Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 01.11. bis 03.11.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 26.10. bis 27.10.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Zuständige Behörde Niedersachsens: Fläche war kein Wald – Kahlschlag durch WTD 91 war illegal

Eine Sprecherin des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz stellte auf Nachfrage noch einmal klar, es handele sich bei den durch die WTD 91 kahlgeschlagenen Flächen im Schießgebiet bei Wippingen "trotz der Gesamtflächen nicht um Wald im Sinne des § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Auch das zuständige Beratungsforstamt kommt in seiner Beurteilung zu diesem Ergebnis. Somit liegt in diesem Fall keine waldrechtliche Betroffenheit vor."

Bei dem Flurstück 37/3, Flur 27, Gemarkung Werpeloh handele sich um einen schlauchartigen rund 420 m langen und 20 bis 25 m breiten Gehölzstreifen im Eigentum der Gemeinde Werpeloh im Landkreis Emsland, welcher einerseits von einem privaten Acker (Flurstück 35, Flur 27, Gemarkung Weperloh) und andererseits von einer gemeindlichen Verkehrsbegleitfläche eines Wirtschaftsweges (Flurstück 38, Flur 27, Gemarkung Werpeloh) begrenzt sei. Aufgrund der geringen Breite von deutlich unter 30 m und der Form der Bewirtschaftung könne sich bei dem vorliegenden Baumbestand kein Waldcharakter mit einem Waldnaturhaushalt und einem Waldbinnenklima ausbilden.

Damit widerspricht das niedersächsische Landwirtschaftsministerium als zuständige Behörde ganz klar den Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar im Bundesfinanzministerium, der von einem Wald gesprochen hat. Die Abholzungen waren somit illegal, wurden aber vom Landkreis Emsland nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet. [jdm/HM]

Kahlschlag im Schießgebiet: Wald ja oder Wald nimmer – straflos immer

Dr. Gesine Lötzsch, die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktion DIE LINKE, fragte im Bundesfinanzministerium nach, was es zu dem Kahlschlag im Schießgebiet bei Wippingen zu sagen hat. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar ist etwas irritierend.

Er berichtet in seinem Schreiben an Lötzsch, dass der Bundesforstbetrieb Niedersachsen die Kahlschlagsfläche als Wald eingestuft habe und deshalb der Kahlschlag durchgeführt werden durfte. Als Beleg, dass diese Einschätzung richtig sei, führt er an, dass der Landkreis Emsland das Ordnungswidrigkeitenverfahren eingestellt habe.

Der Landkreis hat aber die Fläche nicht als Wald eingestuft und das Verfahren nur eingestellt, weil er keinen Vorsatz bei dem Verstoß gegen den Naturschutz erkennen konnte. Der Landkreis führte also einen ganz anderen Grund für die Einstellung des Verfahrens an.

Es bleibt also festzustellen: Im Fall, es handelte sich nicht um einen Wald, hat der Landkreis das Ordnungswidrigkeitenverfahren folgenlos eingestellt, ohne die ebenfalls mit Bußgeldstrafe bewehrte Fahrlässigkeit zu prüfen. Im Fall es war doch ein Wald, bleibt die Frage, warum die WTD 91 ihre Abholzungen ausgerechnet in der Brut- und Setzzeit durchführen muss.

Die Behörden sind also in der Lage, naturschutzwidriges Verhalten der WTD 91 mit konträren Einschätzungen so zu behandeln, dass immer eine Straflosigkeit garantiert ist. [jdm/HM]

Nachsatz: In einer ersten Version hatten wir geschrieben, dass der Bundesforstbetrieb Niedersachsen gegen die Meldepflicht wegen des geplanten Kahlschlags verstoßen habe, wenn es sich um Wald handelt. Das ist aber nicht richtig, weil die Meldepflicht erst ab einer Fläche von einem Hektar besteht.

Sperrungen Schießgebiet

Die WTD 91 meldet für die Woche vom 16.10 bis 20.10.2023 keine Straßensperrungen. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Die WTD 91 meldet für die Woche vom 9.10 bis 13.10.2023 keine Straßensperrungen. [jdm]

Sperrungen Schießplatz

Die WTD 91 meldet für die Woche vom 2.10 bis 06.10.2023 keine Straßensperrungen. [jdm]

Einstellung des Verfahrens wegen Kahlschlag im Schießgebiet: Ermittelte der Landkreis gegen den Falschen?

Am 18. September hatten wir berichtet, dass der Landkreis wegen des Kahlschlags eines Gehölzstreifens während der Brut- und Setzzeit im Schießgebiet ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet hatte. Und der NDR berichtete dann am 20. September mit Bezug auf unsere Berichterstattung. Aber schon am 22. September meldete der NDR unter Berufung auf einen Kreissprecher, dass das Verfahren eingestellt worden sei.

Der Landkreis habe nicht zweifelsfrei klären können, ob mit dem Rückschnitt vorsätzlich gegen Richtlinien des Natur- und Landschaftsschutzes verstoßen worden ist. Außerdem meldete der NDR, dass die Bundeswehr betont habe, dass das Verfahren nicht gegen sie als Pächterin, sondern gegen den Eigentümer und den Dienstleister des Rückschnitts gerichtet war.

Wir fragten beim Landkreis nach, weil uns die Einstellung des Verfahrens nicht schlüssig erscheint. Zuvor hatte der Landkreis mitgeteilt, dass, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Genehmigung nach § 17 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG einen Eingriff in Natur und Landschaft vornehme, könne mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR bestraft werden. In der vom NDR zitierten Verlautbarung, ist aber nur davon die Rede, dass Vorsatz nicht nachgewiesen werden konnte. Die Fahrlässigkeit wurde anscheinend gar nicht geprüft.

Der Landkreis hat uns auf diese Anfrage bis heute nicht geantwortet. Wir stellten die weitere Frage, warum das Verfahren gegen die Eigentümer (Gemeinde Werpeloh) und gegen den Dienstleister, den Bundesforst, gerichtet war und nicht gegen den Pächter und Auftraggeber des Kahlschlags, die WTD 91. Die Kreissprecherin teilte dazu mit, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, zu denen der  Bundesforst gehöre, die Waldflächen der Bundeswehrliegenschaft betreue. Insofern sei der Bundesforst der richtige Ansprechpartner.

Nach dieser Logik kann also jeder Bürger gegen das Naturschutzrecht verstoßen, sofern er irgendwelche Personen damit beauftragt, die nicht so genau Bescheid wissen. Der Auftraggeber ist aus dem Schneider und der Dienstleister, der keine Ahnung vom Naturschutzrecht hat, hat ohne Vorsatz gehandelt. Sie können dann wohl sicher sein, dass der Landkreis Ihren naturschutzwidrigen Eingriff nicht ahndet.

Oder hatte das Vorgehen des Landkreises vielleicht damit zu tun, dass er sich mit der "mächtigen" Bundeswehr nicht anlegen möchte? Dann muss man dem Landkreis fast ein Lob zollen, dass er das Verfahren gegen die vollständig unschuldige Gemeinde Werpeloh nicht durchgezogen hat und lieber den Tatbestand der "Fahrlässigkeit" einfach vergessen hat. [jdm]

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Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 25.09. bis 29.09.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53) und Renkenberge – Wahn (K168) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

NDR und Tagesschau beziehen sich auf Hallo-Wippingen

Dass Hallo-Wippingen.de beim NDR 1 oder gar auf der Internet-Präsenz der Tagesschau erwähnt wird, kommt nicht oft vor. Also schauen Sie selbst:

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Baeume-gekappt-fuer-freies-Schussfeld-Bundeswehr-droht-Geldstrafe,bundeswehr2774.html

https://www.tagesschau.de/inland/regional/niedersachsen/ndr-baeume-gekappt-fuer-freies-schussfeld-bundeswehr-droht-geldstrafe-100.html

Die Berichte beziehen sich auf unsere Berichterstattung über den Kahlschlag von Gehölzstreifen im Schießgebiet. [jdm]

Landkreis hat ordnungsbehördliches Verfahren wegen Kahlschlag eingeleitet

Ein Ergebnis unseres Berichtes vom 9. Mai über Abholzungen der WTD 91 am Fleiereigraben II war die Erkenntnis, dass es sich nach Auffassung der Niedersächsischen Landesforsten bei dem Gehölzbestand nicht um eine Fläche handelte, die dem Niedersächsischen Waldgesetz unterliegt. Damit waren die Abholzungen der WTD 91 mutmaßlich nicht erlaubt.

Der Landkreis teilte heute auf Anfrage mit, dass das ordnungsbehördliche Verfahren zwischenzeitlich eingeleitet wurde. Zum Ausgang des Verfahrens könnten noch keine Aussagen getroffen werden. Grundsätzlich gelte: Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Genehmigung nach § 17 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG einen Eingriff in Natur und Landschaft vornehme, könne mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR bestraft werden. Ob im vorliegenden Fall eine vorsätzliche oder fahrlässige Handlung vorliegt, ist Bestandteil des laufenden Verfahrens. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 25.09. bis 01.10.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53) und Renkenberge – Wahn (K168) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 11.09. bis 15.09.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53) und Renkenberge – Wahn (K168) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 04.09. bis 08.09.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53), Renkenberge – Wahn (K168) und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 28.08. bis 01.09.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53) und Renkenberge – Wahn (K168) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Für die Woche vom 21. bis 25.08.2023 meldet die WTD 91 keine Straßensperrungen. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Für die Woche vom 14. bis 18.08.2023 meldet die WTD 91 keine Sperrungen. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Für die Woche vom 07. bis 12.08.2023 meldet die WTD 91 keine Sperrungen. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Für die Woche vom 31. 07. bis 04.08.2023 meldet die WTD 91 keine Sperrungen. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 24.07. bis 28.07.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53) und Renkenberge – Wahn (K168) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 17.07. bis 21.07.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53), Renkenberge – Wahn (K168) und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Die Wehrtechnische Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) meldet für die kommende Woche vom 10.07.2023 bis 14.07.2023 jeweils von 08:00 – 16:30 Uhr nur die Sperrung des Schlagbrückener Wegs. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 03.07. bis 07.07.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53) und Renkenberge – Wahn (K168) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 26.06. bis 30.06.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53), Renkenberge – Wahn (K168) und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Landkreis bereitet ordnungsbehördliches Verfahren wegen Kahlschlag im Schießgebiet vor

Abholzungen Schießgebiet 21_06_2023

Am 09.05.2023 hatten wir über Abholzungen der WTD 91 am Fleiereigraben II berichtet. Unsere Anfrage beim Landkreis hatte ergeben, dass eine forstfachliche Einzelbeurteilung unter Mitwirkung der Niedersächsischen Landesforsten als Beratungsforstamt zu den Kahlschlägen am Fleiereigraben II eingeholt werden solle.

Abholzungen Schießgebiet 21_06_2023

Heute teilte die Landkreissprecherin Anja Rohde auf Anfrage mit, dass die Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten vorliege. Nach Auffassung des Beratungsforstamtes handele es sich bei dem Gehölzbestand nicht um eine Fläche, die dem NWaldLG unterliegt. Nach Recherchen von Hallo-Wippingen.de waren die Abholzungen der WTD 91 somit nicht erlaubt.

Der Landkreis bereite jetzt das ordnungsbehördliche Verfahren gegen die Verantwortlichen bei der WTD 91 vor.

Zwei Fotos vom gestrigen Tag belegen, dass sich zumindest in diesem Frühjahr keine nennenswerte Naturverjüngung ergeben hat, wie sie von der WTD 91 als Begründung für die Art der Kahlschläge prognostiziert wurde. [jdm/HM]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 19.06. bis 23.06.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53), Renkenberge – Wahn (K168) und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 12.06. bis 16.06.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53) und Renkenberge – Wahn (K168) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 05.06. bis 09.06.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53) und Renkenberge – Wahn (K168) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 30.05. bis 02.06.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53), Renkenberge – Wahn (K168) und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 22.05. bis 26.05.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53), Renkenberge – Wahn (K168) und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]