Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 06.05. bis 07.05.2024 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53), Renkenberge – Wahn (K168) und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]
Schlagwort: WTD 91
Sperrungen Schießgebiet
Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 29.04.2024 bis 30.04.2024 und vom 02.05.2024 bis 03.05.2024 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53) und Renkenberge – Wahn (K168) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]
Sperrungen Schießgebiet
Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 22.04. bis 26.04.2024 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53), Renkenberge – Wahn (K168) und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]
Sperrungen Schießgebiet
Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 25.03. bis 29.03.2024 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53) und Renkenberge – Wahn (K168) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]
Sperrungen Schießgebiet
Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 18.03. bis 22.03.2024 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53) und Renkenberge – Wahn (K168) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]
Sperrungen Schießgebiet
Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 11.03. bis 15.03.2024 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53) und Renkenberge – Wahn (K168) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]
Sperrungen Schießgebiet
Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 04.03. bis 08.03.2024 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53) und Renkenberge – Wahn (K168) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]
Sperrungen Schießgebiet
Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom Montag, dem 26.02.2024 bis 01.03.2024 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53), Renkenberge – Wahn (K168), Wippingen – Werpeloh (K114) und Börger – Neubörger (L62) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]
Sperrungen Schießgebiet
Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom Montag, dem 19.02.2024 bis 23.02.2024 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53), Renkenberge – Wahn (K168), Wippingen – Werpeloh (K114) und Börger – Neubörger (L62) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]
Sperrungen Schießgebiet
Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 12.02. bis 16.02.2024 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53) und Renkenberge – Wahn (K168) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]
Sperrungen Schießgebiet
Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 05.02. bis 09.02.2024 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53) und Renkenberge – Wahn (K168) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]
Sperrungen Schießgebiet
Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 28.01. bis 02.02.2024 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53) und Renkenberge – Wahn (K168) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]
Sperrungen Schießgebiet
Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 22.01. bis 28.01.2024 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53) und Renkenberge – Wahn (K168) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]
Sperrungen Schießgebiet
Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 15.01. bis 19.01.2024 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53) und Renkenberge – Wahn (K168) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]
Sperrungen Schießgebiet
Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 08.01. bis 12.01.2024 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53) und Renkenberge – Wahn (K168) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]
Sperrungen Schießgebiet
Die WTD 91 meldet für die Woche vom 18.12 bis 22.12.2023 keine Straßensperrungen. [jdm]
Sperrungen Schießgebiet
Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 11.12. bis 15.12.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]
Sperrungen Schießgebiet
Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom Montag, dem 04.12.2023 bis 08.12.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53), Renkenberge – Wahn (K168), Wippingen – Werpeloh (K114) und Börger – Neubörger (L62) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]
Sperrungen Schießgebiet
Die WTD 91 meldet für die Woche vom 27.11 bis 01.12.2023 keine Straßensperrungen. [jdm]
Sperrungen Schießgebiet
Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 20.11. bis 24.11.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53), Renkenberge – Wahn (K168) und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]
Sperrungen Schießgebiet
Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 13.11. bis 17.11.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53), Renkenberge – Wahn (K168) und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]
Sperrungen Schießgebiet
Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 06.11. bis 10.11.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53), Renkenberge – Wahn (K168) und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]
Sperrungen Schießgebiet
Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 01.11. bis 03.11.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]
Sperrungen Schießgebiet
Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 26.10. bis 27.10.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]
Zuständige Behörde Niedersachsens: Fläche war kein Wald – Kahlschlag durch WTD 91 war illegal
Eine Sprecherin des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz stellte auf Nachfrage noch einmal klar, es handele sich bei den durch die WTD 91 kahlgeschlagenen Flächen im Schießgebiet bei Wippingen "trotz der Gesamtflächen nicht um Wald im Sinne des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Auch das zuständige Beratungsforstamt kommt in seiner Beurteilung zu diesem Ergebnis. Somit liegt in diesem Fall keine waldrechtliche Betroffenheit vor."
Bei dem Flurstück 37/3, Flur 27, Gemarkung Werpeloh handele sich um einen schlauchartigen rund 420 m langen und 20 bis 25 m breiten Gehölzstreifen im Eigentum der Gemeinde Werpeloh im Landkreis Emsland, welcher einerseits von einem privaten Acker (Flurstück 35, Flur 27, Gemarkung Weperloh) und andererseits von einer gemeindlichen Verkehrsbegleitfläche eines Wirtschaftsweges (Flurstück 38, Flur 27, Gemarkung Werpeloh) begrenzt sei. Aufgrund der geringen Breite von deutlich unter 30 m und der Form der Bewirtschaftung könne sich bei dem vorliegenden Baumbestand kein Waldcharakter mit einem Waldnaturhaushalt und einem Waldbinnenklima ausbilden.
Damit widerspricht das niedersächsische Landwirtschaftsministerium als zuständige Behörde ganz klar den Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar im Bundesfinanzministerium, der von einem Wald gesprochen hat. Die Abholzungen waren somit illegal, wurden aber vom Landkreis Emsland nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet. [jdm/HM]
Kahlschlag im Schießgebiet: Wald ja oder Wald nimmer – straflos immer
Dr. Gesine Lötzsch, die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktion DIE LINKE, fragte im Bundesfinanzministerium nach, was es zu dem Kahlschlag im Schießgebiet bei Wippingen zu sagen hat. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar ist etwas irritierend.
Er berichtet in seinem Schreiben an Lötzsch, dass der Bundesforstbetrieb Niedersachsen die Kahlschlagsfläche als Wald eingestuft habe und deshalb der Kahlschlag durchgeführt werden durfte. Als Beleg, dass diese Einschätzung richtig sei, führt er an, dass der Landkreis Emsland das Ordnungswidrigkeitenverfahren eingestellt habe.
Der Landkreis hat aber die Fläche nicht als Wald eingestuft und das Verfahren nur eingestellt, weil er keinen Vorsatz bei dem Verstoß gegen den Naturschutz erkennen konnte. Der Landkreis führte also einen ganz anderen Grund für die Einstellung des Verfahrens an.
Es bleibt also festzustellen: Im Fall, es handelte sich nicht um einen Wald, hat der Landkreis das Ordnungswidrigkeitenverfahren folgenlos eingestellt, ohne die ebenfalls mit Bußgeldstrafe bewehrte Fahrlässigkeit zu prüfen. Im Fall es war doch ein Wald, bleibt die Frage, warum die WTD 91 ihre Abholzungen ausgerechnet in der Brut- und Setzzeit durchführen muss.
Die Behörden sind also in der Lage, naturschutzwidriges Verhalten der WTD 91 mit konträren Einschätzungen so zu behandeln, dass immer eine Straflosigkeit garantiert ist. [jdm/HM]
Nachsatz: In einer ersten Version hatten wir geschrieben, dass der Bundesforstbetrieb Niedersachsen gegen die Meldepflicht wegen des geplanten Kahlschlags verstoßen habe, wenn es sich um Wald handelt. Das ist aber nicht richtig, weil die Meldepflicht erst ab einer Fläche von einem Hektar besteht.
Sperrungen Schießgebiet
Die WTD 91 meldet für die Woche vom 16.10 bis 20.10.2023 keine Straßensperrungen. [jdm]
Sperrungen Schießgebiet
Die WTD 91 meldet für die Woche vom 9.10 bis 13.10.2023 keine Straßensperrungen. [jdm]
Sperrungen Schießplatz
Die WTD 91 meldet für die Woche vom 2.10 bis 06.10.2023 keine Straßensperrungen. [jdm]
Einstellung des Verfahrens wegen Kahlschlag im Schießgebiet: Ermittelte der Landkreis gegen den Falschen?
Am 18. September hatten wir berichtet, dass der Landkreis wegen des Kahlschlags eines Gehölzstreifens während der Brut- und Setzzeit im Schießgebiet ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet hatte. Und der NDR berichtete dann am 20. September mit Bezug auf unsere Berichterstattung. Aber schon am 22. September meldete der NDR unter Berufung auf einen Kreissprecher, dass das Verfahren eingestellt worden sei.
Der Landkreis habe nicht zweifelsfrei klären können, ob mit dem Rückschnitt vorsätzlich gegen Richtlinien des Natur- und Landschaftsschutzes verstoßen worden ist. Außerdem meldete der NDR, dass die Bundeswehr betont habe, dass das Verfahren nicht gegen sie als Pächterin, sondern gegen den Eigentümer und den Dienstleister des Rückschnitts gerichtet war.
Wir fragten beim Landkreis nach, weil uns die Einstellung des Verfahrens nicht schlüssig erscheint. Zuvor hatte der Landkreis mitgeteilt, dass, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Genehmigung nach § 17 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG einen Eingriff in Natur und Landschaft vornehme, könne mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR bestraft werden. In der vom NDR zitierten Verlautbarung, ist aber nur davon die Rede, dass Vorsatz nicht nachgewiesen werden konnte. Die Fahrlässigkeit wurde anscheinend gar nicht geprüft.
Der Landkreis hat uns auf diese Anfrage bis heute nicht geantwortet. Wir stellten die weitere Frage, warum das Verfahren gegen die Eigentümer (Gemeinde Werpeloh) und gegen den Dienstleister, den Bundesforst, gerichtet war und nicht gegen den Pächter und Auftraggeber des Kahlschlags, die WTD 91. Die Kreissprecherin teilte dazu mit, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, zu denen der Bundesforst gehöre, die Waldflächen der Bundeswehrliegenschaft betreue. Insofern sei der Bundesforst der richtige Ansprechpartner.
Nach dieser Logik kann also jeder Bürger gegen das Naturschutzrecht verstoßen, sofern er irgendwelche Personen damit beauftragt, die nicht so genau Bescheid wissen. Der Auftraggeber ist aus dem Schneider und der Dienstleister, der keine Ahnung vom Naturschutzrecht hat, hat ohne Vorsatz gehandelt. Sie können dann wohl sicher sein, dass der Landkreis Ihren naturschutzwidrigen Eingriff nicht ahndet.
Oder hatte das Vorgehen des Landkreises vielleicht damit zu tun, dass er sich mit der "mächtigen" Bundeswehr nicht anlegen möchte? Dann muss man dem Landkreis fast ein Lob zollen, dass er das Verfahren gegen die vollständig unschuldige Gemeinde Werpeloh nicht durchgezogen hat und lieber den Tatbestand der "Fahrlässigkeit" einfach vergessen hat. [jdm]
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