund der Größe des Hauses und der voranschreitenden Spezialisierung in der Ausbildung der Fachkräfte sowie ständig steigender gesetzgeberischer Vorgaben habe das Krankenhaus enorme Vorhaltekosten, die laut Kock nicht über das derzeitige Fallpauschalensystem abgedeckt seien. Er forderte eine grundlegende Reform der gesetzlichen Rahmenbedingungen der medizinischen Versorgung in Deutschland. Das Hümmling-Hospital werde im Vergütungssystem nicht adäquat abgebildet. "Mit unseren 140 Betten sind wir für die Sicherstellung der Krankenhausversorgung in unserer Region unerlässlich", machte Kock laut EZ deutlich.

Wie man die künftige Koalition dazu bekommt, die Mehrheitsmeinung in konkrete Schritte zu übertragen, soll auf einem Präsenztreffen vom Bündnis Klinikrettung am 12./13. November in Göttingen besprochen werden. [jdm/Newsletter GIB]

Der Einjährige Beifuß

Beifuß ist in Deutschland überall am Wegesrand als Unkraut zu finden. In der Küche kann er als Gewürz verwendet werden, was bei schwer verdaulichen Speisen wie Schweine- und Gänsefleisch verdauungsfördernd wirken soll.

In esoterischen oder auch Kreisen, die sich mit Naturmedizin beschäftigen, wie z. B. dem „Bund der Freunde Hildegards“, hat Beifuß deshalb einen guten Ruf.

Ein Team des Max-Planck-Instituts für Kolloid- und Grenzflächenforschung in Potsdam hat eine der vielen Beifußarten, den Artemisia Annua, den Einjährigen Beifuß, untersucht, inwieweit er das Immunsystem stärken kann. Der Einjährige Beifuß ist nicht in Mitteleuropa Zuhause, sondern stammt aus dem eurasischen Raum, also dem Raum vom Balkan bis China.

Studien in China zeigten, dass der alkoholische Extrakt aus einjährigem Beifuß das zweitstärkste pflanzliche Arzneimittel war, das gegen das Virus SARS-CoV von 2005 verwendet wurde. In der Malariatherapie wird der Extrakt erfolgreich eingesetzt. Angesichts der Ähnlichkeiten zwischen dem SARS-CoV-Virus zum Coronavirus sollen Pflanzenextrakte und Artemisinin-Derivate gegen das neue Coronavirus getestet werden. Es geht bei den Forschungen nicht darum, Impfungen zu ersetzen, sondern Erkrankte zu behandeln.

Viele versprechen sich von dem Tee oder einer Tinktur aus dieser Pflanze eine allgemeine Stärkung des Immunsystems. Typische Anwendungen von Tinktur oder Tee sind die Linderung von Magenkrämpfen, Unterbindung von Blähungen, Linderung von Fieber, Hilfe bei Durchfällen und die Stärkung des Körpers gegen Parasiten.

Der Einjährige Beifuß lässt sich bei uns gut im Garten oder im Blumentopf kultivieren. Die Samen können im Internet bei vielen Quellen bestellt werden. [jdm]

Ist gut mit Corona – Recht hat er

Burkhard Ewert, der stellvertretende Chefredakteur der NOZ kann manchmal wegen seiner neoliberalen Grundhaltung ins peinliche Schwärmen abrutschen, wenn er meint, seinen Lieblingsparteien FDP und CDU helfen zu müssen.

Aber wenn er sich zu den Themen Frieden in Europa oder zu Bürgerrechten äußert, kann er auch ganz gut schreiben. So wie heute in seiner Kolumne „Der Rest der Republik – Ist gut jetzt mit Corona“.

Er stellt zunächst einmal dar, dass die Corona-Maßnahmen vollkommen widersprüchlich sind: Kinder sollen Masken tragen, abends im Restaurant ist das nicht nötig; Geimpfte können sich und andere anstecken, trotzdem werden nur Nichtgeimpfte als potentielle Überträger angesehen; für die Ungleichbehandlung bei der Bezahlung von Quarantänepflichtigen zwischen Beamten und anderen müssten sich die Entscheider schämen. Die 2G-Regel entbehre jeder Logik.

Was in seinem Text keine Rolle spielt, sind die verheerenden Auswirkungen für die Diskussionskultur in diesem Land. Jeder, der Zweifel am Sinn der Maßnahmen äußert, wird gleich in die Querdenkerecke gedrängt. Nur wer den offiziellen Verlautbarungen anhängt, wird als Ernst zu nehmend betrachtet. „Wir sind doppelt geimpft!“, wird oft in einem Ton ausgesprochen, der alle anderen sofort ausschließt. Es ist eine ganz neue Version des bayrisch-chauvinistischen „Mir san mir!“ oder des "Wir sind das Volk".

Dabei gibt es viele Gründe, sich nicht impfen zu lassen. Es gibt Unverträglichkeiten, es gibt schwer erklärbare persönliche Ängste, es gibt bestimmte Grundüberzeugungen und es gibt natürlich auch völlig irrationale Beweggründe. Aber in einer Demokratie sollte es möglich sein, sein Leben so zu gestalten, wie man es möchte.

Das Argument, dass man das Leben anderer gefährde, galt vielleicht am Anfang der Epidemie. Aber jetzt sind so viele Menschen geimpft oder schon mal angesteckt gewesen, dass die Gefahr sich jetzt in Größenordnungen, wie bei einer Grippeepidemie, bewegt. Gefährdet schwer zu erkranken sind dann vielleicht diejenigen, die sich bewusst gegen eine Impfung entschieden haben. Das haben wir auch jedes Jahr bei der Grippe, oder bei den Menschen, die nicht gegen Tetanus geimpft sind, die keine FSME-Schutzimpfung haben oder keine Hepatitisimpfung haben und trotzdem öffentliche Toiletten benutzen.

Das Argument, Ungeimpfte würden im Krankheitsfall auf Kosten der Allgemeinheit behandelt, gilt noch stärker bei den immensen Kosten, die der Alkoholkonsum in Deutschland verursacht. Wir können auch über die Raucher sprechen, oder die Radfahrer, die keinen Helm benutzen, die Autoraser, die nebenbei in Deutschland auch jährlich ca. 3000 Menschen in den Tod reißen, die vielen Schweinefleischesser und Tortenesser. Und es gäbe noch viele „unvernünftige“ Dinge, die wir tun, aber zum Leben dazu gehören. Und mit unserem Krankenversicherungssystem haben wir uns entschieden, dass wir alle Krankheitsrisiken gleichermaßen absichern. Und wer an diesem Prinzip – wenn auch zunächst nur mit dem moralischen Zeigefinger – kratzen will, leitet das Ende der Krankenversicherung ein. Die privaten Versicherer, die sich wie bei der Zahnzusatzversicherung vor allen Risiken schützen, um den Profit nicht zu schmälern, freuen sich schon auf diese Entwicklung.

Im Übrigen ist die Misere unseres Gesundheitssystems keine Folge der Pandemie, sondern der Privatisierungswelle, die unser Gesundheitssystem schon seit Jahren durchlebt. Und diese Entwicklung wurde durch die Pandemie keineswegs gestoppt, sondern die Krankenhausschließungpläne wurden nicht aufgegeben.

Schlimm ist, dass öffentliche Zweifel an den Coronamaßnahmen schlicht weg nicht mehr erlaubt sind. Dabei sind sie im Privaten alltäglich: Als Berichterstatter von Hallo-Wippingen.de erlebe ich schon während der ganzen Zeit der Epidemie, dass die Teilnehmer einer Veranstaltung auseinanderstieben, wenn die Kamera gezückt wird. Oder es wird gesagt, wir machen lieber kein Foto, weil unser Verhalten nicht coronakonform ist, wobei niemand weiß, was gerade „erlaubt“ ist. Die Frage, ob man eine Maske aufsetzen solle, wurde privat meist mit "Nein, wir sind ja unter uns." beantwortet. Es gibt also eine große Scheinheiligkeit, wenn sich öffentlich alle völlig hinter alle Coronamaßnahmen stellen.

Nichtgeimpfte werden dadurch, dass die Tests jetzt nicht mehr kostenfrei sind, aus dem öffentlichen Leben ausgegrenzt. Jeder Verein, der in seiner Einladung lapidar schreibt, es gilt die 3G-Regel, sorgt dafür, dass praktisch eine 2G-Regel gilt. Dabei ist das nicht nötig. Es gibt die Abstands- und Maskenregeln (unabhängig davon, wie sinnvoll sie sind), die im letzten Jahr Veranstaltungen möglich machten. Warum kann man diese jetzt nicht mehr anwenden, wo die allgemeine Infektionsgefahr durch die Impfungen gesunken ist?

In der veröffentlichten Meinung ist jede abweichende Haltung verdammenswert, außerhalb jeder Diskussion, schlichtweg nicht anhörenswert. Der Hass der Medien auf die Aktion „Alles dicht machen“, bei der Künstler sich dem Thema mal gelungen, mal nicht gelungen, ironisch nähern wollten, wurde jetzt bei der Aktion „Alles auf den Tisch“ wiederholt. Dabei setzen sich hier Menschen mit einem wichtigen Thema auseinander – aber nicht so, wie die Regierung und die Lautsprecher der Regierung bei ARD und ZDF dies täglich verkünden. Zur Demokratie gehört die Diskussion verschiedener Meinungen und nicht (nur) sich gegenseitig zu versichern, dass man der gleichen Meinung ist.

Die Ems-Zeitung berichtete am 27.09.2021 über eine beim Landkreis Leer angestellte Ärztin, die es gewagt hatte, einen Offenen Brief gegen Corona-Maßnahmen zu unterzeichnen. Der Artikel ist kein Bericht, sondern befragt in einem denunziatorischen Stil den Arbeitgeber nach Maßnahmen und bewertet die Aussagen in dem Offenen Brief mit Vokabeln wie „verunglimpft“ und „geschmäht“. Der Pressesprecher des Landkreises geht diesen Weg allerdings nicht mit, sondern kann nur mit einer sachlichen Argumentation zitiert werden.

Dabei können auch die Befürworter der Corona-Maßnahmen in vielen Fällen nicht von gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgehen, weil viele Forschungen zu Corona natürlich im Fluss sind und die Entwicklung der Impfstoffe schnell geschehen sollte. Das ist begründbar oder sogar unvermeidbar. Aber gerade deshalb können nicht alle Zweifel ausgeräumt werden. Es gab nun einmal unvorhergesehene Nebenwirkungen, es gab nun mal eine neue Form der Impfstoffe, es gab nun mal die Geschäftemacher, sei es bei den Masken oder bei den Verträgen über die Impfstoffe. Und es gab die Verächtlichmachung von Impfstoffentwicklungen in anderen Ländern, was dann auch Rückwirkungen auf die Einschätzung von in Deutschland verwendeten Impfstoffen hatte.

Corona ist praktisch ein Zauberwort geworden, um Maßnahmen, die sonst Widerstand provozieren würden, sang- und klanglos durch zu winken. Mit angeblichen Fake-Berichten über Corona wurde von Youtube die Schließung des Russia Today-Kanals (RT) begründet. Facebook kann aus eigener Machtvollkommenheit mit derselben Begründung alles sperren, was ihm gerade passt. Und statt gegen die Zensur zu protestieren, lobt die „freie“ Presse die Zensur durch diese mächtigen Konzerne.

Dass es im Fall von RT nicht um Corona geht, sondern darum, eine antirussische Atmosphäre zu schaffen, ist zwar mit Händen zu greifen. Aber Corona macht es möglich, die wahren Ziele zu verschleiern. [jdm]

Tiere dürfen weiter mit Reserveantibiotika behandelt werden

Der grüne EU-Abgeordnete Martin Häusling ist im EU-Parlament damit gescheitert, strengere Regeln für die Antibiotika-Behandlung von Tieren durchzusetzen. Häusling und der Umweltausschuss des EU-Parlaments hatten erreichen wollen, dass künftig fünf Antibiotikagruppen vor allem Menschen vorbehalten sein sollen und nur in Ausnahmefällen an einzelne, kranke Tiere verabreicht werden dürfen. Sein Einwand gegen Pläne der EU-Kommission fand vor dem Europaparlament letzte Woche keine Mehrheit. In der Ems-Zeitung vom 28.08.2021 wandte sich der Tierarzt Dr. Jörg Lehmann aus Meppen gegen ein Verbot der Antibiotika, weil die Tiere nicht mehr behandelt werden könnten.

Dr. Claudia Preuß-Ueberschär, Tierärzte für eine verantwortbare Landwirtschaft e.V. und Dr. Johann Müller, Dörpen, äußerten sich im Vorfeld der Entscheidung dazu in einem Leserbrief, der aber bisher nicht erschienen ist und den wir hier dokumentieren:

"Jährlich sterben global 700.000 Menschen an multiresistenten Keimen, in der EU derzeit 33.000, in Deutschland 2000 - Tendenz steigend mit einer vermutlich hohen Dunkelziffer. Weltweit sind dadurch die Gesundheitssysteme in Gefahr.

Die EU befasst sich seit Jahren mit dem Problem und will nun entgegenwirken. Dazu wird im September das Europäische Parlament über die neue Tierarzneimittelgesetzgebung entscheiden, weil nicht nur der falsche und zu häufige Einsatz von Antibiotika (AB) in der Humanmedizin, sondern auch der massenhafte Einsatz in der Tiermedizin zur Steigerung von Resistenzen beiträgt.

2019 wurden in Deutschland 339 Tonnen Antibiotika an Menschen verabreicht, dagegen aber 670 Tonnen in der Tiermedizin - überwiegend bei „Nutztieren“. Deutschland nimmt damit pro Kilogramm „Nutztier“ mit 89,9 Milligramm einen unrühmlichen europäischen Spitzenplatz ein.

Der immer wieder angeführte Rückgang der in der Tiermedizin eingesetzten Antibiotikamengen um etwa die Hälfte ist kein Indiz für weniger Behandlungen, sondern im Wesentlichen die Folge des Einsatzes von hochwirksamen Stoffen, die als Reserveantibiotika in der Humanmedizin gelten. Diese werden in geringerer Dosierung pro kg Körpergewicht angewendet und erzielen dabei die gleiche Wirkung, verfälschen so aber die Mengenangaben.

Auch, dass angeblich nur 5 % der multiresistenten Keime beim Menschen auf Tiere zurückzuführen seien, ist nur ein Teil der Wahrheit, weil eine Rückverfolgung nur bei wenigen Keimen gelingt. Bei dem sogenannten „Schweinekeim“ MRSA CC 398 ist dies möglich, bei anderen resistenten Keimen kaum, wie z. B. bei solchen, die ihre Resistenzen über den horizontalen Gentransfer auch an andere Bakterienarten übertragen können.

Der genaue Zusammenhang zwischen dem Anteil des Einsatzes von Antibiotika in der Tierhaltung und der Anzahl der Infektionen beim Menschen lässt sich laut Robert Koch Institut nicht oder nur schwer darlegen.

Aber letztlich tut das nichts zur Sache, denn die Tierhaltung findet keineswegs in geschlossenen Systemen statt. Und so gelangen Keime nicht nur über tierische Nahrungsmittel, sondern auch über Gülle oder Luft in die Umwelt, und das gilt eben auch für die eingesetzten Antibiotika.

Etwa 95 % der verabreichten AB durchlaufen den Verdauungstrakt unverändert, werden also als aktive Substanzen wieder ausgeschieden und verändern das Bodenleben. Auch auf diesem Weg gelangen resistente Keime in die Nahrungskette.

Beim aktuellen Vorhaben der EU hat nun der deutsche Abgeordnete der Grünen, Martin Häusling, im zuständigen Ausschuss ein Veto gegen einen geplanten Rechtsakt eingelegt. Es richtet sich gegen die Praxis der Verabreichung von Reserveantibiotika an Tieren, die lediglich vorgenommen werden, weil angeblich das Tierwohl gefährdet wäre. Als Begründung gibt Häusling völlig zurecht an: „Der Begriff "Tierwohl" ist ein viel zu schwammiger Begriff. Es würde sich so an der Praxis der industriellen Tierhaltung nichts ändern, bei der massenhaft Reserveantibiotika an überwiegend gesunde Tiere in defizitären Haltungsbedingungen verabreicht werden.“

Reserveantibiotika haben in großer Menge in Mastställen nichts zu suchen. Tiere müssen so gezüchtet und gehalten werden, dass sie in ihrem kurzen Leben nur in Ausnahmefällen Antibiotika benötigen. Einzeltiere sollen selbstverständlich auch weiter mit diesen Substanzen behandelt werden dürfen, wenn es zwingend notwendig ist!  Es braucht nun eine genaue und sachliche Auseinandersetzung, aber keine verunglimpfende Kampagne, die mit den Ängsten der Heimtierbesitzer spielt und suggeriert, dass ihre Haustiere sterben müssten. Diese Kampagne einzelner Tierärzteorganisationen beruft sich auf falsche Fakten und ist leicht zu durchschauen. Die Leiden der Tiere in der industriellen Tierhaltung und die von dieser Praxis ausgehenden Gefahren für die Gesundheit von Tier und Mensch liegen der Tierärzte-Lobby wohl nicht so nahe. Vielmehr sind hier wirtschaftliche Interessen anzunehmen, da Tierärzte an dem Verkauf von Antibiotika  mitverdienen." [jdm]

Booster-Impfung

Pflegebedürftige und Senioren haben nach Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz seit September die Möglichkeit, sich ein drittes Mal gegen Covid-19 impfen zu lassen. Der Verbund Pflegehilfe hat eine Infografik zum Thema "Booster- Impfung" erstellt.

Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse haben gezeigt, dass bei älteren und immungeschwächten Menschen der Impfschutz schneller nachlässt. Die Auffrischungsimpfung soll den Schutz wieder erhöhen. Besonders im Hinblick auf den Herbst und Winter sollen die Hochrisikogruppen so ausreichend geschützt und erneute Lockdowns sowie die damit oft einhergehende Isolation und Einsamkeit vermieden werden. [PM Verbund Pflegehilfe]

3 G-Regeln gelten seit Donnerstag im Emsland

Der Leitindikator „Neuinfizierte“ lag Anfang dieser Woche seit fünf Werktagen in Folge über 50, womit der Landkreis Emsland nach der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung per Allgemeinverfügung den Zugang zu Veranstaltungen und Einrichtungen sowie die Inanspruchnahme von bestimmten Leistungen auf vollständig geimpfte, genesene und getestete (3 G) Personen beschränken musste. Damit ist zum Beispiel die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 und bis zu 1000 Teilnehmenden nur für Geimpfte, Genesene und Getestete möglich. Darunter fallen auch Theater, Kinos sowie in Zoos und Freizeitparks geschlossene Räume, die für den Besucherverkehr zugänglich sind. Auch der Besuch von Restaurants und Gaststätten in geschlossenen Räumen ist nur nach Test oder nach Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises zulässig. Dies gilt ebenfalls für die Nutzung von Beherbergungsstätten sowie für körpernahe Dienstleistungen wie Frisör, Kosmetik oder Fußpflege. Details zur Verordnung und die jetzt gültigen Landesregeln finden Interessierte unter anderem beim Land unter https://www.niedersachsen.de/coronavirus. [Landkreis Emsland]

Blutspendetermin des SV Renkenberge

Der nächste Blutspendetermin des SV Renkenberge ist am Freitag, den 06. August 2021 ab 16:30 Uhr im Gemeindehaus. Die Blutspende wird wegen der Corona-Pandemie wieder unter besonderen Hygienevorschriften durchgeführt.  

Da wieder dringend Blutkonserven gebraucht werden, bitten wir um zahlreiche Teilnahme. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis mit. [Alwin Illenseer]

Verlängert bis 31.12.2021: Corona-Sonderregelungen für pflegende Angehörige

Laut Bundesgesundheitsministerium wurde eine Verordnung zur Verlängerung der Corona-Sonderregelungen für pflegende Angehörige beschlossen. Die Maßnahmen wurden bis zum 30. September 2021 verlängert. Teilweise gelten sie sogar bis Ende des Jahres. Dadurch soll weiterhin die Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der Pandemie sichergestellt werden.

Der Verbund Pflegehilfe hat eine aktualisierte Übersicht der verlängerten Sonderregelungen erstellt. So sehen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf einen Blick, welche Unterstützungen ihnen weiter zustehen. Mehr dazu in der Pressemitteilung. [PM Verbund Pflegehilfe]