Einladung zur Digitalen Infoveranstaltung zur Endlagersuche am 6. Dezember

Wo steht das Standortauswahlverfahren gerade? Wofür brauchen wir überhaupt ein Endlager? Und wie kann ich mich beteiligen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) bei der digitalen Veranstaltungsreihe „Mitgestalter:innen gesucht: Basics zur Endlagersuche“.

Der nächste Termin ist am Mittwoch, den 6. Dezember. In der eineinhalbstündigen Veranstaltung erhalten Sie grundlegende Informationen zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle, lernen die verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten kennen und haben die Möglichkeit, mit den Vertreter:innen des BASE ins Gespräch zu kommen.

Die Veranstaltung findet von 17:00 Uhr - 18:30 Uhr statt. Den Zugangslink zur Veranstaltung finden Sie ab eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn hier. Für die Veranstaltung ist keine vorherige Anmeldung notwendig.

Die Veranstaltung findet über die Plattform Zoom statt. Teilnehmende müssen die App auf ihrem Endgerät installieren; den Download-Link finden Sie hier. Diese Infoveranstaltung ist Teil einer Veranstaltungsreihe und findet jeweils am ersten Mittwoch im Monat statt. [jdm]

Oberverwaltungsgericht: Bundesregierung muss Sofortmaßnahmen für Klimaschutz im Verkehr und bei Gebäuden ergreifen

Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg hat Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des BUND stattgegeben und die Bundesregierung verurteilt, ein Sofortprogramm nach § 8 Klimaschutzgesetz zu beschließen, das die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz genannten Jahresemissionsmengen der Sektoren Gebäude und Verkehr für die Jahre 2024 bis 2030 sicherstellt.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – BUND e.V. war der Auffassung, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, die Klimaziele bis 2030 einzuhalten. Trotz der Pflicht legte die Bundesregierung keine wirksamen Programme vor, um die Klimaschutzlücke zu schließen. Der BUND hatte daher mit der beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Anfang 2023 eingereichten Klage den Beschluss von Sofortprogrammen verlangt, wie sie das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) vorsieht (Paragraf 8). Diese Sofortprogramme müssten Maßnahmen zur Einhaltung der jährlichen Sektorziele beinhalten. Eine vorherige Aufforderung des BUND, ein wirksames Sofortprogramm vorzulegen, ließ die Bundesregierung ungenutzt verstreichen.

Das Gericht stellte fest, dass das Umweltbundesamt für die Sektoren Verkehr und Gebäude für die Jahre 2021 und 2022 Überschreitungen der zulässigen Jahresemissionsmengen festgestellt habe. Die Bundesregierung habe dann über die zu ergreifenden Maßnahmen im betroffenen Sektor oder in anderen Sektoren oder über sektorübergreifende Maßnahmen zu beraten und diese „schnellstmöglich“ zu beschließen. Die für die Sektoren zuständigen Bundesministerien hätten im Juli 2022 solche Sofortprogramme vorgelegt, aber ein Beschluss der Bundesregierung über diese Programme blieb aus.

Stattdessen beschloss die Bundesregierung am 4. Oktober 2023 das Klimaschutzprogramm 2023. Der 11. Senat hat festgestellt, dass das beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 nicht die Anforderungen an ein Sofortprogramm erfüllt. Es überprüft anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtberechnung, ob die Klimaschutzziele bis 2030 erreicht werden. Ein Sofortprogramm muss dem gegenüber kurzfristig wirksame Maßnahmen enthalten, die die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz ausgewiesenen Jahresemissionsmengen für die folgenden Jahre im jeweiligen Sektor sicherstellen.

Antje von Broock, BUND-Geschäftsführerin, freute sich: „Das Gericht hat dem Klimaschutz den Rücken gestärkt. Das klimapolitische Versagen der Bundesregierung ist gesetzeswidrig." Die Deutsche Umwelthilfe erklärte auf ihrer Homepage: "Dieses Urteil ist der richterliche Doppel-Wumms für den Klimaschutz und eine Ohrfeige für die Bundesregierung und ihre katastrophale Klimapolitik. Sie muss jetzt wirksame Sofortmaßnahmen ergreifen."

Das Gericht hat die Revision zugelassen. Nach einem Bericht des RBB will die Bundesregierung juristisch gegen das Klimaschutz-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vorgehen. Bundesverkehrsminister Volker Wissing habe das dem ARD-Hauptstadtstudio bestätigt. Die Revision hat aufschiebende Wirkung. Der Klägeranwalt Remo Klinger erwarte aber bei einer Revision auch vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Erfolg. [jdm]

Studie zu Auswirkungen von Eiszeiten: Emsländische Salzstöcke bleiben im Rennen für das Atommüllendlager

Zur Studie über Tunneltäler

Eine Studie der Bundesgesellschaft für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) lässt vermuten, dass viele für eine Atommüll-Endlagerung als möglich betrachtete Standorte nicht in Frage kommen. Für die Salzstöcke im nördlichen Emsland trifft das nicht zu; hier wird die Wahrscheinlichkeit, ausgewählt zu werden, dadurch höher.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), die die Suche nach einem Atommüllendlager technisch durchführt, hat als eine Voraussetzung für ein Atommülllager festgelegt, dass oberhalb des Lagergesteins ein Deckgebirge von 300 Metern sein muss. Damit soll eine sichere Barriere zwischen Lagerplatz und der oberirdischen Atmosphäre geschaffen werden. Denn immerhin soll der Müll eine Million Jahre sicher lagern können. In einer Million Jahren wird es voraussichtlich zu etwa 10 Eiszeiten kommen. Auch dann soll der Atommüll unten sicher schlummern können.

Die Studie der BGR hat die Erosion während möglicher zukünftiger Vergletscherungen untersucht. Insbesondere der Einschnitt tiefer Tunneltäler stellt eine große Herausforderung für die langfristige Sicherheit eines Endlagers für radioaktive Abfälle dar. Wenn ein solches Tunneltal sehr tief reicht, ist der Abstand von 300 Metern zur Oberfläche nicht mehr gewährleistet. Ein solches Tunneltal kann Oberflächenwasser direkt zum Salzstock leiten und damit die Sicherheit des Endlagers gefährden.

Tunneltäler sind ein häufiges Merkmal ehemals vergletscherter Sedimentbecken. Sie entstanden, als das Schmelzwasser der Gletscher am Ende der Eiszeiten sich Wege zum Abfluss suchte. Diese Tunneltäler sind heute unterirdisch und als solche kaum zu erkennen. Die Linie der Kiesgruben in Wippingen könnte ein solches Tunneltal sein, das dann mit dem Geröll des Gletschers gefüllt wurde. Das erklärt auch, warum es direkt neben einer abbaubaren Kiesschicht keinen Kies mehr gibt: Das mehr oder weniger schmale Tal hat dort seinen Rand erreicht.

Die Wissenschaftler listen viele verschiedene Erklärungen auf, warum die Tunneltäler mal tiefer und mal nicht so tief sind. Neben der Wassermenge und der Größe des Gletschers spielte auch die Zusammensetzung des Untergrundes eine Rolle. Felsige Böden setzten dem Wasser und dem reibenden Geröll mehr Widerstand entgegen, als z. B. sandige Böden. Im Ergebnis scheinen die Tunneltäler dort tiefer ausgefallen zu sein, wo sich die Hauptmassen der Gletscher befanden.

Was in zukünftigen Eiszeiten passiert können die Geologen nicht voraussagen. Sie gehen deshalb einfach davon aus, dass das, was jetzt mehrfach bei den letzten Eiszeiten passiert ist, mit großer Wahrscheinlichkeit auch in zukünftigen Eiszeiten passiert.

Eine Karte der Studie (Abbildung 3 auf Seite 120) zeigt, wie tief die Tunneltäler der letzten Eiszeiten waren. Und diese Karte zeigt, dass es im nördlichen Emsland keine Tunneltäler gibt, die tiefer als 100 Meter sind. Fast das gesamte Gebiet nördlich des Emslandes weist tiefere Tunneltäler auf.

Sollte diese Studie für die Standortauswahl tatsächlich eine entscheidende Rolle spielen, fallen damit fast alle Salzstöcke Norddeutschlands – außer den emsländischen - als Standort für ein Atommülllager aus. [jdm]

Glyphosat wird von EU weiter zugelassen

Die EU-Kommission hat die Zulassung des Total-Herbizids Glyphosat um 10 Jahre verlängert. Das Mittel wird unter dem Namen Roundup vermarktet. Für den Bayer-Konzern, der seit der Fusion mit dem Roundup-Hersteller Monsanto große wirtschaftliche Probleme hat, könnte dies die Rettung sein.

Eine aktuelle Studie aus den USA legt nahe, dass der verstärkte Einsatz von Pestiziden aufgrund des wachsenden Sojaanbaus in Südamerika mit mehr Todesfällen bei Kindern unter zehn Jahren einhergeht. Diese Studie wird von deutschen Wissenschaftlern teils für plausibel gehalten; andere wiederum kritisieren die geringe Datenbasis, und betonen die generelle Schwierigkeit aus  statistischen Daten einen gesicherten Ursache-Wirkung-Zusammenhang herzustellen.

Das Umweltinstitut München sieht neben dieser umstrittenen Gefährdung der Gesundheit auch das Problem der Gefährdung der Artenvielfalt. Glyphosat töte nicht nur bestimmte Unkräuter ab, sondern jede grüne Pflanze, die nicht gentechnisch so verändert wurde, dass sie den Gifteinsatz überstehe. Insekten fänden deshalb weniger Nahrung, worunter insektenfressende Tiere wie Vögel oder Fledermäuse leiden. Glyphosat wirke auch direkt toxisch auf Insekten wie Bienen oder Florfliegen, auf Bodenlebewesen wie Regenwürmer und auf Wasserlebewesen wie Froschlurche und andere Amphibien.

Glyphosat im Bier, Quelle  Umweltinstitut München e. V.

Glyphosat gelange über die Lebensmittel und die Atemluft auf jeden Fall in unseren Körper. Das Umweltinstitut hat dazu in der so genannten Bierstudie 2017 festgestellt, dass in den beliebtesten Bieren Deutschlands Glyphosat in unterschiedlichen Konzentrationen vorhanden ist.

Für Bier als verarbeitetes Produkt gibt es keinen eigenen Grenzwert, der vorsorgliche Grenzwert für Trinkwasser liegt bei 0,1 μg/l. Dieser wurde 2017 laut Studie bei allen untersuchten Bieren überschritten. Der höchste gemessene Wert 2016 lag mit 29,7 μg/l fast um das 300-fache über dem Trinkwassergrenzwert. Der höchste Wert 2017 sei mit 5,1 μg/l deutlich niedriger. Auch im Durchschnitt sei die Belastung geringer geworden: Waren es 2016 durchschnittlich 7,6 μg Glyphosat in einem Liter Bier, seien es 2017 durchschnittlich 1,7 μg.

Wer also den Argwohn hegt, Glyphosat könne in seinem Körper Unerwünschtes anrichten, kann als Biertrinker die Marke entsprechend wählen. Was das Problem letztlich nicht löst – aber Alkohol ist ja sowieso nicht die Lösung. [jdm/Grafik Quelle Umweltinstitut München e. V.]

Zuwendungsbescheid vom Bundesumweltministerium für Moor-Modellprojekt RoNNi

Mit Paludikultur Rohstoffe erzeugen und aktiv etwas für den Moor- und Klimaschutz tun – das ist Ziel des Modell- und Demonstrationsvorhabens RoNNi, das in zwei Modellregionen in den Landkreisen Emsland und Cuxhaven von insgesamt 13 Partnern aus Forschung und Wirtschaft umgesetzt wird. Bundesminister Cem Özdemir startete jetzt das Verbundvorhaben und übergab den Zuwendungsbescheid für das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geförderte Projekt. Projektträger ist die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR).

RoNNi steht für „Nachhaltige Erzeugung und Verwertung von Rohrkolben auf Niedermoorstandorten in Niedersachsen“. Das über einen Zeitraum von neun Jahren laufende Vorhaben wird vom 3N Kompetenzzentrum Niedersachsen Netzwerk Nachwachsende Rohstoffe und Bioökonomie e. V. in Werlte koordiniert. Dahinter steht die Idee, die Bewirtschaftung von entwässerten, landwirtschaftlich genutzten Niedermoorböden umzustellen – und zwar auf eine klimaschonende, moorbodenkonservierende Nassbewirtschaftung.

Für die Landkreise Emsland und Cuxhaven bedeutet das konkret, dass hier jeweils zwischen fünf und zehn Hektar große Versuchspolder entstehen. Auf diesen wird Rohrkolben (Typha angustifolia und T. latifolia) angebaut, dessen Biomasse anschließend als Baustoff zum Einsatz kommt, aber auch als Gartenbausubstrat (Torfersatz). Dabei soll die gesamte Produktkette betrachtet werden – von der Herstellung eines qualitätsoptimierten Rohstoffs über die Ernte, Lagerung und Verarbeitung bis hin zur Vermarktung. Als wesentlicher Baustein ist der Aufbau einer kontinuierlichen Demonstrationsfertigungsanlage für den Baustoff und der Einsatz in Demonstrationsgebäuden geplant.

Es werden Regionalkonzepte entwickelt, die veranschaulichen sollen, wie in den beiden Regionen eine großflächige Umstellung der Bewirtschaftungsweise von Moorböden hin zu einer nassen Nutzung umgesetzt werden kann. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Thema Daten: Im Zuge des Projekts soll ein gebietsbezogenes Wassermanagement erarbeitet werden, zudem sind Treibhausgasmessungen sowie Untersuchungen zur Biodiversität und Wirtschaftlichkeit geplant. (PM 3N Kompetenzzentrum]

Wie das Gift in den Kürbis zurückkommen kann

Essbarer Buen Gusto Kürbis
Buen Gusto Ess-Kürbis

Wer in diesen Tagen einen Kürbis zubereitet, empfindet vielleicht ein leichtes Bedauern, wenn er diese große Menge an Kürbiskernen in den Bioabfall entsorgt. Da reift der Gedanke, diese Kerne doch zu trocknen und im nächsten Frühjahr im eigenen Garten einzupflanzen.

Davor warnen aber Gartenbauexperten, weil man sich damit giftige Kürbisse heranzüchten kann. Von Natur aus enthalten Kürbisgewächse das bitter schmeckende Gift Cucurbitacin. Es greift bei Verzehr die Magen-Darm-Schleimhäute an und löst diese auf. Symptome einer Cucurbitacin-Vergiftung sind Übelkeit, Erbrechen, Bauchkrämpfe oder Durchfall. Der Stoff dient den Pflanzen eigentlich zur Abwehr von Fressfeinden.

Bei den vielen essbaren Kürbissorten wurde dieses Gift herausgezüchtet. Die Zierkürbisse enthalten weiterhin diesen Stoff. Werden Kürbisse im eigenen Garten gepflanzt, erfolgt die übliche Bestäubung durch Insekten, die die Pollen zur weiblichen Blüte bringen. Danach erfolgt das Wachsen der Kürbisfrucht. Das Insekt kann die Pollen von überall hergeholt haben, auch von Zierkürbissen. Für die Genießbarkeit des Kürbisses hat das keine Folgen. Wenn aber die Kinder dieser Kürbisbeziehung, die Kürbiskerne, im Folgejahr erneut eingesät werden, können die sich entwickelnden Kürbisse schon Eigenschaften des väterlichen Zierkürbisses haben - also mehr Bitterstoffe enthalten.

Vor allem, wenn dies mehrere Jahre wiederholt wird, kann es auf diese Weise zu einer Rückzüchtung kommen und der natürliche giftige Bitterstoff wieder in gesundheitsschädlicher Menge vorhanden sein. Es empfiehlt sich also, die paar Euro für neues Saatgut, das unter kontrollierten Bedingungen hergestellt wird, zu investieren.

Im Zweifel kann man vor dem Kochen eine Geschmacksprobe am rohen Kürbis machen. Schmeckt der Kürbis stark bitter, ist zuviel Gift vorhanden. Spucken Sie das Probestück aus und entsorgen Sie den Kürbis.

Auch Zucchini und Gurken sind Kürbisgewächse. Die Problematik mit den Bitterstoffen ist auch hier vorhanden. [jdm]

Update vom 24.10.2023: Der Rückzüchtungseffekt beim Nachbau ist besonders groß bei F1 Hybridsaatgut, weil es sich hier von vornherein um Kreuzungen handelt. Bei sogenannten samenfesten Sorten tritt die Rückkreuzung hin zu den Wildformen etwas später ein.

Zuständige Behörde Niedersachsens: Fläche war kein Wald – Kahlschlag durch WTD 91 war illegal

Eine Sprecherin des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz stellte auf Nachfrage noch einmal klar, es handele sich bei den durch die WTD 91 kahlgeschlagenen Flächen im Schießgebiet bei Wippingen "trotz der Gesamtflächen nicht um Wald im Sinne des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Auch das zuständige Beratungsforstamt kommt in seiner Beurteilung zu diesem Ergebnis. Somit liegt in diesem Fall keine waldrechtliche Betroffenheit vor."

Bei dem Flurstück 37/3, Flur 27, Gemarkung Werpeloh handele sich um einen schlauchartigen rund 420 m langen und 20 bis 25 m breiten Gehölzstreifen im Eigentum der Gemeinde Werpeloh im Landkreis Emsland, welcher einerseits von einem privaten Acker (Flurstück 35, Flur 27, Gemarkung Weperloh) und andererseits von einer gemeindlichen Verkehrsbegleitfläche eines Wirtschaftsweges (Flurstück 38, Flur 27, Gemarkung Werpeloh) begrenzt sei. Aufgrund der geringen Breite von deutlich unter 30 m und der Form der Bewirtschaftung könne sich bei dem vorliegenden Baumbestand kein Waldcharakter mit einem Waldnaturhaushalt und einem Waldbinnenklima ausbilden.

Damit widerspricht das niedersächsische Landwirtschaftsministerium als zuständige Behörde ganz klar den Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar im Bundesfinanzministerium, der von einem Wald gesprochen hat. Die Abholzungen waren somit illegal, wurden aber vom Landkreis Emsland nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet. [jdm/HM]

Kahlschlag im Schießgebiet: Wald ja oder Wald nimmer – straflos immer

Dr. Gesine Lötzsch, die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktion DIE LINKE, fragte im Bundesfinanzministerium nach, was es zu dem Kahlschlag im Schießgebiet bei Wippingen zu sagen hat. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar ist etwas irritierend.

Er berichtet in seinem Schreiben an Lötzsch, dass der Bundesforstbetrieb Niedersachsen die Kahlschlagsfläche als Wald eingestuft habe und deshalb der Kahlschlag durchgeführt werden durfte. Als Beleg, dass diese Einschätzung richtig sei, führt er an, dass der Landkreis Emsland das Ordnungswidrigkeitenverfahren eingestellt habe.

Der Landkreis hat aber die Fläche nicht als Wald eingestuft und das Verfahren nur eingestellt, weil er keinen Vorsatz bei dem Verstoß gegen den Naturschutz erkennen konnte. Der Landkreis führte also einen ganz anderen Grund für die Einstellung des Verfahrens an.

Es bleibt also festzustellen: Im Fall, es handelte sich nicht um einen Wald, hat der Landkreis das Ordnungswidrigkeitenverfahren folgenlos eingestellt, ohne die ebenfalls mit Bußgeldstrafe bewehrte Fahrlässigkeit zu prüfen. Im Fall es war doch ein Wald, bleibt die Frage, warum die WTD 91 ihre Abholzungen ausgerechnet in der Brut- und Setzzeit durchführen muss.

Die Behörden sind also in der Lage, naturschutzwidriges Verhalten der WTD 91 mit konträren Einschätzungen so zu behandeln, dass immer eine Straflosigkeit garantiert ist. [jdm/HM]

Nachsatz: In einer ersten Version hatten wir geschrieben, dass der Bundesforstbetrieb Niedersachsen gegen die Meldepflicht wegen des geplanten Kahlschlags verstoßen habe, wenn es sich um Wald handelt. Das ist aber nicht richtig, weil die Meldepflicht erst ab einer Fläche von einem Hektar besteht.

Geschafft: Waldrappe sind am Ziel in Spanien

Waldrappe im Formationsflug
Waldrappe im Formationsflug

Eine Reise über 2.320 Kilometer lag hinter ihnen. 43 Tage waren sie unterwegs, 19 Etappen mit einem Mittel von 120 Kilometer sind sie geflogen, rund 50 Stunden waren das Flugteam und die Vögel in der Luft. Schließlich sind 32 junge Waldrappe in Andalusien angekommen, drei Vögel sind während der Flüge in Spanien verloren gegangen.

Das Flugteam, dass junge Waldrappen den Weg vom Flugplatz Binningen in der Nähe des Bodensees nach Vejer de la Frontera, Andalusien (Spanien) gezeigt hat, meldete am 6. Oktober stolz das erfolgreiche Ende des Projekts.

Waldrappe mit dem Flugteam

Problemlos verlief die menschengeführte Migration der Tiere nicht. Der geplante Starttermin um den 10. August musste verschoben werden, da die Vögel zu der Zeit den Fluggeräten im Training immer noch nicht zuverlässig nachflogen. Während der Migration verbesserte sich zwar das Verhalten der Vögel, sie zeigten eine deutliche Zugmotivation, lernten in Formation zu fliegen und kamen auch immer wieder nahe zu den Fluggeräten. Aber es blieb schwierig. Und so gingen auch immer wieder Vögel verloren, einmal sogar mit 27 Tieren der Großteil der Gruppe. Bis auf drei Vögel fanden die Teammitglieder aber alle unversehrt wieder.

An manchen Tagen saß die Gruppe wegen Schlechtwetter fest oder musste wegen zu starkem Wind Notlandungen machen. Falsche Wettervoraussagen zwangen 60 km vor dem Ziel zu einer Notlandung. So mussten die Vögel in Boxen verpackt werden und reisten die letzten 60 Kilometer im Auto, was aber nach Angaben des Projektteams auf ihr späteres Verhalten keine negativen Auswirkungen haben sollte, da sie sich bereits im Areal ihres künftigen Wintergebietes befanden.

Feier nach Abschluss des Migrationsflugs

Die Ankunft wurde von den spanischen Projektpartnern sowie VertreterInnen der Gemeinden Barbate und Vejer de la Frontera mit einem großen Empfang mit mehreren hundert begeisterten Kindern, politischen VertreterInnen und Journalisten gefeiert.

Mit menschlicher Hilfe sind nach Jahrhunderten der fast vollständigen Ausrottung erstmals wieder Waldrappe entlang der großen europäischen Zugroute quer durch Frankreich und Spanien migriert und haben schließlich ihr künftiges Wintergebiet in Andalusien erreicht. Dort sind sie auch gleich mit Vögeln der sesshaften andalusischen Population zusammengetroffen. [jdm/Newsletter www.waldrapp.eu]

Einstellung des Verfahrens wegen Kahlschlag im Schießgebiet: Ermittelte der Landkreis gegen den Falschen?

Am 18. September hatten wir berichtet, dass der Landkreis wegen des Kahlschlags eines Gehölzstreifens während der Brut- und Setzzeit im Schießgebiet ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet hatte. Und der NDR berichtete dann am 20. September mit Bezug auf unsere Berichterstattung. Aber schon am 22. September meldete der NDR unter Berufung auf einen Kreissprecher, dass das Verfahren eingestellt worden sei.

Der Landkreis habe nicht zweifelsfrei klären können, ob mit dem Rückschnitt vorsätzlich gegen Richtlinien des Natur- und Landschaftsschutzes verstoßen worden ist. Außerdem meldete der NDR, dass die Bundeswehr betont habe, dass das Verfahren nicht gegen sie als Pächterin, sondern gegen den Eigentümer und den Dienstleister des Rückschnitts gerichtet war.

Wir fragten beim Landkreis nach, weil uns die Einstellung des Verfahrens nicht schlüssig erscheint. Zuvor hatte der Landkreis mitgeteilt, dass, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Genehmigung nach § 17 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG einen Eingriff in Natur und Landschaft vornehme, könne mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR bestraft werden. In der vom NDR zitierten Verlautbarung, ist aber nur davon die Rede, dass Vorsatz nicht nachgewiesen werden konnte. Die Fahrlässigkeit wurde anscheinend gar nicht geprüft.

Der Landkreis hat uns auf diese Anfrage bis heute nicht geantwortet. Wir stellten die weitere Frage, warum das Verfahren gegen die Eigentümer (Gemeinde Werpeloh) und gegen den Dienstleister, den Bundesforst, gerichtet war und nicht gegen den Pächter und Auftraggeber des Kahlschlags, die WTD 91. Die Kreissprecherin teilte dazu mit, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, zu denen der  Bundesforst gehöre, die Waldflächen der Bundeswehrliegenschaft betreue. Insofern sei der Bundesforst der richtige Ansprechpartner.

Nach dieser Logik kann also jeder Bürger gegen das Naturschutzrecht verstoßen, sofern er irgendwelche Personen damit beauftragt, die nicht so genau Bescheid wissen. Der Auftraggeber ist aus dem Schneider und der Dienstleister, der keine Ahnung vom Naturschutzrecht hat, hat ohne Vorsatz gehandelt. Sie können dann wohl sicher sein, dass der Landkreis Ihren naturschutzwidrigen Eingriff nicht ahndet.

Oder hatte das Vorgehen des Landkreises vielleicht damit zu tun, dass er sich mit der "mächtigen" Bundeswehr nicht anlegen möchte? Dann muss man dem Landkreis fast ein Lob zollen, dass er das Verfahren gegen die vollständig unschuldige Gemeinde Werpeloh nicht durchgezogen hat und lieber den Tatbestand der "Fahrlässigkeit" einfach vergessen hat. [jdm]

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Wolfsmonitoring: Werden zu wenig Wildtierrisse erkannt und gemeldet?

2. Quartalsbericht der Landesjägerschaft zum Wolfs-Monitoring

Das Thema Wölfe hat sich in Wippingen etwas beruhigt. Es werden zwar immer wieder Nutztierrisse bekannt, aber letztlich verlässt man sich bei der Betrachtung, wie viele Wölfe es gibt, auf sein subjektives Gefühl.

Das Wolfsmonitoring soll eigentlich belastbare Zahlen ergeben, wie sich die Wolfspopulation entwickelt. In Niedersachsen gab es im 2. Quartal 2023 laut Quartalsbericht der Landesjägerschaft 2194 Meldungen, aber als bestätigte Meldungen können nur 814 Fälle (37,11%) gelten.

Am häufigsten wurden mit 41,98 % (n=921) Fotofallenaufnahmen gemeldet. Mit 24,79 % (n=544) machten Sichtungen den zweithäufigsten Meldungstypus aus. Dokumentierte Losungsfunde waren mit 16,41 % (n=360) vertreten. Nutztierrisse (4,51 %; n=99), Wildtierrisse (7,84 %; n=172), Fährten (2,51 %; n=55), Sonstige (0,32 %; n=7), Totfunde (0,77 %, n=17), Heulen (0,82 %, n=18) und Haare (0,05 %; n=1) machten den Rest der Meldungen aus.

Der größte Teil der Meldungen (54,92 %) kam von Jagdscheininhabern und sie lieferten auch 83,84 % aller C1-Nachweise, also Meldungen mit definitiven Wolfsnachweisen.

Seit Beginn des Wolfmonitorings im Jahr 2011/2012 stiegen die Meldungen von Null auf 4000 im Jahr 2019/2000. Im abgelaufenen Jagdjahr 2022/2023 sind es über 8000 Meldungen. Im Laufe der Jahre ist der Anteil der bestätigten Sichtungen von anfangs nur etwa 15 % auf ca. 50 % gestiegen. Unbestätigte Meldungen haben abgenommen.

Meldungen wegen Nutztierrissen machen 6,13% und wegen Wildtierrissen machen 5,76 % aus.

Zum Abschluss des II. Quartal 2023 können 48 Wolfsterritorien in Niedersachsen bestätigt werden: 42 Wolfsrudel, 4 Wolfspaare und 2 residente Einzelwölfe. Für 25 der 42 Wolfsrudel steht der Rudelnachweis aktuell noch aus. Für das Emsland werden derzeit zwei Rudel in Meppen und Herzlake angenommen, wobei der Status noch nicht bestätigt ist. In Nordhorn wird nur noch ein Einzelwolf vermutet. Insgesamt werden in Niedersachsen somit 300 Wölfe vermutet.

Im II. Quartal 2023 wurden 99 Übergriffe auf Nutztiere im Rahmen des Monitorings dokumentiert. Es wurden insgesamt 158 Tiere getötet, 54 verletzt und 27 gelten als verschollen. Von den insgesamt 99 gemeldeten Übergriffen wurde in 55 Fällen der Wolf amtlich als Verursacher festgestellt Dabei wurden insgesamt 120 Nutztiere vom Wolf getötet, 39 verletzt und 21 gelten als verschollen. In 37 Fällen waren Schafe Ziel der Wolfsrisse und in 10 Fällen Rinder. Im Emsland wurden 4 Fälle von Nutztierrissen bekannt.

Eine genauere Untersuchung der Nahrungszusammensetzung von Wölfen erfolgte von 2009 bis 2019 im Land Brandenburg (Lippitsch et al. 2021). Bei einem Beutebedarf von 3 kg pro Tag würde ein Wolf rechnerisch 1095 kg an Beute im Jahr benötigen, womit sich bei einem Rehanteil von 50 % etwa 55 Rehe ergeben würden. Wird wiederum von einem Bestand an ausgewachsenen Wölfen von 300 in Niedersachsen ausgegangen, so ergibt sich ein Rehwildanteil von 16.500 Tieren an der Beute in Niedersachsen. Hier liegt ein auffälliger Unterschied zu den tatsächlich im Monitoring genannten 172 Wildtierrissen im letzten Quartal.

Jäger begründen diesen Unterschied damit, dass es kaum möglich sei, alle Risse wirklich zu finden. Es scheint auch so zu sein, dass Jäger ihre Meldungen zum Abschussplan zwar entsprechend den gesetzlichen Vorgaben machen, aber beim Wolfsmonitoring die Risse durch den Wolf nicht gemeldet werden; möglicherweise auch, weil die Jäger irrigerweise glauben, dass Meldungen zum Abschussplan automatisch mit dem Wolfsmonitoring verbunden sind.

Aber auch bei den Meldungen zum Abschussplan werden nur etwa 3000 Meldungen als „sonstiges Fallwild“ verzeichnet; viel zu wenig im Vergleich zu den theoretisch erechneten Zahlen.

Das Nahrungsangebot für die Wölfe durch den Rehbestand scheint also riesig zu sein, wenn ein solcher Schwund an Rehen sich bei den Meldungen durch die Jäger nicht niederschlägt. Wölfe gehen dort hin, wo sie Nahrung finden. Ein hoher Rehbestand ist ein Anreiz für die Wölfe, sich in einem Gebiet anzusiedeln. Die Anzahl der Rehe hat in Deutschland kontinuierlich zugenommen. Modellrechnungen gehen davon aus, dass dies auch so weiter geht. Der Nabu spricht davon, dass der Rehbestand in Deutschland durch die jagdlich orientierte Hege unnatürlich überhöht ist und für den Waldnaturschutz sowie die naturnahe Forstwirtschaft ein erhebliches Problem darstellt.

Wer den Wolfsbestand reduzieren will, sollte also zunächst den Rehbestand reduzieren. Rehe sind übrigens nicht nur Wolfsfutter, sondern sie verursachen viele Verkehrsunfälle und Waldschäden.

Wenn die Jägerschaft den Schalenwildbestand reduzieren würde, könnten die Nutztiere möglicherweise zunächst verstärkt in den Fokus der Wölfe gelangen. Das wäre aber zeitlich begrenzt und das Ergebnis wäre letztlich die erwünschte natürliche Reduzierung der Wolfspopulation. [jdm/HM]

Vor der Ernte noch kurz spritzen: Illegal, aber selten kontrolliert

Im Rahmen der Pflanzenschutzmittel-Reduktionsstrategie im Rahmen des Niedersächsischen Weges geht es darum, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln generell zu reduzieren, um die Artenvielfalt in der Pflanzen- und Tierwelt zu erhalten. Dies soll durch mit der Landwirtschaft abgesprochene Anreize in Verbindung mit gesetzlichen Verboten erreicht werden.

Bedingt durch den regenreichen Sommer sind bei der Getreideernte Verzögerungen aufgetreten. Insbesondere liegendes Getreide reifte nicht immer gleichmäßig ab; es kam zu Verunkrautung. Bis vor wenigen Jahren durfte eine Herbizidbehandlung vor der Ernte (Sikkation) durchgeführt werden, seit 2021 (§ 3 b Abs. 5 PflSchAnwV) jedoch nicht mehr.

Augenscheinlich kam es in diesem Jahr allerdings wieder zur Sikkation. Manch „schlauer“ Landwirt, dessen Getreide liegt und von "Unkräutern" durchwachsen wurde, spritzt vor der Ernte auf Ackerflächen, die nicht von Hauptstraßen einsehbar sind. Läuft ein Bauer eigentlich Gefahr, dass diese Praxis geahndet wird? Es ist die Frage, ob die Belastung von Getreide/Stroh bei Lebens-, bzw. Futtermittelkontrollen erfasst wird.

Nach Angaben der Pressestelle des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz liegt die Zuständigkeit für Lebens- und Futtermittelkontrollen beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Werden im Rahmen dieser Kontrollen (durch Analysen des Erntegutes) nicht zugelassene Pflanzenschutzmittelwirkstoffe festgestellt, erfolgt eine Abgabe an den Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Niedersachsen – konkret innerhalb des Pflanzenschutzdienstes an den Fachbereich Prüfdienste. Von dort werden die Einhaltung des Pflanzenschutzgesetzes und auf dessen Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen geprüft.

Hierzu werden im Regelfall Vor-Ort-Kontrollen auf landwirtschaftlichen, lohnunternehmerischen oder gärtnerischen Betrieben durchgeführt. Bei festgestellten pflanzenschutzrechtlichen Verstößen sind die Prüfdienste gleichzeitig die zuständige Stelle bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

Im Rahmen von anlassbezogenen oder systematischen Flächenkontrollen durch die Prüfdienste der Landwirtschaftskammer Niedersachsen könnten Sikkationsanwendungen auffallen, wenn vor der Getreideernte Absterbeerscheinungen an Unkraut oder Durchwuchs erkennbar werden oder wenn sich nach der Ernte die Mitbehandlung von Randbereichen zeigt. In beiden Fällen würden Pflanzen- oder Bodenproben zur Beweissicherung entnommen.

Eine engmaschige Kontrolle aller Schläge, auf denen potentiell eine unzulässige Sikkation erfolgt sein könnte, sei aber nicht möglich. Dies sei insbesondere durch die hohe Anzahl sikkationsrelevanter Schläge begründet, also Schläge auf denen potentiell eine Sikkationsbehandlung stattfinden könnte. Ein weiterer Grund sei die Tatsache, dass Bestände je nach Vegetationsstand und vorliegenden Standortfaktoren (Boden, Wasser, Witterung) zu unterschiedlichen Zeiten erntereif sind.

Die Abgabe von Glyphosat muss von den Händlern dokumentiert werden. Die zuständige Behörde kann auf Verlangen Einsicht in diese Unterlagen erhalten, was im Rahmen von Kontrollen auch geschehe. Von Amts wegen werden diese Daten bisher in Deutschland jedoch noch nicht systematisch erfasst.

Wenn ein Verdacht zu einem Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz vorliegt, könne das dem Prüfdienst der LWK Niedersachsen mitgeteilt werden. Eine anonyme Meldestelle dafür sei derzeit nicht in Planung.

Die Pressestelle der Landwirtschaftskammer Oldenburg bestätigte auf Anfrage, dass in diesem Jahr ausschließlich anlassbezogene Kontrollen aufgrund von Hinweisen zur Sikkation in Getreide erfolgten. Es bestätigte sich eine unzulässige Verwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln entgegen von §3b Abs. 5 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (Verwendung des Wirkstoffs als Spätanwendung vor der Ernte). Die Prüfdienste würden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen verantwortliche Anwender einleiten und die vorgegebenen Kürzungen von Betriebsprämien veranlassen. Bei den Kontrollen bis zum Herbst 2021 standen die Kontrollen der Einhaltung von Anwendungsbestimmungen der verwendeten Pflanzenschutzmittel im Fokus. [jdm/HM]

Atommüll: Der alte ist noch nicht vergraben und neuer wird produziert

Am Mittwoch, den 4. Oktober, findet 17:00 Uhr - 18:30 Uhr die digitale Infoveranstaltung „Mitgestalter:innen gesucht: Basics zur Endlagersuche“ des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) statt. In der 90-minütigen Veranstaltung erhalten Sie grundlegende Informationen zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle, lernen die verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten kennen und haben die Möglichkeit, mit den Vertreter:innen des BASE ins Gespräch zu kommen. Den Zugangslink zur Veranstaltung finden Sie ab eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn hier. Für die Veranstaltung ist keine vorherige Anmeldung notwendig. Hinweis: Die Veranstaltung findet über die Plattform Zoom statt. Teilnehmende müssen die App auf ihrem Endgerät installieren; den Download-Link finden Sie hier.

Am 27. September 2023 findet in der Zeit von 18:30 Uhr bis 21:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Planungsteams Forum Endlagersuche (PFE) statt. Schwerpunkte der öffentlichen Sitzung sind der aktuelle Programmentwurf das 2. Forum Endlagersuche. Darüber hinaus informiert die BGE über die nächsten Schritte bei der Anwendung der Methodik zur Ermittlung der Standortregionen. Eine individuelle Anmeldung zur Veranstaltung ist nicht nötig. Sie finden die Einwahldaten ab Mittwoch, den 27.09.2023 um 16:00 Uhr hier: https://www.endlagersuche-infoplattform.de/SharedDocs/Termine/Endlagersuche/DE/2023/0927_sitzung_pfe.html.

Die Urantransporte aus Russland zur Brennelementefabrik nach Lingen werden wieder rollen, meldet die Anti-Atom-Organisation "ausgestrahlt". Das Atommüll-Bundesamt BASE hat jetzt 40 solcher Transporte genehmigt. Lieferant des Urans ist der russische Staatskonzern Rosatom. Die erste Uran-Lieferung erfolgte bereits vor zwei Wochen. Die bisherige Genehmigung für die Importe war Ende Mai ausgelaufen. In einem Joint Venture mit Rosatom will die Atom-Fabrik die Brennelemente-Produktion in Lingen noch ausweiten. [jdm]

Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland startet Kontrollaktion

15.09.2023  vor dem Meppener Kreishaus II der Startschuss für die Biomüllkontrolle
15.09.2023 vor dem Meppener Kreishaus II der Startschuss für die Biomüllkontrolle

Gemeinsam mit mehr als 75 kommunalen Betrieben setzt sich der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Landkreis Emsland in einer bundesweiten Initiative seit rund fünf Jahren für mehr Qualität beim Bioabfall und somit für mehr Umwelt- und Klimaschutz ein. Um die benötigte Qualität bei den Ausgangsprodukten sicherzustellen, wird sich der AWB Landkreis Emsland der bundesweiten Biotonnen-Kontrollaktion des Vereins #wirfürbio anschließen. Die Aktion findet bundesweit vom 18. bis 29. September unter dem Motto „Dein Biomüll ist wichtig fürs Klima“ statt. Der zuständige Dezernent Dr. Michael Kiehl machte deutlich: „Nur sortenrein getrennter Bioabfall aus den Haushalten lässt saubere Komposterde entstehen – ein wichtiger Einsatzstoff, um neue Lebensmittel zu produzieren und auf chemische Düngemittel verzichten zu können.“.

Bei der aktuellen Aktion werden Haushalte mit Biotonnen wie schon 2020 stichprobenartig kontrolliert. Je nach dabei festgestelltem Verschmutzungsgrad werden grüne, gelbe oder rote Aufkleber an den Tonnen angebracht, wobei grün für „keine Störstoffe“, gelb für „geringer Störstoffanteil“ und rot für „extreme Fehlbefüllung“ stehen. „So erhalten Benutzer nach einem nachvollziehbaren Prinzip direkte Rückmeldung“, ergänzt AWB-Betriebsleiter Heinz Bökers. Wenn der Grad der „Verschmutzung“ zu hoch ist, wird die Tonne nicht geleert. In diesem Fall sollten die Störstoffe bis zur nächsten Abfuhr entfernt werden. [Landkreis Emsland, Foto Landkreis]

Menschen in Flugzeugen zeigen den Waldrappen den Weg in den Süden

Waldrapp

Der Waldrapp (Geronticus eremita) ist ein etwa gänsegroßer Ibis. Der Waldrapp wird auf der Roten Liste gefährdeter Arten aktuell als stark gefährdet eingestuft, nachdem er zuvor bereits als vom Aussterben bedroht geführt worden war.

In Europa war er einst ein häufiger Vogel, der in Frankreich, in der Schweiz, in Deutschland, Österreich, Spanien und im Westen des Balkans beheimatet war. Im 17. Jahrhundert wurden die Waldrappe in Mitteleuropa durch intensive Bejagung,sowie den Verlust ihres Lebensraumes ausgerottet. Nach einem Tiefpunkt Mitte der 1990er Jahre mit nur noch etwa 220 Vögeln in Freiheit liegt der Bestand an wild oder halbwild lebenden Vögeln jetzt bei etwa 1400.

Seit 2002 gibt es Bemühungen, den in Europa ausgerotteten Waldrapp wieder anzusiedeln. Waldrappe sind Zugvögel. Den Weg lernen sie normalerweise von ihren Eltern. Bei den in Gefangenschaft aufgezogenen Tieren, die ausgewildert werden sollen, gibt es aber keine Eltern, die den Weg kennen. Damit die Zugvögel den Weg ins Winterquartier im Süden finden, zeigen ihnen menschliche Zieheltern per Leichtflugzeug den Weg.

Darüber berichtet ein Podcast des Bayrischen Rundfunks. Auch das österreichische Waldrappteam, dass diese Flüge durchführt, berichtet auf einer eigenen Homepage. [jdm/Foto: GNU Free Documentation License Wikipedia]

Japan-Käfer

Japankäfer; Foto: Joseph Berger, Bugwood.org, Freie Lizenz Wikipedia

Der globale Handel und der Tourismus ermöglichen die Mitreise von Tieren als „blinder Passagier“ über mehr oder weniger große Entfernungen, teilweise sogar über Kontinente hinweg. So verbreitet sich derzeit auch der Japan-Käfer langsam in Europa. Wie die DPS - Fachzeitschrift für Schädlingsbekämpfung - berichtet, wurden in der schweizerischen Gemeinde Kloten nicht nur einzelne Japankäfer entdeckt, sondern ein regelrechter Befall.

Mitte Juli 2023 wurden im Rahmen der schweizweiten Überwachung des Japankäfers in Kloten vier Käfer in einer Lockstofffalle gefunden. Daraufhin stellte die kantonale Fachstelle Pflanzenschutz weitere Fallen auf und kontrollierte im Umkreis von einem bis drei Kilometern Wirtspflanzen auf Käfer und Frassspuren. Dabei zeigte sich, dass in Kloten bereits eine kleine Population des Japankäfers besteht. Es handelt sich um den ersten Befall auf der Alpennordseite.

Der Japankäfer ist polyphag, d. h. er hat ein Riesennahrungsspektrum. Man geht davon aus, dass er sich in Europa von bis zu 700 Wirtspflanzen ernähren kann. In Kloten hat man deshalb neben einer guten Überwachung der Ausbreitung durch die Fachbehörden eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, wie Bewässerungsverbot bis Ende September und das Verbot des Transportes von Grüngut und Kompost aus Kloten hinaus. [jdm/HM, Foto Freie Lizenz Wikipedia]

Strafanzeige wegen Tierquälerei in Hähnchenmastbetrieb

Das Niedersächsische Ministerium für Landwirtschaft Ernährung und Verbraucherschutz hat bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen § 17 Nr. 2 Tierschutzgesetz erstattet. Über den Landkreis Emsland hat das Ministerium heimlich erstellte Videoaufnahmen erhalten, die die Tierrechtsorganisation Soko Tierschutz weitergeleitet hat. Darauf zu sehen sind Masthähnchen in einem Stall, die für den Transport in den Schlachthof in Kisten verpackt werden. Die Bilder zeigen, wie den Tieren in einem rohen Umgang erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt werden. Der Landkreis Emsland wie auch das Landwirtschaftsministerium bewerten die Sequenzen als strafrechtlich relevant.

Die Soko Tierschutz schreibt auf der Homepage, es herrschten in dem emsländischen Hühnermastbetrieb unfassbare Zustände. Schwache, verletzte und kranke Tiere würden nicht etwa separiert und gepflegt, sondern illegal mit einer selbst gebastelten Pike erstochen. Extreme Rohheit und Brutalität gegenüber den Tieren sei an der Tagesordnung.

Hierzu Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Es gibt immer wieder Hinweise darauf, dass es zu Verletzungen von Geflügel beim sogenannten Ausstallen kommt. Ein systemischer Grund für diese Verstöße liegt in den Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das bedeutet oft fehlende Pausenzeiten und Akkordarbeit. Tierschutz ist unter solchem Zeitdruck kaum möglich.“

Ministerin Staudte stehe bereits zu diesem Thema im Austausch mit dem Sozialministerium, um zu prüfen wie für Mitarbeitende sogenannter Fangkolonnen Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt werden können.

Bei den Landkreisen und kreisfreien Städten läuft derzeit eine Abfrage des Landwirtschaftsministeriums zur Anzahl und den Ergebnissen der durchgeführten Kontrollen während des Ausstallens. Per Runderlass vom 27. September 2022 sind die örtlichen Veterinärbehörden verpflichtet, stichprobenhafte Kontrollen durchzuführen.

„Stichprobenartige Kontrollen sind allerdings leider nur bedingt effektiv, denn sobald die Kontrollpersonen vor Ort sind, wird das Arbeitsverhalten angepasst. Wir weisen darauf hin, dass die Tierhalterinnen und Tierhalter solange die Tiere auf ihrem Hof sind, die Gesamtverantwortung tragen und das Ausstallen im Auge behalten müssen. Es aber auch wichtig, dass die Mitarbeitenden der Fangkolonnen fachlich für ihre Aufgabe geschult sind. Bisher trifft die Schulungspflicht bundesweit nur auf die Kolonnenführerinnen und -führer zu. Das wollen wir ändern“, sagt Ministerin Staudte. Bereits im Mai habe Niedersachsen das Thema in die Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz eingebracht. Beim Thema dauerhafte Videoüberwachung sei die Geflügelbranche gefragt, datenschutzkonforme Lösungen zu erarbeiten. [PM/jdm]

Seltene Pflanze im Seitenkanal: Flutende Schuppensimse

"Flutende Schuppensimse" (Isolepis fluitans) im Seitenkanal bei Kluse

Das Wendebecken des Seitenkanals Gleesen-Papenburg bei Kluse (ehemalige Badestelle) weist derzeit einen starken Bewuchs auf. Angesicht von Nachrichten über Algenpest und eutrophierte Gewässer stellt sich schnell eine Alarmstimmung ein.

"Flutende Schuppensimse" (Isolepis fluitans) im Seitenkanal bei Kluse

Aber hier handelt es sich nicht um einen alarmierenden Befund. Der erste Verdacht lautete "Wasserpest", was auch nicht beunruhigend wäre. Wasserpest ist eine Neophyt, verursacht aber trotz des Namens keine außergewöhnlichen Probleme. Im Gegenteil: Die Wasserpest kann für einen höheren Sauerstoffgehalt im Wasser sorgen. Allerdings ärgert sie die Angler, weil sich der Haken in ihr verfängt.

"Flutende Schuppensimse" (Isolepis fluitans) im Seitenkanal bei Kluse

Ein Tauchgang im Seitenkanal führte dann zur besseren Bestimmung der Pflanze. Tatsächlich handelt es sich im Seitenkanal um die "Flutende Schuppensimse" (Isolepis fluitans), wie Max Caesar vom Fachbereich Umwelt, Abt. Naturschutz und Forsten, beim Landkreis Emsland, bestätigt. Diese Binse ist eine Blütenpflanzenart aus der Familie der Seggengewächse und stellt eher eine Kostbarkeit dar. Sie wird auf der Roten Liste als stark rückgängig und bestandsgefährdet beschrieben. Das Attribut "fluitans" im Namen ist lateinisch und bedeutet schwimmend. Der Tauchgang zeigte, dass sich die Fische zwischen den Pflanzenbüscheln sehr wohl zu fühlen scheinen. [HM]

Walchum – Schlange aufgefunden

Gestern Nachmittag wurden Feuerwehr und Polizei zu einem Einsatz an der Hasselbergstraße in Walchum alarmiert. Eine Zeugin meldete gegen 15.40 Uhr in der Nähe des dortigen Sees eine Schlange, die im Gras lag. Die Feuerwehr konnte die Schlange, bei der es sich vermutlich um eine Königspython handelt, einfangen. Die Schlange wird nach Rücksprache der Naturschutzbehörde übergeben.[PM PI EL]

Keine Angst vor Wespen und Hornissen: Landkreis sucht Wespen- und Hornissenberater

Wespen und Hornissen sind bei richtigem Verhalten nicht gefährlich, sie sind sogar sehr nützlich. Darüber klären die Wespen- und Hornissenberaterinnen und -berater im Landkreis Emsland auf, die sich grundsätzlich für den Schutz und Erhalt der Tiere einsetzen und keine Beseitigungen und Abtötungen von Nestern vornehmen. Nur in wenigen Einzelfällen ist die Beseitigung eines Nestes durch einen Schädlingsbekämpfer erforderlich.

Um die Beratung durch das Wespen- und Hornissenberaternetz auch künftig bereitstellen zu können, sucht der Landkreis Emsland dringend weitere Beraterinnen und Berater. Interessierte Personen können sich gerne unter der Rufnummer 05931 44-3577 und der E-Mail-Adresse juliane.weltring@emsland.de melden. Eine Liste der Wespen- und Hornissenberater in den Kommunen sowie weitere Informationen zum Thema sind unter https://www.naturschutzstiftung-emsland.de/wespenberater/ zu finden. [Landkreis Emsland]

Ferienpassaktion 2023 „Der Jäger und sein Revier“

Nunmehr seit 15 Jahren bieten der Förderverein der Grundschule Renkenberge/Wippingen und die Kita St. Bartholomäus e.V. Wippingen die Ferienpaßaktion "Der Jäger und sein Revier" an.

Am frühen Morgen um 6 Uhr fanden sich bereits alle Kinder im Alter von 5 - 11 Jahren pünktlich bei der Holländischen Durchfahrtsmühle in Wippingen ein. Einige Eltern berichteten, dass die Kinder problemlos in den frühen Morgenstunden aus den Betten gekommen seien.

Ferienpassaktion der Jäger 07/2023

Nach der Begrüßung durch Jäger Severin Frericks­­ ging es mit den Kindern und den Jägern Alois Lüllmann und Birgit Kuper-Gerdes auf den Planwagen und dann Richtung Wald. Am Eingang des Waldes befindet sich seit einigen Jahren ein Hinweisschild:

Ferienpassaktion der Jäger 07/2023

Am vergangenen Freitag war dieses noch unversehrt -  nun lag dieses mutwillig zerstört in Stücke gerissen auf dem Boden. Es war auch leider nicht die einzige Zerstörung, die wir an diesem Morgen sahen. Wir fragten uns: Warum macht man das? Und wer macht sowas? Wir fanden keine Antwort!

Nachdem wir alle den "Müll" aufgesammelt hatten, setzten wir unseren Weg durch das Waldstück fort.

Es wurden Bäume, Sträucher, Blaubeeren, Moose, Farne, Vogelnester und vieles mehr bestimmt, angeschaut und bewundert. Wir haben festgestellt, dass totes Holz gar nicht tot ist, denn sehr viel Leben ist in diesen Hölzern: unendlich viele Insekten, Maden, Würmer befinden sich in dem Totholz, welche wiederum Lebensgrundlage für  Vögel und andere Tiere darstellen. Wir hörten einen jungen Habicht nach seiner Mutter fiepen und das Kräcksen des Eichelhähers - der auch "Polizist des Waldes“ genannt wird. 

Ferienpassaktion der Jäger 07/2023

Zusammen erörterten wir, warum ein Zaun mitten im Wald liegt und besprachen die künstliche Naturverjüngung.

Weiter ging es zu Bernd Kupers Garage, wo etliche Wildpräparate auf uns warteten, um von Jäger Alois erklärt zu werden.

Mittlerweile wurde der Dauerregen so stark, dass wir die Fahrt auf dem Planwagen fortsetzten und durch die Wippinger Moore fuhren, um einen Hochsitz, eine Salzlecke und eine Wildblumenwiese zu sehen und auch zu verstehen.

Ferienpassaktion der Jäger 07/2023

Hungrig fuhren wir weiter in Richtung Jagdhütte. Auf dem Weg dorthin bewunderten wir einen starken Damhirsch mit seinem Rudel.

Nach dem guten Frühstück, welches Marita Frericks zubereitet hatte, gingen die Kinder gestärkt in eine kleine Jägerprüfung. Alle Kids haben mit Bravour bestanden.

Fröhlich und zufrieden ging es zurück zur Mühle, wo die Eltern schon sehnsüchtig warteten. Uns Jägern hat dieser Tag - trotz des Regens - viel Spaß bereitet, da die Kinder sich wirklich sehr für die Fauna und Flora interessierten, einige Kinder verfügten sogar über ein breites Wissen. Das motiviert uns natürlich sehr zum Weitermachen, denn wir haben nur eine Mutter Erde ... und nur das, was wir kennen und lieben, das schützen wir auch. [Birgit Kuper-Gerdes]

Smals: Genehmigungsverfahren für Kiesabbau nähert sich dem Ende

Bekanntmachung des Landkreises Emsland vom 22.07.2023 zum Kieswerk Smals in Wippingen

Der Landkreis Emsland hat heute in einer Bekanntmachung in der Ems-Zeitung mitgeteilt, dass der Firma Smals IKW B. V., Keersluisweg 9, 5433 NM Cuijk (NL), der Planfeststellungsbeschluss gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Änderung und Erweiterung eines Bodenabbaus im Rahmen der Herstellung eines Gewässers dritter Ordnung als Folge der Sandgewinnung in den Gemeinden Wippingen (Flure 10, 16 und 17) und Renkenberge (Flur 3) erteilt wurde.

Von Smals zur Verfügung gestellte Übersichtskarte vom Juni 2021

Der Planfeststellungsbeschluss vom 13.06.2023 erlaubt der Firma, ihr Kiesabbaugebiet auf dem Harpel auf der Grenze nach Renkenberge zu erweitern.

Der Plan ist mit Nebenbestimmungen versehen. Welche das sind, kann in der Zeit vom 08. August 2023 bis einschließlich 21. August 2023, wenn der Plan öffentlich ausgelegt wird, eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist entweder im Rathaus der Samtgemeinde Dörpen, Zimmer 408,  im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer 22, oder beim Landkreis Emsland, Meppen, Zi. B 538, möglich.

Auch online kann der Plan in dieser Zeit auf http://uvp.niedersachsen.de/portal/ oder auf der Homepage des Landkreises Emsland unter www.emsland.de unter der Rubrik „Bürger und Behörde, Bekanntmachungen“eingesehen werden.

Hallo-Wippingen berichtete bereits mehrfach über das Vorhaben. [jdm/Ems-Zeitung vom 22.07.2023]

10 Jahre Atommüll-Endlager-Suche: Aus der Vergangenheit nichts gelernt

„Das Standortsuchverfahren für ein Atommüll-Lager ist den gesetzlichen Ansprüchen bisher zu keinem Zeitpunkt gerecht geworden.“ Das ist das Fazit, das Helge Bauer, von der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt, in einem Newsletter zum zehnten Jahrestag der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes durch den deutschen Bundestag am 23. Juli 2013 zieht.

Das Standortsuchgesetz definiert die Suche nach einem tiefengeologischen Atommüll-Lager für die bei der Atomkraftnutzung angefallenen hochradioaktiven Abfälle. Es sollte aus den Fehlern und Erfahrungen von Gorleben lernen, Wissenschaftlichkeit in den Vordergrund stellen, von Beginn an Transparenz über die Auswahlschritte herstellen und die Bürgerinnen wirksam beteiligen.

Nach Ansicht von Bauer scheitern das Atommüll-Bundesamt BASE und die mit der Standortsuche beauftragte Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) an diesen Herausforderungen bis heute. Das von ihnen in Gang gesetzte Verfahren missachte wissenschaftliche Anforderungen, finde zu großen Teilen ohne wirksame öffentliche Kontrolle statt und speise selbst interessierte Bürgerinnen mit Schein-Beteiligungs-Formaten ab. Die staatlichen Akteure verspielten damit das Vertrauen, dass der Standort, der am Ende herauskomme, tatsächlich der am wenigsten ungeeignete Standort ist.

Die Entscheidungen der BGE zum Ausschluss oder Nicht-Ausschluss von Regionen seien bis heute nicht unabhängig nachprüfbar, weil Teile der Daten für die Öffentlichkeit nicht zugänglich seien.

Der im September 2020 von der BGE vorgelegte „Zwischenbericht Teilgebiete“ weise Gebiete als mögliche Standorte aus, in deren Untergrund die benötigten Gesteinstypen nachweislich gar nicht vorhanden seien. Andererseits blieben möglicherweise gut geeignete Standorte unberücksichtigt, weil die BGE in Gebieten, für die keine Daten vorliegen, mit Phantasie-Annahmen zum Untergrund operiere.

Ein Großteil der ursprünglich interessierten ehrenamtlich Aktiven, der Umweltverbände und Bürgerinitiativen sowie der Engagierten aus den Fachverbänden für Mediation hätten den Schein-Beteiligungs-Angeboten des Atommüll-Bundesamts frustriert den Rücken zugekehrt. Selbst ein Großteil der Eingaben des Nationalen Begleitgremiums (NBG) verstaube unberücksichtigt in den Schubladen des BASE.

Hinter der Fassade von Hochglanzbroschüren finde man beim BASE kein Interesse an einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Vorschläge zur Verbesserung des Verfahrens sehe es als Angriff auf die eigene Arbeit statt als hilfreiches Korrektiv. Und die BGE habe ihre Ergebnisse bisher nicht für Laien leicht verständlich aufbereitet. Dies wäre aber bitter nötig, um Transparenz herzustellen.

So werde die Suche erneut vor die Wand gefahren, weil es abermals massive Proteste gegen das Atommüll-Lager geben werde. Wackersdorf und Gorleben hätten gezeigt, dass sich gegen die Bürger*innen keine Atommüll-Fabrik und kein Atommüll-Endlager durchsetzen lasse. [jdm]

Clemenswerth: buntes Programm in den Sommerferien

Mit einem bunten Programm aus 15 Terminen sowie dem Angebot des Familienspaziergangs mit der „Kulturtasche“ lädt das Emslandmuseum Schloss Clemenswerth über die Sommerferien wieder ein. Am Sonntag, den 30. Juli, findet zum Beispiel um 15 Uhr die nächste Sonntags-Führung statt. Von Freitag, den 4., bis Sonntag, den 6. August, wiederum findet ein besonderer Fotokurs statt.

Weitere Informationen zu den Veranstaltungen in den kommenden Wochen, zu eventuellen Anmeldungen und Kosten finden Interessierte unter https://www.clemenswerth.de. [Landkreis Emsland]

Wie ist der Grundwasserstand? Neues Portal gibt Auskunft

Grundwassermessstelle Neubörger
Grundwassermessstelle in Neubörger, Foto NLWKN

Dürre und Trockenjahre in Folge der Klimakrise sorgen vielerorts in Niedersachsen für sinkende Grundwasserstände. Damit steigt zugleich das Interesse der Öffentlichkeit am wertvollen Nass aus der Tiefe. Ein neues Informationsportal des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ermöglicht jetzt erstmals eine tagesaktuelle Einschätzung der Situation an ausgewählten Grundwassermessstellen.

Für das neue Web-Portal www.grundwasserstandonline.nlwkn.niedersachsen.de wurden insgesamt 161 repräsentative Messstellen in den verschiedenen Regionen Niedersachsens mit einer aufwändigen Datenfernübertragungstechnik versehen. Die hier gewonnenen tagesaktuellen Wasserstandsdaten sollen die natürliche, witterungs- und klimatisch bedingte Grundwasserstandsentwicklung in Niedersachsen in Echtzeit sichtbar machen und die ganzjährig an tausenden Messstellen in Niedersachsen fortlaufend stattfindenden Messungen und Beprobungen des Grundwassers durch den NLWKN ergänzen.

Die neu entwickelte Webanwendung „Grundwasserstandonline“ ergänzt die bereits vorhandenen NLWKN-Informationsportale Pegelonline“ (www.pegelonline.nlwkn.niedersachsen.de) und „Gewässergüteonline“ (www.gewaessergueteonline.nlwkn.niedersachsen.de) zu aktuellen Entwicklungen im Oberflächenwasserbereich.

Detailansicht zur Messstelle Neubörger

 „Grundwasserstandonline“ stellt tagesaktuelle Grundwasserstandsdaten dabei anhand einer Kartenansicht sowie in Form von Diagrammen und Tabellen anschaulich dar. Die webbasierte Darstellung ermöglicht darüber hinaus eine statistisch basierte Einordnung der aktuellen Daten in die langjährige Grundwasserstandsdynamik in klassifizierter Form. Auch eine Beurteilung von Grundwasserständen einzelner hydrologischer Jahre ist möglich.

Die Webanwendung dient vor allem einer besseren Einordnung in die langjährige Entwicklung der Grundwasserstände und stellt keine Meldestufen dar, aus denen sich kritische Marken hinsichtlich des Grundwasserstands definieren ließen.

In unserer nächsten Messstelle in Neubörger gilt der heutige Grundwasserstand als normal. Messstellen mit niedrigem Grundwasserstand in der näheren Umgebung finden sich in Ostenwalde (sehr niedrig) und Sustrum (niedrig). [HM/jdm/PM, Foto NWKLN]

Landkreis bereitet ordnungsbehördliches Verfahren wegen Kahlschlag im Schießgebiet vor

Abholzungen Schießgebiet 21_06_2023

Am 09.05.2023 hatten wir über Abholzungen der WTD 91 am Fleiereigraben II berichtet. Unsere Anfrage beim Landkreis hatte ergeben, dass eine forstfachliche Einzelbeurteilung unter Mitwirkung der Niedersächsischen Landesforsten als Beratungsforstamt zu den Kahlschlägen am Fleiereigraben II eingeholt werden solle.

Abholzungen Schießgebiet 21_06_2023

Heute teilte die Landkreissprecherin Anja Rohde auf Anfrage mit, dass die Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten vorliege. Nach Auffassung des Beratungsforstamtes handele es sich bei dem Gehölzbestand nicht um eine Fläche, die dem NWaldLG unterliegt. Nach Recherchen von Hallo-Wippingen.de waren die Abholzungen der WTD 91 somit nicht erlaubt.

Der Landkreis bereite jetzt das ordnungsbehördliche Verfahren gegen die Verantwortlichen bei der WTD 91 vor.

Zwei Fotos vom gestrigen Tag belegen, dass sich zumindest in diesem Frühjahr keine nennenswerte Naturverjüngung ergeben hat, wie sie von der WTD 91 als Begründung für die Art der Kahlschläge prognostiziert wurde. [jdm/HM]

Militärische Altlasten im Seitenkanal – Bundesregierung verweist auf Zuständigkeit des Landes

Seitenkanal bei Dörpen

Hallo-Wippingen hatte im Juli und Dezember 2022 berichtet, dass militärische Altlasten aus dem 2. Weltkrieg im Seitenkanal Gleesen-Papenburg bei Dörpen liegen und ungeklärt ist, ob diese Hinterlassenschaften an Munition ein ökologisches Problem darstellen könnten. Die Linke-Fraktion im Bundestag hat unsere Berichterstattung zum Anlass genommen, in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung nähere Informationen dazu zu bekommen. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf die Zuständigkeit der Länder. Der Bund würde selbst nur Untersuchungen anstellen, wenn eine Bundeswasserstraße betroffen wäre. Aber für den Seitenkanal gibt es keine dahingehenden Pläne.

Umfassende Informationen zu Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg und den von ihnen ausgehenden Umweltbelastungen gibt es wohl nur für die Nord- und Ostsee. Die deutschen Binnengewässer wie z. B. Bundeswasserstraßen finden bisher dagegen wenig Berücksichtigung.

Die Linke stellt in ihrer Anfrage unter Verweis auf Hallo-Wippingen.de fest, dass das Umweltbundesamt sich in den 1990er-Jahren mit militärischen Altlasten in Deutschland beschäftigt habe. Im Jahr 2003 sollten diese Arbeiten eingestellt und die Daten an die Bundesländer übergeben worden sein. Allerdings sei unklar, ob hier auch Binnengewässer berücksichtigt wurden.

Der Klimawandel und die damit verursachten Dürreperioden setzten in der Vergangenheit auch den Bundeswasserstraßen zu. So kam es vor, dass Kampfmittel aufgrund von Niedrigwasser freigelegt werden, so z. B. im Rhein oder der Elbe , so dass die Bevölkerung an Land mit den Kampfmitteln in Berührung kommen kann.

Die Antwort der Bundesregierung besteht im Wesentlichen in der Aussage, dass die Beseitigung von Kampfmitteln Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr ist und Aufgabe der Länder ist. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse in Bezug auf Lage, Art und Menge von Kampfmitteln speziell in den Bundeswasserstraßen vor. Sondierungen von Kampfmitteln in Bundeswasserstraßen würden von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) lediglich fallweise, beispielsweise im Vorfeld von Baumaßnahmen, initiiert.

Die bis zum Jahr 2003 vom Umweltbundesamt erhobenen Daten beziehen sich nicht auf Binnengewässer. Die konkrete Gefährdung durch Kampfmittel sei verlässlich immer nur vor Ort zu ermitteln und hänge von der Art der Kampfmittel und deren Korrosionszustand sowie von zahlreichen Umgebungsfaktoren ab. Das Gefährdungsrisiko durch Kampfmittel in Binnengewässern, die auch der Trinkwassergewinnung dienen, wird von der Bundesregierung als gering eingeschätzt. Allerdings sind der Bundesregierung keine Studien bekannt, welche die langfristigen Umweltgefahren undichter Kampfmittel in Binnengewässern untersucht haben.

Konkret für den Seitenkanal Gleesen-Papenburg stellt die Bundesregierung fest, dass ein Ausbau in dem genannten Bereich nicht vorgesehen sei. Daher plane die WSV keine Maßnahmen zur Sondierung und Beseitigung von Kampfmitteln. Die für die Flächen in dem genannten Bereich getroffenen Nutzungseinschränkungen wurden aufgrund des Kampfmittelverdachts zur Gefahrenvermeidung erlassen und würden aufrechterhalten.

Der Ostseerat hat ein 100 Millionen-Euro-Programm beschlossen, um die Räumung der Munitionsaltlasten auf dem Ostsee-Meeresgrund stark zu intensivieren. Hauptgrund für das Programm sind die Umweltgefahren, die von der versenkten Munition nach dem Durchrosten ausgehen.

Ähnliche Gefahren sind auch für die Binnengewässer vorstellbar. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage legt nahe, dass es eine Untersuchung der möglichen Gefahren wohl erst geben wird, wenn sich das Land Niedersachsen, möglicherweise in Kooperation mit anderen Ländern, um eine solche Gefahrenabschätzung kümmern würde. [jdm/HM]

§ 129 StGB – Gummiparagraf ist Waffe gegen Opposition in Deutschland

Die so genannten Klimakleber stören den Verkehr, beschädigen vielleicht Gegenstände und öffentliche Einrichtungen. Man mag diese Aktionen als richtig oder als falsch einschätzen; letztlich sind dies aber harmlose Aktionen, die auf ein politisches Problem aufmerksam machen wollen. Das sieht auch der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, so.

Der § 129 StGB ist derzeit das Instrument der Strafverfolgungsbehörden, um missliebige Proteste zu kriminalisieren. Nur wenn den Aktivisten einfach unterstellt wird, sie bildeten eine kriminelle Vereinigung, um „Straftaten“ zu begehen, können Protestaktionen blitzschnell in mit Gefängnis zu bestrafende Taten verwandelt werden. Dann muss den AktionsteilnehmerInnen auch nicht mehr nachgewiesen werden, was sie konkret Verbotenes getan haben; es reicht, ihnen die Mitgliedschaft in der besagten „kriminellen“ Vereinigung zu unterstellen, um sie mit bis zu drei Jahren Gefängnis für ihre politischen Aktionen zu bestrafen.

Auf Veranlassung der Generalstaatsanwaltschaft München durchsuchten Beamte bei einer bundesweiten Razzia Objekte in sieben Bundesländern. Es geht unter anderem um den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung durch Klimaaktivisten von der Letzten Generation.

Rund 170 Beamte durchsuchten letzte Woche 15 Wohnungen und Geschäftsräume in sieben Bundesländern. Der Tatvorwurf lautet auf Bildung beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. Ermittelt wird gegen sieben Beschuldigte, die zwischen 22 und 38 Jahre alt sind. Festnahmen gab es zunächst nicht. Mit einem polizeilichen Aufgebot wie bei einer terroristischen Gefahr wurden also Wohnungen von Beschuldigten durchsucht, deren Aktionen gerade dadurch auffallen, dass sie ihre Aktionen für jedermann sichtbar öffentlich durchführen. Mit Hilfe des § 219 sollte hier eine „kriminelle Vereinigung“ herbeiphantasiert werden, um den unliebsamen Protest durch die Kriminalisierung der Beteiligten zu stoppen.

Das Oberlandesgericht Dresden hat im so genannten Antifa-Ost-Verfahren heute genau nach dieser Methode vier Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Hauptangeklagte, die Studentin Lina E., wurde sogar zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Ihnen wurde vorgeworfen, zwischen 2018 und 2020 Angehörige der äußerst gewaltbereiten Neonazigruppierungen in Leipzig, Wurzen und Eisenach angegriffen zu haben. Lina E. war von vornherein zur „Rädelsführerin“ erklärt worden. Sie war seit November 2020 als einzige der Angeklagten in Untersuchungshaft was allein schon seltsam ist, weil Lina E. über ein gefestigtes soziales Umfeld verfügte (ihre Mutter besuchte jeden der fast 100 Prozesstage) und weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr bestand.

Die Indizien für die zur Last gelegten Taten waren äußerst dürftig; sogar Alibis wurden einfach ignoriert. Die Anklage stützte sich vor allem auf einen Kronzeugen, einen ehemaligen Aktivisten aus der Antifa-Szene, der wegen seines frauenfeindlichen Verhaltens in Streit mit den Angeklagten lag.

Mit dem Gummi-Paragrafen 219 kann praktisch immer, wenn ähnliche Taten zur Last gelegt werden und gemeinsame Überzeugungen mit den anderen Angeklagten vorhanden sind, eine kriminelle Vereinigung konstruiert werden. Das Oberlandesgericht hat hier undemokratische Pionierarbeit geleistet, den Paragraphen 129 als Instrument gegen unliebsame politische Zusammenhänge und für politische Repressionen einzusetzen.

In Zeiten, in denen jede nicht regierungsamtliche Meinung zu Kriegsunterstützung oder Corona schon öffentlich als unstatthafte „Querdenkerei“ diffamiert wird, kann das Dresdner Urteil die Blaupause sein, um jeden öffentlichen Protest zu einem unkalkulierbaren Risiko für das weitere Leben in Freiheit zu machen. [jdm]

Landkreis widerspricht Darstellung der WTD 91: Abholzungen im Schießgebiet nicht mit Naturschutzbehörde abgesprochen

Kahlschlag beim Fleiereigraben II bei Wippingen

Im Schießgebiet bei Wippingen beim Fleiereigraben II wurde eine große Fläche abgeholzt. Da jetzt die Setz- und Brutzeit ist und offensichtlich trotzdem gearbeitet wurde, erschien hier etwas nicht richtig zu sein. Das nicht allein: Der Rückschnitt erfolgte nicht sachgerecht, weil kahlgeschlagen wurde und ebenerdig zurückgeschnitten wurde. Hier hat sich offensichtlich jemand nicht an das Naturschutzgesetz gehalten und auch § 12 des Niedersächsischen Waldgesetzes verletzt.

Hallo-Wippingen hatte bereits Im Januar die Abholzung von Wegrändern durch die WTD 91 für fragwürdig gehalten, was aber von der WTD 91 anders gesehen wurde. Da wir auch hier die WTD 91 als Verantwortlichen vermuteten, erbaten wir erneut von dort eine Stellungnahme.

Kahlschlag beim Fleiereigraben II bei Wippingen

Laut der Sprecherin der WTD 91, Jennifer Frerichs, führt die WTD 91 als Nutzer der Liegenschaft selbst keine Gelände- oder Abholzarbeiten durch. Die Verwaltung, Pflege und Instandhaltung des Geländes sei Aufgabe des Bundeswehrdienstleistungszentrums (BwDLZ). Der zuständige Ökologe des Geländebetreuungsdienstes (GBD) habe mitgeteilt, dass bereits im September 2022 der GBD des BwDLZ Leer mit der Prüfung und Durchführung von Maßnahmen zur Freistellung von Sichtachsen für den Erprobungsbetrieb der WTD 91 beauftragt wurde.

Zur Gewährleistung der erforderlichen Sichtachsen müssten die Gehölzstreifen in ihrer Höhe beschränkt werden. Sie wurden „auf den Stock gesetzt“, das heiße, die Gehölze werden bis auf wenige Triebe zurückgeschnitten. Diese Vorgehensweise sei laut des Ökologen in der Landschaftspflege üblich.

Kahlschlag beim Fleiereigraben II bei Wippingen

Bei den von Hallo-Wippingen angesprochenen Flächen handele es sich zum Teil um Wald im Sinne des Gesetzes. Rechtlich unterliege die ordnungsgemäße Waldwirtschaft nicht den Verboten des BNatSchG. Ein Kahlschlag i.S.d § 12 NWaldLG liegt nicht vor.

Diplom-Holzwirt Dr. Hans Müller aus Neudörpen schaute sich die Gehölzstreifen vor Ort an und hat dazu eine andere Sicht: "In einem 20 bis 25 Meter breiten Gehölzstreifen kann sich kein Naturhaushalt mit eigenem Binnenklima entwickeln. Nur dann kann aber von einem Wald im Sinne des Niedersächsischen Waldgesetzes gesprochen werden." Ein Kahlschlag während der Brut- und Setzzeiten wäre bei einem kleinen Wald unter 1 ha, wie am Fleiereigraben II, erlaubt, wenn es sich um Wald handelte. Eine größere Fläche am Fleiereigraben IV dürfte über 1 ha sein. Dort hätte entweder - falls es ein Wald ist - der Kahlschlag laut § 12 Waldgesetz dem Landkreis angezeigt werden müssen oder der Kahlschlag ist - weil der Gehölzstreifen kein Wald ist - während der Brut- und Setzzeiten verboten.

Frerichs äußerte uns gegenüber, dass sämtliche Maßnahmen durch den zuständigen Revierförster in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Emsland durchgeführt worden seien.

Kahlschlag beim Fleiereigraben II bei Wippingen

Wir fragten den Landkreis, ob das so richtig sei. Anja Rohde, die Sprecherin des Landkreises, teilte mit, dass eine enge Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Emsland nicht erfolgte. Auch liege keine Entscheidung des Landkreises Emsland als Waldbehörde zur Einstufung der Gehölzstreifen als Wald im Sinne des Gesetzes vor. Ob es sich bei dem Gehölzstreifen tatsächlich um Wald im Sinne des Gesetzes handelt, bedürfe einer forstfachlichen Einzelbeurteilung unter Mitwirkung der Niedersächsischen Landesforsten als Beratungsforstamt.

Der Landkreis Emsland prüfe derzeit die Aufnahme eines ordnungsbehördlichen Verfahrens, um zu klären, ob Verstöße gegen die §§ 17 und 39 BNatSchG sowie gegen die Vorgaben der Brut- und Setzzeit vorliegen und diese gegebenenfalls geahndet werden müssen. [jdm]

Atommüll: NBG-Gut­ach­ten über die Ver­wen­dung von geo­lo­gi­schen Da­ten zu Salz­stö­cken

Wie erfolgversprechend sind die laufenden Arbeiten der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), um mehr darüber zu erfahren, wie Salzstöcke in ihrem Inneren aufgebaut sind? Werden die vorhandenen geologischen Daten ausreichend genutzt? Beim für den Atommüll zuständigen Bundesamt BASE gibt es ein von Bürgern besetztes Nationales Begleit-Gremium (NBG), das ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, um diese Fragen unter die Lupe zu nehmen.

Seite 7 aus dem Gutachten mit dem Beispiel der Salzstöcke Wahn und Lathen

Bei Salzstöcken ist es generell schwierig, anhand von Bohrungen oder Messungen von der Erdoberfläche aus festzustellen, wie sie in ihrem Inneren aufgebaut sind. Die BGE hat in ihrer Methodik zu den Sicherheitsuntersuchungen einige Vorschläge hierzu gemacht. Zum Beispiel können alte Messdaten mit neueren Techniken aufgearbeitet werden oder die Form von Salzstöcken könnte Rückschlüsse darauf zulassen, wie kompliziert die Gesteine in ihrem Inneren verfaltet und verformt sind.

Hierzu hat der Sachverständige Prof. Dr. Michael Weber Einsicht in den Datenraum der BGE genommen. Viele geologischen Daten sind Privatbesitz von Firmen. Diese Daten können nur im Datenraum der BGE eingesehen werden. Prof. Weber hat die aktuellen Arbeiten der BGE zur Recherche und Aufarbeitung geologischer Daten am Beispiel der Salzstöcke Bahlburg, Wahn, Lathen und Wittingen näher betrachtet. Hier finden Sie das Gutachten von Prof. Dr. Michael Weber.

Prof. Weber nimmt in dem Gutachten auch die Salzstöcke Wahn und Lathen als Beispiele. Es bestanden sechs 2D seismische Linien vom Salzstock Wahn, wovon 3 auch den benachbarten Salzstock Lathen durchschneiden. Es gibt also 6 Schnittzeichnungen vom Inneren des Salzstocks. Um diese Daten anzufordern und auf ihre Qualität zu prüfen, brauchte die BGE etwa sechs Monate. Die 2D-Bilder des Salzstocks sind aber nicht immer aussagekräftig, weil die seismischen Messmethoden bei verschiedenen Schräglagen auch fehlerhafte Ergebnisse bringen können. Die 2D-Daten müssen somit durch die Ergebnisse der vorhandenen Bohrungen gegen gecheckt werden. Ein solches Verfahren muss für alle 60 Teilgebiete mit Salzstöcken durchgeführt werden, wobei die Datenlage äußerst unterschiedlich ist. Häufig sind die Daten völlig veraltet oder die Roh- und Messdaten stehen nicht mehr zur Verfügung, so dass eine Qualitätskontrolle nicht mehr möglich ist.

Als Fazit des Gutachtens hält Prof. Weber fest, dass nach wie vor große Lücken in den Datenbeständen bestehen. Für eine sichere Kenntnis über den Aufbau eines Salzstockes ist 3D Seismik in Kombination mit Bohrinformationen nötig. Denn der Aufbau eines Salzstocks zeigt oft eine große Komplexität wegen der Verfaltungen beim Aufstieg des Salzes. Die Beschaffung, Aufbereitung und Prüfung von Daten müsse weiter mit hoher Priorität betrieben werden.

Es gebe einen dringenden Nachholbedarf bei der BGE zur transparenten Aufbereitung der vorhandenen Ergebnisse, Erkenntnisse, Listen und Karten. Eine frühestmögliche öffentliche und auch für Laien verständliche Präsentation und Diskussion der Weiterentwicklung der präsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchung und des sicherheitsgerichteten Diskurses sei von großer Wichtigkeit für den Fortschritt und die Glaubwürdigkeit des Verfahrens. [jdm]