Einladung zur Digitalen Infoveranstaltung zur Endlagersuche am 03.07.2024

Am Mittwoch, den 03.07.2024, findet von 17:00 Uhr - 18:30 Uhr die digitale Infoveranstaltung „Mitgestalter:innen gesucht: Basics zur Endlagersuche“ des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) statt. In der anderthalbstündigen Veranstaltung erhalten Sie grundlegende Informationen zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle und lernen die verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten kennen.

Eingeladen zu der Veranstaltung ist auch das mit der Endlagersuche beauftrage Unternehmen, die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE). Das Unternehmen wird über seine bisherigen Aktivitäten informieren, über das weitere Vorgehen und die neuen Arbeitsstände, die im Herbst dieses Jahres bekannt gegeben werden sollen – aktuell befinden sich noch 54 Prozent der Fläche Deutschlands im Suchverfahren.

Den Zugangslink zur Veranstaltung finden Sie ab eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn hier. Für die Veranstaltung ist keine vorherige Anmeldung notwendig. [PM BASE]

BUND gegen gängige Mythen zum Windenergieausbau

Der Bund für Umwelt und Nauturschutz Deutschland (BUND) setzt sich auf seiner Homepage mit den Mythen und Fehlinformationen über die Windkraft auseinander. Dabei ist Windkraft flächeneffizient, kostengünstig und umweltfreundlich. Der BUND-Faktencheck widerlegt die zehn häufigsten Mythen.

Sind Windräder gefährlich für Vögel? Expert*innen schätzen, dass circa einhunderttausend Vögel im Jahr durch Windräder getötet werden. Die Einschätzung für die Zahl der getöteten Individuen im Jahr durch Pestizide reichen von 60 bis 90 Millionen; Straßen- und Bahnverkehr fallen 70 Millionen Vögel im Jahr zum Opfer. Das standardmäßige Abschalten in den Zeiten, zu denen große Vögel die Windräder passieren, mindern das Risiko erheblich.

Windräder stören Böden und Stoffhaushalte kaum. Andere Landnutzungsformen, insbesondere Landwirtschaft und Verkehr, haben einen wesentlich höheren Einfluss auf die Gesundheit unserer Ökosysteme. Stromgewinnung durch Wind ist die flächeneffizienteste Erzeugungsform und kein Landfresser. Nicht einmal drei Prozent der Landesfläche von Deutschland reichen aus, um mit Windenergie den aktuellen Stromverbrauch von Deutschland zu decken.

Strom aus Wind ist nicht teuer. Die Produktionskosten von Strom aus Windkraft liegen zwischen vier und acht Eurocent pro kWh, was sie zur zweitgünstigsten Erzeugungstechnologie nach der Photovoltaik macht. Konventionelle Kraftwerke in Deutschland unter der Berücksichtigung von höheren CO2-Kosten landen bei 7,5 Cent pro kWh.

Windräder sind effizient. Windkraftanlagen holen die für ihre Herstellung nötige Energie in wenigen Monaten wieder herein. Bei einer Laufzeit von 25 Jahren erzeugt ein Windrad 40-mal so viele Energie wie bei Konstruktion und Betrieb verbraucht wird. Der Bau von Windenergieanlagen verbraucht relativ wenig Energie, Für die Stahltürme und das Betonfundament aus Stahl und Zement wird allerdings CO2 freigesetzt. Eine heute neu gebaute Anlage an Land verursacht rund neun Gramm CO2 pro erzeugter Kilowattstunde (kWh) Strom. Bei einer Photovoltaikanlage sind es 33 Gramm CO2 pro kWh. Das schlägt fossile Energieträger, wie Erdgas (442 Gramm), Steinkohle (864 Gramm) und Braunkohle (1034 Gramm) bei weitem. Auch der Atomstrom stößt mit 117 Gramm viel mehr aus.

Das beim Windenergieausbau als Isolator verwendete Treibhausgas Schwefelhexafluorid (SF6) stellt keinen großen Einfluss auf die CO2-Bilanz dar. SF6 kommt auch nin anderen Kraftwerken und generell bei Umspannwerken zum Einsatz. Die Windenergie ist im Vergleich zu anderen Formen der Energiegewinnung kein Ressourcenfresser. Windenergieanlagen können recycelt werden. Beim Rückbau können 80 bis 90 Prozent der Komponenten weiterverarbeitet werden. Allerdings müssen für die Entsorgung der Rotorblätter derzeit noch Recycling-Lösungen gefunden werden.

Infraschall von Windenergieanlagen ist ab 600 m Abstand nicht von dem ohnehin überall natürlich vorliegenden Infraschall zu unterscheiden. Messtechnisch ist eine Zusatzbelastung für den Menschen aber auch bei geringerer Entfernung nicht nachweisbar. Gutachten, wissenschaftlich fundierte Studien und Gerichtsurteile bestätigen: gesundheitliche Auswirkungen sind nicht plausibel. Das Windturbinensyndrom ist auf den Nocebo-Effekt zurückzuführen: Anwohner*innen erkranken durch die Befürchtung gesundheitlicher Auswirkungen. Hier hilft Aufklärung. [BUND/jdm]

Wolfsbeauftragter: Problem betrifft vorwiegend Hobby-Halter

Ergänzend zum gestrigen Bericht über die in Neulehe und Lehe gerissenen Schafe verweisen wir auf einen NDR-Bericht vom 13.03.2024 mit dem Titel „Vermeidbares Tierleid: Prozess gegen Schafhalter nach Wolfsriss“. Der Schafhalter musste eine Strafe von 600 Euro zahlen, weil er seine Schafe nicht hinreichend gegen Angriffe von Wölfen geschützt hatte. Nach Ansicht eines Wolfsbeauftragten könnten viele Wolfsrisse vermieden werden, wenn sich Tierhalter an den gesetzlichen Herdenschutz halten würden.

Wie man Schafe richtig vor Wölfen schützt, kann man beim Nabu erfahren. Und auch Fördermaßnahmen stehen bereit, allerdings ist Hobby-Schafhaltern die Beantragung oftmals zu aufwendig und lästig. Weitere Informationen hierzu und den Förderantrag findet man bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. [HM/Dieser Artikel wurde erstveröffentlicht auf https://gruenealternative.de/forum-d/]

Schafe in Neulehe gerissen – Zaun nicht wolfssicher

„Schafe hinter Kita in Neulehe gerissen – Mutmaßlich von Wolf erlegt / Bürgermeisterin und Anwohner alarmiert“, so titelte die Emszeitung in ihrer Ausgabe vom 25.05.2024 unter „Lokales“ auf der Seite 20. Es wird von einer hoch umzäunten Wiese berichtet. Auf einem Foto vor einem entsprechenden Zaun sieht man den Hegeringsleiter, sowie die Bürgermeisterin und den Schafhalter – im Hintergrund einen Spielplatz. Ein Wolfsberater sei vor Ort gewesen und habe DNA-Proben genommen, ist in der Zeitung weiter zu lesen.

Zaun der Schafsweide in Neulehe 05/2024

Was die Zeitung allerdings nicht schreibt: An der gegenüberliegenden Seite der Wiese befindet sich ein Maschendrahtzaun von geringerer Höhe. Der Zaun weist einige Schadstellen auf, die behelfsmäßig ausgebessert wurden. Zwischen den Zaunpfählen hängt der Zaun deutlich sichtbar durch. Die Aufnahme und Beurteilung von Nutztierrissen obliege den Bezirksförstern der Landwirtschaftskammer Weser-Ems, teilt uns auf Anfrage ein Wolfsberater mit. Ihm sei der Vorfall auch nur aus der Zeitung bekannt. Ob also tatsächlich ein „Wolfsberater“ vor Ort war (wie die Emszeitung schreibt), bleibt für uns fraglich.

Zaun der Schafsweide in Neulehe 05/2024

Eine Anfrage bei der Landwirtschaftkammer ergibt, dass diese am Vormittag des 21.05.2024 über einen (mutmaßlichen) Wolfsübergriff in der Samtgemeinde Dörpen informiert wurde. Am selben Tag sei ein Rissbegutachter vor Ort gewesen. Er habe feststellt, dass auf einer Weide ein Schaf getötet und teilweise aufgefressen worden war, und ein weiteres Schaf mit schweren Verletzungen musste vom Tierarzt erlöst werden. Die Zäunung entsprach nicht den wolfsabweisenden Kriterien der Richtline Wolf, daher lautet die amtliche Feststellung „Wolf, keine Billigkeit“, womit ein Schadenersatz ausgeschlossen ist.

Am Montag wurden mehrere Schafe in Lehe gerissen. Die Spuren vor Ort deuten auf einen Wolfsübergriff hin. Auch hierzu teilt uns die Landwirtschaftskammer mit, dass die Zäunung nicht den wolfsabweisenden Kriterien der Richtline Wolf entsprach. [HM/Dieser Artikel wurde erstveröffentlicht auf https://gruenealternative.de/forum-d/]

Munition im Seitenkanal Gleesen-Papenburg

In der Februarausgabe des Magazins „Fisch & Fang“ (Heft 2/2024) wurde ein Beitrag über Altmunition in Binnengewässern veröffentlicht. Nun ist der Artikel auf der Homepage der Zeitschrift frei zugänglich.
Ausgangspunkt der damaligen bundesweiten Recherche war die mögliche Belastung einiger Abschnitte des Seitenkanals Gleesen-Papenburg in der Gemeinde Dörpen.

Bestimmte Gewässer gelten seit den Munitionsfunden beim Ausbau des Dörpener Hafens in den 1980er Jahren als Gefahrenbereiche. Um Dörpen hatten im April 1945 schwere Kampfhandlungen zwischen deutschen Soldaten und anrückenden alliierten Truppen stattgefunden. Dabei sollen die sich nach und nach zurückziehenden deutschen Einheiten Teile ihrer Munition im Kanal versenkt haben, um sie nicht den Angreifern überlassen zu müssen. [HM//Dieser Artikel wurde erstveröffentlicht auf https://gruenealternative.de/forum-d/]

Bifurkation – seltene geographische Besonderheit am Amazonas und an der Hase

Screenshot Bifurkation.de

Flüsse, haben wir gelernt, streben talwärts und irgendwann erreicht das Wasser das Meer. Darüber, ob das Wasser in Deutschland zum Beispiel Richtung Donau und damit in das Schwarze Meer fließt oder ob das Wasser über den Rhein in die Nordsee fließt, ist die Lage des Flusses im Verhältnis zu der Rhein-Donau-Wasserscheide entscheidend. Und ob das Wasser dann weiter zum Rhein oder in die Ems fließt, entscheidet die Rhein-Ems-Wasserscheide. Klar, denn das Wasser fließt immer bergab und an der Wasserscheide nimmt das Wasser den Weg des geringsten Widerstandes.

Alexander von Humboldt wollte auf seiner Südamerikareise 1801 klären, ob es einen Kanal zwischen den beiden wasserreichsten Flüssen des Kontinents, dem Orinoco und dem Amazonas, gibt. Die Berichte über diesen „Kanal“ waren schon 250 Jahre alt, aber niemand hatte dies zweifelsfrei bestätigen können. Die Wissenschaftler hielten dies auch für ausgeschlossen, weil das Wasser sich für eine Talrichtung entscheidet. Wie sollte es da einen Kanal geben, der nicht in die eine oder andere Richtung ausgelaufen wäre.

Alexander von Humboldt hoffte, dass ein solcher natürlicher Kanal eine große Bedeutung als Schifffahrtskanal entwickeln könnte. Er entdeckte schließlich die Orinoco-Abzweigung des Río Casiquiare. Die Wassermassen des Orinoco teilten sich hier in zwei Flüsse. Bei Hochwasser fließt bis zu einem Drittel des Wasser im Bett des Río Casiquiare weiter, der überwiegende Teil fließt im Orinoco weiter. Die Wasserscheide liegt hier also mitten im Fluss. Die Quelle des Río Casiquiare ist somit der Fluss Orinoco. Der Río Casiquiare ist der linke Quellfluss des Río Negro, der wiederum einer der größten Quellflüsse des Amazonas ist. Somit gab es diese Verbindung zwischen den beiden Flusssystemen. Eine solche seltene Wasserscheide in einem Fluss nennt sich Bifurkation.

Bifurkation Hase-Else bei Melle

Südlich von Osnabrück ist eine solche Bifurkation - wenn auch in kleinerem Maßstab - zu beobachten. Die Else ist ein linker Nebenfluss der Werre im nordöstlichen Nordrhein-Westfalen und im südlichen Niedersachsen. Auch die Else entsteht als hydrologische Besonderheit an einer Bifurkation. Die Bifurkation befindet sich bei Gesmold (Stadt Melle) in Niedersachsen, wo die Else von der Hase abzweigt. Die Else hat somit keine Quelle, sondern ihr Ursprung liegt in der Hase. Die Hase verliert hier rund ein Drittel des ankommenden Wassers, das dann über die Else den östlichen Weg Richtung Weser nimmt. Die Hase fließt im Gegensatz zur Else nordwestlich der Ems zu. Letztendlich landet das ganze Wasser beider Flüsse wieder in der Nordsee.

Der Heimatverein Gesmold e.V. hat eine eigene Internetpräsenz gestaltet, um den Umweltbildungsstandort Bifurkation ausführlich vorzustellen. Vorort sind Führungen möglich. [jdm/Wikipedia-Foto: von Benutzer:Arminia, Ausschnitt erstellt von Benutzer:LeonWeber {{GFDL}]

Fefe: Wie soll Satire mit der Realität konkurrieren?

In seinem heutigen Blog-Beitrag bedauert Fefe die Satiriker:
"Der Überseehafen Rostock hält ein Schiff vom Ablegen ab. Das Schiff fährt unter der Flagge der Marshallinseln und hat Birkenholz aus Russland geladen. Das fällt offenbar unter die Russland-Sanktionen der EU. So und jetzt der Compliance-Bullshit-Teil:

Darüber hinaus befindet sich an Bord eine nicht näher bezifferte Menge angereichertes Uran. Da dieses weder auf der Sanktionsliste der EU noch auf der der USA steht, ist es in diesem Fall weniger relevant.

Kannste dir nicht ausdenken. Die armen Satiriker. ... Ich sage ja schon länger, dass Satire tot ist. Wie soll Satire mit der Realität konkurrieren? Auch der Postillon hat hingeworfen und druckt jetzt einfach Presseerklärungen ab. Was willst du da auch noch satirisch überspitzen!" [jdm]

Land führt erstmalig Wolfsentnahme nach dem neuen Schnellabschussverfahren durch

Niedersachsen setzt das von der Umweltministerkonferenz beschlossene Schnellabschussverfahren für Wölfe als erstes Bundesland jetzt konkret um. „Um die Akzeptanz für den Wolf zu erhalten, müssen wir im Einzelfall, wo Wölfe wiederholt Probleme machen, zum Schutz der Weidetiere handeln und zwar schnell. Daher wenden wir jetzt erstmals das neue Schnellabschussverfahren an“, so Umweltminister Christian Meyer in einer Pressemitteilung.

Am vergangenen Wochenende ist es in der Region Hannover zu einem Nutztierriss gekommen, bei dem ein Rind getötet wurde. Dabei handelt es sich mit hinreichender Sicherheit um einen Wolf als Verursacher. Aufgrund wiederholter Nutztierrisse in dem betreffenden Gebiet ist erstmalig in Niedersachsen geplant, eine Ausnahmegenehmigung für die Wolfsentnahme nach dem sogenannten Schnellabschussverfahren zu erlassen. Die Ausnahmegenehmigung soll ab Dienstagabend gelten. Für eine Dauer von 21 Tagen und im Abstand von 1000 Metern um das aktuelle Rissgeschehen herum kann somit ein Wolf, der zum Rissort zurückkehrt, rechtsicher entnommen werden.

Das getötete Rind war Teil einer Herde mit rund 30 erwachsenen Heckrindern und einem Jungbullen. Damit war ein ausreichender Schutz durch die Herde nach der Richtlinie Wolf gegeben. Seit September 2023 kam es in dem betreffenden Gebiet mehrfach zu Rissen an Rindern, welche einem Wolfsterritorium zugeordnet werden können. Der aktuelle Riss wäre somit der fünfte Riss innerhalb von neun Monaten, womit aus Sicht des Landes die Kriterien für einen Schnellabschuss erfüllt sind.

Die Umweltministerkonferenz hatte Anfang Dezember einstimmig ein Schnellabschussverfahren auf den Weg gebracht. Danach wird in Gebieten mit überdurchschnittlich häufigen Wolfangriffen auf gut geschützte Nutztiere ein Abschuss für 21 Tage im Abstand von 1000 Metern um die konkrete Weide ohne Abwarten einer DNA-Probe erlaubt. Sowohl die EU-Kommission als auch der Bund hatten die Rechtmäßigkeit des neuen Verfahrens bestätigt, da laut Studien eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, an der betroffenen Weide die den Schaden verursachenden konkreten Wölfe zu entnehmen. [PM/jdm]

„NABU-Füchse“ des NABU Werlte/Sögel installieren Brutkästen für Steinkäuze

Die Nabu-Füchse der Werlter Nabu-Ortsgruppe mit Dr. Andreas Schüring und Jugendwartin Irmgard Neubert
Steinkauz

Wir berichteten kürzlich über die Neuanpflanzung einer Streuobstwiese hinter dem Anwesen von Hermann Grote. Neben der Neuanpflanzung befindet sich eine ältere Streuobstwiese mit hochstämmigen Bäumen. Hinter der Wiese halten Ponys in ihrer Weide das Gras kurz und auch die Naturblumenwiese nebenan stellt eine kurze Vegation dar.

Laut Dr. Andreas Schüring von der Nabu-Ortsgruppe Werlte/Sögel ist dies eine geradezu ideale Umgebung für den Steinkauz. Denn hier kann der Steinkauz seine Hauptnahrung, die aus Regenwürmern, Insekten und vor allem im Winter aus Mäusen besteht, auch finden. Was fehlt sind alte hohle Apfelbäume, die ihm als Nistplatz dienen könnten.

Dafür schufen heute 6 Mitglieder der Nabu-Füchse, einer Nabu-Jugendgruppe aus Werlte, zusammen mit der Nabu-Jugendwartin Irmgard Neubert einen Ersatz. Sie befestigten eine Brutröhre und eine weitere Röhre, die dem Steinkauz als Nahrungsdepot und Schlafplatz dient, in zwei Obstbäumen.

Die Röhren bestehen aus Latten aus einheimischem Lärchenholz, die um zwei Holzscheiben angeordnet sind, wie bei einem Fass. Außen ist die Röhre mit Teerpappe verkleidet. Beide Röhren haben in einer Holzscheibe den Eingang, ein Loch von 6,5 cm. Das reicht dem etwa 25 cm großen Tier, das nur 200 g wiegt. Die Röhren, die ungefähr eine Lebensdauer von 20 Jahren haben, wurden mit einem Draht im Baum befestigt, wobei Gummschläuche um den Draht ein Einschneiden in die Rinde verhindern. Die Röhren sind das Ergebnis eines Projektes der Nabu-Gruppe Werlte mit dem Marianum in Meppen.

Für Andreas Schüring sollen solche Projekte die Kinder und Jugendlichen für die Natur faszinieren. Ziel ist es, dass sich die Menschen aus Freude an der Natur für die Natur einsetzen. Und Freude hat dieser Einsatz den Nachwuchsnaturschützern sichtlich gemacht, wozu nicht zuletzt auch der von Christa Grote angebotene Tee mit Kuchen gesorgt hat. [jdm/Fotos Dr. Andreas Schüring]

Problem Versiegelung: Städtebebauung neu denken

Die zunehmend dichtere Bebauung in Städten ist angesichts der wachsenden Gefahr von Extremwetterereignissen wie Starkregen ein Problem. „Versiegelte Flächen verhindern das Versickern des Regenwassers. Dies kann bei extremen Regenfällen zu Überschwemmungen mit erheblichen Schäden führen“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Jörg Asmussen. „Kommunen sollten deshalb die Starkregengefahr in ihrer Stadt- und Landschaftsplanung stärker berücksichtigen. Auch die Entsiegelung von Flächen muss auf die Tagesordnung.“

Für eine Studie im Auftrag des GDV wertete der VdS Schadenverhütung den mittleren Versiegelungsgrad in den Siedlungsgebieten von 134 Städten aus. Darunter sind die drei Stadtstaaten sowie die zehn einwohnerstärksten Kommunen jedes Bundeslandes.

Ludwigshafen am Rhein ist die am stärksten versiegelte Stadt Deutschlands. Rund 67 Prozent des Siedlungsgebiets sind bebaut, betoniert oder asphaltiert. Den niedrigsten Versiegelungsgrad weist das thüringische Suhl mit rund 30 Prozent auf. Im Vergleich der Bundesländer hat Baden-Württemberg mit 50 Prozent den höchsten Versiegelungsgrad, Brandenburg mit 36 Prozent den niedrigsten. Bundesweit liegt der Durchschnitt bei rund 44 Prozent. Niedersachsen liegt mit einer durchschnittlichen Versiegelung von 42 Prozent auf Platz zehn.

Hinter Wolfsburg mit 56,41 Prozent folgen Hannover und Hildesheim mit einem Versiegelungsgrad von rund 56 bzw. 55 Prozent, sowie Osnabrück mit 52,26%. Oldenburg (Oldb) liegt mit 46,22% auf dem 106. Platz der untersuchten Städte.

Die GVO hält die zunehmend dichtere Bebauung in Städten angesichts der wachsenden Gefahr von Extremwetterereignissen wie Starkregen für ein Problem. Versiegelte Flächen verhindern das Versickern des Regenwassers. Dies könne bei extremen Regenfällen zu Überschwemmungen mit erheblichen Schäden führen.

Um diese Entwicklung zu stoppen, sollte bei Baugenehmigungen eine verpflichtende Klima-Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Es gebe bereits Konzepte wie das der Schwammstadt, die Städtebau und Starkregenschutz miteinander in Einklang brächten. Begrünte Dächer oder zusätzliche Rückhaltebecken könnten Wasser zwischenspeichern. Um dem Wasser bei Starkregen mehr Raum zum Versickern zu geben, könnten Spiel- oder Fußballplätze temporär als Überflutungsflächen dienen. Wer baue, sollte Schutzmaßnahmen gegen mögliche Überschwemmungen mit einplanen und zugleich möglichst viele Flächen erhalten, auf denen Wasser versickern könne.

Eine weitere Gefahr des Flächenfraß sei die zunehmende Hitze in den Städten. Asphalt und Beton absorbieren das Sonnenlicht und wandeln es in Wärme um. „Weniger stark versiegelte Flächen führen dank der Verdunstung zu einer Abkühlung und einer spürbaren thermischen Entlastung“, betont Asmussen.

Auf der Homepage des GVO finden Sie zu allen untersuchten Städten Karten, die den Grad der Versiegelung veranschaulichen. [jdm]

Jahresprogramm des NABU für 2024

Die NABU Regionalgeschäftsstelle Emsland/ Grafschaft Bentheim hat das gemeinsame Jahresprogramm der fünf NABU-Gruppen im Emsland für 2024 veröffentlicht.

Dass der NABU früher einmal „Bund für Vogelschutz“ hieß, spiegelt sich im Programm mit mehreren Terminen wieder, die sich der Vogelwelt widmen. Aber auch das Moor, die Landschaft, die Landwirtschaft und Kräuter und Pflanzen sind Themen der verschiedenen Exkursionen. Hier eine kleine Auswahl der Termine:

09.03.2024, Obstbaumschnitt – Der Winterschnitt
16.03.2024, Moorfrosch und Kreuzotter im Wesuweer Moor
17.03.2024, Wenn der Kranich ruft – Frühlingswanderung auf dem Kranich-Pfad
06.04.2024, Jedem Vogel wohnt ein Zauber inne – Vogelstimmen und Naturwanderung in Salzbergen
07.04.2024, Vom Moor zum Meer – Naturerlebnis auf der Theikenmeer-Runde
13.04.2024, Frühling im NABU-Naturgarten Meppen
13.04.2024, Blaukehlchen ohne Grenzen – Exkursion ins niederländische Hochmoorreservat Bargerveen
20.04.2024, Kurfürsten-Runde – Naturerlebnis auf den Spuren von Clemens August
und so weiter ... durch das ganze Jahr. [jdm]

Streuobstwiese angelegt

Anpflanzen der Streuobstwiese von Hermann Grote.

Gestern begannen auf einem 6000 qm-Grundstück von Hermann Grote auf dem Harpel die Arbeiten zum Anpflanzen einer Streuobstwiese.

Anlegen der Streuobstwiese bei grote
Wegrand, an dem die Feldhecke entstehen soll

Außerdem wird an einem Wegesrand dieser Fläche eine Feldhecke aus Weißdorn und Haselnuss angelegt. Auf der Streuobstfläche werden etwa 60 hochstämmige Obstbäume aus alten Sorten angepflanzt. Direkt neben dieser Fläche befindet sich bereits ein Streifen, den Grote als Blühstreifen eingerichtet hat.

Anpflanzen der Streuobstwiese von Hermann Grote.. Plan der Fläche
Plan der Fläche hinter Grotes Gehöft

Dadurch soll ein Lebens- und Nahrungsraum für wild lebende Arten geschaffen werden. Alte Streuobstwiesen zählen mit über 5.000 Tier- und Pflanzenarten zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas und können zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität beitragen. Ein bekannter Bewohner von Streuobstwiesen ist der Steinkauz.

Anpflanzen der Streuobstwiese von Hermann Grote.

Grote hat mit dem Landkreis Emsland einen Vertrag geschlossen, der ihn verpflichtet, die Fläche für mindestens die nächsten 15 Jahre zu pflegen und Pflanzausfälle zu ersetzen. Der Landkreis übernimmt dafür die Kosten für die Beschaffung der Pflanzen und der Arbeitskosten für das Anpflanzen. Grote durfte dabei aus einer Liste von Obstsorten eine Auswahl treffen. Außerdem wird ein Wildschutzzaun zum Schutz gegen Verbiss und Fegeschäden (Fegeschäden entstehen, wenn Rehböcke den sogenannten Bast von ihrem Geweih abreiben) ausgeführt.

Der Landkreis hat eigens "Ermessensleitlinien für die Bezuschussung zur Anlage von Feldgehölzen, Hecken, Windschutzstreifen, Obstwiesen und Alleen" verabschiedet. Nach Angaben des Landkreises stammen die für die Maßnahmen verwendeten Mittel ausschließlich aus dem Haushalt des Landkreises Emsland. Förderungen des Bundes oder des Landes werden hierfür nicht in Anspruch genommen. [jdm]

Demonstration gegen Jagd und Messe „Jagd und Hund“ in Dortmund

Demo gegen Jagd in Dortmund
Foto Marco Molitor

Am Samstag, den 3.2.24, fand in Dortmund eine Demonstration mit 145 Teilnehmenden gegen die Jagd und die Messe Jagd und Hund statt. Auch Teilnehmer aus Niedersachsen waren dabei. Mitorganisator Helmut Pruß sagte in seiner Eröffnungsrede: "Die Jagd verursacht Leiden und den Tod von Tieren für reines Vergnügen. Dabei reguliert sich die Natur auf ihre eigene Art und Weise selber und benötigt keine Hilfe und Bestandsregelung. Wir stören eher das natürliche Gleichgewicht, wenn wir uns einmischen. Die Jagd stört das Ökosystem und gefährdet das Überleben bestimmter Arten."

Besondere Kritik wurde an der „1. Kidz Fiep Weltmeisterschaft” geübt, die auf der Messe Jagd und Hund stattfand. Diese Veranstaltung, die als spielerische und lehrreiche Aktivität angepriesen wird, soll Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren für die Jagd begeistern. Die Organisatoren der Demonstration sehen darin eine Verharmlosung von Gewalt und eine Verrohung der Kinder.

Demo gegen Jagd in Dortmund
Foto Marco Molitor

Ein weiterer Kritikpunkt war die Tatsache, dass die rechtsextreme Deutsche Burschenschaft einen Werbestand auf der Messe hatte. “Dass eine Tochtergesellschaft der Stadt Dortmund Organisationen eine Bühne bietet, die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft werden, ist einfach unerträglich. ... Rechtsextreme wollen sich über Jagdscheine Waffen besorgen. Lasst uns dem entgegenstellen. Lasst uns laut für die Freiheit von Mensch und Tier demonstrieren. Wenn wir zusammenstehen, schaffen wir das. Wir werden nicht schweigen, wir werden nicht wegsehen”, so ein Redner.

Es war die bisher größte Demonstration gegen die Jagd und die Messe Jagd und Hund in Dortmund. Die Organisatoren hoffen, dass es in 2025 keine Messe Jagd und Hund mehr geben wird und die Stadt Dortmund sich ein Beispiel an der italienischen Stadt Vincenza nehme, die aufgrund von Bedenken hinsichtlich der bedrohten Artenvielfalt ihre Jagdmesse abgesagt habe. [HM/PM/Fotos: Marco Molitor]

Öffentliche Sitzung des Planungsteams Forum Endlagersuche

Am 21. Februar 2024 findet in der Zeit von 18:30 Uhr bis 21:00 Uhr die nächste öffentliche Sitzung des Planungsteams Forum Endlagersuche (PFE) statt. Weitere Informationen, das vorläufige Programm sowie die Anmeldemodalitäten (Zoom-Einwahldaten) werden im Vorfeld der Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegegen.

Weitere Online-Veranstaltungen zu Thema Atommüllendlagerung sind:
BASE: Digitale Infoveranstaltung: Mitgestalter:innen gesucht – Basics zur Endlagersuche, 07.02.2024, 17:00 bis 18:30 Uhr, online
BGE: „Betrifft: Morsleben“ – Rückblick auf 2023 und Aufgaben in 2024, 08.02.2024, 18:00 bis ca. 19:30 Uhr, online
BGE: „Betrifft: Konrad“ mit einem Jahresrückblick 2023 und Ausblick auf das Jahr 2024, 13.02.2024,18:00 bis 19:30 Uhr, Salzgitter und online.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) verantwortet operativ die Suche nach dem Endlagerstandort und baut das Endlager. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) beaufsichtigt das Verfahren und organisiert die Öffentlichkeitsbeteiligung. Das Nationale Begleitgremium (NBG) vermittelt zwischen Öffentlichkeit und den Akteuren im Verfahren.

Im Jahr 2020 hat die BGE einen ersten Zwischenstand ihrer Arbeit veröffentlicht. Das Zwischenergebnis hat die Öffentlichkeit im Rahmen der Fachkonferenz Teilgebiete diskutiert und viele fachliche Hinweise und Empfehlungen erarbeitet. Neben Hinweisen zur Arbeit der BGE hat die Fachkonferenz Teilgebiete auch Vorschläge zur weiteren Beteiligung entwickelt. In einem gemeinsamen Gestaltungsprozess haben ehemalige Teilnehmer:innen der Fachkonferenz Teilgebiete mit dem BASE und der BGE Prototypen neuer Formate (Forum Endlagersuche und das Planungsteam) auf den Weg gebracht. [jdm]

Digitale Infoveranstaltung zur Endlagersuche

Am Mittwoch, den 7.Februar, findet von 17:00 Uhr - 18:30 Uhr die digitale Infoveranstaltung „Mitgestalter:innen gesucht: Basics zur Endlagersuche“ des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) statt. In der eineinhalbstündigen Veranstaltung erhalten Sie grundlegende Informationen zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle, lernen die verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten kennen und haben die Möglichkeit, mit den Vertreter:innen des BASE ins Gespräch zu kommen.

Den Zugangslink zur Veranstaltung finden Sie ab eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn hier. Für die Veranstaltung ist keine vorherige Anmeldung notwendig. Hinweis: Die Veranstaltung findet über die Plattform Zoom statt. Teilnehmende müssen die App auf ihrem Endgerät installieren; den Download-Link finden Sie hier.

Diese Infoveranstaltung ist Teil einer Veranstaltungsreihe und findet jeweils am ersten Mittwoch im Monat statt. [PM BASE]

Kahlschläge im Schießgebiet können immer wieder vorkommen

Vor einem Jahr hatten wir darüber berichtet, dass zwei Flächen im Schießgebiet während der Brut- und Setzzeit kahlgeschlagen wurden, um Sichtachsen für die WTD 91 freizuschneiden. Für die Frage, ob das erlaubt war, ist das Kriterium entscheidend, ob es sich bei den Flächen um Wald handelt oder nicht. Wenn es kein Wald war, war der Kahlschlag nicht erlaubt. Wenn es doch Wald war, war der Kahlschlag bei Flächen unter 1 ha erlaubt, bei Flächen größer als 1 ha nur, wenn er zuvor beim Landkreis angemeldet wurde und dieser kein Verbot erteilt hat.

Der Landkreis hat Hallo-Wippingen seinerzeit mitgeteilt, dass es davon ausgeht, dass der Gehölzstreifen am Fleiereigraben II kein Wald war, weil die Niedersächsischen Landesforsten als Beratungsforstamt diese Ansicht vertraten. Trotzdem wurde das Ordnungswidrigkeitsverfahren eingestellt.

Wir fragten jetzt noch einmal bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nach, weil die Frage interessant ist, ob solche Kahlschläge weiterhin zu erwarten sind.

Beim Gehölzstreifen am Fleiereigraben II hatte der Bundesforstbetrieb als Unterabteilung der Bundesimmobilienanstalt den Auftrag für den Rückschnitt vom Bundeswehrdienstleistungszentrum (BwDLZ) übernommen. In der Antwort heißt es, dass der Gehölzstreifen sich im Eigentum der Gemeinde Werpeloh befindet und dem Bundesforstbetrieb keine Forsteinrichtungsunterlagen dafür vorliegen. Der zuständige Revierleiter des BFB Niedersachsen habe vor Durchführung der Maßnahme die „Waldeigenschaft“ geprüft und diese Fläche als Wald im Sinne des Gesetzes eingestuft. 

Dass sich in einem 3500 m² großen schmalen Gehölzstreifen ein Waldinnenklima bilden kann (Voraussetzung für Definition als Wald) erscheint kaum möglich. Aber praktischerweise war dieser "Wald" kleiner als ein Hektar und durfte somit kahlgeschlagen werden. Privatleute, die ihre Hecke im März/April noch legal schneiden wollen, sollten vielleicht auch die "Waldeigenschaft" ihrer Hecke feststellen. Denn dann dürfen sie dem Vorbild des Bundesforstbetriebs folgen.

Dass das Beratungsforstamt der Niedersächsischen Landesforsten zu einer anderen Auffassung kam und den Gehölzstreifen nicht als Wald im Sinne des Niedersächsischen Waldgesetzes einstufte wird vom Bundesforstbetrieb damit begründet, es gebe bei Grenzfällen halt unterschiedliche Ansichten.

Die Fläche am Fleiereigraben IV wurde nach Angaben des Bundesforstbetriebs nach einer Flächenbegehung mit Besitzer und Vorhabensträger "forstfachlich als Wald angesprochen". Die kahlgeschlagene Fläche hier ist größer als ein Hektar. Folglich hätte der Kahlschlag der Unteren Waldbehörde (Landkreis Emsland) angezeigt werden müssen (§ 12 NWaldLG) und nur nach Zustimmung der Waldbehörde durchgeführt werden dürfen. Hieß es anfangs, man habe mit dem Landkreis telefoniert, heißt es jetzt, der Revierleiter des Forstreviers Hümmling habe sich vor der Durchführung der Maßnahme telefonisch an den Landkreis Emsland, Fachbereich Umwelt, Abt. Naturschutz und Forsten gewendet und diese über das Vorhaben informiert und diese Maßnahme nochmals schriftlich als Anzeige an die Untere Naturschutzbehörde verschickt. Außerdem habe die fragliche Fläche aus der Historie heraus eher den Charakter eines Niederwaldes gehabt. Bei dieser kulturhistorisch und naturschutzfachlich wertvollen und daher wünschenswerten Form der Waldbewirtschaftung sei es geradezu erforderlich, größere zusammenhängende Flächen „auf den Stock“ zu setzen.

Es zeigt sich, dass es angesichts dieser Vielzahl von Akteuren sehr leicht ist, jede Verantwortung für naturschutzwidrige Eingriffe abzuschieben und im Kreis herum weiterzugeben.

Solche Kahlschläge während der Brut- und Setzzeit kann somit am ehesten der Besitzer dieser Flächen, die Gemeinde Werpeloh, verhindern. Der Bundesforstbetrieb schrieb ja, die Gehölzstreifen befänden sich im Eigentum der Gemeinde Werpeloh und es lägen keine Forsteinrichtungsunterlagen dafür vor. Würde die Gemeinde Werpeloh diese Waldinventur durchführen und einmal festhalten, wo es sich im Schießgebiet um Wald oder nicht Wald handelt, wäre die WTD 91 gezwungen, sich an das Naturschutzrecht zu halten und könnte keine Sonderrechte durch ein Kompetenzwirrwarr erlangen. [jdm/HM]

Neuer Bodenatlas erschienen

Titelblatt des Bodenatlas 2024

Mit dem Boden-Atlas will der BUND in Zusammenarbeit mit der Heinrich-Böll-Stiftung auf eine Ressource aufmerksam machen, die bei der Bewältigung vieler globaler Krisen eine Schlüsselfunktion inne hat: unsere Böden. Böden sind unsere Lebensgrundlage. Und doch stehen sie selten im Rampenlicht der gesellschaftlichen und politischen Debatte.

Böden sind nicht nur lebenswichtig, sondern auch eine begrenzte Ressource: Durch das Bevölkerungswachstum steht jedem Menschen immer weniger Land zur Verfügung. Böden sind daher vielfach auch umkämpft. Das weltweite Wachstum der Städte führt zu immer mehr Bodenversiegelung. Häufig sind besonders fruchtbare Böden betroffen, da sie der Grund für die ersten menschlichen Ansiedelungen waren.

Investitionen in landwirtschaftliche Böden durch Kapitalgesellschaften erschweren es neuen und kleineren landwirtschaftlichen Betrieben, Land zu erwerben oder zu pachten. In Afrika, Asien und Lateinamerika entwurzelt „Landgrabbing“ lokale Gemeinschaften.

Den Bodenatlas können Sie gedruckt kostenlos beim BUND bestellen oder direkt downloaden. [PM BUND]

Hochwasserschutz ist Privatsache?

DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt hat beklagt, dass nach der Hochwasser-Katastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 das Bewusstsein der politisch Verantwortlichen für den Bevölkerungsschutz gestiegen sei, aber: „Davon ist jetzt nicht mehr viel übrig." Politischer Konsens sei es gewesen, "zehn mobile Betreuungsmodule für den Einsatz bei zerstörter Infrastruktur zu beschaffen. Bisher gibt es nur eins", beklagte Hasselfeldt.

Mit anderen Worten, Hasselfeldt fordert den Staat auf, seiner Daseinsvorsorgepflicht für die Bürger nachzukommen.

Das passt aber nicht zu der neoliberalen Vorstellung vom Staat, den die derzeitig Regierenden vom Staat und ihren Aufgaben als Politiker haben. Für Scholz, Weil und Co. hat der Staat außer Kriegführen vor allem die Aufgabe, den Konzernen ein sicheres Umfeld zum Verdienen zu schaffen.

Ministerpräsident Stephan Weils (SPD) Katastrophenvorsorgevorschlag ist deshalb folgerichtig: Er fordert eine Pflicht für eine Elementarschadensversicherung. "Die private Vorsorge muss noch mal deutlich verstärkt werden."

Für Weil steht offensichtlich fest, dass sich die Bürger halt selbst ihre Deiche bauen und den Versicherungskonzernen zu einem neuen Geschäftsfeld verhelfen sollen. Wenn die Deiche nicht hoch genug sind, die falschen Baugebiete ausgewiesen wurden und die Bürger absaufen, können sie sich ja mit einer Versicherungssumme über ihr zerstörtes Zuhause trösten. Passend dazu gibt es einen Artikel in der NOZ aus 2021, in der vor Fallen bei der Elementarversicherung gewarnt wird, auf die Verbraucher aufpassen müssen. [jdm]

Hochwasser-Lage

Die Samtgemeinde Dörpen meldet in ihrem heutigen Update zur Hochwasser-Lage in der Samtgemeinde Dörpen verschiedene Überschwemmungen, die aber durch den Einsatz der verschiedenen Behörden und Einrichtungen unter Einsatz von Pumpen beherrscht werden konnten. Insgesamt wird weiter von einer stabilen Lage ausgegangen.

In der Samtgemeinde Lathen hat sich durch sinkende Pegelstände die Lage entspannt, allerdings wird unter Verweis auf Meldungen des NLWKN über höhere Pegelstände am Oberlauf der Hase vor wieder steigenden Pegelständen gewarnt. [jdm]

Reisanbau als Perspektive?

RBB-Bericht über Reisanbau in Linum

Vor den Toren Berlins in Linum bauen zwei Landwirte den vielleicht nördlichsten Reis der Welt an. In ehemaligen Fischteichen haben sie in diesem Jahr Reis sowohl als Trocken- als auch Nassreis gepflanzt. Ein Versuch 2020 ging daneben, weil es zu wenig Mitarbeiter gab, die die konkurrierenden Schilfpflanzen entfernen konnten, wie Agrarheute berichtete. Außerdem sind auch die Vögel, die die jungen Pflanzen anknabbern, ein Problem.

Nasser Acker auf dem Höpen: Reisanbau? Warum nicht.

Im Oktober 2023 fand die erste Ernte von 5- 6 Tonnen je Hektar statt. Üblicherweise ist die Ernte in traditionellen Reisanbaugebieten doppelt so groß.

Angesichts von Klimawandel und ausreichend Wasser ist der Reisanbau jetzt auch hier eine Perspektive? Jetzt darf das Wasser nur nicht ablaufen. Der traditionelle Satz, um sich nicht eindeutig zu neuen Entwicklungen zu positionieren, lautet: "Kummt masse Neiet up!". [jdm]

Wie das Emsland wieder Wälder bekam

Im Mittelalter nutzten die Bauern im Emsland die Markengebiete, also das Gemeinschaftsland der Bauern außerhalb der Dörfer, um ihre Tiere zu weiden und es wurde dort die Humusschicht abgegraben, um damit ihre Eschböden zu düngen. Eichen- und Buchenwälder wurden als Hudewälder genutzt, z. B. im Tinner Loh noch erkennbar, um dort das Vieh, speziell auch die Schweine zur Mast weiden zu lassen.

Durch diese extensive Landnutzung wurde die Fläche des Waldes zunehmend verkleinert und sie führte zu einer regelrechten Waldverwüstung. In Beschreibungen des 17. und 18. Jahrhunderts wird erwähnt, dass man oft meilenweit durch Markengebiete gehen konnte, ohne einen Baum anzutreffen, aus dem man hätte einen Hauspfosten anfertigen können. Es gab in den Markengebieten in der Regel nur noch verlichtete Busch- und Niederungswälder. Dazwischen lagen große baum- und strauchfreie Flächen. (Die Hudelandschaften Nordwestdeutschlands, Richard Pott & Joachim Hüppe, Hannover, 1991, Seite 55)

Die Hudemast war damit nicht mehr möglich. Stattdessen verlegte man sich auf die Schafzucht, um das Heidekraut, das sich auf den Plaggenstichflächen ausgebreitet hatte, nutzen zu können. Das verstärkte noch einmal die Ausmergelung des Bodens, so dass sich umfangreichste Flugsandflächen und Wanderdünen ausbildeten. An der Ems war wegen des Versandens des Fahrwassers teilweise keine Schifffahrt mehr möglich.

Von 2200 km²  Fläche des ehemaligen Münsterschen Amtes Meppen waren nur 30 km² (= 3000 Hektar) mit Wald bedeckt, wovon aber nur auf rund 70 Hektar wirklicher Wald mit hochstämmigen Bäumen wuchs. Den Rest bildeten verstreut in der Heide liegende Eichenbüsche, wo abgeholzte Eichen wieder ausgeschlagen hatten. Die offenen Sandwehen machten mit 165 km² ca. 7,5 Prozent der Landesfläche aus; alles andere war entweder mit Heide, Moor oder - abgesehen von den Siedlungen -mit Eschböden bedeckt (Die Hudelandschaften Nordwestdeutschlands).

Die wandernden Sanddünen schütteten an den Ortsrändern auch das Ackerland zu. Die Regierungsanordnung, die Sandwehen zu dämmen und ,,Tannenkämpe" anzupflanzen, versuchten die Bauern zu boykottieren, weil sie um ihren Schafbestand fürchteten. Bevor sie Kiefernsamen säten, machten sie ihn durch Kochen keimungsunfähig. Bereits wachsende Schonungen ließen sie heimlich von Schafen abfressen.

Im Emsland änderte sich dies erst durch den Beginn der Herrschaft des Herzogs von Arenberg, der zunächst eigene Ländereien und zugekaufte Markenländereien verstärkt aufforsten ließ. Der Wald zwischen Börger und Spahnharrenstätte war 1805 das erste große Aufforstungsprojekt.

Das Hauptanliegen des Nadelholzanbaus war, die ausgedehnten Heiden und Wanderdünen aufzuforsten und festzulegen. Dafür hatte sich die Kiefer als besonders zweckmäßig erwiesen. So entstanden dort, wo vor dem Raubbau Eichen- und Birkenwälder waren, umfangreiche Kiefern-Monokulturen.

Es wurden keine Pflanzlinge gesetzt, sondern der Kiefernsamen wurde in grabenartige Vertiefungen gelegt und dann mit Zweigen bedeckt (gedämmt). Der Samen wurde zumeist aus den wenigen natürlichen Kiefernvorkommen Brandenburgs, Südwestdeutschlands oder Thüringens bezogen. Neben der Kiefer wurde zu Beginn auch die Fichte gepflanzt, aber es stellte sich heraus, dass sie zur Aufforstung der Dünensande und der ausgelaugten Heidesandböden weniger geeignet war. Zur Gewinnung der Samen wurden die geschlossenen Kiefernzapfen geerntet. Unter Wärmeeinwirkung wurden in der Forstsamendarre die Zapfen dazu gebracht, sich zu öffnen und die Samen freizugeben, die dann noch kontrolliert getrocknet wurden.

Die Samen bekamen in den Gräben genug Regenwasser, das sich in der Rinne sammelte und die Dämmung sorgte dafür, dass sich die Feuchtigkeit auch halten konnte.

Diese Struktur des Bodens mit Wällen und Tiefen ist heute noch in den emsländischen Wäldern zu beobachten, auch wenn heute nicht mehr die ursprünglich gepflanzten Bäume zu sehen sind. Ab 1870 wurden für die Erstellung der Gräben von der Arenbergschen Forstverwaltung Dampfpflüge eingesetzt, die viele nur mit der Urbarmachung der Moore in Verbindung bringen. Das lohnte sich wohl, weil man gezielt Grubenholz erzeugen wollte.

Aufforstungen durch die Bauern selbst erfolgten erst nach der Markenteilung, die in Wippingen in den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts stattfand. Das Gemeinschaftsland wurde dabei auf die der Markengemeinde angehörigen Bauern als deren Eigentum aufgeteilt. [jdm]

Einladung zur Digitalen Infoveranstaltung zur Endlagersuche am 6. Dezember

Wo steht das Standortauswahlverfahren gerade? Wofür brauchen wir überhaupt ein Endlager? Und wie kann ich mich beteiligen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) bei der digitalen Veranstaltungsreihe „Mitgestalter:innen gesucht: Basics zur Endlagersuche“.

Der nächste Termin ist am Mittwoch, den 6. Dezember. In der eineinhalbstündigen Veranstaltung erhalten Sie grundlegende Informationen zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle, lernen die verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten kennen und haben die Möglichkeit, mit den Vertreter:innen des BASE ins Gespräch zu kommen.

Die Veranstaltung findet von 17:00 Uhr - 18:30 Uhr statt. Den Zugangslink zur Veranstaltung finden Sie ab eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn hier. Für die Veranstaltung ist keine vorherige Anmeldung notwendig.

Die Veranstaltung findet über die Plattform Zoom statt. Teilnehmende müssen die App auf ihrem Endgerät installieren; den Download-Link finden Sie hier. Diese Infoveranstaltung ist Teil einer Veranstaltungsreihe und findet jeweils am ersten Mittwoch im Monat statt. [jdm]

Oberverwaltungsgericht: Bundesregierung muss Sofortmaßnahmen für Klimaschutz im Verkehr und bei Gebäuden ergreifen

Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg hat Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des BUND stattgegeben und die Bundesregierung verurteilt, ein Sofortprogramm nach § 8 Klimaschutzgesetz zu beschließen, das die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz genannten Jahresemissionsmengen der Sektoren Gebäude und Verkehr für die Jahre 2024 bis 2030 sicherstellt.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – BUND e.V. war der Auffassung, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, die Klimaziele bis 2030 einzuhalten. Trotz der Pflicht legte die Bundesregierung keine wirksamen Programme vor, um die Klimaschutzlücke zu schließen. Der BUND hatte daher mit der beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Anfang 2023 eingereichten Klage den Beschluss von Sofortprogrammen verlangt, wie sie das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) vorsieht (Paragraf 8). Diese Sofortprogramme müssten Maßnahmen zur Einhaltung der jährlichen Sektorziele beinhalten. Eine vorherige Aufforderung des BUND, ein wirksames Sofortprogramm vorzulegen, ließ die Bundesregierung ungenutzt verstreichen.

Das Gericht stellte fest, dass das Umweltbundesamt für die Sektoren Verkehr und Gebäude für die Jahre 2021 und 2022 Überschreitungen der zulässigen Jahresemissionsmengen festgestellt habe. Die Bundesregierung habe dann über die zu ergreifenden Maßnahmen im betroffenen Sektor oder in anderen Sektoren oder über sektorübergreifende Maßnahmen zu beraten und diese „schnellstmöglich“ zu beschließen. Die für die Sektoren zuständigen Bundesministerien hätten im Juli 2022 solche Sofortprogramme vorgelegt, aber ein Beschluss der Bundesregierung über diese Programme blieb aus.

Stattdessen beschloss die Bundesregierung am 4. Oktober 2023 das Klimaschutzprogramm 2023. Der 11. Senat hat festgestellt, dass das beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 nicht die Anforderungen an ein Sofortprogramm erfüllt. Es überprüft anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtberechnung, ob die Klimaschutzziele bis 2030 erreicht werden. Ein Sofortprogramm muss dem gegenüber kurzfristig wirksame Maßnahmen enthalten, die die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz ausgewiesenen Jahresemissionsmengen für die folgenden Jahre im jeweiligen Sektor sicherstellen.

Antje von Broock, BUND-Geschäftsführerin, freute sich: „Das Gericht hat dem Klimaschutz den Rücken gestärkt. Das klimapolitische Versagen der Bundesregierung ist gesetzeswidrig." Die Deutsche Umwelthilfe erklärte auf ihrer Homepage: "Dieses Urteil ist der richterliche Doppel-Wumms für den Klimaschutz und eine Ohrfeige für die Bundesregierung und ihre katastrophale Klimapolitik. Sie muss jetzt wirksame Sofortmaßnahmen ergreifen."

Das Gericht hat die Revision zugelassen. Nach einem Bericht des RBB will die Bundesregierung juristisch gegen das Klimaschutz-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vorgehen. Bundesverkehrsminister Volker Wissing habe das dem ARD-Hauptstadtstudio bestätigt. Die Revision hat aufschiebende Wirkung. Der Klägeranwalt Remo Klinger erwarte aber bei einer Revision auch vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Erfolg. [jdm]

Studie zu Auswirkungen von Eiszeiten: Emsländische Salzstöcke bleiben im Rennen für das Atommüllendlager

Zur Studie über Tunneltäler

Eine Studie der Bundesgesellschaft für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) lässt vermuten, dass viele für eine Atommüll-Endlagerung als möglich betrachtete Standorte nicht in Frage kommen. Für die Salzstöcke im nördlichen Emsland trifft das nicht zu; hier wird die Wahrscheinlichkeit, ausgewählt zu werden, dadurch höher.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), die die Suche nach einem Atommüllendlager technisch durchführt, hat als eine Voraussetzung für ein Atommülllager festgelegt, dass oberhalb des Lagergesteins ein Deckgebirge von 300 Metern sein muss. Damit soll eine sichere Barriere zwischen Lagerplatz und der oberirdischen Atmosphäre geschaffen werden. Denn immerhin soll der Müll eine Million Jahre sicher lagern können. In einer Million Jahren wird es voraussichtlich zu etwa 10 Eiszeiten kommen. Auch dann soll der Atommüll unten sicher schlummern können.

Die Studie der BGR hat die Erosion während möglicher zukünftiger Vergletscherungen untersucht. Insbesondere der Einschnitt tiefer Tunneltäler stellt eine große Herausforderung für die langfristige Sicherheit eines Endlagers für radioaktive Abfälle dar. Wenn ein solches Tunneltal sehr tief reicht, ist der Abstand von 300 Metern zur Oberfläche nicht mehr gewährleistet. Ein solches Tunneltal kann Oberflächenwasser direkt zum Salzstock leiten und damit die Sicherheit des Endlagers gefährden.

Tunneltäler sind ein häufiges Merkmal ehemals vergletscherter Sedimentbecken. Sie entstanden, als das Schmelzwasser der Gletscher am Ende der Eiszeiten sich Wege zum Abfluss suchte. Diese Tunneltäler sind heute unterirdisch und als solche kaum zu erkennen. Die Linie der Kiesgruben in Wippingen könnte ein solches Tunneltal sein, das dann mit dem Geröll des Gletschers gefüllt wurde. Das erklärt auch, warum es direkt neben einer abbaubaren Kiesschicht keinen Kies mehr gibt: Das mehr oder weniger schmale Tal hat dort seinen Rand erreicht.

Die Wissenschaftler listen viele verschiedene Erklärungen auf, warum die Tunneltäler mal tiefer und mal nicht so tief sind. Neben der Wassermenge und der Größe des Gletschers spielte auch die Zusammensetzung des Untergrundes eine Rolle. Felsige Böden setzten dem Wasser und dem reibenden Geröll mehr Widerstand entgegen, als z. B. sandige Böden. Im Ergebnis scheinen die Tunneltäler dort tiefer ausgefallen zu sein, wo sich die Hauptmassen der Gletscher befanden.

Was in zukünftigen Eiszeiten passiert können die Geologen nicht voraussagen. Sie gehen deshalb einfach davon aus, dass das, was jetzt mehrfach bei den letzten Eiszeiten passiert ist, mit großer Wahrscheinlichkeit auch in zukünftigen Eiszeiten passiert.

Eine Karte der Studie (Abbildung 3 auf Seite 120) zeigt, wie tief die Tunneltäler der letzten Eiszeiten waren. Und diese Karte zeigt, dass es im nördlichen Emsland keine Tunneltäler gibt, die tiefer als 100 Meter sind. Fast das gesamte Gebiet nördlich des Emslandes weist tiefere Tunneltäler auf.

Sollte diese Studie für die Standortauswahl tatsächlich eine entscheidende Rolle spielen, fallen damit fast alle Salzstöcke Norddeutschlands – außer den emsländischen - als Standort für ein Atommülllager aus. [jdm]

Glyphosat wird von EU weiter zugelassen

Die EU-Kommission hat die Zulassung des Total-Herbizids Glyphosat um 10 Jahre verlängert. Das Mittel wird unter dem Namen Roundup vermarktet. Für den Bayer-Konzern, der seit der Fusion mit dem Roundup-Hersteller Monsanto große wirtschaftliche Probleme hat, könnte dies die Rettung sein.

Eine aktuelle Studie aus den USA legt nahe, dass der verstärkte Einsatz von Pestiziden aufgrund des wachsenden Sojaanbaus in Südamerika mit mehr Todesfällen bei Kindern unter zehn Jahren einhergeht. Diese Studie wird von deutschen Wissenschaftlern teils für plausibel gehalten; andere wiederum kritisieren die geringe Datenbasis, und betonen die generelle Schwierigkeit aus  statistischen Daten einen gesicherten Ursache-Wirkung-Zusammenhang herzustellen.

Das Umweltinstitut München sieht neben dieser umstrittenen Gefährdung der Gesundheit auch das Problem der Gefährdung der Artenvielfalt. Glyphosat töte nicht nur bestimmte Unkräuter ab, sondern jede grüne Pflanze, die nicht gentechnisch so verändert wurde, dass sie den Gifteinsatz überstehe. Insekten fänden deshalb weniger Nahrung, worunter insektenfressende Tiere wie Vögel oder Fledermäuse leiden. Glyphosat wirke auch direkt toxisch auf Insekten wie Bienen oder Florfliegen, auf Bodenlebewesen wie Regenwürmer und auf Wasserlebewesen wie Froschlurche und andere Amphibien.

Glyphosat im Bier, Quelle  Umweltinstitut München e. V.

Glyphosat gelange über die Lebensmittel und die Atemluft auf jeden Fall in unseren Körper. Das Umweltinstitut hat dazu in der so genannten Bierstudie 2017 festgestellt, dass in den beliebtesten Bieren Deutschlands Glyphosat in unterschiedlichen Konzentrationen vorhanden ist.

Für Bier als verarbeitetes Produkt gibt es keinen eigenen Grenzwert, der vorsorgliche Grenzwert für Trinkwasser liegt bei 0,1 μg/l. Dieser wurde 2017 laut Studie bei allen untersuchten Bieren überschritten. Der höchste gemessene Wert 2016 lag mit 29,7 μg/l fast um das 300-fache über dem Trinkwassergrenzwert. Der höchste Wert 2017 sei mit 5,1 μg/l deutlich niedriger. Auch im Durchschnitt sei die Belastung geringer geworden: Waren es 2016 durchschnittlich 7,6 μg Glyphosat in einem Liter Bier, seien es 2017 durchschnittlich 1,7 μg.

Wer also den Argwohn hegt, Glyphosat könne in seinem Körper Unerwünschtes anrichten, kann als Biertrinker die Marke entsprechend wählen. Was das Problem letztlich nicht löst – aber Alkohol ist ja sowieso nicht die Lösung. [jdm/Grafik Quelle Umweltinstitut München e. V.]

Zuwendungsbescheid vom Bundesumweltministerium für Moor-Modellprojekt RoNNi

Mit Paludikultur Rohstoffe erzeugen und aktiv etwas für den Moor- und Klimaschutz tun – das ist Ziel des Modell- und Demonstrationsvorhabens RoNNi, das in zwei Modellregionen in den Landkreisen Emsland und Cuxhaven von insgesamt 13 Partnern aus Forschung und Wirtschaft umgesetzt wird. Bundesminister Cem Özdemir startete jetzt das Verbundvorhaben und übergab den Zuwendungsbescheid für das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geförderte Projekt. Projektträger ist die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR).

RoNNi steht für „Nachhaltige Erzeugung und Verwertung von Rohrkolben auf Niedermoorstandorten in Niedersachsen“. Das über einen Zeitraum von neun Jahren laufende Vorhaben wird vom 3N Kompetenzzentrum Niedersachsen Netzwerk Nachwachsende Rohstoffe und Bioökonomie e. V. in Werlte koordiniert. Dahinter steht die Idee, die Bewirtschaftung von entwässerten, landwirtschaftlich genutzten Niedermoorböden umzustellen – und zwar auf eine klimaschonende, moorbodenkonservierende Nassbewirtschaftung.

Für die Landkreise Emsland und Cuxhaven bedeutet das konkret, dass hier jeweils zwischen fünf und zehn Hektar große Versuchspolder entstehen. Auf diesen wird Rohrkolben (Typha angustifolia und T. latifolia) angebaut, dessen Biomasse anschließend als Baustoff zum Einsatz kommt, aber auch als Gartenbausubstrat (Torfersatz). Dabei soll die gesamte Produktkette betrachtet werden – von der Herstellung eines qualitätsoptimierten Rohstoffs über die Ernte, Lagerung und Verarbeitung bis hin zur Vermarktung. Als wesentlicher Baustein ist der Aufbau einer kontinuierlichen Demonstrationsfertigungsanlage für den Baustoff und der Einsatz in Demonstrationsgebäuden geplant.

Es werden Regionalkonzepte entwickelt, die veranschaulichen sollen, wie in den beiden Regionen eine großflächige Umstellung der Bewirtschaftungsweise von Moorböden hin zu einer nassen Nutzung umgesetzt werden kann. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Thema Daten: Im Zuge des Projekts soll ein gebietsbezogenes Wassermanagement erarbeitet werden, zudem sind Treibhausgasmessungen sowie Untersuchungen zur Biodiversität und Wirtschaftlichkeit geplant. (PM 3N Kompetenzzentrum]

Wie das Gift in den Kürbis zurückkommen kann

Essbarer Buen Gusto Kürbis
Buen Gusto Ess-Kürbis

Wer in diesen Tagen einen Kürbis zubereitet, empfindet vielleicht ein leichtes Bedauern, wenn er diese große Menge an Kürbiskernen in den Bioabfall entsorgt. Da reift der Gedanke, diese Kerne doch zu trocknen und im nächsten Frühjahr im eigenen Garten einzupflanzen.

Davor warnen aber Gartenbauexperten, weil man sich damit giftige Kürbisse heranzüchten kann. Von Natur aus enthalten Kürbisgewächse das bitter schmeckende Gift Cucurbitacin. Es greift bei Verzehr die Magen-Darm-Schleimhäute an und löst diese auf. Symptome einer Cucurbitacin-Vergiftung sind Übelkeit, Erbrechen, Bauchkrämpfe oder Durchfall. Der Stoff dient den Pflanzen eigentlich zur Abwehr von Fressfeinden.

Bei den vielen essbaren Kürbissorten wurde dieses Gift herausgezüchtet. Die Zierkürbisse enthalten weiterhin diesen Stoff. Werden Kürbisse im eigenen Garten gepflanzt, erfolgt die übliche Bestäubung durch Insekten, die die Pollen zur weiblichen Blüte bringen. Danach erfolgt das Wachsen der Kürbisfrucht. Das Insekt kann die Pollen von überall hergeholt haben, auch von Zierkürbissen. Für die Genießbarkeit des Kürbisses hat das keine Folgen. Wenn aber die Kinder dieser Kürbisbeziehung, die Kürbiskerne, im Folgejahr erneut eingesät werden, können die sich entwickelnden Kürbisse schon Eigenschaften des väterlichen Zierkürbisses haben - also mehr Bitterstoffe enthalten.

Vor allem, wenn dies mehrere Jahre wiederholt wird, kann es auf diese Weise zu einer Rückzüchtung kommen und der natürliche giftige Bitterstoff wieder in gesundheitsschädlicher Menge vorhanden sein. Es empfiehlt sich also, die paar Euro für neues Saatgut, das unter kontrollierten Bedingungen hergestellt wird, zu investieren.

Im Zweifel kann man vor dem Kochen eine Geschmacksprobe am rohen Kürbis machen. Schmeckt der Kürbis stark bitter, ist zuviel Gift vorhanden. Spucken Sie das Probestück aus und entsorgen Sie den Kürbis.

Auch Zucchini und Gurken sind Kürbisgewächse. Die Problematik mit den Bitterstoffen ist auch hier vorhanden. [jdm]

Update vom 24.10.2023: Der Rückzüchtungseffekt beim Nachbau ist besonders groß bei F1 Hybridsaatgut, weil es sich hier von vornherein um Kreuzungen handelt. Bei sogenannten samenfesten Sorten tritt die Rückkreuzung hin zu den Wildformen etwas später ein.

Zuständige Behörde Niedersachsens: Fläche war kein Wald – Kahlschlag durch WTD 91 war illegal

Eine Sprecherin des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz stellte auf Nachfrage noch einmal klar, es handele sich bei den durch die WTD 91 kahlgeschlagenen Flächen im Schießgebiet bei Wippingen "trotz der Gesamtflächen nicht um Wald im Sinne des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Auch das zuständige Beratungsforstamt kommt in seiner Beurteilung zu diesem Ergebnis. Somit liegt in diesem Fall keine waldrechtliche Betroffenheit vor."

Bei dem Flurstück 37/3, Flur 27, Gemarkung Werpeloh handele sich um einen schlauchartigen rund 420 m langen und 20 bis 25 m breiten Gehölzstreifen im Eigentum der Gemeinde Werpeloh im Landkreis Emsland, welcher einerseits von einem privaten Acker (Flurstück 35, Flur 27, Gemarkung Weperloh) und andererseits von einer gemeindlichen Verkehrsbegleitfläche eines Wirtschaftsweges (Flurstück 38, Flur 27, Gemarkung Werpeloh) begrenzt sei. Aufgrund der geringen Breite von deutlich unter 30 m und der Form der Bewirtschaftung könne sich bei dem vorliegenden Baumbestand kein Waldcharakter mit einem Waldnaturhaushalt und einem Waldbinnenklima ausbilden.

Damit widerspricht das niedersächsische Landwirtschaftsministerium als zuständige Behörde ganz klar den Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar im Bundesfinanzministerium, der von einem Wald gesprochen hat. Die Abholzungen waren somit illegal, wurden aber vom Landkreis Emsland nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet. [jdm/HM]

Kahlschlag im Schießgebiet: Wald ja oder Wald nimmer – straflos immer

Dr. Gesine Lötzsch, die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktion DIE LINKE, fragte im Bundesfinanzministerium nach, was es zu dem Kahlschlag im Schießgebiet bei Wippingen zu sagen hat. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar ist etwas irritierend.

Er berichtet in seinem Schreiben an Lötzsch, dass der Bundesforstbetrieb Niedersachsen die Kahlschlagsfläche als Wald eingestuft habe und deshalb der Kahlschlag durchgeführt werden durfte. Als Beleg, dass diese Einschätzung richtig sei, führt er an, dass der Landkreis Emsland das Ordnungswidrigkeitenverfahren eingestellt habe.

Der Landkreis hat aber die Fläche nicht als Wald eingestuft und das Verfahren nur eingestellt, weil er keinen Vorsatz bei dem Verstoß gegen den Naturschutz erkennen konnte. Der Landkreis führte also einen ganz anderen Grund für die Einstellung des Verfahrens an.

Es bleibt also festzustellen: Im Fall, es handelte sich nicht um einen Wald, hat der Landkreis das Ordnungswidrigkeitenverfahren folgenlos eingestellt, ohne die ebenfalls mit Bußgeldstrafe bewehrte Fahrlässigkeit zu prüfen. Im Fall es war doch ein Wald, bleibt die Frage, warum die WTD 91 ihre Abholzungen ausgerechnet in der Brut- und Setzzeit durchführen muss.

Die Behörden sind also in der Lage, naturschutzwidriges Verhalten der WTD 91 mit konträren Einschätzungen so zu behandeln, dass immer eine Straflosigkeit garantiert ist. [jdm/HM]

Nachsatz: In einer ersten Version hatten wir geschrieben, dass der Bundesforstbetrieb Niedersachsen gegen die Meldepflicht wegen des geplanten Kahlschlags verstoßen habe, wenn es sich um Wald handelt. Das ist aber nicht richtig, weil die Meldepflicht erst ab einer Fläche von einem Hektar besteht.

Geschafft: Waldrappe sind am Ziel in Spanien

Waldrappe im Formationsflug
Waldrappe im Formationsflug

Eine Reise über 2.320 Kilometer lag hinter ihnen. 43 Tage waren sie unterwegs, 19 Etappen mit einem Mittel von 120 Kilometer sind sie geflogen, rund 50 Stunden waren das Flugteam und die Vögel in der Luft. Schließlich sind 32 junge Waldrappe in Andalusien angekommen, drei Vögel sind während der Flüge in Spanien verloren gegangen.

Das Flugteam, dass junge Waldrappen den Weg vom Flugplatz Binningen in der Nähe des Bodensees nach Vejer de la Frontera, Andalusien (Spanien) gezeigt hat, meldete am 6. Oktober stolz das erfolgreiche Ende des Projekts.

Waldrappe mit dem Flugteam

Problemlos verlief die menschengeführte Migration der Tiere nicht. Der geplante Starttermin um den 10. August musste verschoben werden, da die Vögel zu der Zeit den Fluggeräten im Training immer noch nicht zuverlässig nachflogen. Während der Migration verbesserte sich zwar das Verhalten der Vögel, sie zeigten eine deutliche Zugmotivation, lernten in Formation zu fliegen und kamen auch immer wieder nahe zu den Fluggeräten. Aber es blieb schwierig. Und so gingen auch immer wieder Vögel verloren, einmal sogar mit 27 Tieren der Großteil der Gruppe. Bis auf drei Vögel fanden die Teammitglieder aber alle unversehrt wieder.

An manchen Tagen saß die Gruppe wegen Schlechtwetter fest oder musste wegen zu starkem Wind Notlandungen machen. Falsche Wettervoraussagen zwangen 60 km vor dem Ziel zu einer Notlandung. So mussten die Vögel in Boxen verpackt werden und reisten die letzten 60 Kilometer im Auto, was aber nach Angaben des Projektteams auf ihr späteres Verhalten keine negativen Auswirkungen haben sollte, da sie sich bereits im Areal ihres künftigen Wintergebietes befanden.

Feier nach Abschluss des Migrationsflugs

Die Ankunft wurde von den spanischen Projektpartnern sowie VertreterInnen der Gemeinden Barbate und Vejer de la Frontera mit einem großen Empfang mit mehreren hundert begeisterten Kindern, politischen VertreterInnen und Journalisten gefeiert.

Mit menschlicher Hilfe sind nach Jahrhunderten der fast vollständigen Ausrottung erstmals wieder Waldrappe entlang der großen europäischen Zugroute quer durch Frankreich und Spanien migriert und haben schließlich ihr künftiges Wintergebiet in Andalusien erreicht. Dort sind sie auch gleich mit Vögeln der sesshaften andalusischen Population zusammengetroffen. [jdm/Newsletter www.waldrapp.eu]