Betriebsratswahlen

Wo gibt es Betriebsräte?
Was sind die Aufgaben des Betriebsrates?
Wie wird ein Betriebsrat gewählt, wenn im Betrieb noch keiner besteht?
Adressen von Gewerkschaften im Emsland

Wo gibt es Betriebsräte?

Grundsätzlich muß es in einem Unternehmen keinen Betriebsrat geben. § 1 BetrVG lautet: "In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt".

Zwar wird in dieser Vorschrift eine zwingende Verpflichtung gesehen, einen Betriebsrat zu errichten. Es liegt in der letzten Konsequenz aber an der Belegschaft eines jeden Betriebes, ob man eine kollektive Vertretung will.

Das Betriebsverfassungsgesetz macht es auch einer Minderheit von Mitarbeitern möglich, eine Betriebsratswahl zu erzwingen. Zur Durchführung der Wahl ist nach der Wahlordnung zunächst die Bildung eines Wahlvorstandes erforderlich. Dieser wird bei einem betriebsratslosen Betrieb im Rahmen einer Betriebsversammlung gewählt.

Scheitert eine solche Wahl, wird der Wahlvorstand auf Antrag dreier wahlberechtigter Arbeitnehmer oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft durch das Arbeitsgericht bestellt.

Der Arbeitgeber kann dies nicht verhindern; im Gegenteil. Nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer die Wahl eines Betriebsrates zu verhindern versucht. Hierzu zählt bereits die Androhung von Nachteilen gegenüber Mitarbeitern die den Versuch unternehmen, einen Betriebsrat zu installieren.

Obwohl aus den vorgenannten Gründen die Bildung eines Betriebsrates einfach durchgesetzt werden kann, findet man in vielen Betrieben keine Arbeitnehmervertretung. Dabei handelt es sich in der Regel um kleinere Firmen. Dies bedeutet für die Mitarbeiter, dass sie auf einen Teil ihrer persönlichen Rechte z. B. bei bei Versetzung, Abmahnung oder Kündigung verzichten.

Dies bedeutet auch, daß dem Arbeitgeber ein wesentliches Regelungsinstrument im Hinblick auf die im Betrieb geltenden Arbeitsbedingungen fehlt, die Betriebsvereinbarung. Im Betriebsverfassungsgesetz heißt es in §2: "Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen." Betriebe ohne Betriebsrat verzichten ohne Not auf ein Instrument, Probleme einvernehmlich lösen zu können.

 

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Was sind die Aufgaben des Betriebsrates?

Wie wird ein Betriebsrat gewählt, wenn im Betrieb noch keiner besteht?

Schon in Betrieben ab 5 Arbeitnehmern kann nach dem neuen Betriebsverfassungsgesetz ein Betriebsrat gewählt werden. Die Wahlordnung bestimmt, dass ein Wahlvorstand, der auf einer Betriebsversammlung gewählt wird, die Wahl leitet. Auch Mitglieder des Wahlvorstands können in den Betriebsrat gewählt werden.

Wahlvorstands- und Betriebsratsmitglieder genießen besonderen Kündigungsschutz. Kann ein Betriebsrat nicht im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber gegründet werden, empfiehlt es sich, sich von der zuständigen Gewerkschaft oder vom Deutschen Gewerkschaftsbund beraten zu lassen.

 

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Adressen von Gewerkschaften im Emsland

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Region Ostfriesland – Nördliches
Emsland

Vorsitzender: Peter Goldschmidt (IG BAU)
Oldersumer Str. 13
26603 Aurich
Tel: 04941/3268
Fax: 04941/10798
E-Mail: aurich@dgb.de
(Sitz steht noch nicht definitiv fest)
Geschäftsstelle Leer
Jahnstr. 2
26789 Leer
Tel: 0491/2901
Fax: 0491/3285
E-Mail: leer@dgb.de

Servicebüro Emden
Große Str. 68
26721 Emden
Tel:: 04921/20458
Fax:: 04921/34163

Servicebüro Papenburg
Wiek rechts 16
26871 Papenburg

 

Telefon Fax E-Mail
ver.di
Nödiker Straße 52
49716 Meppen
05931/87337 05931/87338 gst.meppen@verdi.de
IG Metall
Jahnstr. 2
26789 Leer
0491-92547-0 0491-65716 leer-papenburg@igmetall.de

Weitere Informationen unter:

http://www.betriebsrat.com/index.htm
http://www.dgb.de/themen/mitbestimmung/brat/
http://www.verdi-ol.de

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