Im Jahr 2016 kamen Zehntausende Menschen zusammen, um die Standing Rock Sioux im Kampf um das Wasser vor Ort gegen die Dakota Access Pipeline (DAPL) zu unterstützen. Die DAPL war Teil des Fracking-Booms, der 2008 in der Region begann und der auch den Bau von Ölexport-Terminals und anderen Infrastrukturen ankurbelte. Im Juli 2016 reichte Standing Rock eine Klage gegen das US Army Corps als zuständige Genehmigungsbehörde ein, um die Genehmigung der Pipeline zu verhindern. Im November 2016 wurde dann Donald Trump erstmals zum US-Präsidenten gewählt und genehmigte den Bau der Pipeline. Nach einer weiteren Klage im Jahr 2020 wies ein US-Bundesrichter schließlich an, eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung für die Pipeline-Querung durchzuführen, was bis heute nicht passiert ist.
Die Betreiberfirma verklagte schließlich Greenpeace USA und behauptete, Greenpeace allein und nicht die Sioux seien für die Verzögerungen beim Bau der Pipeline verantwortlich. Die Klage wurde von einem Bundesrichter abgewiesen. Eine ähnliche Klage in einem anderen Fall war nach zehn Jahren juristischer Auseinandersetzungen ebenfalls abgewiesen worden Daraufhin suchte sich die Betreiberfirma ein Gericht des Bundesstaates North Dakota und reichte die Klage erneut ein. Der Prozess war am 24. Februar gestartet und das erstinstanzliche Urteil wurde von einer neunköpfigen Jury bereits einen knappen Monat später verkündet: 666 Millionen US-Dollar Schadenersatz sollen Greenpace USA und Greenpeace International an Energy Transfer zahlen. Sollte Energy Transfer auch in den weiteren Verfahren damit durchkommen, wäre dies das Ende von Greenpeace in den USA.
In den letzten Jahren wurden diese „Strategic Lawsuits Against Public Participation” (SLAPP; auf Deutsch: Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung) laut Greenpeace von Konzernen eingesetzt, um die freie Meinungsäußerung zu unterdrücken und die Macht der Menschen einzuschränken.
Ziel sind dabei nicht die Schadenersatzzahlungen, sondern vielmehr, „eine Botschaft zu senden: Das könnt ihr nicht machen, das ist ungesetzlich und wird in den Vereinigten Staaten nicht toleriert”. Demokratische Proteste sollen unkalkulierbar werden. Wer seine demokratischen Rechte wahrnimmt, soll das Gefühl bekommen, dass ihn das finanziell und persönlich ruinieren kann. Für die Konzerne ist auch nicht entscheidend, dass sie Erfolg haben, sondern die Kritiker sollen in Angst versetzt werden und in Sorge um sich und ihre Familien den demokratischen Kampf aufgeben.
SLAPP-Kläger instrumentalisieren die Gerichte, um eine konkrete öffentliche Beteiligung zu unterbinden. Dafür nutzen sie das Drohpotential von Klagen bereits im Vorfeld, indem sie (etwa durch eine Abmahnung) eine bevorstehende rechtliche Eskalation suggerieren, die hohe Kosten verursachen könnte. Die Einschüchterung betrifft besonders jene, die aus Sicht der SLAPP-Kläger unerwünschte öffentliche Beiträge leisten.
Wikipedia nennt zwei Beispiele für SLAPP-Klagen: Das in Deutschland bekannteste SLAPP-Verfahren betrifft den Autor und Filmemacher Alexander Schiebel und Karl Bär vom Umweltinstitut München, die von fast 1.400 Südtiroler Bauern wegen übler Nachrede verklagt wurden. Das Adelshaus Hohenzollern klagte mehrfach gegen Historiker, die über die Rolle der Familie während des Nationalsozialismus forschten, wobei es sich nach Ansicht von Kommunikations- und Medienwissenschaftlern der Universität Leipzig um SLAP Klagen handelt.
Die EU hat im letzten Jahr eine Anti-SLAPP-Richtlinie erlassen, die verbindliche Schutzmaßnahmen für Betroffene einführte. Deutschland muss diese Richtlinie bis zum 07.05.2026 umsetzen.
Eine lebendige Demokratie braucht mehr als regelmäßige Wahlen. Sie braucht aktive Bürger*innen und eine kritische Öffentlichkeit. Journalist*innen und Whistleblower*innen, demokratisch engagierte Menschen und Organisationen, Wissenschaftler*innen und Künstler*innen sind für unsere Demokratie unerlässlich. Diejenigen, die sich öffentlich beteiligen, bedürfen eines besonderen Schutzes.
Die gewerkschaftsnahe Otto-Brenner-Stiftung hat in einer Studie erstmals systematisch analysiert (Kurzfassung) wie häufig solche rechtsmissbräuchlichen Klagen in Deutschland vorkommen. Weil Gerichtsurteile zumeist anonymisiert veröffentlicht werden, musste die Studie sich auf eine von der Autorin durchgeführte Umfrage stützen.
13 Prozent der angegebenen SLAPP-Klagen erreichen Streitwerte zwischen 200.001 und 500.000 Euro. Da solche Streitwerte hohe Prozesskosten zur Folge haben, ist das Missbrauchspotential entsprechend groß. Im Einklang hiermit ergibt die Betroffenenbefragung, dass SLAPPs häufig mehrere missbräuchliche Elemente aufweisen. Dazu gehören etwa ein Machtungleichgewicht, unverhältnismäßige Forderungen, eine problematische Verfahrenstaktik und prozessbegleitende Einschüchterungen.
Die Autorin fordert die EU-rechtlich auf grenzüberschreitende Zivil- und Handelssachen beschränkten Schutzmaßnahmen gegen SLAPPs national umfassend zu regulieren, um Schutzlücken zu schließen. Zweitens sollte der Gesetzgeber die geforderte Verfahrensbeschleunigung und Sicherheitsleistung ausdrücklich normieren. Drittens muss er eine Erstattungsmöglichkeit der tatsächlich angefallenen Kosten für SLAPP-Beklagte und eine effektive Sanktionierung von missbräuchlichen Gerichtsverfahren regeln. Viertens besteht großer Bedarf an Begleitmaßnahmen wie einer Stärkung der Judikative, einer umfassenden empirischen Begleitung der Anti-SLAPP-Bemühungen und Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene. [jdm]