Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 03.07. bis 07.07.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53) und Renkenberge – Wahn (K168) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 26.06. bis 30.06.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53), Renkenberge – Wahn (K168) und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Landkreis bereitet ordnungsbehördliches Verfahren wegen Kahlschlag im Schießgebiet vor

Abholzungen Schießgebiet 21_06_2023

Am 09.05.2023 hatten wir über Abholzungen der WTD 91 am Fleiereigraben II berichtet. Unsere Anfrage beim Landkreis hatte ergeben, dass eine forstfachliche Einzelbeurteilung unter Mitwirkung der Niedersächsischen Landesforsten als Beratungsforstamt zu den Kahlschlägen am Fleiereigraben II eingeholt werden solle.

Abholzungen Schießgebiet 21_06_2023

Heute teilte die Landkreissprecherin Anja Rohde auf Anfrage mit, dass die Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten vorliege. Nach Auffassung des Beratungsforstamtes handele es sich bei dem Gehölzbestand nicht um eine Fläche, die dem NWaldLG unterliegt. Nach Recherchen von Hallo-Wippingen.de waren die Abholzungen der WTD 91 somit nicht erlaubt.

Der Landkreis bereite jetzt das ordnungsbehördliche Verfahren gegen die Verantwortlichen bei der WTD 91 vor.

Zwei Fotos vom gestrigen Tag belegen, dass sich zumindest in diesem Frühjahr keine nennenswerte Naturverjüngung ergeben hat, wie sie von der WTD 91 als Begründung für die Art der Kahlschläge prognostiziert wurde. [jdm/HM]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 19.06. bis 23.06.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53), Renkenberge – Wahn (K168) und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 12.06. bis 16.06.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53) und Renkenberge – Wahn (K168) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 05.06. bis 09.06.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53) und Renkenberge – Wahn (K168) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 30.05. bis 02.06.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53), Renkenberge – Wahn (K168) und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 22.05. bis 26.05.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53), Renkenberge – Wahn (K168) und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Am 15.05. und 16.05.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Landkreis widerspricht Darstellung der WTD 91: Abholzungen im Schießgebiet nicht mit Naturschutzbehörde abgesprochen

Kahlschlag beim Fleiereigraben II bei Wippingen

Im Schießgebiet bei Wippingen beim Fleiereigraben II wurde eine große Fläche abgeholzt. Da jetzt die Setz- und Brutzeit ist und offensichtlich trotzdem gearbeitet wurde, erschien hier etwas nicht richtig zu sein. Das nicht allein: Der Rückschnitt erfolgte nicht sachgerecht, weil kahlgeschlagen wurde und ebenerdig zurückgeschnitten wurde. Hier hat sich offensichtlich jemand nicht an das Naturschutzgesetz gehalten und auch § 12 des Niedersächsischen Waldgesetzes verletzt.

Hallo-Wippingen hatte bereits Im Januar die Abholzung von Wegrändern durch die WTD 91 für fragwürdig gehalten, was aber von der WTD 91 anders gesehen wurde. Da wir auch hier die WTD 91 als Verantwortlichen vermuteten, erbaten wir erneut von dort eine Stellungnahme.

Kahlschlag beim Fleiereigraben II bei Wippingen

Laut der Sprecherin der WTD 91, Jennifer Frerichs, führt die WTD 91 als Nutzer der Liegenschaft selbst keine Gelände- oder Abholzarbeiten durch. Die Verwaltung, Pflege und Instandhaltung des Geländes sei Aufgabe des Bundeswehrdienstleistungszentrums (BwDLZ). Der zuständige Ökologe des Geländebetreuungsdienstes (GBD) habe mitgeteilt, dass bereits im September 2022 der GBD des BwDLZ Leer mit der Prüfung und Durchführung von Maßnahmen zur Freistellung von Sichtachsen für den Erprobungsbetrieb der WTD 91 beauftragt wurde.

Zur Gewährleistung der erforderlichen Sichtachsen müssten die Gehölzstreifen in ihrer Höhe beschränkt werden. Sie wurden „auf den Stock gesetzt“, das heiße, die Gehölze werden bis auf wenige Triebe zurückgeschnitten. Diese Vorgehensweise sei laut des Ökologen in der Landschaftspflege üblich.

Kahlschlag beim Fleiereigraben II bei Wippingen

Bei den von Hallo-Wippingen angesprochenen Flächen handele es sich zum Teil um Wald im Sinne des Gesetzes. Rechtlich unterliege die ordnungsgemäße Waldwirtschaft nicht den Verboten des BNatSchG. Ein Kahlschlag i.S.d § 12 NWaldLG liegt nicht vor.

Diplom-Holzwirt Dr. Hans Müller aus Neudörpen schaute sich die Gehölzstreifen vor Ort an und hat dazu eine andere Sicht: "In einem 20 bis 25 Meter breiten Gehölzstreifen kann sich kein Naturhaushalt mit eigenem Binnenklima entwickeln. Nur dann kann aber von einem Wald im Sinne des Niedersächsischen Waldgesetzes gesprochen werden." Ein Kahlschlag während der Brut- und Setzzeiten wäre bei einem kleinen Wald unter 1 ha, wie am Fleiereigraben II, erlaubt, wenn es sich um Wald handelte. Eine größere Fläche am Fleiereigraben IV dürfte über 1 ha sein. Dort hätte entweder - falls es ein Wald ist - der Kahlschlag laut § 12 Waldgesetz dem Landkreis angezeigt werden müssen oder der Kahlschlag ist - weil der Gehölzstreifen kein Wald ist - während der Brut- und Setzzeiten verboten.

Frerichs äußerte uns gegenüber, dass sämtliche Maßnahmen durch den zuständigen Revierförster in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Emsland durchgeführt worden seien.

Kahlschlag beim Fleiereigraben II bei Wippingen

Wir fragten den Landkreis, ob das so richtig sei. Anja Rohde, die Sprecherin des Landkreises, teilte mit, dass eine enge Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Emsland nicht erfolgte. Auch liege keine Entscheidung des Landkreises Emsland als Waldbehörde zur Einstufung der Gehölzstreifen als Wald im Sinne des Gesetzes vor. Ob es sich bei dem Gehölzstreifen tatsächlich um Wald im Sinne des Gesetzes handelt, bedürfe einer forstfachlichen Einzelbeurteilung unter Mitwirkung der Niedersächsischen Landesforsten als Beratungsforstamt.

Der Landkreis Emsland prüfe derzeit die Aufnahme eines ordnungsbehördlichen Verfahrens, um zu klären, ob Verstöße gegen die §§ 17 und 39 BNatSchG sowie gegen die Vorgaben der Brut- und Setzzeit vorliegen und diese gegebenenfalls geahndet werden müssen. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 08.05. bis 12.05.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 02.05. bis 05.05.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 24.08. bis 28.04.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53), Renkenberge – Wahn (K168) und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Für die Woche vom 17.04. bis 21.04.2023 sind keine Sperrungen angekündigt worden. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Für die Woche vom 11.04. bis 14.04.2023 sind keine Sperrungen angekündigt worden. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Für die Woche vom 03.04. bis 07.04.2023 sind keine Sperrungen angekündigt worden. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 27.03. bis 31.03.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53), Renkenberge – Wahn (K168) und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 20.03. bis 24.03.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 13.03. bis 17.03.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 06.03. bis 10.03.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53), Renkenberge – Wahn (K168) und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 27.02. bis 03.03.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53) und Renkenberge – Wahn (K168) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Sperrungen Schießplatz

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 20.02. bis 24.02.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53), Renkenberge – Wahn (K168) und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Die WTD 91 meldet für die Woche vom 13.02.2023 bis 17.02.2023 nur die Sperrung des Schlagbrückener Wegs. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Die WTD 91 meldet für die Woche vom 06.01.2023 bis 10.02.2023 nur die Sperrung des Schlagbrückener Weges. [jdm]

Abholzung von Wegrändern im Schießgebiet – WTD 91 sieht für Natur keine Nachteile

Anfang letzter Woche wurden an einer Abzweigung der Fleerstraße auf Gemeindegebiet von Neubörger an den Straßenrändern die Büsche und auch ausgewachsene Bäume auf 50 cm heruntergeschnitten. Dies führte zu Unmut, weil hier die Sensibilität für die Erfordernisse des Naturschutzes vermisst wurde. Der negative Eindruck wurde noch erhöht durch die starke Verschmutzung der Straße durch die Arbeiten. Die Wegrandvegetation ist der Lebensraum von vielen Tieren, z. B. der Rebhühner. Die hiesige Jägerschaft hält sich zurzeit an ein freiwilliges Abschussverbot, um den hier bedrohten Rebhuhnbestand wieder zu erhöhen.

Der Bürgermeister von Neubörger, Ulrich Müller, war über die Art und Weise der Durchführung sichtlich nicht erfreut. Er erklärte auf Nachfrage am letzten Mittwoch, dass er von der WTD 91 eigentlich erwarte, dass die Gemeinde im Vorfeld einer solchen Maßnahme informiert werde und das Vorgehen dann an Ort und Stelle besprochen werde. Das sei hier nicht passiert.

Die Pressesprecherin der WTD 91, Jennifer Frerichs, hat Hallo-Wippingen heute auf eine Anfrage hin mitgeteilt, dass die WTD 91 den Sachverhalt intern geprüft habe. Derzeit fänden im Auftrag der WTD 91 Arbeiten des Bundeswehrdienstleistungszentrums (BwDLZ) im Bereich Wippingen/Fleerstraße statt. Die Arbeiten dienten dazu, Sichtschneisen in die Vegetation zu schneiden, die in den letzten Jahren zugewuchert waren. Eine Freilegung der Sichtachsen sei für den dort stattfindenden Schieß- und Erprobungsbetrieb zwingend zur Datenaufnahme erforderlich.

Die Arbeiten fänden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesforst statt. Der zuständige Mitarbeiter des Bundesforsts habe auf unsere Anfrage hin die Örtlichkeit erneut in Augenschein genommen. Er habe bestätigt, dass die Vegetation erheblich zurückgeschnitten worden sei. Dies bringe aus naturschutzfachlicher und auch jagdfachlicher Sicht keinerlei Nachteile mit sich, sondern sei eher von Vorteil für Flora und Fauna, insbesondere für die angeführten Rebhühner. Die Strukturen der zurückgeschnittenen Nieder- und Kopfweiden würden sich innerhalb des Jahres anpassen und neu bilden. [jdm/Fotos: Birgit Kuper-Gerdes]

Sperrungen Schießgebiet

Die WTD 91 meldet für die Woche vom 30.01.2023 bis 03.02.2023 keine Straßensperrungen. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 23.01. bis 27.01.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53) und Renkenberge – Wahn (K168) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 16.01. bis 20.01.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53) und Renkenberge – Wahn (K168) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]

Slagbrügge – ehemalige Siedlung zwischen Meppen und Stavern

In den Meldungen zu den Sperrungen im Schießgebiet WTD 91 taucht regelmäßig der „Schlagbrückener Weg“ auf. Der Weg ist besser bekannt als die „Panzerstraße“, die als Betonpiste  von Meppen an Stavern vorbei verläuft und als namenlose Straße in die Landesstraße L53 zwischen Lathen und der Ortsstelle Wahn mündet.

Ein Ort „Schlagbrücken“ ist nirgends zu finden, dabei verläuft die Straße durch den ehemaligen Ort, der sich an der Brücke über die Gräfte befand. Dieser Bach bildete die Grenze (Slag) zwischen den Ämtern Meppen und  Hümmling. Am 11.12.1808 wurde die erste Geburt eines Kindes aus Slagbrügge in das Kirchenbuch der Meppener Propsteikirche eingetragen, im Folgejahr wurde das nächste Kind aus diesem Ort eingetragen. In der „Franzosentied“ wurde 1811 von den Besatzern eine Volkszählung durchgeführt; es gab jetzt 4 Hofstellen.

Vor 200 Jahren (1823) ließen sich auch die ersten Ansiedler auf der Hümmlinger Seite der Gräfte nieder. Die gemeinsame Siedlung Slagbrügge war somit geteilt in zwei Hälften, die zu verschiedenen Kirchspielen (Meppen und Sögel) und verschiedenen Ämtern gehörten. Die nördlichen Kolonisten mussten alle Taufen, Geburten, Beerdigungen und Ehen in beiden Kirchspielen anmelden. Versuche einer Ausgliederung aus dem Kirchspiel Sögel scheiterten.

Mit dem Beginn der Schießübungen nach 1877 gab es die ersten Fehlschüsse und Behinderungen für die Schlagbrückener Bauern. Um weiteren Unfällen vorzubeugen gab es Bestrebungen des Schießplatzes, die Ortschaft zu kaufen. Aber die geforderten Summen waren dem Leiter des Kruppschen Schießplatzes dann zu hoch.

1907 feierte der Ort das 100jährige Bestehen mit einem Festhochamt und einem Festzug von Meppen-Nord nach Schlagbrücken. Es wurde eigens ein Festlied mit sieben Strophen gedichtet. Auch das Schützenfest von 1910 wurde als großes Volks- und Heimatfest gefeiert. Der Gastwirt Thien wurde zum Schützenkönig proklamiert, eine neue Schützenfahne wurde eingeweiht, ein plattdeutsches Theaterstück eingeübt und ein Liederbuch mit plattdeutschen Liedern wurde eigens gedruckt. (Zur Geschichte der Schlagbrückener Familien siehe http://www.andreas-schepers.de/schlagbruecken/menu.htm)

Schlagbrücken musste dennoch stückweise dem Ausbau des Kruppschen Schießplatzes weichen. Schon 1923 gab es nur noch drei Höfe; mit der Schießplatzerweiterung von 1937 bis 1942 war dann endgültig Schluss – wie auch für Wahn und Sprakel. [jdm/Quelle: Jahrbuch des Emsländischen Heimatbundes Bd. 39, 1993]

Sperrungen Schießgebiet

Das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) wird zur Durchführung von Erprobungen wie folgt gesperrt: Vom 09.01. bis 13.02.2023 von 08:00 – 16:30 Uhr werden die Straßen Schlagbrückener Weg, Lathen – Sögel (L53), Renkenberge – Wahn (K168) und Wippingen – Werpeloh (K114) zeitweise an den Schießplatzgrenzen gesperrt. [jdm]